.En.umweltr. (KWKG, EEG, KVBG, StromStG, EnergieStG) Flashcards
Energieumweltrecht
Nenne einige relevante Gesetze, die dem EnergieumweltR zugeordnet werden!
EEG, GEG
KWKG, KVBG
Emissionshandel: TEHG, BEHG
StromStG
EnergieStG
EnFG
Energierecht und Energieumweltrecht
-> siehe Überblick slide 8
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Welches Gesetz ist jeweils gemeint?
1) GEG
2) KVBG
3) TEHG
4) BEHG
5) ENFG
1) Gebäudeenergiegesetz
2) Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
3) Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
4) Brennstoffemissionshandelsgesetz
5) Energiefinanzierungsgesetz
Energiewende (seit 2022: Transformation)
–> siehe slide 7!!!!
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2020/2021: Aus “Energiewende wird ??
(umfassende volkswirtschaftliche) Transformation
Was sagt im Kern das Klimaschutzgesetz-Urteil des BVerfG 2021? Und was bedeutet dies?
Politische Verantwortung jetzt für Möglichkeit der Freiheitsausübung zukünftiger Generationen
Das bedeutet: Wesentlich schnellere Transformation(!)
–> wesentlich ambitioniertere CO2-Minderungsziele: jetzt Klimaneutralität 2045
-> auch Europa verfolgt wesentlich ambitioniertere Ziele: “Fit for 55”
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine 2022 verlangt (abseits von fossilen “Zwischenlsg.”) noch schnelleren Ausstieg aus fossilen Energieträgern und noch schnelleren Zubau der Erneuerbaren Energien (Strom und Wasserstoff)
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Im Jahre 2023: Umfassende Regelungen (?(1)? und ?(2)?) für Transformation in allen Sektoren: Strom, Industrie, Verkehr, Wärme
(1) RED III (Renewable Energy Directive III , EU)
(2) EEG 2023
Das Solarpaket I ist am 16.Mai in Kraft getreten.
Was umfasst das Solarpaket I im Kern?
Beschleunigung des PV-Zubaus
Anschlussverfahren
Vereinfachung für Balkon-PV
allgemeine Genehmigungsbeschleunigung
Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien: Installierte Leistung Stromerzeugungsanlagen in D (Mai 2024)
-> siehe slide 12!
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Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch.
Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren bei mind. ?? liegen
80%
(1.HJ 2023: 52%)
Erneuerbare Energien im Brutto-Endenergieverbrauch (EU, bis 2022)
-> slide 14
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Zubau von EEG-Anlagen in Deutschland: Pläne der Ampel-Regierung
Ziel 2030: ??
Pfad: ??
Ziel 2030: PV Leistung soll um ca. 140 auf 200 GW bis 2030 steigen.
Pfad: Schrittweise Steigerung des jährlichen Zubaus auf 20 GW
Zubau von EEG-Anlagen in Deutschland: Pläne der Ampel-Regierung
–> Ausbau Wind und Photovoltaik (Slide 15)
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Was umfasst das Solarbeschleunigungspaket u.a.? (4)
Verbesserung Mieterstrom
Anhebung der Ausschreibungsschwellen
Öffnung der Flächenkulisse
PV-Pflicht für gewerbl. Neubau
Zubau Biomasse und Solaranlagen 2010 - 2030: (Stand 01/2024)
-> slide 16
Zubau Windenergie 2010 - 2030 (Stand 01/2024)
-> slide 17
Gesamtausbau EE-Anlagen in D nach Bundesländern (01/24)
-> slide 21
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Entwicklung des EEG (bis EEG 2017/2023)
Anzahl an Normen im EEG (inkl. Anlagen und Verordnungen sowie Wind-auf-See-Gesetz)
-> siehe slide 22
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Welche EE wurde wann besonders stark zugebaut?
-> siehe slide 23
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Was ist der Sinn und Zweck des EEG?
Die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser-, Wind-, und Solarenergie sowie Geothermie und Biomasse)
Sinn und Zweck des EEG ist die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Wie erfolgt die Förderung u.a.?
U.a. durch Ansprüche der Anlagenbetreiber auf:
- Anschluss der Anlage an das Netz
- auf Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms
- auf finanzielle Förderung des in das Netz eingespeisten Stroms
Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems finden sich wo?
im Energie-Finanzierungsgesetz (EnFG)
Worum geht es im EEG nicht?
a) Netzanschluss der Anlagen
b) Erzeugung, Einspeisung, Abnahme und Weiterleitung des Stroms
c) Kaufmännische Abwicklung der Einspeisungen und Förderung des Anlagenbetreibers
d) Finanzierung des Fördermechanismus - Ausgleichsmechanismus
d) Finanzierung des Fördermechanismus - Ausgleichsmechanismus
–> in EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) geregelt!
EEG 2023
Ziele des Gesetzes und “zeitliche Transformation” (§§1, 1a EEG 2023)
1) “Ziel des Gesetzes ist […]?
2) Was ist das Zwischenziel?
1) die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.”
2) Bis 2030: Anteil an EE am Bruttostromverbrauch in Höhe von mind. 80% (EEG 2021: 65%)
-> Werte slide 26 ansehen
Gesetze und Verordnungen über das EEG hinaus
-> slide 27
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