.En.umweltr. (KWKG, EEG, KVBG, StromStG, EnergieStG) Flashcards
Energieumweltrecht
Nenne einige relevante Gesetze, die dem EnergieumweltR zugeordnet werden!
EEG, GEG
KWKG, KVBG
Emissionshandel: TEHG, BEHG
StromStG
EnergieStG
EnFG
Energierecht und Energieumweltrecht
-> siehe Überblick slide 8
…
Welches Gesetz ist jeweils gemeint?
1) GEG
2) KVBG
3) TEHG
4) BEHG
5) ENFG
1) Gebäudeenergiegesetz
2) Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
3) Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
4) Brennstoffemissionshandelsgesetz
5) Energiefinanzierungsgesetz
Energiewende (seit 2022: Transformation)
–> siehe slide 7!!!!
…
2020/2021: Aus “Energiewende wird ??
(umfassende volkswirtschaftliche) Transformation
Was sagt im Kern das Klimaschutzgesetz-Urteil des BVerfG 2021? Und was bedeutet dies?
Politische Verantwortung jetzt für Möglichkeit der Freiheitsausübung zukünftiger Generationen
Das bedeutet: Wesentlich schnellere Transformation(!)
–> wesentlich ambitioniertere CO2-Minderungsziele: jetzt Klimaneutralität 2045
-> auch Europa verfolgt wesentlich ambitioniertere Ziele: “Fit for 55”
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine 2022 verlangt (abseits von fossilen “Zwischenlsg.”) noch schnelleren Ausstieg aus fossilen Energieträgern und noch schnelleren Zubau der Erneuerbaren Energien (Strom und Wasserstoff)
…
Im Jahre 2023: Umfassende Regelungen (?(1)? und ?(2)?) für Transformation in allen Sektoren: Strom, Industrie, Verkehr, Wärme
(1) RED III (Renewable Energy Directive III , EU)
(2) EEG 2023
Das Solarpaket I ist am 16.Mai in Kraft getreten.
Was umfasst das Solarpaket I im Kern?
Beschleunigung des PV-Zubaus
Anschlussverfahren
Vereinfachung für Balkon-PV
allgemeine Genehmigungsbeschleunigung
Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien: Installierte Leistung Stromerzeugungsanlagen in D (Mai 2024)
-> siehe slide 12!
…
Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch.
Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren bei mind. ?? liegen
80%
(1.HJ 2023: 52%)
Erneuerbare Energien im Brutto-Endenergieverbrauch (EU, bis 2022)
-> slide 14
…
Zubau von EEG-Anlagen in Deutschland: Pläne der Ampel-Regierung
Ziel 2030: ??
Pfad: ??
Ziel 2030: PV Leistung soll um ca. 140 auf 200 GW bis 2030 steigen.
Pfad: Schrittweise Steigerung des jährlichen Zubaus auf 20 GW
Zubau von EEG-Anlagen in Deutschland: Pläne der Ampel-Regierung
–> Ausbau Wind und Photovoltaik (Slide 15)
…
Was umfasst das Solarbeschleunigungspaket u.a.? (4)
Verbesserung Mieterstrom
Anhebung der Ausschreibungsschwellen
Öffnung der Flächenkulisse
PV-Pflicht für gewerbl. Neubau
Zubau Biomasse und Solaranlagen 2010 - 2030: (Stand 01/2024)
-> slide 16
Zubau Windenergie 2010 - 2030 (Stand 01/2024)
-> slide 17
Gesamtausbau EE-Anlagen in D nach Bundesländern (01/24)
-> slide 21
…
Entwicklung des EEG (bis EEG 2017/2023)
Anzahl an Normen im EEG (inkl. Anlagen und Verordnungen sowie Wind-auf-See-Gesetz)
-> siehe slide 22
…
Welche EE wurde wann besonders stark zugebaut?
-> siehe slide 23
…
Was ist der Sinn und Zweck des EEG?
Die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser-, Wind-, und Solarenergie sowie Geothermie und Biomasse)
Sinn und Zweck des EEG ist die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Wie erfolgt die Förderung u.a.?
U.a. durch Ansprüche der Anlagenbetreiber auf:
- Anschluss der Anlage an das Netz
- auf Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms
- auf finanzielle Förderung des in das Netz eingespeisten Stroms
Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems finden sich wo?
im Energie-Finanzierungsgesetz (EnFG)
Worum geht es im EEG nicht?
a) Netzanschluss der Anlagen
b) Erzeugung, Einspeisung, Abnahme und Weiterleitung des Stroms
c) Kaufmännische Abwicklung der Einspeisungen und Förderung des Anlagenbetreibers
d) Finanzierung des Fördermechanismus - Ausgleichsmechanismus
d) Finanzierung des Fördermechanismus - Ausgleichsmechanismus
–> in EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) geregelt!
EEG 2023
Ziele des Gesetzes und “zeitliche Transformation” (§§1, 1a EEG 2023)
1) “Ziel des Gesetzes ist […]?
2) Was ist das Zwischenziel?
1) die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.”
2) Bis 2030: Anteil an EE am Bruttostromverbrauch in Höhe von mind. 80% (EEG 2021: 65%)
-> Werte slide 26 ansehen
Gesetze und Verordnungen über das EEG hinaus
-> slide 27
…
Überblick zu den letzten Gesetzesänderungen
Nenne drei wichtige Ereignisse!
29.07.2022: Inkrafttreten der Änderungen u.a. am EEG 2021 und am EnWG
12.10.2022: EnSiG: Inkrafttreten nach Verkündung/ am 01./02.01.2023
01./02.01.2023: Inkrafttreten u.a. des EnFG, der HkRNDV, des Wind-an-Land-G, usw.
Überblick zu den letzten Gesetzesänderungen
-> slide 28!
…
Zeitplan Solarpaket I
-> siehe slide 29
…
EE-Ausbaupfade und Ausschreibungen EEG 2021
–> slide 31
EE-Ausbaupfade und Ausschreibungen EEG 2023
–> slide 32
…
EE-Ausbaupfade EEG 2023
Ausbaupfad bis 2030 (insgesamt):
Wind an Land: ??
Solar insgesamt (Solar Freifläche + Solar Auf-Dach): ??
Biomasse insgesamt (Biomasse+Biomethan): ??
Wind an Land: 115 GW
Solar insgesamt (Solar Freifläche + Solar Auf-Dach): 215 GW
Biomasse insgesamt (Biomasse+Biomethan): 8,4 MW
Ausschreibungen EEG 2023
Ausschreibungsvolumina (jährlich) und Höchstwert (Höchstgebot)
-> siehe slide 31 !!
…
Vor dem EEG 2000 gab es das ??, welches noch etwas anders geregelt war.
Stromeinspeisegesetz
Welche wesentliche Neuerungen und Verordnungen kamen mit dem EEG 2000 (01.04.2000)?
Einführung Anschluss-, Abnahme-, Vergütungs- und Netzausbaupflichten nebst bundesweiter Ausgleichsregelungen
BiomasseV
EEG hat es im Prinzip möglich gemacht, dass vielerorts Solarstrom zu marktfähigen Preisen erzeugt werden kann.
…
Welche wesentliche Neuerungen kamen mit dem EEG 2004 (21.07.2004)?
Feste Zielsetzung zum Ausbau der erneuerbaren Energien (bis 2010: 12,5%; bis 2020: 20%)
erhebliche Stärkung der Biomasseförderung (Nawaro)
Welche wesentliche Neuerungen und Verordnungen kamen mit dem EEG 2009 (01.01.2009)?
Wesentliche Neuerungen:
Härteausgleich bei Einspeisemanagement
PV-Meldeportal
Ausweitung Biomasseförderung
finanzielle Wälzung (ab 01.01.2010)
Verordnung:
AusglMechV/AusglMechAV ab 01.01.2010
Welche wesentliche Neuerungen und Verordnungen kamen mit dem EEG 2012 (01.01.2012)?
Wesentliche Neuerungen:
- Einführung Direktvermarktung mit Marktprämien
- Anpassungen bei Bioenergie
- 50,2 Hz-Problem
Verordnung:
- SysStabV
Welche wesentliche Neuerungen kamen mit dem EEG 2012 (PV-Novelle) (01.04.2012)? (3)
Absenkung PV-Vergütungen
Degression
Inbetriebnahme
Was bewirkte die sog. PV-Novelle des EEG 2012 (01.04.2012)?
Das der Ausbau der Solarenergie durch eine Absenkung der PV-Vergütung und zusätzliche Degressionsschritte abgenommen hat.
–> Zuvor war die Vergütung sehr hoch im Vergleich zu den gefallenen Preisen für PV-Module, sodass es zu einem Boom kam
Welche wesentliche Neuerungen (5) und Verordnungen (2) kamen mit dem EEG 2014 (01.08.2014)?
Wesentliche Neuerungen:
Verpflichtende Direktvermarktung ab 100kW
Ausschreibungspflicht für Freiflächen-PV-Anlagen
(Abschaffung Grünstromprivileg)
Abschaffung Biomasseförderung für Nawaro
EEG-Umlage für Eigenversorgung
Verordnungen:
- AnIRegV
- FFAV
Mit dem EEG 2012 (PV-Novelle) gab es eine Bremse für die ?(1)? und mit dem EEG 2014 für die ?(2)?.
(1) Photovoltaik
(2) Biomasse
Welche wesentliche Neuerungen (2) und Verordnungen kamen mit dem EEG 2017 (01.01.2017)?
Wesentliche Neuerungen:
- Ausschreibungspflicht für PV-, Wind- und Biomasseanlagen
- Eigenversorgung
Verordnungen:
- MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
(- EEV)
(- NAGV)
Welche wesentliche Neuerungen kam mit dem EEG 2017 MieterstromG (24.07.2017)?
Einführung Mieterstromzuschlag (nicht wirklich geglückt)
Mit dem EEG 2017 kam auch die Marktstammdatenverordnung mit dem Marktstammdatenregister.
Was sieht dies vor?
Akteure in der Energiewirtschaft müssen dem Marktstammdatenregister melden inwieweit sie netzrelevante Handlungen ausüben (entweder ein Netz betreiben oder eine Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage betreiben)
Es ist eine Fördervoraussetzung an das Marktstammdatenregister (also an BNetzA) gemeldet zu haben.
Richtig/Falsch?
Richtig
Welche Wesentlichen Neuerungen kamen mit dem EEG 2021 (01.01.2021)? (7)
Wesentliche Neuerungen:
- Ausbaupfade erweitert: höhere Ausschreibungsvolumina
- Technische Anforderungen an Fernsteuerbarkeit/Datenmitteilung an Smart Meter Roll Out angepasst
- Förderung für ausbaugeförderte Anlagen
- Ausschreibungen für Auf-Dach-Anlagen
- Biomasseförderung wieder ausgeweitet: Südquote, Flexibilisierung
- Mieterstromförderung angehoben
- Akzeptanzsteigerung durch finanzielle Beteiligung Kommunen an Windkraft
(Vorordnungen: NAGV gestrichen)
Welche Wesentlichen Neuerungen kamen mit dem EEG 2023 (01.01.2023)? (Nenne 3)
Ausbaupfade weiter erhöht
EEG-Umlage endgültig abgeschafft, Differenzkosten nun steuerfinanziert
Maximale Beschleunigung Wind- und Solarzubau
(…)
Mit dem EEG 2023 (01.01.2023) ersetzt das ?(1)? u.a. die ?(2)?
(1) EnFG
(2) AusglMechV
Das Fördersystem des EEG: Rechte und Pflichten (wichtig für exam)
Welche grundsätzlichen Rechte hat der Anschlussbetreiber (AB)?
Netzanschluss der Anlagen hat unverzüglich und vorrangig zu erfolgen
Stromabnahme hat unverzüglich und vorrangig zu erfolgen
Zahlungsanspruch
(unverzüglich –> ohne schuldhaftes Zögern)
Das Fördersystem des EEG: Rechte und Pflichten (wichtig für exam)
Welche grundsätzlichen Pflichten hat der Netzbetreiber (NB)? (Aus welchen Rechten des Anlagenbetreibers (AB) ergeben sich diese Pflichten?)
Pflichten der Netzbetreiber:
- Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes (NVP), Informationspflichten, Kostenvoranschlag, Netzausbau, Netzanschluss,…
–> durch das Recht des AB auf Netzanschluss unverzüglich und vorrangig - Physikalische Abnahme, ggf. kaufmännisch-bilanzielle Abnahme, Einspeisemanagement und Härtefallregelung,…
–> durch das Recht des AB auf unverzügliche und vorrangige Stromabnahme - Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Auszahlung und ggf. Rückforderung, Ausgleichsmechanismus,…
–> durch das Recht des AB auf Zahlungsanspruch
Überblick über Zahlungsströme nach dem EEG (unter den Akteuren)
Zwischen Netzbetreiber und EEG-Anlage sind welche Zahlungen möglich?
Marktprämie (Modell 1)
oder
Stromeinspeisung und Einspeisevergütung (Modell 2)
Überblick über Zahlungsströme (grün) und Stromflüsse (schwarz) nach dem EEG (unter den Akteuren)
-> siehe slide 39!!
…
Überblick über Zahlungsströme nach dem EEG (unter den Akteuren)
Bei Modell 1 (Marktprämie) verkauft der Händler, welcher einen Stromliefervertrag mit der EEG-Anlage hat, den Strom an der Börse oder direkt an einen Lieferanten. Der Lieferant verkauft den Strom dann an den Verbraucher.
(siehe slide 39)
…
Überblick: Förderung im EEG 2023
Welche Förderungen werden grundlegend unterschieden? (3)
Geförderte Direktvermarktung
Einspeisevergütung
PV Mieterstrom
Überblick: Förderung im EEG 2023
Wie lautet der Regelfall (u.a. Windräder)?
Geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie (von Netzbetreiber an Anlagenbetreiber)
Bis zum Solarpaket I waren Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100kW zur Direktvermarktung verpflichtet.
Das Solarpaket I enthält nun welche Neuerung?
“Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200kW, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung - aber auch ohne Direktvermarktungskosten - an den Netzbetreiber weitergeben.”
–> “Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch, für die sich die Direktvermarktung heute nicht lohnt”
(Quelle: BMWK, Das Solarpaket I im Überblick)
Überblick: Förderung im EEG 2023
Regelfall: geförderte Direktvermarktung
Wie bestimmt sich die Höhe der Marktprämie?
= “anzulegender Wert” - Monatsmarktwert / Jahresmarktwert
(Bei Bestandsanlagen Vergütungssatz zzgl. Managementprämie)
Überblick: Förderung im EEG 2023
Welche Fördermöglichkeiten gibt es neben der Direktvermarktung mit Marktprämie (Regelfall)?
Einspeisevergütung:
…für kleine Anlagen
…für Ausnahmefälle
…für Bestandsanlagen
…für ausgeförderte Anlagen
PV-Mieterstrom mit Mieterstromzuschlag
Überblick: Förderung im EEG 2023
Wie bestimmt sich die Höhe der Einspeisevergütung jeweils?
1) …für kleine Anlagen
2) …für Ausnahmefälle
3) …für Bestandsanlagen
4) …für ausgeförderte Anlagen
1) “anzulegender Wert” abzgl. 0,2/0,4 ct/kWh
2) “anzulegender Wert” abzgl. 20 Prozent
3) Vergütungssatz nach früherer EEG-Fassung
4) Jahresmarktwert oder Monatsmarktwert zzgl. “Aufschlag”
Überblick: Förderung im EEG 2023
Wie bestimmt sich die Höhe des Mieterstromzuschlags (bei PV-Mieterstrom (Förderung))?
je nach installierter Leistung zwischen 3,79ct/kWh und 2,37 ct/kWh
Überblick: Förderung im EEG 2023
–> slide 40 ansehen!!
…
Wie funktioniert der EEG-Ausgleichsmechanismus, welcher bis Juni 2022 Bestand hatte? (wichtig für ex.)
siehe Erklärungen auf slide 41!!!! (mit Schaubild durchgehen) + bei K. Fragen(!)
Wie funktioniert der EEG-Ausgleichsmechanismus, welcher seit Juli 2022 Bestand hat? (wichtig für ex.)
Im Wesentlichen wie gehabt nur, dass die EEG-Umlage entfällt(!)
–> seit dem 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt (also über staatliche Mittel) finanziert
Der ÜNB übernimmt beim Modell mit Einspeisevergütung den Strom physisch und kaufmännisch/bilanziell.
Er stellt den Strom an der Börse zum Verkauf und erzielt Einnahmen.
Was passiert mit den Erlösen?
Die Erlöse kommen in das entsprechende EEG-Konto.
Wodurch wird das EEG-Konto aufgefüllt?
ÜNBs übernehmen beim Modell mit Einspeisevergütung Strom physisch und kaufmännisch/bilanziell
-> die Erlöse kommen in das entsprechende EEG-Konto (jeder ÜNB führt eigenes)
Die EEG-Umlage füllt das EEG-Konto mit auf, damit immer genug Geld zur Verfügung steht für die Zahlungen an die Anlagenbetreiber
–> denn beim Marktprämien-Modell vermarkten Dritte und nicht ÜNBs den Strom.
–> seit 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage entfallen, stattdessen wird über Bundeshaushalt finanziert
Aufbau und Abschnitte des EEG
Im EEG (z.B. EEG 2023 (…)) befinden sich am Anfang immer welche Bestimmungen?
Allgemeine Bestimmungen
–> Zweck, Begriffe, Ausbaupfade, …
Aufbau und Abschnitte des EEG
-> siehe Übersicht über Themen die in Veranstaltungen dazu besprochen werden auf slide 43!!
…
Veräußerungsformen im EEG - Überblick
–> siehe slide 44!!
…
Nenne Veräußerungsformen im EEG!
Einspeisevergütung:
- nach EEG 2000 - EEG 2004
- nach EEG 2009
- nach EEG 2012 - EEG 2027
Mieterstromzuschlag EEG 2017
Optionale Direktvermarktung:
- nach EEG 2009
- nach EEG 2012 - EEG 2017
Verpflichtende Direktvermarktung EEG 2014 / EEG 2017
Förderung für ausgeförderte Anlagen EEG 2021
(siehe zur Einordnung slide 44)
Änderung des Fördermechanismus: EEG 2000 bis EEG 2012
Beschreibe! (nicht so wichtig)
EEG 2000 bis EEG 2004: Eispeisevergütung als einzige Veräußerungsform vorgesehen
Seit EEG 2009 wird die Direktvermarktung im EEG erwähnt (§ 17 EEG 2009)
Seit EEG 2012 geförderte Direktvermarktung, Anreiz durch:
- Marktintegrationsmodell (§ 33 EEG 2012)
- Managementprämie (…)
- Flexibilitätsprämie (§ 33i EEG 2012)
(Wohl nicht so wichtig)
Änderung des Fördermechanismus: Verpflichtende Direktvermarktung im EEG 2014
-> slide 46 mal durchlesen!
Änderung des Fördermechanismus: Verpflichtende Direktvermarktung (2017)
-> slide 47 mal durchlesen!
…
Förderung für ausgeförderte Anlagen (EEG 2021)
Was ist damit gemeint?
Förderung auch von Anlagen, deren gesetzlicher Förderanspruch bereits beendet ist
–> gefördert werden Anlagen bis 100kW installierter Leistung
-> ggf. auch Windenergieanlagen an Land
(Details slide 48)
Bei Anlagen, die in der Direktvermarktung mit Marktprämie sind, gibt es oberhalb einer bestimmten installierten Leistung die Pflicht zu was?
zur Ausschreibung (Ausschreibungsverpflichtung)
Systemwechsel zu Ausschreibungen
Erste Ansätze im EEG ?(1)? für eine Änderung des Fördermodells zur Ermittlung der ?(2)? durch Ausschreibungen
(1) 2014
(2) staatlich festgelegten Förderhöhe (Marktprämie oder EEG-Vergütung)
Systemwechsel zu Ausschreibungen
Bei der Umstellung durch Ausschreibungen soll was erhalten bleiben?
die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus EE (§ 2 Abs. 5 Satz 3 EEG 2014)
–> also dass auch Landwirte o.Ä. Strom bereitstellen
Systemwechsel zu Ausschreibungen
Um was geht es bei Ausschreibungen?
Um die Ermittlung der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien
Bisher: anzulegender Wert wurde administrativ festgesetzt und im EEG „verankert“
Neu durch Ausschreibungen: anzulegender Wert soll in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden
Wichtig auch: Mengensteuerung
Änderung des Fördermechanismus: Systemwechsel zur Steuerfinanzierung
Was ist mit der “Teilabschaffung” der EEG-Umlage 2021 im Zuge der Corona-Maßnahmen gemeint?
Absenkung der EEG-Umlage über Bezuschussung aus Nationalem Klimafonds (Steuermittel u.a. aus BEHG-Einnahmen), um Anstieg der Umlage in der Wirtschaftskrise zu verhindern
Änderung in der EEV (zur Umsetzung)
1) Seit wann ist die Absenkung der EEG-Umlage auf Null in kraft?
2) In welchem EEG wurde die EEG-Umlage endgültig abgeschafft?
3) Ausgliederung der Umlageregelungen aus EEG in welches Gesetz?
1) 01.07.2022
2) In EEG 2023
3) Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen (in Bezug auf EEG)?
Im Grundsatz gilt für alle Anlagen die jeweils jüngste Fassung des EEG. (derzeit also die Fassung vom 05.02.2024)
-> Hintergrund: Es gilt der juristische Grundsatz, wonach stets die jüngste Gesetzesfassung anzuwenden ist
Für Anlagen, die vorher in Betrieb genommen worden sind, sieht das EEG 2023 ausnahmsweise jedoch die Anwendbarkeit bestimmter Normen früherer EEG-Fassungen vor
-> Hintergrund: Schutz des Vertrauens der Anlagenbetreiber in die früheren Regelungen
-> Die entsprechenden Übergangsregelungen (§§ 100 ff. EEG 2023) sind i.d.R. äußerst komplex
Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?
Also welche Vorschriften sind anzuwenden für Anlagen mit Inbetriebnahme:
1) EEG 2023 (Seit 01.01.2023)?
2) EEG 2021 (01.01.2021 - 31.12.2022?)
3) EEG 2017 (01.01.2017 - 31.12.2020)?
1) EEG 2023
2) grds. EEG 2023, im Ergebnis aber weitgehend EEG 2021
3) grds. EEG 2023, im Ergebnis aber weitgehend EEG 2017
(Paragraphen im Detail siehe slide 53)
Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?
Also welche Vorschriften sind anzuwenden für Anlagen mit Inbetriebnahme/Zuschlag für die Anlage in:
1) EEG 2014 (01.01.2014 - 31.12.2016?)
2) EEG 2012 (01.01.2912 - 31.07.2014)?
3) EEG 2009 oder früher (bis 31.12.2011)
1) grds. EEG 2023, im Ergebnis aber weitgehend EEG 2014
2) grds. EEG 2023, im Ergebnis aber weitgehend EEG 2014 mit bestimmten Maßgaben aus dem EEG 2012, insb. mit Blick auf Vergütungshöhe
3) grds. EEG 2023, im Ergebnis aber weitgehend EEG 2014, mit bestimmten Maßgaben aus dem EEG 2009 (bzw. früherer Fassungen), insbesondere mit Blick auf Vergütungshöhe
(Paragraphen im Detail siehe slide 53)
Was gilt für Bestandsanlagen (Bei der Förderung nach dem EEG)
Was sollen wir im Wesentlichen mitnehmen?
Dass es Übergangsregelungen gibt, welche immer am Ende der Gesetze stehen. Diese sind meist Verweisungsketten in vorhergehende Fassungen des EEG.
–> Am Ende gilt im Prinzip aber dann immer die Förderregelung (EEG), die galt, als die Anlage in Betrieb gegangen ist !!!
Welche Fördervoraussetzungen gelten für alle Veräußerungsformen? (4)
Ausschließlicher Einsatz erneuerbarer Energien
Einspeisung des Stroms in das Netz für die allgemeine Versorgung (ggf. nur kaufmännisch-bilanziell, Ausnahme: Mieterstrom)
Abnahme des Stroms (vom: NB (bei Einspeisevergütung), Direktvermarkter oder Letztverbraucher)
Keine Inanspruchnahme eines vermiedenen Netzentgeltes nach §18 Abs. 1 Satz 1 StromNEV
Für alle Veräußerungsformen geltend:
Es sind jeweils zum ?(1)? für den Vormonat ?(2)? in ?(3)? zu leisten.
–> Jahresabrechnung erfolgt dann i.d.R. bis ?(4)?
(1) 15.Kalendertag
(2) Abschläge
(3) angemessenen Umfang
(4) 31.05. des Folgejahres
Für alle Veräußerungsformen geltend:
Der Förderanspruch selbst wird erst fällig, wenn?
Anlagenbetreiber (AB) bis zum 28.02. des Folgejahres alle für die Jahresendabrechnung erforderlichen Daten mitgeteilt hat und ob er Stromsteuerbefreiung nutzt
Gemeinsame Bestimmung für alle Veräußerungsformen:
Der Zahlungsanspruch besteht (i.d.R.) für die Dauer von ?(1)?.
Für Anlagen, für die keine Ausschreibungspflicht besteht, verlängert sich diese Frist jedoch bis zum ?(2)?
(1) 20 Jahren
(2) 31.12. des zwanzigsten Jahres der Zahlung
-> Bsp.: Inbetriebnahme 01.05.2023 -> Ende Förderdauer 31.12.2043