Emissionsh., Strom- u. Energiest., Biom., Solarstromerz. Flashcards
Welche zwei Emissionshandelssysteme gibt es in Deutschland?
EU-ETS (TEHG maßgeblich)
Nationaler Emissionshandel (im BEHG geregelt)
EU-ETS (TEHG maßgeblich)
Umfasst 30 Länder (alle 27 EU-Länder sowie ?(1)?)
begrenzt Emissionen von < 11.000 ?(2)? (in Stromerzeugungs- und verarbeitenden Industrie) sowie Luftfahrzeugbetreibern
CO2-Emissionen aus Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken > ?(3)? MW Feuerungsleistung
(1) Island, Liechtenstein, Norwegen
(2) energieintensiven Anlagen
(3) 20
Nationaler Emissionshandel (im BEHG geregelt)
Beschreibe dieses Emissionshandelssystem?
Erfasst das Inverkehrbringen von Brennstoffen, analog zur Energiesteuer (upstream-Ansatz)
Es sieht die Bepreisung von CO2-Emissionen vor, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel umfasst sind
Verpflichtet Inverkehrbringer/Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen
Welchen Ansatz verfolgt der EU-ETS und welchen der Nationale Emissionshandel?
EU-ETS:Downstream-Ansatz
-> verpflichtet den CO2-Emittent)
Nationaler Emissionshandel: Upstream-Ansatz -> verpflichtet den Inverkehrbringer/Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen)
Emissionshandelssysteme
Beschreibe für 1) EU-ETS und 2) das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) a) den Überwachungsplan, b) die zeitlichen Vorgaben für den Emissionsbericht und c) die zeitlichen Vorgaben für die Abgabe der Zertifikate!
1) EU-ETS:
a) Überwachungsplan:
Fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung bzgl. Änderungen
b) Emissionsbericht:
Jährliche Abgabe bis zum 31.03. des Folgejahres
c) Abgabe Zertifikate:
Jährlich bis zum 30.09. des Folgejahres
2) nEHS
a) Überwachungsplan:
Fortlaufende Überprüfung und unverzügliche Aktualisierung bei Änderungen
b) Emissionsbericht:
Jährliche Abgabe bis zum 31.07. des Folgejahres
c) Abgabe Zertifikate:
Jährlich bis zum 30.09. des Folgejahres
European Union Emissions Trading System (EU-ETS)
Seit ?(1)? zentrales Klimaschutzinstrument der EU
Umsetzung des ?(2)?
01.01.2021: Beginn der ?(3)?
-> 1. Zuteilungszeitraum: ?(4)?
-> 2. Zuteilungszeitraum: ?(5)?
(1) 2005
(2) internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto
(3) 4. Handelsperiode
(4) 2021 - 2025
(5) 2026 - 2030
European Union Emissions Trading System (EU-ETS)
Verpflichtete im EU-ETS insbesondere wer?
Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 MW
European Union Emissions Trading System (EU-ETS)
Welche Behörde ist in DE zuständig?
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
(-> im Umweltbundesamt)
Nach welchem Prinzip funktioniert das European Union Emissions Trading System (EU-ETS)?
Prinzip des Cap & Trade
Erkläre das Prinzip des Cap & Trade wie es im EU-ETS Verwendung findet!
Grob:
-> Deckelung der Menge und Handel in einem marktwirtschaftlichen System
Detaillierter:
Für jede Handelsperiode wird eine Obergrenze an insgesamt verfügbaren Berechtigungen festgelegt (Cap)
Mitgliedstaaten geben eine bestimmte Menge der Berechtigungen an die emissionshandelspflichtigen Anlagen aus (überwiegend durch Versteigerung, teils auch kostenlos)
Berechtigungen werden auf dem Markt frei gehandelt (Trade)
-> Preisbildung für THG-Emissionen
-> Anreize zur Emissionsreduktion
EU-ETS
Nenne relevante Akteure! (5)
Anlagenbetreiber
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Landesbehörde
Prüfstelle
Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
EU-ETS: Akteure
Wer ist für die Genehmigung u.a. der Überwachungspläne und die Durchsetzung der Berichts- und Abgabenpflicht zuständig?
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
-> Umweltbundesamt
Wer ist für das folgende jeweils zuständig?
1) Erteilung der Emissionsgenehmigung?
2) Verifizierung u.a. des Emissionsberichts?
3) Akkreditierung der Prüfstellen?
1) Landesbehörden
2) Prüfstelle
3) Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
Aufgabenverteilung der Akteure im jährlichen Compliance Cycle
-> siehe slide 11
…
Überwachungsplan
Frist:
->Anlagen, die bis zum 29.02.2020 in Betrieb genommen wurden = Einreichung bis 31.07.2020
-> Neuanlagen (alles nach 29.02.2020) = Einreichung bevor sie erstmals Treibhausgase ausstoßen
-> Genehmigung durch?
DEHSt
Überwachungsplan
Erstellung:
-> Erstellung im FMS
-> Übermittlung über VPS mit qualifizierter Signatur (QES)
…
Emissionsbericht (EU-ETS)
Prüfung: Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle
Einreichung: ZIP-Datei über virtuelle Poststelle (VPS) mit qulifizierter elektronischer Signatur (QES)
Datum: Spätestens bis zum ?(1)?
Zweck: ?(2)?
Mögliche Sanktionen: ?(3)?
(1) 31.03.
(2) Grundlage für Abgabe der Emissionsberechtigungen
(3) Keine Einreichung des Emissionsberichts führt zur Kontosperrung (keine Verfügung über Emissionsberechtigungen, aber weiterhin Möglichkeit der Erfüllung der Abgabeverpflichtungen)
Emissionsbericht
1) Inhalt: ??
2) Grundlage: ??
3) Erstellung: ??
1) Inhalt: Bericht über die jährlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres
2) Grundlage: Überwachungsplan und Monitoring-Verordnung (MVO)
3) Ausfüllen von Formularen im Formular-Management-System (FMS)
EU-ETS-Reform: Linearer Reduktionsfaktor und zweimalige Cap-Reduktion
-> siehe Verlauf slide 18
…
EU-ETS-Reform: Linearer Reduktionsfaktor und zweimalige Cap-Reduktion
Welche Regelungen sind im Detail vorgesehen? (4)
Anhebung des LRF von 2,2 % auf 4,3 % ab 2024 und ab 2028 auf 4,4%
Zweimalige Kürzung der unionsweiten Menge an Zertifikaten (90mio. in 2024, 27 Mio. in 2028)
Jährliche Reduktion der Gesamtmenge an Zertifikaten führt zu einer Gesamtemissionreduktion der Sektoren innerhalb des EU-ETS um 61% bis 2030 ggü. 2005
Erhöhung der unionsweiten Menge an Zertifikaten um 78,4 Millionen Zertifikate für den Seeverkehr
Abgabe von Emissionsberechtigungen
Frist: ??
30.09. für das jeweilige Vorjahr
(Rest siehe slide 16)
11.4. EU-ETS-Reform:
Das EU-ETS-2 wird für welche Bereiche und Inverkehrbringer als separates Emissionshandelssystem etabliert?
Für den Verbrauch fossiler Energien:
- in Gebäuden
- in Straßenverkehr
- in vom ETS 1 nicht erfassten Anlagen und Sektoren im Bereich Energie, Industrie und Bau
(ca. 11.400 Inverkehrbringer EU-weit betroffen)
(Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen müssen Zertifikate erwerben und nachweisen (Upstream!)
(->bestehender EU-ETS dagegen hat downstream Ansatz)
Beschreibe den Prozess der Einführung des EU-ETS-2
(…)
Frist für Bericht der historischen Emissionen des Jahres 2024 (30.04.2025)
Beginn der Versteigerung im EU-ETS 2 (2027)
Erste Frist für Abgabe von Zertifikaten für das Verpflichtungsjahr 2027 (31.05.2028)
1) Seit wann gibt es den nationalen Emissionshandel (nEHS)?
2) Der nEHS ist geregelt im?
1) Seit 01.01.2021
2) Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) + Verordnungen (EBeV 2022/2030, BEHV, BECV, BEDV)
Der nationale Emissionshandel ergänzt den europäischen Emissionshandel (EU-ETS).
Wahr/Falsch?
Wahr (-> also keine Doppelbelastung!)
Der nationale Emissionshandel (nEHS) hat den Fokus auf welche Sektoren? (2)
Verkehr
Wärme
Der Nationale Emissionshandel verfolgt einen ??-Ansatz
Upstream-Ansatz
-> Verantwortlich ist der Inverkehrbringer von Brennstoffen (Steuerschuldner gemäß EnergieStG), nicht an Anlage
Nationaler Emissionshandel
CO-Zertifikate:
Einführungsphase (2021-2025) mit ?(1)?, die schrittweise ansteigen.
Ab 2026: ?(2)?
(1) Festpreisen
(-> 2021: 25€/tCO2 (0,455 ct/kWh Erdgas), 2022: 30€/tCO2 (0,546 ct/kWh Erdgas, (…), 2025: 55€/tCO2)
(2) festgelegter Preiskorridor und maximale Emissionsmenge
Nationaler Emissionshandel
Folgefrage: vertragliche Abwälzung des CO2-Preises an Gas-/Wärmekunden
…
Verordnungen zum BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)
Nenne 4 relevante Verordnungen!
EmissionsberichterstattungsVO 2030 (EBeV 2030)
BrennstoffemissionshandelsVO (BEHV)
BEHG-Carbon-Leakage-VO (BECV)
VO zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen (BEDV) v. 23.01.2023
Verordnungen zum BEHG - Überblick
EmissionsberichterstattungsVO 2030 (EBeV 2030; zuvor EBeV 2022)
Beinhaltet u.a.? (5)
Berichtspflichten
Ermittlung von Brennstoffemissionen (inkl. Bioenergie)
Emissionsbericht
Überwachungsplan
Vermeidung von Doppelbelastungen
Verordnungen zum BEHG - Überblick
BrennstoffemissionshandelsVO (BEHV):
-> Einheitliche Durchführungsverordnung, u.a. zu ?(1)?, das ?(2)? etc.
-> Ausgleich der unzumutbaren Härte bei ?(3)? indirekter Belastung durch CO2-Preis (Härtefall-Verordnung)
(1) Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten
(2) nationale Emissionshandelsregister
(3) unverhältnismäßig hoher
Verordnungen zum BEHG - Überblick
BEHG-Carbon-Leakage-VO (BECV):
Beinhaltet was?
Kompensationsmaßnahmen (entspr. EU-ETS) zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit
Anwendungsbereich BEHG - Brennstoffe
Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 BEHG):
BEHG knüpft an Tatbestände nach dem ?(1)? an
Daneben: Anknüpfung an ?(2)?
(1) EnergieStG
(2) Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen (durch neuen § 2 Abs. 2a BEHG)
Anwendungsbereich BEHG - Brennstoffe
Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 BEHG):
BEHG knüpft an Tatbestände nach dem EnergieStG an
-> Grundsatz lautet: ?(1)?
Daneben: Anknüpfung an Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen durch neuen § 2 Abs. 2a BEHG
-> Durchbrechung des ?(2)?
-> Adressat ist ?(3)?
1)
Energieerzeugnisse nach EnergieStG = Brennstoffe nach BEHG
(Beschränkung in der “Startphase” (KJ 2021/2022): Benzin, Gasöle, Heizöle, Erdgas, Flüssiggase -> weitere Brennstoffe seit 2023 (siehe Anlage 1 zum BEHG))
(2) Gleichlaufs mit dem EnergieSt
(3) Betreiber der genehmigungspflichtigen Abfallverbrennungsanlage
Überblick: Preisentwicklung im BEHG
Entwicklung des CO2-Preises in der Einführungsphase 2021 bis 2025
-> 2021: 25€ / tCO2
-> 2025: 55€ / tCO2
(siehe slide 25)
…
Anwendungsbereich BEHG - Anlage 2 (1. Phase seit 2021)
“Anlage 2-Brennstoffe”
Welche Brennstoffe unterliegen dem Anwendungsbereich des BEHG?
Benzin, Gasöl, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und andere gasförmige Kohlewasserstoffe (“erste Phase” (2021/2022))
Bestimmte Erzeugnisse der chemischen Industrie
(-> wie Kohlenwasserstoffe, Schmiermittel, Weichmacher, Biodiesel, wenn dazu bestimmt als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden.)
Pflanzliche Fette
(-> z.B. Rapsöl, wenn dazu bestimmt als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden.)
Kohle, Koks, Kohlengas, Teer, Pech, Erdöl, Vaselin, Bitumen, u.a.
Brennstoffe, die bei Abfallbeseitigungsanlagen Verwendung finden
(-> Neuer Auffangtatbestand (§2 Abs. 2a BEHG), seit 01.01.2024)
…
Anwendungsbereich BEHG - Verantwortliche (Verweis EnergieStG)
Das “Inverkehrbringen” ergibt sich aus §2 Abs. 2 BEHG:
Ab wann gelten Brennstoffe als in Verkehr gebracht.
Mit dem Entstehen der Energiesteuer
Anwendungsbereich BEHG - Verantwortliche (Verweis EnergieStG)
Das “Inverkehrbringen” ergibt sich aus §2 Abs. 2 BEHG:
“Brennstoffe gelten mit dem Entstehen der Energiesteuer nach § … EnergieStG als in Verkehr gebracht.”
1) §2 Abs. 2 BEHG verweist auf die Tatbestände der ?(1)? gemäß EnergieStG
2) Zu berücksichtigen sind anschließende Verfahren der ?(2)? oder der ?(3)?
(1) Steuerentstehung
(2) Steueraussetzung
(3) Steuerbefreiung
BEHG-Pflicht für Brennstoffe, die?
“in Verkehr gebracht” werden
-> “in Verkehr bringen” = Steuerentstehung gemäß EnergieStG
(Steuerentstehung abhängig vom Brennstoff
BEHG-Pflicht für Brennstoffe, die “in Verkehr gebracht” werden
-> “in Verkehr bringen” = Steuerentstehung gemäß EnergieStG
Steuerentstehung abhängig vom Brennstoff
1) (Leitungsgebundenes) Erdgas
-> Verpflichteter = ??
-> Steuerentstehung wann?
2) “Lose” oder “lokale” Brennstoffe (Diesel, Heizöl etc. / Klärgas, EBS etc.)
-> Verpflichteter = ??
-> Steuerentstehung wann?
1) (Leitungsgebundenes) Erdgas
-> Verpflichteter: Erdgas-Lieferer (i.d.R. Letzter vorm Kunden”) für Eigenverbrauch und Liefermengen
-> Steuerentstehung mit Entnahme aus Netz
2) “Lose” oder “lokale” Brennstoffe (Diesel, Heizöl etc. / Klärgas, EBS etc.)
-> Verpflichteter = Inhaber Steuerlager (bspw. Raffinerie bzw. - bei sonstigen Erzeugnissen - i.d.R. Verwender)
-> Steuerentstehung mit “Entnahme in freien Verkehr” (Verlassen des Steuerlagers bzw. Verwendung)
(-> zu berücksichtigen: Steuerbefreiungen)
Grundpflichten der BEHG-Verantwortlichen
-> siehe slide 30
…
Pflichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) - Überblick der Aufgaben
Nenne Pflichten im nEHS! (3)
Überwachungsplan
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
Abgabe von Zertifikaten
Pflichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)
Sanktion bei Verletzung der Abgabepflicht?
Zahlungspflicht
-> 2021 - 2025: Doppelter Preis
-> Ab 2026: Entsprechend Zahlungspflicht nach TEHG
Instrumente im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)? (2)
Emissionszertifikate
Nationales Emissionshandelsregister
Behörden im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)? (2)
DEHSt
(-> Register, Konten, Überwachung, Prüfungsrechte, Durchsetzung)
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
Bußgeldtatbestände im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS):
Ordnungswidrigkeit liegt wann vor? (2)
Bei nicht richtiger, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe des Emissionsberichts
Bei Verstößen gegen Abgabe Überwachungsplan, Auskunftspflicht, Zutritts- und Prüfungsrechte, Anzeigepflichten oder Verstöße gegen RVO
Nationaler Emissionshandel (nEHS) - Relevante Termine und Fristen
-> siehe slide 32!!
…
Welche konkurrierenden Regelungen zum Anlagenbegriff gibt es? (2)
§3 Nr. 1 EEG - allgemeiner Anlagenbegriff
§ 24 EEG - Verklammerung mehrerer Anlagen zu einer Anlage zum Zwecke der Vergütungsermittlung
Wofür ist der Anlagenbegriff von Bedeutung?
Bestimmung von Leistungsschwellen
(-> insb. bei leistungsabhängiger Vergütung)
(-> bei sonstigen Leistungsgrenzen (z.B. kW-Grenze für Ausschreibungen))
Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunktes (also welches EEG relevant ist)
–> Dadurch: Große wirtschaftliche Bedeutung des Anlagenbegriffs
Anlagenbegriff
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Anlagenbegriff im EEG 2009 bis EEG 2014 und dem im EEG 2017/2021/2023?
EEG 2009 bis EEG 2014: “Anlage ist jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas.”
Ergänzung im EEG 2017/2021/2023: “(…), wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist.”
Nach Auffassung des BGH - die durch Rechtspraxis und Gesetzgeber nicht bestritten wird - gilt welcher Anlagenbegriff?
der sog. “weite” Anlagenbegriff
“Weiter” Anlagenbegriff
Nach Auffassung des BGH - die durch Rechtspraxis und Gesetzgeber nicht bestritten wird - gilt der sog. “weite” Anlagenbegriff
1) Zur Anlage gehören alle Einrichtungen, die?
2) Nicht zur Anlage gehörden generell außerdem Einrichtungen, die?
1) die zur Stromerzeugung erforderlich sind
(-> also z.B. auch Einrichtungen, die den Brennstoff erzeugen (Fermenter), oder bei Wasserkraftanlagen die Staumauern)
2) lediglich der Fortleitung des Stroms (z.B. Trafo oder Stromableitungen) oder der Abfuhr der Wärme dienen
“Weiter” Anlagenbegriff
Bei Biomethan-BHKW gehört das Gasnetz und die Biogaserzeugungsanlage nicht zur Anlage, sondern nur das BHKW selbst.
Wahr/Falsch?
Wahr
Verklammerung zum Zwecke der ?(1)?: Anlagenzusammenfassung
Vergütungsermittlung
Zur Ermittlung der (Gesamt-) Anlagenleistung wird unter Umständen was gemacht?
Die Leistungen von Einzelanlagen zusammenrechnet/”verklammert”
1) Die Verklammerungsregelung des § 24 Abs. 1 EEG knüpft im Kern an drei Voraussetzungen an: ?? (3)
2) Keine Verklammerung liegt jedoch bspw. bei was vor?
1)
Räumliches Element: Es befinden sich mehrere Anlagen “auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe”
Zeitliches Element: Die mehreren Anlagen sind “innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden”
Einsatz gleichartiger erneuerbarer Energien
2) Keine Verklammerung bei z.B. Auf-Dach-Solaranlagen mit Freiflächen-Solaranlagen
(-> obwohl Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugt wird (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 3 EEG))
Anlagenzusammenfassung
Rechtslage mit dem Solarpaket 1 (§24 Abs. 1 Satz 4 EEG n.F.): Abweichend von Satz 1 gelten folgende Solaranlagen nicht als eine Anlage: ?? (2)?
- Wenn sie ausschließlich auf/an/in Gebäude angebracht sind und
- Nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden
-> Regelung galt für Mieterstromanlagen schon bisher und wird nun auf alle Gebäudeanlagen erstreckt
-> gilt nicht für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 23 EEG n.F.)
Exkurs: Anlagenzusammenfassung
Für Balkon-PV-Anlagen gilt Zusammenfassung ebenfalls nicht (§24 Abs. 1 Abs. 1 Satz 5 EEG n.F.), wenn? (3)
maximale installierte Leistung von bis zu 2 kW
Wechselrichterleistung höchstens bis zu 800 VA
Betrieb hinter Entnahmestelle eines Letztverbrauchers
Exkurs: Anlagenzusammenfassung
BGH zum Merkmal der “unmittelbaren räumlichen Nähe” im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG (vgl. Urteil vom 14.07.2020 - Az.: XIII ZR 12/19)
-> ?(1)? ist maßgeblich (gilt für alle EEG-Anlagen)
-> Entscheidendes Kriterium: ?(2)?, insbesondere die gemeinsame Nutzung eines Verknüpfungspunkts
-> (Objektive) Umgebung der gesetzgeberischen Vorgaben zur Anlagengröße muss nicht gesondert festgestellt werden
(1) “funktionaler Nähebegriff”
(2) Verbindung räumlich benachbarter Anlagen über gemeinsame Infrastruktureinrichtungen vor dem Netzanschluss
Wie viele Anlagen im Sinne des EEG (2014/2017/2021) liegen hier auf slide 41 vor?
Das einzelne Modul ist die einzelne Anlage.
-> Wenn die Anlagen aber innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb genommen wurden und sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden, dann liegt eine Verklammerung vor(!)
(-> Einsatz gleichartiger erneuerbarer Energien im Bild ja auch zu erkennen)
-> Insgesamt also nur eine Anlage aufgrund der Verklammerung
(Nicht eine Anlage z.B. falls die Anlagen nicht innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden)
Anlagenbegriff PV-Anlagen
Frühere allgemeine Sichtweise OLG Naumburg, OLG Schleswig, Clearingstelle EEG und der Literatur: Bei PV-Anlagen ist jedes einzelne PV-Modul eine “Anlage” im Sinne des EEG.
BGH-Urteil vom 04.11.2025 - Az. VIII ZR 244/14:
Nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte PV-Modul ist als eine (eigene) Anlage gemäß §3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage “Solarkraftwerk”
Im konkreten Fall fasste der BGH mit diesem Verständnis vom Anlagenbegriff 20.000 PV-Module zu einer einzigen Anlage im Sinne des EEG 2009 zusammen.
Korrektur des BGH-Urteils durch Gesetzgeber im EEG 2017: PV-Modul ist einzelne Anlage (aber Verklammerung von einzelnen Anlagen beachten!)
…
Für was ist der Inbetriebnahmebegriff von Bedeutung? (3)
Beginn des Vergütungszeitraums
Höhe des Vergütungssatzes-Degression
Geltung der relevanten EEG-Fassung
(-> also große wirtschaftliche Bedeutung des Inbetriebnahmebegriffs)