Einführung E1 Flashcards
Staat & Verfassung
Die Verfassung als Grundordnung
* Kein Staat ohne Verfassung
* Verfassung = rechtliche Grundordnung eines Staates
* Verfassung im juristischen Sinn vs Verfassung im politischen Sinn
(Realverfassung)
Staatselemente
* Staatsvolk
* Staatsbürger:innen vs Fremde
Staatsgebiet
* Hoheitsgebiet
* Räumlicher Geltungsbereich der Rechtsordnung
staatsgewalt
* „Gewaltmonopol des Staates“
Staatsfunktionen und Staatsgewalten
Staatsfunktionen (Staatsgewalten)
* Schaubild:
legislative (gesetzgebung - Vollziehung (exekutive) - judikative (Gerichtsbarkeit) und administrative (Verwaltung)
- Einteilung: nach formellen (organisatorischen) oder materiellen
(funktionellen) Gesichtspunkten - Konzept der Gewaltenteilung (Montesquieu)
„checks and balances“
Staatsformen
Demokratie vs Autokratie – „Regierungssystem“
Zentralstaat (Einheitsstaat) vs Bundesstaat – territoriale Gliederung
Monarchie vs Republik – Stellung des Staatsoberhauptes
Demokratische Regierungssysteme
- Demokratie bedeutet „Volksherrschaft“
- Volk ist Träger der Staatsgewalt
- Demokratieverständnis verschieden
Merkmale des liberal-rechtsstaatlichen Demokratieverständnisses:
* Grundrechte
* Pluralismus
* Identität von Herrscher und Beherrschten
* Gleichheit und Freiheit aller Bürger
* Repräsentative vs unmittelbare Demokratie
* Parlamentarische vs präsidiale Demokratie
* Konkurrenz- vs Konkordanzdemokratie
Autokratische Regierungssysteme
- Selbstermächtigte Herrschaft eines Einzelnen / einer Gruppe
- Volk nimmt nicht an staatlicher Willensbildung teil
- Autoritäre Regierungsform – totalitäre Regierungsform
- Extremform Diktatur
Verfassungsrecht, Staatsrecht
- Begriff und Funktion
- Rechtliche Grundordnung – „Regeln der Machtverteilung im Staat“
- Dauerhaftigkeit
- Ausdruck eines politischen Grundkonsenses
- Verfassung(srecht) im materiellen Sinn
- Bestimmungen über Aufbau und Organisation (Staatsform, Regierungssystem), die
„Machtverteilung“ (Staatsorgane) und die Rechtserzeugung - Verfassung(srecht) im formellen Sinn
- Bestimmtes Rechtserzeugungsverfahren (erhöhte Quoren im NR, Bezeichnung als
Verfassungsgesetz – Art 44 Abs 1 B-VG) - Oberste Stellung in der Normenhierarchie
Das österreichische Verfassungsrecht I
- Erzeugung / Abänderung
Erzeugung / Abänderung
* (Einfaches) Verfassungsrecht
* Erhöhte Quoren (Präsenz- und Konsensquorum) im NR (Art 44 Abs 1 B-VG)
→ Quoren für Erzeugung eines (einfachen) BundesG?
* Zustimmung des BR bei Einschränkungen von Landeskompetenzen (Art 44 Abs 2 B-VG)
* Gesamtänderung der Bundesverfassung
* Erhöhte Quoren (Präsenz- und Konsensquorum) im NR (Art 44 Abs 1 B-VG)
* Zustimmung des BR bei Einschränkungen von Landeskompetenzen (Art 44 Abs 2 B-VG)
+ Obligatorische Volksabstimmung (Art 44 Abs 3 B-VG)
→Zweischichtiges Verfassungsrecht
* Bezeichnungspflicht (Art 44 Abs 1 B-VG)
* Sinn: Bestandsschutz
* Kein unabänderliches Verfassungsrecht
Das österreichische Verfassungsrecht II
- gesetzsrecht gestuft
Das vom NR und BR erlassene Gesetzesrecht ist also dreifach gestuft:
◦ I. Grundprinzipien der Verfassung
− Bezeichnung; NR: 1/2 Präsenz, 2/3 Konsens; Volksabstimmung
◦ II. einfache Verfassungsgesetze
− Bezeichnung; NR: ½ Präsenz, 2/3 Konsens
◦ III. einfache Gesetze
−NR: 1/3 Präsenz, mehr als ½ Konsens
Das österreichische Verfassungsrecht III
- Quellenlage
- Bundesverfassungsrecht ist zersplittert/unübersichtlich
- Grund: Kein Inkorporierungsgebot
- B-VG als „Quasiverfassungsurkunde“
- Sonstige Bundesverfassungsgesetze (BVG)
- Verfassungsbestimmungen in (einfachen) BG
- Staatsverträge in Verfassungsrang bis 2007
Das österreichische Verfassungsrecht IV
- Landesverfassungsrecht
- Landesverfassungsrecht
- Verfassungsrecht der Bundesländer
- Wie Bundesverfassungsrecht durch formelle/äußere Merkmale bestimmt
- Erzeugungsverfahren durch B-VG normiert (Art 99 Abs 2 B-VG)
- (Ebenfalls) erhöhte Quoren
- Relative Verfassungsautonomie der Länder (Art 99 Abs 1 B-VG)
Das österreichische Verfassungsrecht V
- Stufenbau der Rechtsordnung
Stufenbau der Rechtsordnung
* Verhältnis der Rechtsvorschriften zueinander
* Hierarchischer Aufbau → 2-fache Funktion
* Postulat der Widerspruchsfreiheit
* Konkretisierung der Norminhalte
grundprinzipien –> Unionsrechts –> Bundesverfassungsrecht–> Landesverfassungsrecht –> (einfache) gesetze (Bund und Länder gleichrangig) –>
Verordnungen –>
Einzelfallentscheidungen (Bescheide, Urteile) –>
Vollstreckungsakte
Stufenbau nach der derogatorischen Kraft
- Normen können andere Normen derogieren (=aufheben, abändern)
- Abzuleiten aus Art der Erzeugung der Norm
◦ Verfassungsrecht im formellen Sinn kann einfachgesetzliche Normen
derogieren, dh sie „verfassungs-/gesetzwidrig machen“ - Für Normen, die auf derselben Stufe stehen, gilt
◦ lex posterior: die später erzeugte Norm hebt die früher erzeugte auf
◦ lex specialis: die speziellere Norm geht der generellen Norm vor
Stufenbau nach der rechtlichen Bedingtheit
(auch: Stufenbau nach dem Erzeugungszusammenhang)
- Stellt den Erzeugungszusammenhang dar → Erzeugungsnormen stehen über den
erzeugten Normen - Abzuleiten aus Inhalt der Norm
zB: Art 26 Abs 7 B-VG ermächtigt zur Erlassung
der NRWO → er ist dieser übergeordnet.
NRWO regelt wie der NR gewählt wird, insofern
ist sie den vom NR erlassenen Gesetzen
übergeordnet
Interpretationsmethoden
Verbalinterpretation:
◦ Bedeutung der Begriffe anhand des allgemeinen Sprachgebrauchs und textlichen Zusammenhangs
* Grammatikalische Interpretation:
◦ Erschließung der Bedeutung auch aus dem grammatikalischen Zusammenhang
* Systematische Interpretation:
◦ Bedeutungsermittlung durch Bedachtnahme auf andere Vorschriften
* Historische Interpretation:
◦ Heranziehung des Willens des Normsetzers (Erläuterungen zu Regierungsvorlagen etc)
* Teleologische Interpretation:
◦ Stellt auf Zweck der Regelung ab
* „verfassungskonforme Interpretation“
◦ Gibt es mehrere Auslegungsmöglichkeiten, so ist die verfassungskonforme Variante zu wählen