Definitionen Strafrecht AT Flashcards
Vorsatz
iSv § 16 ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Objektive Zurechnung
Objektiv Zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert hat.
Kausal
Kausal iSd Strafrechts ist jede Bedingung für einen Erfolg, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Atypischer Kausalverlauf
Ein atypischer Kausalverlauf liegt vor, wenn der eingetretene Verlauf völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten gewesen wäre.
Mittäterschaft
Mittäterschaft ist die gemeinsame Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der Täter. Erforderlich ist also ein gemeinsamer Tatplan und eine gemeinsame Tatausführug.
Tatherrschaft
Tatherrschaft bedeutet das vom Vorsatz umfasste in den Händen- halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs.
Anstifter
Anstifter gem. § 26 ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Bestimmen
Bestimmen bedeutet das Hervorrufen des Tatentschlusses durch psychische Beeinflussung.
Error in persona vel objecto
E.i.p.v.o. ist eine Fehlvorstellung, die sich auf die Identität oder sonstige Eigenschaften des Tatobjekts oder der betreffenden Person bezieht.
Aberratio ictus
Aberratio ictus ist ein Sachverhalt, bei dem der Täter seinen Angriff auf ein anvisiertes Objekt lenkt, dieser Angriff fehlgeht und ein anderes von ihm nicht anvisiertes Objekt trifft, welches er gar nicht verletzen wollte.
Fehlgeschlagen
Fehlgeschlagen ist der Versuch dann wenn die Handlungen des Täters ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkannt hat, dass er den tatbestandlichen Erfolg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gar nicht mehr oder nur mit einer relevanten zeitlichen Zäsur herbeiführen kann.
Gehilfe
Gehilfe ist gem. § 27 wer einem anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlich begangener Haupttat Hilfe leistet.
Hilfeleisten
Hilfeleisten liegt in jeden Beitrag der die Hauptat ermöglicht, erleichtert oder die Rechtsgutsverletzung des Haupttäters verstärkt hat.
Mittelbarer Täter
Mittelbarer Täter iSv § 25 I var 2 ist, wer eine rechtswidrige Tat durch einen anderen begeht.
Omnimodo facturus
Omnimodus facturus ist ein schon zur Tat entschlossener, der nicht mehr angestiftet werden kann.