Definitionen Flashcards
- öffentlich-rechtliche Streitigkeit
= wenn die streitentscheidenden Normen solche des öffentlichen Rechts sind, die zwingend einen Träger öffentlicher Gewalt als solchen berechtigen und verpflichten (modifizierte Subjektstheorie)
Wirks.k eines VA
= ein VA ist wirks, wenn er nicht nichtig ist §44 VwVfG
= ein VA ist nichtig, wenn er unter einem schwerwiegenden Fehler leidet, der offensichtlich ist
schwerwiegender Fehler eines VA §44 VwVfG
= solche Fehler, die in einem so erhebl Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung stehen, dass es unerträgl wäre, wenn der VA Bestand hätte
(Fehlerhaftigkeit steht dem VA auf die Stirn geschrieben)
offenkundiger Fehler eines VA §44 VwVfG
= aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters müsste es ausgeschlossen sein, dass der VA doch rm ist
(Nichtigkeit müsste dem VA auf die Stirn geschrieben sein)
Inhaltsbestimmung Art.14
= generelle u abstr Festlegung von Rechten u Pflichten durch Gesetzgeber bzgl Eigentum
Enteignung Art.14
= (1) zielgerichteter staatl Zugriff auf (2) Eigentum des EINZELNEN, der auf die vollst od tlw Entziehung konkr subj Eigentum gerichtet ist u (3) zwingend der Güterbeschaffung zugunsten der öff Hand od eines sonstigen Begünstigten dient