Chapter 15 MENSCHENGERECHTE ARBEITSGESTALTUNG Flashcards
1
Q
Vorteile ausgeprägter Arbeitsteilung
A
- geringe Anforderungen an Qualifikation der Mitarbeiter
- hochspezialisierte Verfahren möglich (Massenfertigung, Fließband, spezialisierte Arbeitsplätze)
- zentralisierte Planung (Arbeitsvorbereitung) durch Spezialisten
2
Q
Nachteile ausgeprägter Arbeitsteilung
A
- Mensch als Lückenbüßer der Mechanisierung
- Springer erforderlich - jeder Arbeitsplatz muss permanent besetzt sein
- extreme Verschwendung nicht genutzter menschlicher Fähigkeiten
- hoher Koordinierungsaufwand und reduzierte Anpassungsfähigkeit wegen starken Interdependenzen zwischen den Stellen
- Deskilling statt Entfaltung - Verkümmerung nicht genutzter menschlicher Fähigkeiten
3
Q
Charakterisierung der Human Relations-Bewegung
A
- Bedeutung immaterieller psychischer und sozialer Einflüsse in der Arbeit
- “Informale”, ungeplante Organisation
- Psychologische Mittel der Einwirkung auf Untergebene
- Bedeutung der Kommunikation
- Zufriedene Arbeiter leisten mehr
4
Q
Kritik an der Human Relation-Bewegung
A
- Überbetoung psycho-sozialer Aspekte
- Organisationsstruktur und Technik vernachlässigt
- Keine Berücksichtigung verschiedenere Umweltzustände
- Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und Produktivität ist komplexer
- Harmonie zwischen Arbeit und Kapital = Ideologie
5
Q
Humanisierung der Arbeit
A
- Erweiterung des Tätigkeits- und Entscheidungsspielraumes
- Integration von Service und Stabtätigkeiten
- Verlängerung von Zykluszeiten
- Schaffung von Zwischenlagern (Puffer)
- Mitbestimmung am Arbeitsplatz
- Räumliche Anordnung, die soziale Kontakte erlaubt
- Mobilität durch Anlern- und Umschulungsprogramme
- Gleitende Arbeitszeit
6
Q
Kriterien menschengerechter Arbeit
A
- Persönlichkeitsförderlichkeit
- Zumutbarkeit
- Schädigungsfreiheit
- Ausführbarkeit
7
Q
Persönlichkeitsförderlichkeit
A
- Handlungsspielraum
2. Qualifizierung
8
Q
Zumutbarkeit
A
- Phyische Belastungen
2. Psychische Belastungen
9
Q
Schädigungsfreiheit
A
- Höchstbelastungswerte
2. Arbeitssicherheit
10
Q
Ausführbarkeit
A
- Ergonomische Normen
2. Wahrnehmungsgrenzen