BWL 4 (7.11.23) Flashcards

1
Q

Kriterien um Unternehmensformen zu beschreiben

A
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
  • Gewinnaneignungsrecht (wer bekommt den Gewinn?)
  • Veräußerungsrecht (Übertragung von Vermögensgegenstände auf eine andere Person)
  • Haftungspflicht
  • Informationspflicht
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2
Q

Einzelunternehmung

A
  • häufigste Unternehmensform
  • Personengesellschaft
  • eine Person als Gesellschafter (Inhaber)
  • natürliche Person mit selbstständiger Betätigung
  • Einzelkaufmann hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht, Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
  • Haftungspflicht unbeschränkt (also mit Betriebs- und Privatvermögen)
  • keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind
    Kriterien: Bilanz über 65 Mio, über 130 Mio Umsatz im Jahr, mehr als 5000 Mitarbeiter

Vorteile:
- einfache Gründung (niedrige Kosten, kein Mindestkapital)
- alleinige Entscheidungsfreiheit
- alleiniger Anspruch auf Gewinne

Nachteile:
- haftet alleine mit Betriebs-/Privatvermögen

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3
Q

GbR

A
  • Personengesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • 2 oder mehrere Personen
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Gesellschafter bzw. Laut Gesellschaftervertrag
  • Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gesellschafter
  • Gesellschafter haften unmittelbar und unbegrenzt
  • jeder Gesellschafter in GbR haftet für alle anderen mit
  • keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind

Vorteile:
- einfache Gründung (formlose Gründung, kein Mindestkapital)
- keine Bilanzpflicht
- teilen von Verantwortung

Nachteile:
- umfangreiche Verantwortung
- Entscheidungsfindung

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4
Q

OHG

A
  • Personengesellschaft
  • offene Handelsgesellschaft (daneben Partnerschaft)
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Gesellschafter bzw. Laut Gesellschaftervertrag
  • Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gesellschafter
  • Gewinnverteilung jeder 4% auf sein Kapitalanteil, Restbetrag nach Köpfen oder anders nach Vertrag
  • Gesellschafter haften unmittelbar (Gläubiger kann sofort Schulden zurück verlangen) und unbeschränkt
  • haften solidarisch, also alle für alle
  • keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind

Vorteile:
- hohe Kreditwürdigkeit (Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den Kredit planmäßig zurückzahlen wird, je geringer das Ausfallrisiko, desto höher die ermittelte Bonitätsnote)
- alle Gesellschafter sind gleichberechtigt
- kein Mindestkapital

Nachteile:
- Haftung
- Einigkeit

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5
Q

KG

A
  • Personengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
  • Entscheidungs bzw. Geschäftsführungsrecht haben Komplementäre, Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Gewinnaneignungsrecht haben Komplementäre und Kommanditisten(haben Widerspruchs- und Kontrollrecht)
  • Veräußerungsrecht haben Komplementäre; Kommanditisten nur mit Genehmigung der übrigen Gesellschafter
  • Komplementäre haften unbegrenzt; Kommanditisten haften beschränkt auf ihre Einlage
  • keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 der 3 Größenkriterien erfüllt sind

Vorteile:
- hohe Kreditwürdigkeit
- breite Kapitalbasis, indem Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen werden
- kein Mindestkapital
- beschränkte Haftung des Kommanditisten

Nachteile:
- Risiko bei Streitigkeiten
- unbeschränkte Haftung des Komplementärs

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6
Q

Stille Gesellschaft

A
  • Personengesellschaft
  • normale Gesellschafter haben Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht, Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
  • teilen sich Gewinnaneignungsrecht mit stillen Gesellschaftern(haben Kontrollrecht)
  • kein eigenes Gesellschaftsvermögen
  • Haftungspflicht je nach Gesellschaftsform; Einlage des stillen Gesellschafters geht direkt in das Gesellschaftsvermögen ein
  • Informationspflicht je nach Gesellschaftsform
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7
Q

GmbH

A
  • Kapitalgesellschaft, die am häufigsten vorkommt (99% der Kapitalgesellschaften)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten
  • kann selber klagen und hat ein eigenes Vermögen
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht bei Gesellschafter bzw. Nach Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafter hat Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
  • Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • Startkapital: 25.000€
  • Informationspflicht: Veröffentlichung des Jahresabschlusses und je nach Größe, eines Lageberichts sowie weiterer Information

Vorteile:
- hohe Flexibilität (kann alleine oder mit mehreren für jeden zulässigen Zweck gegründet werden)
- beschränkte Haftung
- eigene Rechtsfähigkeit

Nachteile:
- Mindestkapital
- hoher Arbeitsaufwand
- Vermögenstrennung

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8
Q

AG

A
  • Kapitalgesellschaft
  • Aktiengesellschaft
  • juristische Person
  • Entscheidungs- bzw, Geschäftsführungsrecht bei Vorstand
  • Aktionäre haben Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
  • An- und Verkauf der Anteile immer an Börse
  • Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • Stamm-/Startkapital 50.000€
  • Informationspflicht wie GmbH
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9
Q

KGaA

A
  • Kapitalgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht haben Komplementäre
  • Gewinnaneignungsrecht: Komplementäre und Kommanditaktionäre
  • Veräußerungsrecht: Kommanditaktionäre
  • Komplementäre haften unbegrenzt
  • Kommanditaktionäre haften begrenzt
  • Informationspflicht wie GmbH
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10
Q

eG

A
  • sonstige Gesellschaft
  • eingetragene Genossenschaft
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Vorstand
  • Genossen haben Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
  • Haftungspflicht je nach Status beschränkt oder unbeschränkt
  • Informationspflicht wie GmbH; Prüfungspflicht
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11
Q

Rechtsfähige Stiftung

A
  • sonstige Gesellschaft
  • Vorstand hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
  • keine Gewinnaneignung oder Veräußerung
  • Haftung auf Stiftungsvermögen begrenzt
  • Informationspflicht: Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht
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12
Q

Verein

A
  • sonstige Gesellschaft
  • Vorstand hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
  • keine Gewinnaneignung und Veräußerung
  • Haftung auf Vereinsvermögen begrenzt
  • Information der Mitglieder über Vereinsgeschäfte durch den Vorstand
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13
Q

GmbH & Co. KG

A
  • sonstige Gesellschaft
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht: GmbH-Geschäftsführer
  • Gewinnaneignungsrecht: GmbH Gesellschafter und Kommanditisten
  • Veräußerungsrecht bei GmbH
  • Haftung auf Kommanditeinlagen und GmbH-Vermögen begrenzt
  • Informationspflicht wie GmbH
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14
Q

Öffentliche Unternehmung

A
  • sonstige Gesellschaft
  • Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Beamte/ Politiker/ Vorstand
  • Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gebietskörperschaft
  • Gebietskörperschaft haftet je nach Rechtsform begrenzt bzw. Unbegrenzt
  • Informationspflicht je nach Rechtsform
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15
Q

Kooperationsbeziehungen

A
  • entweder mit oder ohne zentrale Koordinationsstelle
  • mit nimmt die Bedeutung der Gesamtbeziehungen ab und die Leitung wird wichtiger
  • Zahl der Gesamtbeziehung nimmt ab
  • Unternehmen hat grundsätzlich zentrale Koordinierungsstelle
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16
Q

wie kann man sein Unternehmen organisieren? 5,5

A
  • es muss immer eine Unternehmenszentrale bzw einheitliche Leitung geben, darunter Organisation kann jedes Unternehmen selbst bestimmen
  • hierarchischer Aufbau (von oben nach unten: Unternehmung, Hauptabteilungen, Abteilungen, Stellen (operative Aufgaben werden nur hier durchgeführt))
  • Einliniensystem: jede Ausführungsstelle hat eine vorgesetzte Instanz, innerhalb der Ebenen gibt es immer Fayolsche Brücken (d.h. Stellen aus verschiedenen Bereichen klären Probleme wenn möglich untereinander)
  • jeder weiß, wer ist mir vorgesetzt, jeder hat genau einen vorgesetzten
  • Stabliniensystem: Stabstellen außerhalb der Hierarchie neben Ausführungsstellen
  • hier gibt es auch Fayolsche Brücken
  • Mehrliniensystem: jede Instanz hat Verbindung zu jeder Ausführungsstelle, Vorteil: kürzere Dienstwege, Nachteil: Vorgesetzte sagen alle was anderes bei unzureichender Absprache
  • Matrixorganisation: Gliederung nach 2 oder 3 Kriterien, jeder hat dann systematisch 2 oder 3 Vorgesetzte, Knoten bzw. Schnittpunt der beiden Kriterien ist dann immer ein konkretes Aufgabengebiet
  • Mehrfachunterstellung in der Matrixorganisation: nochmal aufgeteilt in ein anderes Kriterien
17
Q

Prozesstypen in Unternehmen

A

Sekundäre Geschäftsprozesse: Unterstützung der primären Geschäftsprozesse als interne Kunden,
Andere Abteilungen sind meine Kunden z.B. Personalabteilung oder Finanzierungsabteilung

Trennung nicht so scharf, z.B. Personalfirma, primär und sekundär schwierig abzugrenzen

Primäre Geschäftsprozesse: direkter Bezug zum (externen) Kundennutzen (Kernprozesse)
Wir stellen was her, Einkauf hat direkten Bezug dazu, Produktion, Absatz interagiert mit Kundenprodukt

Steuerprozesse: der primären und sekundären Geschäftsprozesse
Z.B. Rechnungswesen, Unternehmensleitung, interne IT