BWL 4 (7.11.23) Flashcards
Kriterien um Unternehmensformen zu beschreiben
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
- Gewinnaneignungsrecht (wer bekommt den Gewinn?)
- Veräußerungsrecht (Übertragung von Vermögensgegenstände auf eine andere Person)
- Haftungspflicht
- Informationspflicht
Einzelunternehmung
- häufigste Unternehmensform
- Personengesellschaft
- eine Person als Gesellschafter (Inhaber)
- natürliche Person mit selbstständiger Betätigung
- Einzelkaufmann hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht, Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
- Haftungspflicht unbeschränkt (also mit Betriebs- und Privatvermögen)
- keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind
Kriterien: Bilanz über 65 Mio, über 130 Mio Umsatz im Jahr, mehr als 5000 Mitarbeiter
Vorteile:
- einfache Gründung (niedrige Kosten, kein Mindestkapital)
- alleinige Entscheidungsfreiheit
- alleiniger Anspruch auf Gewinne
Nachteile:
- haftet alleine mit Betriebs-/Privatvermögen
GbR
- Personengesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- 2 oder mehrere Personen
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Gesellschafter bzw. Laut Gesellschaftervertrag
- Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gesellschafter
- Gesellschafter haften unmittelbar und unbegrenzt
- jeder Gesellschafter in GbR haftet für alle anderen mit
- keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind
Vorteile:
- einfache Gründung (formlose Gründung, kein Mindestkapital)
- keine Bilanzpflicht
- teilen von Verantwortung
Nachteile:
- umfangreiche Verantwortung
- Entscheidungsfindung
OHG
- Personengesellschaft
- offene Handelsgesellschaft (daneben Partnerschaft)
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Gesellschafter bzw. Laut Gesellschaftervertrag
- Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gesellschafter
- Gewinnverteilung jeder 4% auf sein Kapitalanteil, Restbetrag nach Köpfen oder anders nach Vertrag
- Gesellschafter haften unmittelbar (Gläubiger kann sofort Schulden zurück verlangen) und unbeschränkt
- haften solidarisch, also alle für alle
- keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 von 3 Größenkriterien erfüllt sind
Vorteile:
- hohe Kreditwürdigkeit (Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den Kredit planmäßig zurückzahlen wird, je geringer das Ausfallrisiko, desto höher die ermittelte Bonitätsnote)
- alle Gesellschafter sind gleichberechtigt
- kein Mindestkapital
Nachteile:
- Haftung
- Einigkeit
KG
- Personengesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Entscheidungs bzw. Geschäftsführungsrecht haben Komplementäre, Vertretung der Gesellschaft nach außen
- Gewinnaneignungsrecht haben Komplementäre und Kommanditisten(haben Widerspruchs- und Kontrollrecht)
- Veräußerungsrecht haben Komplementäre; Kommanditisten nur mit Genehmigung der übrigen Gesellschafter
- Komplementäre haften unbegrenzt; Kommanditisten haften beschränkt auf ihre Einlage
- keine Publikationspflicht, falls nicht mindestens 2 der 3 Größenkriterien erfüllt sind
Vorteile:
- hohe Kreditwürdigkeit
- breite Kapitalbasis, indem Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen werden
- kein Mindestkapital
- beschränkte Haftung des Kommanditisten
Nachteile:
- Risiko bei Streitigkeiten
- unbeschränkte Haftung des Komplementärs
Stille Gesellschaft
- Personengesellschaft
- normale Gesellschafter haben Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht, Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
- teilen sich Gewinnaneignungsrecht mit stillen Gesellschaftern(haben Kontrollrecht)
- kein eigenes Gesellschaftsvermögen
- Haftungspflicht je nach Gesellschaftsform; Einlage des stillen Gesellschafters geht direkt in das Gesellschaftsvermögen ein
- Informationspflicht je nach Gesellschaftsform
GmbH
- Kapitalgesellschaft, die am häufigsten vorkommt (99% der Kapitalgesellschaften)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten
- kann selber klagen und hat ein eigenes Vermögen
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht bei Gesellschafter bzw. Nach Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafter hat Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
- Startkapital: 25.000€
- Informationspflicht: Veröffentlichung des Jahresabschlusses und je nach Größe, eines Lageberichts sowie weiterer Information
Vorteile:
- hohe Flexibilität (kann alleine oder mit mehreren für jeden zulässigen Zweck gegründet werden)
- beschränkte Haftung
- eigene Rechtsfähigkeit
Nachteile:
- Mindestkapital
- hoher Arbeitsaufwand
- Vermögenstrennung
AG
- Kapitalgesellschaft
- Aktiengesellschaft
- juristische Person
- Entscheidungs- bzw, Geschäftsführungsrecht bei Vorstand
- Aktionäre haben Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
- An- und Verkauf der Anteile immer an Börse
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
- Stamm-/Startkapital 50.000€
- Informationspflicht wie GmbH
KGaA
- Kapitalgesellschaft
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht haben Komplementäre
- Gewinnaneignungsrecht: Komplementäre und Kommanditaktionäre
- Veräußerungsrecht: Kommanditaktionäre
- Komplementäre haften unbegrenzt
- Kommanditaktionäre haften begrenzt
- Informationspflicht wie GmbH
eG
- sonstige Gesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Vorstand
- Genossen haben Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht
- Haftungspflicht je nach Status beschränkt oder unbeschränkt
- Informationspflicht wie GmbH; Prüfungspflicht
Rechtsfähige Stiftung
- sonstige Gesellschaft
- Vorstand hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
- keine Gewinnaneignung oder Veräußerung
- Haftung auf Stiftungsvermögen begrenzt
- Informationspflicht: Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht
Verein
- sonstige Gesellschaft
- Vorstand hat Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht
- keine Gewinnaneignung und Veräußerung
- Haftung auf Vereinsvermögen begrenzt
- Information der Mitglieder über Vereinsgeschäfte durch den Vorstand
GmbH & Co. KG
- sonstige Gesellschaft
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht: GmbH-Geschäftsführer
- Gewinnaneignungsrecht: GmbH Gesellschafter und Kommanditisten
- Veräußerungsrecht bei GmbH
- Haftung auf Kommanditeinlagen und GmbH-Vermögen begrenzt
- Informationspflicht wie GmbH
Öffentliche Unternehmung
- sonstige Gesellschaft
- Entscheidungs- bzw. Geschäftsführungsrecht hat Beamte/ Politiker/ Vorstand
- Gewinnaneignungsrecht und Veräußerungsrecht hat Gebietskörperschaft
- Gebietskörperschaft haftet je nach Rechtsform begrenzt bzw. Unbegrenzt
- Informationspflicht je nach Rechtsform
Kooperationsbeziehungen
- entweder mit oder ohne zentrale Koordinationsstelle
- mit nimmt die Bedeutung der Gesamtbeziehungen ab und die Leitung wird wichtiger
- Zahl der Gesamtbeziehung nimmt ab
- Unternehmen hat grundsätzlich zentrale Koordinierungsstelle