BT II - Rechtspflegedelikte (§§ 258, 164, 145d) Flashcards

1
Q

Schema: Strafvereitelung (§ 258)

A
I. Tatbestand
  1. Objektiver Tatbestand
     a) Verfolgungsvereitelung (Abs. 1) 
       aa) Vortat
       bb) Vereitelungshandlung
     b) Vollstreckungsvereitelung (Abs. 2)
       aa) Vortat 
       bb) Vereitelungshandlung 
    2. Subjektiver Tatbestand
    - dolus directus 1. oder 2. Grades nötig
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
III. Strafausschließungsgründe 
    1. § 258 V 
     - wer zugleich eine eigene Bestrafung verhindern will
    2. § 258 VI
    - zugunsten eines Angehörigen (§ 11 I Nr. 1)
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2
Q

Ganz vereitelt (Strafvereitelung, § 258)

A

= wenn durch die Handlung des Täters eine geraume zeitliche Verzögerung bei der Realisierung des staatlichen Strafanspruchs entsteht

  • Kausalität nötig
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3
Q

Meinungsstreit: Maßstab der Verzögerung bei § 258 ?

A

hM: geraume Verzögerung; mind. 3 Wochen (vgl. § 229 I StPO)
(bzw. aA: 10 Tage/2 Wochen)

aA: dauerhafte Vereitelung nötig

aA: jede Verzögerung genügt

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4
Q

Teilvereitelung (Strafvereitelung, § 258)

A

= Vortätet wird besser gestellt, als es der materiellen Rechtslage entspricht

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5
Q

Wann ist Handeln des Strafverteidigers eine Strafvereitelung ?

A

(-) = prozessrechtlich zulässige Handlungen
zB: Rat zur Aussageverweigerung, Widerruf des Geständnisses (str.)

(+) = prozessual unzulässige Mittel
zB: Anstiftung zur Falschaussage, Benennung von Zeugen für wissentlich falsche Tatsachen

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6
Q

Meinungsstreit: Zahlung einer Geldstrafe für einen anderen = Strafvereitelung ?

A

hM: (-), nur Eingriffe in den äußeren Vollstreckungsvorgang sind erfasst

aA: (+), Geldstrafe soll den Vortätet persönlich treffen

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7
Q

Meinungsstreit: Schutzzweck des § 164 ?

A

hM: innerstaatliche Rechtspflege und Schutz des einzelnen

  • > keine rechtfertigende Einwilligung möglich
  • > Falsche Verdächtigung auch ggü. ausländischen Behörden möglich

aA: Schutz der Rechtspflege

  • > keine rechtfertigende Einwilligung möglich
  • > keine Falsche Verdächtigung ggü. ausländischen Behörden möglich

aA: Schutz des Einzelnen

  • > rechtfertigende Einwilligung möglich
  • > Falsche Verdächtigung auch ggü. ausländischen Behörden möglich
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8
Q

Schema: Falsche Verdächtigung (§ 164)

A

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
aa) Verdächtigen eines anderen (Abs. 1)
bb) Aufstellen einer tatsächlichen Behauptung sonstiger Art (Abs. 2)
b) Falschheit der Verdächtigung
c) Tatgegenstand = rechtswidrige Tat (§ 11 I Nr. 5) oder Dienstpflichtverletzung
d) Adressat = Behörde, zuständiger Amtsträger, militärischer Vorgesetzter, öffentlich
2. Subjektiver Tatbestand
- mind. dolus directs 2. Grades bzgl. Falschheit
- mind. dolus directs 2. Grades bzgl. Verfahren/Maßnhame (aA: 1. Grades nötig)
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
III. Strafzumessung
- § 158 analog (hM; aA: keine planwidrige Lücke)

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9
Q

Verdächtigen (Falsche Verdächtigung, § 164)

A

= Hervorrufen, Umlenken oder Bestärken eines Verdacht

  • ausdrücklich, konkludent, Schaffen einer verdächtigen Beweislage
  • Beachte Schweigerecht und Selbstbegünstigungsprivileg ( wenn nur Täter und noch einer in Betracht kommen darf er den anderen Beschuldigen)
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10
Q

Anderer (Falsche Verdächtigung, § 164)

A

= eine bestimmte lebende Person

  • keine namentliche Bezeichnung nötig
    Ermittlung muss auf Grund der Angaben möglich sein
  • (-): Beschuldigung eines toten, sich selbst , Anzeige gegen Unbekannt
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11
Q

tatsächliche Behauptung sonstiger Art (Falsche Verdächtigung, § 164)

A
  • muss geeignet sein ein Verfahren oder sonstige Maßnahme einzuleiten oder fortzuführen
  • Schaffung einer falschen Beweislage allein genügt nicht
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12
Q

Falsch (Falsche Verdächtigung, § 164)

A

= wenn die Verdächtigung in ihrem wesentlichen Inhalt objektiv nicht mit der Wahrheit übereinstimmt

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13
Q

Meinungsstreit: Worauf kommt es bzgl. der Unwahrheit an ?

A

hM: Unschuld des Verdächtigen

aA: Unwahrheit der Verdachtstatsache

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14
Q

Schema: Vortäuschen einer Straftat (§ 145d)

A
I. Tatbestand
  1. Objektiver Tatbestand
     a) Tatadressat 
     b) Tathandlung
  2. Subjektiver Tatbestand
  - mind. doulus eventualis bzgl. der zuständigen Stelle
  - mind. dolus directs 2. Grades bzgl. Täuschungshandlung
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
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15
Q

Vortäuschen (Vortäuschen einer Straftat, § 145d)

A

= Erregen oder Verstärken des Verdachts der Tatbegehung

  • falsches Verdachtsmaterial schadet nicht
  • Tatsachenbehauptung (ausdrücklich oder konkludent), Schaffung einer unrichtigen Verdachtslage, irreführendes Verhalten
  • muss geeignet sein Behörde zum Einschreiten zu Veranlassen (muss nicht wirklich passieren)
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16
Q

Meinungsstreit: Ist § 145d einschlägig, wenn der Täter Übertreibt oder Umstände hinzudichtet ?

A

Rspr: (-), wenn die Tat dadurch ein völlig anderes Gepräge enthält

Lit: (-), wenn zB Vergehen zum Verbrechen, Antrags- zum Offizialdelikt erhoben wird