BT II - Delikte gegen das Leben (§§ 212, 211, 216, 221, 222, 218) Flashcards
Schema: Totschlag (§ 212)
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand - einen anderen Menschen töten - Garantenstellung besteht bei Selbstmord, wenn Opfer bewusstlos wird und Rettung noch möglich 2. Subjektiver Tatbestand - mind. dolus eventualis II. Rechtswidrigkeit und Schuld III. Strafzumessung §§ 212 II, 213
Heimtücke (Mord, § 211)
= bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;
Rspr: außerdem handeln in feindliche Willensrichtung
- arglos = wer sich zur Tatzeit eines Angriffs nicht versieht; also die Vorstellung hat vor einem Angriff des Täters sicher zu sein
- > Vss: Fähigkeit zum Argwohn
- wehrlos = wenn dem Opfer in Folge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist
- ausnutzen = hinterlistige, planmäßige Berechnung um die Abwehr zu erschweren
Grausam (Mord, § 211)
Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen
- Bss: Schmerzen müssen noch wahrgenommen werden
gemeingefährliches Mittel (Mord, § 211)
gemeingefährlich ist ein Tatmittel, wenn es durch seine Anwendung im Einzelfall eine Gefahr für Leib und Leben einer unbestimmten Anzahl anderer Person mit sich bringt.
Mordlust (Mord, § 211)
= wenn der Antrieb zur Tat allein dem Wunsch entspringt einen anderen sterben zu sehen; einziger zweck ist die Tötung als solches
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (Mord, § 211)
tötet, wer das Töten als Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung benutzt
- Lustmord (Tötung selbst zur Befriedigung)
- Nekrophilie (vergehen an der Leiche)
- Täter nimmt Tot bei Vergewaltigung billigend in Kauf
- Täter macht Aufzeichnungen, die später der Befriedigung dienen
Habgier (Mord, § 211)
= eine ungewöhnliche, ungesunde und sittlich anstößige Steigerung des Erwerbssinns
“Gewinnstreben um jeden Preis”
niedrige Beweggründe
= Tötungsmotive, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt & deshalb besonders verwerflich sind
Schema: Tötung auf Verlangen (§ 216)
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt = ein anderer Mensch b) Tathandlung = Tötung c) ausdrückliches und ernstliches Verlangen d) Bestimmung zur Tötung durch Opferverlangen 2. Subjektiver Tatbestand - mind. dolls eventualis II. Rechtswidrigkeit und Schuld
ausdrückliches und ernstliches Verlangen (Tötung auf Verlangen, § 216)
Verlangen = zielgerichtete Einwirkung des Opfers auf den Willen des Täters
ausdrücklich = vom Opfer in eindeutiger, nicht misszuverstehender Art und Weise geäußert
ernstlich = Tötungsverlangen beruht auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss & einer fehlerfreien Willensbildung
Schema: Aussetzung (§ 221)
-> konkretes Gefährdungsdelikt
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt = ein anderer Mensch
b) Tathandlung = Versetzen/im Stich lassen in einer hilflosen Lage
c) Taterfolg = konkrete Gefahr Tod/schwere Gesundheitsschädigung
2. Subjektiver Tatbestand
- mind. douls eventualis
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
III. Qualifikation (§ 221 II Nr. 1)
IV. Erfolgsqualifikation (§§ 221 II Nr. 2 und 221 III)
Versetzen (Aussetzung, § 221)
ist jede Veränderung der Sicherheitslage des Opfers, die vom Täter bestimmt wird
- keine Ortsveränderung nötig, zB: Täuschung, Drohen, Gewalt
Imstichlassen (Aussetzung, § 221)
= Unterlassen der dem Täter möglichen und zumutbaren Hilfeleistung
konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung (Aussetzung, § 221)
schwere Gesundheitsschädigung = einschneidende oder nachhaltige Beeinträchtigung der Gesundheit
konkrete Gefahr = Schaffung einer Situation, in der es letztlich vom Zufall abhängt, ob das Opfer den Schaden erleidet oder nicht
-> muss unmittelbare Folge der hilflosen Lage sein
Schema: Fahrlässige Tötung (§ 222)
I. Tatbestand 1. Erfolg = Tot 2. Kausalität 3. objektive Sorgfaltspflichtverletzung 4. objektive Vorhersehbarkeit 5. objektive Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung 2. Subjektive Vorhersehbarkeit