Block 1 - Funktionsweise: Rechtliche Rahmenbedingungen Flashcards

1
Q

Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen von Pensionskassen?

A

1) Bundesverfassung (Art. 113: Dreisäulenprinzip)
2) Bundesgesetze:
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG)
3) Bundesverordnungen:
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
- Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)

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2
Q

Welche Rechtsformen von Personalvorsorgeeinrichtungen gibt es?

A

1) Genossenschaft (selten)
2) Einrichtung öffentlichen Rechts (Bundes-, Kantons- und Gemeindepersonal)
3) privatrechtliche Stiftung (häufigste Rechtsform), davon:
- Unternehmenseigene Stiftung (grössere Unt.)
- Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung (kleinere Unt.)

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3
Q

Warum ist die Anzahl Pensionskassen in den letzen Jahren zurückgegangen, obwohl es immer mehr Versicherte gibt?

A

kleine Pensionskassen haben sich an Sammeleinrichtungen angeschlossen, welche heute grosse Pensionskassen sind (80% der PKs versichern ca. 10% der Versicherten und ca. 20% den Rest)

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4
Q

Welche Rolle haben Lebensversicherungsgesellschaften?

A

Sie können einen Teil (z.B. Invalidenversicherung) übernehmen

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5
Q

Was macht ein Experte für berufliche Vorsorge?

A

Ein Experte schätzt die Wahrscheinlichkeiten, wie viele Leistungen erbracht werden müssen

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6
Q

Was sind die Vorteile einer firmeneigenen Pensionskasse?

A
  • Bestimmung der Anlagestrategie
  • Festlegung der Reserven respektive Zusatzgutschriften
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Bestimmung der Kommunikation
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7
Q

Was sind die Nachteile einer firmeneigenen Pensionskasse?

A
  • für kleinere Firmen nicht machbar (unter 500 Versicherte wirtschaftlich nicht sinnvoll)
  • Aufbau eigenes Know-how
  • Branchenfremde Tätigkeit
  • Höherer Zeitbedarf
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8
Q

Wie funktioniert eine Sammelstiftung?

A

einzelne Firmen haben begrenzt Entscheidungsfreiheit, einzelne Vorsorgewerke aber nur ein Stiftungsrat für ganze Kasse

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9
Q

Wie funktioniert eine Gemeinschaftsstiftung?

A

nur ein Vorsorgewerk, einzelne Firmen haben keine Entscheidungsfreiheit (z.B. bei Anwaltskanzleien, weil alle sehr ähnlich sind)

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10
Q

Was ist der Unterschied von einem geschlossenen Vorsorgewerk zu einem offenen Vorsorgewerk?

A

wenn keine neuen Versicherten mehr reinkommen, und nur noch für die verbleibenden bereits pensionierten Leute bestehen bleibt (z.B. als Swisscom privatisiert wurde, gründeten sie eigene PK -> die zu diesem Zeitpunkt bereits Pensionierten blieben bei PUBLICA (öffentlicher PK) und gingen nicht zur privaten eigenen PK von Swisscom über

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11
Q

Anzahl Reglemente / Anzahl angeschlossene Arbeitgeber für firmeneigene Pensionskassen:

A

1 Arbeitgeber / 1 Reglement

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12
Q

Anzahl Reglemente / Anzahl angeschlossene Arbeitgeber für Sammelstiftungen:

A

mehrere Arbeitgeber / mehrere Reglemente

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13
Q

Anzahl Reglemente / Anzahl angeschlossene Arbeitgeber für Gemeinschaftsstiftungen:

A

mehrere Arbeitgeber / 1 Reglement (typischerweise Branchenlösungen)

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14
Q

Klassifikation von Pensionskassen nach übernommenen Risiken: Kollektive Lösung (Vollversicherung)

A

Kauf einer Rückversicherung für Alter, Tod, und Invalidität

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15
Q

Klassifikation von Pensionskassen nach übernommenen Risiken: Teilautonome Lösung

A

trägt Alter selber, Kauf einer Rückversicherung für Tod und/oder Invalidität

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16
Q

Klassifikation von Pensionskassen nach übernommenen Risiken: Autonome Lösung mit Rückversicherung

A

trägt Alter selber, trägt Tod und/oder Invalidität bis zu einer bestimmten Summe selber, darüber Kauf einer Rückversicherung

17
Q

Klassifikation von Pensionskassen nach übernommenen Risiken: Autonome Lösung ohne Rückversicherung

A

trägt Alter, Tod und Invalidität selber

18
Q

Weshalb bieten gewisse Pensionskassen nur teilautonome Lösungen:

A

Risikoleistungen können sonst gar nicht adequat angepriesen werden bei kleineren Unternehmen und autonomen Lösungen. Wenn z.B. eine PK nur 25 Versicherte hat und dann 1 davon invalid wird, sind die Kosten nicht tragbar für die anderen -> kleine Unternehmen deshalb oft teilautonom

19
Q

Weshalb fällt es Versicherungsunternehmen schwer, (weiterhin) Vollversicherungen anzubieten?

A

Weil die Renten garantiert sind, muss eine sichere Anlage gefunden werden, die diese Renditen generiert. Heutzutage kann man diese hohen Renditen nur generieren wenn man gewisse Risiken eingeht (wegen den tiefen Zinsen) -> risikofrei nicht machbar

20
Q

Wer ist gemäss BVG obligatorisch versichert?

A

Arbeitnehmer mit Jahreslohn > CHF 22’050
- ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität
- ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter

21
Q

Welcher Lohn ist versichert?

A

koordinierter Lohn = BVG-Lohn = versicherter Lohn: CHF 62’475 max.

22
Q

Warum ist die festgelegte Eintrittsschwelle bei den Pensionskassen problematisch?

A

Personen mit Teilzeitstellen, die nicht die Eintrittsschwelle erreichen, sind nicht obligatorisch in 2. Säule versichert -> vorallem bei Frauen, die Teilzeitbeschäftigungen unter der Eintrittsschwelle haben

23
Q

Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge:

A

Beiträge eines einzelnen aktiven Versicherten (AN-+AG-Betrag)
+ Verzinsung der Altersguthaben
Individuelle Finanzierung = Altersleistungen, Hinterlassenen-Leistungen, Invalidenleistungen

24
Q

Obligatorischer und überobligatorischer Bereich: Welche Leistungen erbringt BVG-Minimalleistungen?

A

erbringen nur die obligatorischen Minimalleistungen gemäss BVG

25
Q

Obligatorischer und überobligatorischer Bereich: Welche Leistungen erbringen umhüllende Kassen?

A

erbringen neben dem Minimum zusätzlich freiwillige Leistungen im überobligatorischen Bereich

26
Q

Obligatorischer und überobligatorischer Bereich: Welche Leistungen erbringen überobligatorische Kassen?

A

Bspw. von Kaderkassen können Leistungen nur im überobligatorischen Bereich erbracht werden

27
Q

Wie hoch ist der BVG- Minimalzinssatz?

A

1.25 %

28
Q

Umhüllende Vorsorgeeinrichtungen dürfen…

A

… Beitrags- und Leistungsdefinitionen festlegen, die vom BVG abweichen (jeweiliges Vorsorgereglement) -> überobligatorisch

29
Q

Überobligatorisches Vermögen entsteht wenn:

A
  • der versicherte Lohn die BVG Obergrenze (CHF 88’200) übersteigt
  • der Koordinationsabzug tiefer als BVG-Wert (CHF 25’725) liegt
  • die Altersgutschriften gemäss Reglement höher sind als BVG-Werte
  • die Verzinsung des Altersguthaben höher ist als der BVG-Minimalzinssatz (1.25%)