Aufgabenträger und behördliche Zuständigkeit Flashcards
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Q
Staatliche Polizei
A
Art. 1 II POG: Träger ist der Freistaat Bayern
Freistaat ist Dienstherr der Polizeivollzugsbeamten
Polizei ist im Gesamten Gebiet zuständig.
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Staatliche Polizei
Art. 1 II POG: Träger ist der Freistaat Bayern
Freistaat ist Dienstherr der Polizeivollzugsbeamten
Polizei ist im Gesamten Gebiet zuständig.