Arbeitssicherheit Flashcards

1
Q

Welche zwei Aspekte stehen in Bezug auf die Arbeitssicherheit beim Experimentieren im Chemieunterricht besonders im Vordergrund?

A
  • Die Gesundheit von Lehrenden und Lernenden darf nicht gefährdet werden.
  • Eine Belastung der Umwelt muss so weit wie möglich vermieden werden.
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2
Q

Zu welchen Unfällen kommt es häufig im Unterricht oder bei der Vor- und Nachbereitung?

A
  • Verbrennungen und Verbrühungen, z.B. durch siedendes Wasser,
  • Verätzungen durch Säuren, Laugen und Brom,
  • Schnittwunden als Folge unsachgemäßen Umgangs mit Glasgeräten,
  • Blendung durch Magnesium- oder Aluminiumbrände
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3
Q

Was sind Gründe für Unfälle im Chemieunterricht?

A
  • Mangelndes Fachwissen und mangelnde Übung der Lehrperson/der Schülerinnen und Schüler
  • Leichtsinniges Verhalten
  • Unwissenheit bei der Bedienung von Sicherheitsgeräten
  • Nervosität des Experimentators
  • Unordnung in den Fachräumen und der Sammlung
  • Fehlendes Umweltbewusstsein
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4
Q

Welches Verhalten beim Experimentieren ist als leichtsinnig zu bezeichnen?

A
  • Verzicht auf das Tragen von Schutzbrille oder Kittel
  • Experimentieren ohne mindestens eine zweite Person in der Nähe (z.B. Versuche nachmittags vorbereiten)
  • Umgang mit brennbaren Lösemitteln oder Gasen in der Nähe einer offenen Flamme
  • Pipettieren mit dem Mund
  • SuS keine eindeutigen Arbeitsanweisungen geben
  • zum Spaß eine offensichtlich gefährdende Arbeitsanweisung geben
  • Verzehr von Lebensmitteln und Getränken
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5
Q

Was sollten LK in Bezug auf die Arbeitssicherheit beim Experimentieren jederzeit wissen?

A
  • wo Schaumlöscher, Notdusche, Brandschutzdecke, die Haupthähne für Gas und Wasser sowie die Notschalter für elektrischen Strom zu finden sind und wie man diese bedient
  • erste Hilfe bei Unfällen
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6
Q

Welche Maßnahmen sollten LK zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beim Durchführen von Experimenten treffen? (5)

A
  • Nervosität (zitternde Hände) durch Üben und gute Vorbereitung abbauen
  • Genügend Zeit für die Ausführung der Versuche einplanen
  • Wert auf Ordnung legen
  • Gefäße mit Chemikalien immer korrekt und leserlich beschriften
  • Geräte immer direkt aufräumen und spülen
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7
Q

Welche Arbeitsregeln lassen sich für ein sicheres Experimentieren im Unterricht aufstellen?

A
  • LK müssen mit Sicherheitseinrichtungen vertraut sein, Einrichtungen müssen regelmäßig überprüft und instandgehalten werden –> kontinuierliches Fortbilden über neue Entwicklungen und Vorschriften
  • niemals allein (d.h. ohne weitere Person in der Nähe) experimentieren
  • Schutzbrille und Kittel und ggf. Schutzhandschuhe tragen
  • Chemikaliengefäße müssen immer beschriftet werden und mit den aktuell gültigen Gefahrensymbolen versehen werden, Lebensmittel zum Experimentieren nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahren
  • Chemikaliengefäße sofort nach Verwendung wieder verschließen
  • Verschmutzte Arbeitsgeräte umgehend reinigen und Restchemikalien sofort ordnungsgemäß entsorgen
  • Druckgasflaschen gegen Umfallen sichern
  • Glasabfälle getrennt sammeln
  • Nach dem Arbeiten Hände waschen
  • Ess- und Trinkverbot im Fachraum
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8
Q

Welche Methodischen Möglichkeiten gibt es, den SuS die Regeln zur Arbeitssicherheit im Chemieunterricht näher zu bringen?

A
  • Einführung in die Problematik anhand von Zeitungsmeldungen über Unfälle beim Umgang mit Chemikalien
  • Demonstration einiger Experimente, die den Sinn von Sicherheitsvorkehrungen deutlich machen
    -Erarbeitung eines Merkblattes für das Verhalten im Unterricht zusammen mit den SuS
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9
Q

Welche Vorschriften gelten für Schulen zur Arbeitssicherheit?

A
  • Überregional: „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“ der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV 19.16). –> schulrelevanten Teile des umfangreichen Gefahrstoffrechtes, insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln, für die Anwendung in Schulen aufgearbeitet worden.
  • Regional: eigene Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen an Schulen der einzelnen Bundesländer, werden von den jeweiligen Kultusministerien bekannt gegeben
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10
Q

Welche Informationen enthält die Gefahrstoffliste der „Regeln für Sicherheit und Gesundheitssschutz beim Umgang mit Gefahrenstoffen im Unterricht?

A

o Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung sowie Grenzwerte nach Gefahrstoffverordnung einschließlich der dazugehörigen Bekanntmachungen und des Technischen Regelwerks,
o Angaben über die Gefahrklasse nach der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten,
o Angaben zur Wassergefährdungsklasse nach dem Katalog Wasser gefährdender Stoffe,
o Hinweise zur Aufbewahrung und Entsorgung und
o Hinweise zur möglichen Verwendung in Schülerexperimenten
o eine Spalte „Inventarverzeichnis/Mengenbereiche“ zur Nutzung als Gefahrstoffverzeichnis

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11
Q

Welche Möglichkeiten gibt es, die Menge umweltgefährdender Abfälle im Schullabor so gering wie möglich zu halten?

A
  • so weit wie möglich auf unbedenkliche Chemikalien ausweichen
  • Ammonium, Alkali- und Erdalkalichloride, -sulfate, -nitrate und –acetate in geringen Mengen im Abwasser unbedenklich
  • Säuren und Laugen können neutralisiert ins Abwasser
  • Bromreste mit Thiosulfatlösung umgesetzt, wobei Bromit und Sulfat entsteht.
  • Reste von Lithium und Natrium in viel Ethanol –> Alkoholat entsteht, Kalium nur mit tert.-Butanol, Alkoholate können ins Abwasser
  • Kleine Mengen (wenige Milliliter) brennbarer organischer Lösemittel (Methanol, Ethanol, Aceton, Essigsäureethylester) unter dem Abzug in einer offenen Schale verbrennen
  • Schwermetall-Salzlösungen mit Fällungsreagenzien behandeln –> Silberchlorid, Bleisulfat oder Quecksilbersufid, Lösungen können verworfen werden
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12
Q

Nach welchen Stoffgruppen muss die Entsorgung aufgeteilt werden?

A

o Gelöste saure und basische anorganische Abfälle;
o aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe und Ether;
o Wasserlösliche organische Lösemittel wie Alkohole, Aceton;
o Halogenkohlenwasserstoffe;
o Schwermetallabfälle (Chrom-, Silber-, Nickel-, Blei- Kupfer- und Zinksalze) und deren Lösungen (Chromate müssen vorher zu Cr(III)-Verbindungen reduziert werden.);
o organische Feststoffe (getrennt verpackt);
o anorganische Feststoffe (getrennt verpackt);
o Quecksilber und mit Quecksilber geladene Adsorbens sowie Quecksilberverbindungen.

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