9 | Betriebsübergang Flashcards
Welche 3 Arten von Betriebsübergängen gibt es? Was versteht man darunter?
Entgeltliche Betriebsübertragung
* Betrieb geht durch Verkauf über auf eine andere Person
Unentgeltliche Betriebsübertragung
* Betrieb geht durch Schenkung über auf eine andere Person
Betriebsaufgabe
* Der Betrieb wird eingestellt
Wie ist ein unentgeltlicher Betriebsübergang in Form einer Schenkung aus Sicht des Geschenkgebers/Geschenknehmers zu bewerten?
Muss noch eine Meldung erfolgen?
Geschenkgeber:
- kein ESt- Tatbestand
- keine ESt
Geschenknehmer:
- Buchwertfortführung gem. § 6 (9) a) EStG
Es muss eine Schenkungsmeldung gem. § 121a BAO durchgeführt werden
Wie ist ein entgeltlichen Betriebsübergang in Form einer Veräußerung bzw. Aufgabe aus Sicht des Geschenkgebers/Geschenknehmers zu bewerten?
Veräußerer:
- hat steuerpflichtige betriebliche Einkünfte
Erwerber:
- § 6 (8) b) EStG
Bei entgeltlichen Erwerb eines Betriebes sind die WG mit den Anschaffungskosten anzusetzen
In welchem § ist die Gesamtrechtsnachfolge definiert? Was sagt diese aus?
§ 19 BAO | Gesamtrechtsnachfolge
Alle Rechte & Pflichten gehen auf den Rechtsnachfolger über
Nenne die Unterschiede zwischen einer Betriebsveräußerung und einer Betriebsaufgabe
Veräußerung vs. Aufgabe
Veräußerung:
- der lebende Organismus des Betriebs bleibt bestehen
- der Betrieb wird gesamt mit den wesentlichen Geschäftsgrundlagen auf den Empfänger übertragen
- “Veräußerungsgewinn”
Aufgabe;
. der lebende Organismus des Betriebes geht unter
- die wesentlichen Geschäftsgrundlagen werden an verschiedene Personen veräußert oder ins Privatvermögen übernommen
- “ Aufgabegewinnr=
Nenne die Unterschiede zwischen einer Betriebsveräußerung und einer Betriebsaufgabe
Veräußerung vs. Aufgabe
Veräußerung:
- der lebende Organismus des Betriebs bleibt bestehen
- der Betrieb wird gesamt mit den wesentlichen Geschäftsgrundlagen auf den Empfänger übertragen
- “Veräußerungsgewinn”
Aufgabe;
. der lebende Organismus des Betriebes geht unter
- die wesentlichen Geschäftsgrundlagen werden an verschiedene Personen veräußert oder ins Privatvermögen übernommen
- “ Aufgabegewinn”
In welchem § ist der Wechsel der Gewinnermittlungsart [ § 4 (3) ; § 4 (1) ; § 5 ] geregelt?
§ 4 (10) EStG
Z1.
- durch Zu- und Abschläge wird sichergestellt, dass kein Betriebsvermögen doppelt oder gar nicht erfasst wurde.
- Es gibt zwar einen unterschiedlichen Periodengewinn, aber den gleichen Totalgewinn. (Ausnahme hiervon ist das gewillkürte BV)
- Übergangsgewinn ist im ersten Jahr nach dem Wechsel zu versteuern
- Übergangsverlust ist auf 7 Jahre zu verteilen (außer bei Betriebsaufgabe)
Was versteht man unter Zuschlägen / Abschlägen in Bezug auf den Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 (3) EAR auf § 4(1) SR-Ermittler?
Gibt es Positionen, auf die ein Wechsel der Gewinnermittlungsart keine Auswirkung hat?
Zuschläge
= alle am Stichtag vorhandenen Besitzposten, die später zu Einnahmen führen würden
z.B. Warenlager (Inventur), Forderungen aus L+L, sonstige Forderungen
Abschläge
= alle am Stichtag nicht berücksichtigten Schuldposten, die später zu Ausgaben führen würden
z.B. Verbindlichkeiten aus L+L, sonstige Verbindlichkeiten
Keine Auswirkung hat der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf:
Bargeld, Bankguthaben, Darlehensforderungen
Welche logische Konsequenz hat es, wenn eine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe durchgeführt wird? Wie sieht es mit der Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns / Aufgabegewinns aus?
Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe führt im Normalfall sofort zur Aufdeckung von vorhandenen stillen Reserven
Veräußerungs/Aufgabegewinn ist voll steuerpflichtig
In welchem § wird Veräußerungsgewinn geregelt? Zeige das Berechnungsschema auf!
Wie berechnet sich der Aufgabegewinn?
Veräußerungserlös
- Veräußerungskosten
- Buchwert des Betriebsvermögens
= Veräußerungsgewinn gem. § 24 (2) EStG
Veräußerungserlös für einzelne Wirtschaftsgüter (weil an mehrere Dritte verkauft wird)
+ gemeiner Wert der Wirtschaftsgüter (wenn privat entnommen ins Privatvermögen)
- Veräußerungskosten (z.B. Notarkosten)
- Buchwert des Betriebsvermögens
= Aufgabegewinn
Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es bei einer entgeltlichen Betriebsübergabe bzw. Betriebsaufgabe? (4)
§ 24 (4) EStG | Freibetrag
§ 37 (2) Z1. EStG | Verteilung auf 3 Jahre
§ 37 (5) EStG | Halbsatz bzw. halber Durchschnittssteuersatz
§ 24 (6) EStG | Hauptwohnsitzbefreiung
Beschreibe die folgende steuerliche Begünstigung bei entgeltlicher Betriebsübergabe / Betriebsaufgabe:
- Freibetrag
§ 24 (4) EStG | Freibetrag
- Die ersten 7300€ des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns sind steuerfrei.
- Wenn Freibetrag angewandt wird, stehen die anderen steuerlichen Begünstigungen (Verteilung, Halbsatz, Hauptwohnsitz) nicht zu.
Beschreibe die folgende steuerliche Begünstigung bei entgeltlicher Betriebsübergabe / Betriebsaufgabe:
- Verteilung
§ 37 (2) Z1. EStG | Verteilung auf 3 Jahre
- Der Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn kann auf 3 Jahre verteilt werden, wenn der Betrieb seit mind. 7 Jahre aufrecht war.
Beschreibe die folgende steuerliche Begünstigung bei entgeltlicher Betriebsübergabe / Betriebsaufgabe:
- Halbsatz
§ 37 (5) EStG | Halbsatz bzw. halber Durchschnittssteuersatz
Im österreichischen Steuerrecht bezieht sich der halbe Durchschnittssteuersatz auf die durchschnittliche Steuerbelastung eines Steuerpflichtigen, die auf sein zu versteuerndes Einkommen fällt. Dieser Steuersatz wird berechnet, indem das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen durch die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer geteilt wird.
Voraussetzung für die Anwendung des halben Durchschnittssteuersatzes:
- Betrieb seit 7 Jahren aufrecht
- persönliche Gründe
z.B. Z1. –> Tod des Steuerpflichtigen
Z2. –> Erwerbsunfähigkeit aufgrund körperlicher/geistiger Einschränkung belegt durch Gutachten
Z3. –> 60. LJ vollendet + Einstellung der Erwerbtätigkeit (Umsatz <22.000€ + Einkommen < 730€)
Beschreibe die folgende steuerliche Begünstigung bei entgeltlicher Betriebsaufgabe:
- Hauptwohnsitzbefreiung
§ 24 (6) EStG | Hauptwohnsitzbefreiung
- GILT NUR BEI BETRIEBSAUFGABE (=Einstellung des Betriebs)
Wirkung der Hauptwohnsitzbefreiung:
- keine Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven auf Gebäuden bei Veräußerung
- Grund und Boden wird zum BW entnommen
Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung:
- das Gebäude muss bis zur Aufgabe als Hauptwohnsitz gemeldet sein
- Keine Übertragung von stillen Reserven auf Hauptwohnsitz
- persönliche Gründe des § 37 (5) Z1. - Z3. müssen vorliegen (wie bei Halbsatz)