8 | Investitiönsförderungen Flashcards
Was versteht man unter Investitionsförderungen bzw. zu was dienen sie?
Investitionsförderungen im Steuerrecht sind spezielle steuerliche Anreize, die Unternehmen dazu ermutigen sollen, in bestimmten Bereichen oder Regionen zu investieren.
Diese Anreize können in Form von Steuervergünstigungen, Steuererleichterungen oder Steuergutschriften gewährt werden.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung in bestimmten Bereichen zu fördern und zu stärken.
Was ist der Gewinnfreibetrag und zu was dient er?
In welchem § ist der Gewinnfreibetrag geregelt?
Auf wen kann der Gewinnfreibetrag angewandt werden?
§ 10 EStG | Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag ist ein Steuervorteil (Investitionsförderung) für österreichische Gewerbetreibende und Selbstständige, der es ihnen ermöglicht, einen Teil ihres Gewinns steuerfrei zu behalten.
Die genaue Höhe hängt von der Höhe des Gewinns ab. Der Gewinnfreibetrag soll die Investitionsbereitschaft und die Wettbewerbsfähigkeit von Gewerbetreibenden und Selbstständigen stärken und somit die österreichische Wirtschaft fördern.
§ 10 (1) EStG
- Gewinnfreibetrag kann bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, sowie
- auf Gesellschafter von Mitunternehmerschaften gewinnmindernd geltend gemacht werden
Was versteht man unter einer Mitunternehmerschaft? (MU-schaft)
Eine Mitunternehmerschaft im österreichischen Steuerrecht liegt vor, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben und hierbei auch wirtschaftliches Risiko tragen.
Die Gewinne und Verluste der Mitunternehmerschaft werden den beteiligten Personen entsprechend ihrer Beteiligung am Unternehmen zugerechnet und in der Einkommenssteuererklärung versteuert. Eine Mitunternehmerschaft kann in verschiedenen Rechtsformen auftreten, z.B. als Personengesellschaft oder als GmbH & Co KG.
Was ist der Unterschied zwischen dem Grundfreibetrag und dem Gewinnfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen in Österreich zusteht. Er beträgt derzeit 13.000 Euro pro Jahr und gilt für alle Einkunftsarten.
Der Gewinnfreibetrag hingegen ist ein Steuervorteil, der ausschließlich für österreichische Gewerbetreibende und Selbstständige gilt.
Der Gewinnfreibetrag soll die Investitionsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit von Gewerbetreibenden und Selbstständigen fördern, während der Grundfreibetrag als allgemeiner Steuerfreibetrag dient.
Rechnen Sie anhand des folgenden Beispiels, das zu versteuernde Einkommen bzw. die BMGL für die ESt aus! Berücksichtigen Sie dabei etwaige Investitionsförderungen!
Ein österreichischer Selbstständiger erzielt im Jahr 2022 einen Gewinn von 650.000 Euro und tätigt Investitionen in Höhe von 60.000 Euro
Gewinn vor GFB 650.000€
- Grundfreibetrag 4.500€
= verbleibender möglicher invbeg. GFB 41.450€
tatsächlicher invbeg. GFB 41.450€
Gewinnfreibetrag gesamt 45.950 (4500 + 41.450)
(Entspricht auch dem maximalen Grenzbetrag gem. § 10 (2) EStG
NR 1.
Maximaler Gewinnfreibetrag gem. § 10 (1) Z2. EStG
-> 30.000€ x 15% = 45.950€
NR 2.
Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z3. EStG
-> max. 4.500€
NR3.
invbed. GFB gem. § 10 (1) Z4. EStG
–> verbleibender möglicher invbeg. GFB 41.450
–> Investitionen in begünstigte WG 60.0000
= tatsächlicher invbeg. GFB = 41.450
Aus welchen Bestandteilen besteht der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG?
Ab welcher Höhe steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu?
Wie hoch ist somit der maximal absetzbare Gewinnfreibetrag?
Im Einzelnen besteht der Gewinnfreibetrag aus
-dem Grundfreibetrag (maximal für Gewinne bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 4.500 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt.
dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (bei Gewinnen über 30.000 Euro); dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Der Gewinnfreibetrag steht mit steigenden Gewinnen staffelweise reduziert zu und beträgt ab dem Jahr 2022 für:
Gewinne bis zu 30.000 Euro: 15 Prozent
die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffelung somit 45.950 Euro.
Auf welche Arten von Gewinnen ist der Grundfreibetrag nicht anwendbar bzw. sind in der Bemessungsgrundlage ausgenommen? Nenne den § dazu!
§ 10 (1) Z1. EStG
BMGL für den Gewinnfreibetrag ist der Gewinn, ausgenommen:
- Veräußerungsgewinne gem. § 24 EStG
- Einkünfte mit besonderen Steuersatz gem. § 27a (1) EStG
Kann der Gewinnfreibetrag abgesetzt werden, wenn man einen Verlust in dem Jahr hatte?
Was wäre demnach bei einem Verlust zu tun, um seine Steuerlast zu reduzieren?
Nein, ein Gewinnfreibetrag kann in Österreich nicht angesetzt werden, wenn man einen Verlust in diesem Jahr hatte.
Wenn ein Verlust erwirtschaftet wurde, kann dieser in der Regel mit anderen Einkünften verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Allerdings ist es in diesem Fall nicht möglich, einen Gewinnfreibetrag geltend zu machen.
Muss ein Antrag gestellt werden und wenn ja, wo muss dieser gestellt werden um einen invbeg. GFB geltend zu machen?
Wem steht kein invbeg. GFB zu? Nenne auch den §!
Um den invbeg. GFB geltend zu machen, ist ein Antrag in der Steuererklärung notwendig
§ 10 (1) Z6. EStG
Wird der Gewinn nach § 17 oder einer darauf gestützten Pauschalierung ermittelt, steht nur der Grundfreibetrag zu. Ein invbeg. GFB kann NICHT geltend gemacht werden
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein invbeg. GFB geltend gemacht werden kann?
Um welche begünstigten Wirtschaftsgüter handelt es sich hierbei? Nenne auch die dazugehörigen §!
Wo ist die Behaltefrist für investitionsbegünstigte Wirtschaftsgüter geregelt? Wie lange ist diese und was passiert, wenn die Behaltefrist nicht eingehalten wird?
Neben der Gewinnermittlung lt. Grundfreibetrag muss auch ein zusätzliches Investitionserfordernis gem. § 10 (1) Z5. EStG erbracht werden
Die begünstigten WG sind im § 10 (3) und (4) genannt.
-z.B. neue, abnutzbare, körperliche WG’s mit einer ND über 4 Jahre
- z.B. Wertpapiere iSd. § 14 (7) Z4. EStG
Behaltefrist gem. § 10 (5) EStG
- Behaltefrist mind. 4 Jahre, ansonsten wird der Steuervorteil aberkannt und es kommt zu einer Nachversteuerung
Was ist der Sinn von stillen Reserven? In welchem § des EStG sind diese geregelt?
Stille Reserven dienen dazu, den Wert eines Vermögensgegenstandes aufgrund steuerlicher Vorschriften höher oder niedriger anzusetzen als den tatsächlichen Wert. Dadurch können Steuern gespart oder aber auch später fällige Steuerzahlungen reduziert werden.
§ 12 EStG | stille Reserven
Wie berechnet sich die Stille Reserve?
Nenne die Anwendungsvoraussetzungen um stille Reserven von ausgeschiedenen AV zu neuen AV zu übertragen lt. EStG!
Welche Regelung gilt unternehmesrechtlich?
§ 12 (2) EStG | Veräußerungserlös - Buchwert = stille Reserve
Anwendungsvoraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven gem. § 12 (1) + (3) EStG:
(1) muss eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften sein, die stille Reserven bei ausgeschiedenem Anlagevermögen aufdecken will
(3) Z1. Übertrag der stillen Reserven auf das neue WG nur möglich, wenn bei dem ausgeschiedenen AV eine Behaltefrist von mind, 7 Jahre eingehalten wurde.
Die Behaltefrist verlängert sich auf 15 Jahre bei Grundstücken, auf die stille Reserven übertragen worden sind.
Es besteht jedoch keine Behaltefrist wenn das Ausscheiden des AV durch höhere Gewalt bzw. behördlich Eingriffe erzwungen wurde.
Im UR ist die Aktivierung von stillen Reserven NICHT erlaubt (§ 205 UGB wurde gestrichen)
–> zwingende MWR notwendig!
Bildung von Stillen Reserven ist NICHT erlaubt für § 5 Ermittler im UR, daher muss man im UR sofort den Verkaufserlös einbuchen und im SR darf man die stille Reserve bilden und auf die neue Anlage anwenden. Daher gibt es eine MWR.
Wenn ein Anlagevermögen verkauft wird und der Verkaufserlös höher als der Buchwert ist, wäre das ein Veräußerungsgewinn und sofort steuerpflichtig.
Es gibt aber die Möglichkeit, dass natürliche Personen bei der Veräußerung eines AV stattdes-sen stille Reserven aufdeckt. Diese Stille Reserven müssen nicht sofort versteuert warden und können einem neuen AV angerechnet werden.
Bsp:
Lkw wird um 15k verkauft, Buchwert ist 10k und somit ein Verkaufsgewinn von 5k
Wenn der LKW mehr als 7 Jahre im Unternehmen war, dann können die 5k auf einen neuen LKW übertragen werden. Man kauft einen neuen Lkw um 100k und kann die 5k darauf über-tragen. Der neue LKW kostet daher nicht mehr 100k sonder die 95k.
Der Vorteil ist, dass man die 5k Veräußerungserlös nicht im Jahr X0 versteuern muss, sondern es wird mit der Afa über die Laufzeit der ND des neuen LKW’s abgeschrieben und somit ver-steuert. (auch wenn dadurch die Afa ein wenig kleiner ausfallen würde jedes Jahr)
Was macht man mit den stillen Reserven wenn die Übertragung der stillen Reserven von einem ausgeschiedenen AV auf ein andere Wirtschaftsgut nicht möglich ist? Nenne ebenfalls den §
§12 (8) EStG
wenn im selben Jahr eine Übertragung nicht möglich ist auf ein anderes WJ, dann darf man diese stille Reserve als steuerliche Rücklage steuerfrei ins nächste Jahr mitnehmen (= steuer-freie Übertragungsrücklage)
gilt nur für 12 Monate
bei Gebäuden gelten die 24 Monate
Welche Übertragungsgrundsätze gelten hinsichtlich der Übertragung von stillen Reserven desfolgenden Sachverhalts?
VON stille Reserven Grund & Boden:
- AUF Grund & Boden
- AUF Gebäude
VON stille Reserven Gebäude:
- AUF Gebäude
VON sonstigen körperlichen/unkörperlichen WG
- AUF sonstige körperliche/unkörperliche WG
Wer kann eine Forschungsprämie geltend machen? In welchem Fall ist das möglich? Nenne den §!
Wie hoch ist diese Begünstigung?
Welche Beispiele gibt es für prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen?
Wie wirkt sich die Forschungsprämie auf das Ergebnis aus?
Die Forschungsprämie können Unternehmer mit betrieblichen Einkünften geltend machen, wenn sie eine “eigenbetriebliche Forschung” & “Auftragsforschung” betrieben
Die Forschungsprämie beträgt 14 % der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (max. 1Mio.)
Unter prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen sind z.B. auch Löhne/Gehälter sowie alle
unmittelbaren Aufwendungen und Investitionen miteinbegriffen
Die Wirkung der Forschungsprämie ist jene, dass eine steuerfreie Gutschrift gebildet wird und das auch in Verlustjahren