10 | Außerbetriebliche EInkunftsarten Flashcards

1
Q

Welche Arten von Bezügen umfassen die EK aus NSA? Nenne ebenfalls den §!

A

§ 25 (1) EStG
- Bezüge und Vorteile aus bestehenden und früheren Dienstverhältnissen
- Bezüge/Vorteile eines NICHT wesentlich beteiligten natürlichen Person an eienr KapGes
- Pensionen aus Sozialversicherungen
- Bezüge von bestimmten politischen Funktionären (z.B. Nationalabgeordneter)
- Einkünfte von Lehrbeauftragten

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2
Q

In welchen Gesetzesstellen werdend Ausnahmen genannt, die von den EK aus NSA ausgenommen sind?

A

§ 26 EStG - Leistungen des AG, die nicht unter die NSA fallen

§ 3 EStG - steuerfreie Bezüge
- (1) Z16a. –> ortübliche Trinkgelder für Arbeitnehmer
- (1) Z14. –> Vorteil aus Betriebsveranstaltung (max. 365€) + Geschenke (max. 186€)

SachbezugsVO
- Naturalbezüge (z.B. volle freie Stationen)

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3
Q

Was versteht man unter Werbungskosten? In welchem § sind diese geregelt?

A

Werbungskosten gem. § 16 EStG sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften anfallen und steuerlich geltend gemacht werden können.

Sie mindern somit das zu versteuernde Einkommen und können dadurch die Steuerlast reduzieren.

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4
Q

Wie hoch ist der Pauschalbetrag, welcher bei Werbungskosten angesetzt werden kann? Nenne auch den §!

A

§ 16 (3)
Pauschabetrag iHv. 132€

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5
Q

Zeige das Rechnungsschema einer Gehaltsabrechnung auf!

A

Gesamtaufwand DG
- DB
- DZ
- SVDGA
- KommSt
- MVK

= Bruttobezug DN
- SVDNA
- LSt

= Nettogehalt DN

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6
Q

Zeigen das Prüfschema für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG)

A
  1. Welche Einkünfte?
    (EK aus Überlassung von KV ; EK aus real Wertsteigerung)
  2. Welcher Steuersatz ist anzuwenden?
    (begünstigt 25% ; 27,5% ; Tarif%
  3. BMGL für Besteuerung
    (AK-Ermittlung, Zinsen, Veräußerungsergebnis, Abzugsverbote)
  4. Steuerermittlung
  5. Steuerabzug oder Veranlagung
  6. Sonstiges
    (Verlustausgleich ; Regelbesteuerungsoption)

Das Prüfschema wird auf jeden einzelnen Geschäftsfall angewandt. Erst am Ende überlegt man dann wie es weiter geht bei den Schritten 5 und 6

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7
Q

Im Schritt 1 des Prüfschemas muss was gemacht werden? Nenne auch etwaige §

A

Man schaut um welche Art von Einkünften aus Kapitalvermögen es sich handelt

§ 27 EK aus KV

(2) + (5) –> Überlassung von Kapital
- Gewinnanteile aus KapGes (Zinsen + Dividende)
- Zinsen/Erträge aus Spareinlagen
- Erträge aus echten stillen Gesellschaften
- Zuwendungen von Privatstiftungen
- bestimmte Versicherungsleistungen

(3) + (6) –> realisierte Wertsteigerungen
- Veräußerung von Kapitalanlagen
- Depotentnahmen
- Wegzugsbesteuerung

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8
Q

Wie unterscheiden sich Einkünfte aus der Überlassung von Kapital VS. Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung? (Schritt 1: Welche Einkünfte?)

A

Überlassung von Kapital
man gibt das Kapital hin, sodass die Gesellschaft damit arbeiten kann und man erhält Erträge darauf

Realsiierte Wertsteigerung
wenn man Kapitalanlagen beitzt und diese tatsächlich verkauft zB Aktienverkauf)
Die Differenz aus Anschaffung und Verkaufserlös ist die realisierte Wertsteigerung
(kann positiv für gewinn und negativ für Verlust sein)

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9
Q

Welche Steuersätze können auf EK aus KV grundsätzlich angewendet werden? (Schritt 2: Welcher Steuersatz?)

A

Schedulenbesteuerung gem. § 27a (1)
- 25% gem.§ 27a (1) Z1.
- 27,5% gem. § 27 (1) Z2.

Tarifbesteuerung gem. § 27 (2)

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10
Q

Welche Arten von EK aus KV unterliegen der Schedulenbesteuerung in Höhe des besonderen Steuersatzes von 25% bzw. 27,5% ?

A

25% Steuersatz gem. § 27a (1) Z1.
- Geldeinlagen bei Banken
- nicht verbriefte Forderungen bei KI

27,5% Steuersatz gem. § 27a (1) Z2.
- gilt in allen andere Fälle

Der 27,5%ige Steuersatz gilt nicht, wenn zur Regelbesteuerung gem. § 27a (5) optiert wurde
Der 27,5%ige Steuersatz gilt auch nicht, wenn einer der Ausnahmefälle gem. § 27a (2) vorliegen

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11
Q

Was versteht man generell unter einer Schedulenbesteuerung? Was ist der Zweck von dieser?

A

Die Schedulenbesteuerung ist ein Steuersystem, bei dem Einkünfte in verschiedene “Schedulen” eingeteilt werden, die jeweils unterschiedliche Steuersätze haben.

Der Zweck der Schedulenbesteuerung ist es, das Steuersystem progressiv zu gestalten und somit Einkommensungleichheit zu verringern. Durch die Einteilung in verschiedene Schedulen mit unterschiedlichen Steuersätzen werden höhere Einkommen mit höheren Steuersätzen besteuert als niedrigere Einkommen. Dadurch wird eine progressivere Besteuerung erreicht, bei der jeder nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Zudem ist die Schedulenbesteuerung einfach und leicht verständlich für Steuerpflichtige und Finanzbehörden.

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12
Q

In welchem § ist die Bemessungsgrundlage für den Ansatz von Einkünften aus Kapitalvermögen geregelt?

Welcher Wert ist anzusetzen, wenn es sich einen der folgenden Fälle handelt:
- Überlassung von Kapital gem. § 27 (2) EStG
- real. Wertsteigerung gem. § 27 (3) EStG

A

§ 27a (3)
Als Einkünften sind anzusetzen:

  • Überlassung von Kapital –> bezogene Kapitalerträge gem. § 27a (3) Z1.
  • realisierte Wertsteigerung –> Differenz zwischen Veräußerungserlös und AK gem. § 27a (3) Z2. a)
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13
Q

Was passiert wenn man zur Regelbesteuerung gem. § 27a (5) optiert?

A

Regelbesteuerungsoption
 Man verzichtet freiwillig auf die Schedulenbesteuerung
 Macht nur Sinn, wenn man über seine gesamten Einkünfte gesehen weniger als 25% bzw. 27,5% Tarifsteuersatz herausbekommen würde
 Man darf nach wie vor nicht Werbungskosten abziehen, denn das Abzugsverbot besteht weiter

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14
Q

Beschreibe die Verlustausgleichsbestimmungen, welche allgemein/speziell gelten im Zusammenhang mit EK aus KV!

A

Unklar, Seite 71 Prüfungsvorbereitung ESTG - bei Simon oder so nachfragen was damit gemeint ist

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15
Q

Beschreibe die Besonderheiten, welche im . Zusammenhang mit EK aus KV! Nenne auch die § ! (3)

A

Steuerabgeltung durch KESt-Abzug:
- bei inländischen Kapitalerträgen erfolgt eine Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gem. § 27a (1) und damit kommt es bereits zur Steuerabgeltung gem. § 97 (1) EStG

Verlustausgleichsoption:
- ausgleichsfähige Verluste aus KV
- bei unterschiedlichen Banken
- Verlustausgleich im Veranlagungsweg gem. § 27 (8) EStG

Regelbesteuerungsoption:
-Verzicht auf die Schedulenbesteuerung
- trotzdem Werbungs/Betriebs-kosten abzugsverbot
- Besteuerung zum Tarif gem. Regelbesteuerung iSd. § 27a (5) EStG

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16
Q

aWas fällt alles unter die Einkunftsart “EK aus VuV”? Nenne auch den §!

Welche Ausnahmen müssen dabei beachtet werden?

A

§ 28 (1)
EK aus VuV sind z.B.:

Z1. - unbewegliches Vermögen (Grundstücke/Gebäude) und grundstücksgleiche Rechte (Baurecht,Fischereirecht)

Z2. - von Sachinbegrifen (Betriebsverpachtungen

Z3. - Überlassung von Rechten (Patentrecht)

Z4. - Erlöse aus Veräußerung von Miet/Pacht-zinsforderungen

Es handelt sich und EK aus VuV jedoch nur, sofern die Überlassung nicht im Rahmen eines Betriebes erfolgt (Subsidiarität)

  • unter EK aus VuV fallen NICHT außerbetriebliche gelegentliche Vermietung von beweglichen Vermögen -> hierbei handelt es sich nämlich um sonstige Einkünfte gem. § 29 Z3. EStG
17
Q

Woher weiß man, dass es bei EK aus VuV keinen Verlustvortrag gibt?

A

§ 18 (6) ESTG
Woher wissen wir dass wir bei VUV keinen Verlustvortrag haben
es steht dort nur für die ordnunggemößige buchführung nach § 4 (1) oder § 5g und § 4(3) Ermittler .

somit gilt verlustvortrag im umkehrschluss nur für betrieblichen bereich und nicht im au-ßerbetrieblichen bereich

18
Q

Nenne die Gewinnermittlungsart bei EK aus VuV? Welches Prinzip kommt zur Anwendung?

A

Überschussermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten gem. §15 + §16

im Sinne des Zufluss/Abfluss Prinzips gem. § 19 EStG

19
Q

Nenne typische Werbungskosten, welche im Zusammenhang mit EK aus VuV anfallen können? Nenne auch den §!

A

§ (1) Z1. EStG | Zinsen für die Anschaffung

§ 16 (1) Z8. | AfA

Instandhaltungsaufwand
Instandsetzungsaufwand
Herstellungsaufwand

20
Q

Zeige eine Übersicht aller möglichen Gebäudeaufwendungen!

A

Herstellungsaufwand (aktivierungspflichtig)
- begünstigter Herstellungsaufwand gem. § 28 (3) EStG
- nicht begünstigter Herstellungsaufwand

Erhaltungsaufwand (nicht aktivierungspflichtig)
- Instandhaltung gem. § 28 (2)
- Instandsetzung gem. § 28 (2)
–> Instandsetzung für Wohnzwecke
–> Instandsetzung für andere Zwecke

21
Q

Welche Regelung ist bei Gebäudeaufwendungen in Form von begünstigten Herstellungsaufwendungen zu beachten?

A
  • Verteilung auf 15 Jahre
  • z.B. MRG, Förderungen zur Wohnungssanierung, Denkmalschutz
22
Q

Welche Regelung ist bei Gebäudeaufwendungen in Form von nicht begünstigten Herstellungsaufwendungen zu beachten?

A

1,5% AfA auf Basis der AK/HSK

23
Q

Unterscheide die Definition der folgenden Begriffe voneinander und nenne jeweils mind. 2 Beispiele!

  • Herstellung
  • Instandsetzung
  • Instandhaltung
A

Herstellung
= Änderung der Wesensart des Gebäudes
- z.B. Dachbodenausbau, Wohnungszusammenlegung

Instandsetzung
= wesentliche Erhöhung des Nutzwerts oder wesentliche Verlängerung der ND des Gebäudes
- z.B. Austausch von Fenstern/Türen/Aufzugsanlagen

Instandhaltung
= Austausch unwesentlicher Gebäudeteile bzw. keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer
- z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, Ausbesserungen

24
Q

In welche Bereiche lässt sich die Einkunftsart “Sonstige Einkünfte” iSd. § 29 EStG einteilen? Nenne auch die §!

A

§ 29 EStG
Z1. - wiederkehrende Bezüge
Z2. - Veräußerungsgeschäfte
Z3. - Leistungen
Z4. - Funktionsgebühren

25
Q

Nenne die 3 Merkmale von wiederkehrenden Bezügen iZm. der Einkunftsart “Sonstige Einkünfte”

In welchen Formen können wiederkehrende Bezüge auftreten?

A

vermögenswerter Vorteil
= keine reine Umschichtung
- z.B. Kaufpreisraten, Darlehensabstattung

regelmäßig wiederkehrend
- jedoch sind gleiche Abstände oder Höhe nicht erforderlich

einheitlicher Verpflichtungsakt
- Begründung auf einem einheitlichen und einmaligen Beschluss freiwillig geleistete Bezüge nicht steuerpflichtig
- z.B. Gesetz, Vertrag, Testament

Ausgestaltungsformen:
- Renten
- dauernde Lasten
- sonstige wiederkehrende Bezüge

26
Q

Wann handelt es sich bei der Einkunftsart “Sonstige Einkünfte” die Art von Veräußerungsgeschäften, welche mit Spekulationen zu tun haben? Nenne auch dem §

A

§ 31 EStG Spekulationsgeschäfte

private Spekulationsgeschäfte
- Veräußerung von Privatvermögen
- z.B. Auto, Antiquitäten
- Verpflichtungsgeschäft in Form eines Vertrag innerhalb von 1 Jahr

27
Q

Wie lautet das Berechnungsschema bei Spekulationsgeschäften, um das Spekulationsergebnis zu erhalten?

A

Veräußerungserlös
- AK
- Kosten der Veräußerung
= Spekulationsergebnis

28
Q

Welche Verlustausgleichsbestimmung gilt bei Spekulationsgeschäften gem. § 31 EStG?

A

relatives Verlustausgleichsverbot
- nur mit gleichen Spekulationsgewinnen

29
Q

Welche Unterscheidung ist hinsichtlich der Besteuerungsgrundlage von privaten Grundstücksveräußerungen zu machen?

A

Der Anschaffungszeitpunkt [01.04.2002] entscheidet darüber, ob es sich um Altvermögen oder Neuvermögen handelt.

Alles vor dem 01.04.2002 gilt als Altvermögen
Alles nach dem 01.04.2002 gilt als Neuvermögen

30
Q

Wie erfolgt die Einkünfteermittlung bei Altvermögen und wie bei Neuvermögen?

A

bei Altvermögen: pauschale EK-Ermittlung gem. § 30 (4) EStG

bei Neuvermögen: Regeleinkünfteermittlung gem. § 30 (3) EStG

31
Q

Welche Steuerbefreiungen sind bei privaten Grundstücksveräußerungen möglich? Gebe auch den § an!

A

§ 30 (2) EStG | Steuerbefreiungen für private Grundstücksveräußerungen :

Z1. Hauptwohnsitzbefreiung
bei Eigenheimen

Z2. Herstellerbefreiung
bei selbst erstellten Eigenheim

Z3. bei behördlichen Eingriffen, die eine Veräußerung erzwingen

Z4. bei Tauschvorgängen
z.B. Zusammenlegung oder Flurbereinigungsverahren

32
Q

Welche Verlustausgleichsbestimmungen gelten bei der privaten Grundstücksveräußerung?

A

beschränkter Verlustausgleich gem. § 6 Z2. d) EStG

  • vorrangige Verrechnung von Verlusten und Teilwertabschreibungen mit positiven Einkünften aus Veräußerung und Zuschreibung
  • verbleibende Verluste können zu 60% mit jeweiligen betrieblichen Einkünften ausgeglichen werden
33
Q

Was versteht man bei der Einkunftsart “Sonstige Einkünfte” unter den sonstigen Leistungen?

A

sonstige Leistungen
- keine gesetzliche Definition vorhanden

grundsätzlich ein Tun/Dulden/Unterlassen, wenn:
- eine Gegenleistung ausgelöst wird
- keine Veräußerung im Privatbereich betroffen ist
- es sich um keinen Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages handelt

34
Q

Was versteht man bei der Einkunftsart “Sonstige Einkünfte” unter den Funktionsgebühren?

A

Gebühren für Funktionäre, soweit deren Einkünfte nicht bereits unter § 25 (1) Z4. geregelt sind

z.B. Präsidium, Ausschüsse, Obmänner