11 | Verlustverwertung Flashcards
Gebe eine Übersicht zu den möglichen Verlustverwertungsmethoden! Nenne auch die §!
Verlustausgleich gem. § 2 (2) EStG
Verlustvortrag gem. § 18 (6) EStG
Welche Verbote bzw. Beschränkungen unterscheidet man bei der Verlustverwertung?
ABSOLUTES Verlustausgleichsverbot (nie Ausgleichsfähig)
RELATIVES Verlustausgleichsverbot (nie Vortragsfähig)
WARTETASTE (Vortragspflicht)
Was versteht man unter einem Verlustausgleich?
Nenne den § dazu!
In welcher Reihenfolge wird der Verlustausgleich durchgeführt?
Verlustausgleich
= Verrechnung mit positiven Einkünften im Jahr der Verlustentstehung
Reihenfolge des Verlustausgleichs:
1. innerbetrieblich (in gleichen Quellen)
2. horizontale (in gleicher Einkunftsart)
3. vertikal (mit anderen Einkunftsarten)
Was versteht man unter dem Verlustvortrag?
Nenne auch den §!
Welche Voraussetzungen gilt es zu beachten?
Verlustvortrag
= periodenübergreifende Ergänzung zur Gewinnermittlung
- Vortrag von Verlusten die im lfd. Jahr nicht ausgleichsfähig waren
Voraussetzungen für den Verlustvortrag:
- gilt NUR im betrieblichen Bereich
Kann ein Verlustvortragbei außerbetrieblichen Einkünften durchgeführt werden?
Verluste aus außerbetrieblichen Einkünften sind NICHT VORTRAGSFÄHIG –> Somit müssen diese im Jahr ihres Anfallens aufgebraucht werden!
Für welche Einkünfte gilt bei Verlusten ein absolutes Verlustausgleichsverbot?
Bei Verlusten aus Einkünften iSd. § 29 Z3. EStG (gelegentliche Vermietung von Motorjacht)
Verluste aus privaten Kapitalveranlagungen sind nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig gem. § 27 (8) Z4.
Was versteht man unter der Wartetaste iZm der Verlustverwertung?
Wartetaste
= Verluste, die zwar nicht ausgleichsfähig, aber vortragsfähig sind
z.B.
- EK aus Beteiligungen echter stiller Gesellschafter gem. § 27 (8) Z2. EStG
In welchen Sachverhalten kommt gilt das relative Ausgleichsverbot? (5)
Spekulationsverluste
- nur mit Spekulationsgewinnen im gleichen Jahr
Verluste aus privaten Kapitalvermögen
- § 27 (8) innerhalb der Schedule
Verluste aus betrieblichen Kapitalvermögen
- Verluste aus Veräußerungen und Teilwertabschreibungen vorrangig mit Gewinnen und Zuschreibungen ausgleichen
- Rest der Verluste ist zu 55% ausgleichs- oder vortragsfähig gem. § 6 Z2. d) EStG
Wie kommt man vom “Gesamtbetrag der Einkünfte” (nach Verlustausgleich) zum Einkommen iSd. § 2 (2) EStG?
Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich)
- Sonderausgaben § 18
- außergew. Belastungen § 34 ; § 35
- Freibetrag § 105
= Einkommen iSd. § 2 (2) EStG [= BMGL ESt]