5 | Gewinnermittlungsarten Flashcards

1
Q

Gebe einen Überblick über die Arten der Ergebnisermittlung!

A
  1. Gewinnermittlung
    1.1. betriebliche Einkünfte
    1.1.1. Durchschnittssätze § 17 EStG (Vollpauschalierung, Teilpauschalierung)
    1.1.2. § 4 (3) EAR
    1.1.3. Betriebsvermögensvergleich [ einfacher BVG = § 4 (1) EStG ; qualifizierter BVG = § 5 EStG ]
  2. Überschussermittlung
    2.2. außerbetriebliche Einkünfte
    2.2.2. Überschussermittlung gem. § 15 / § 16 EStG
  • Bei Vollpauschalierung gibt es keien Aufzeichnugnspflichten man zieht einen Einheitswert heran
  • Bei Teilpauschalierung würden nur die Einnahmen pauschal angesetzt wer-den für den Gewinn
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2
Q

Ist beim § 5 Ermittler eine freiwillige Bilanzierung möglich?

A

Grundsätzlich nein, ABER es gibt einen Ausnahmefall:

Eine §5 Ermittlung kann NIE freiwillig gemacht werden
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn man bereits einmal Rechnungslegungspflichtig waren, dann würde man hier kraft schwellenüberschreitung die pflicht zur RL haben. Umsatz bricht irgend-wann ab, man fällt dann wieder raus aus der RL-Pflicht. Man kann nur in diesem Fall weiterhin frewillig nach § 5 bilanzieren unter der Prämisse dass man aus dieser mal drinnen war und rausfallen könnte.

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3
Q

Kraft welcher Tatbestände kann lt. UGB die Pflicht zur Rechnungslegung beim §5 Ermittler erwachsen? Nenne auf den § dazu!

A
  • § 1809(1) Z1. + Z2. UGB –> kraft Rechtsform (KapGes / Quasi KapGes)
  • § 189 (1) Z3. UGB –> kraft Schwellenüberschreitung (2x 700k Umsatz oder 1x1Mio)
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4
Q

Zähle 4 GoB auf sowie 4 GoBi

A

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:
- Bilanzklarheit
- Bilanzwahrheit
- Bilanzidentität
- Stetigkeit

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung:
- Vorisichtsprinzip
- Going Concern Prinzip
- Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip (Aufwendungen / Erträge)
- Einzelbewertung

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5
Q

Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip?

A

Die Bilanz ist nach dem UGB aufzustellen. Diese UR Bilanz bildet dann die Grundlage für die fiktive SR Bilanz.

Die Überleitung findet per +/- MWR statt.

Die UR Bewertungsansätze sind für das SR maßgeblich.
Ausnahme: Zwingend anderslautende MUSS-Bestimmungen im SR

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6
Q

Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf “entgeltlich erworbene Firmenwerte”?

Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist

A

entgeltlich erworbene derivativer Firmenwert:

§ 203 (5) UGB | Verteilung auf voraussichtliche ND ODER 10 Jahre

§ 8 (3) EStG | Verteilung auf 15 Jahre

UR MUSS
SR MUSS
–> SR geht zwingend vor, daher keine Maßgeblichkeit und somit MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)

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7
Q

Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf “Wertansätze langfristiger Auftragsführung (HSK)” ?

Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist

A

Wertansätze langfristiger Auftragsführung (HSK)

§ 206 (3) UGB | beschränktes Aktivierungs-Wahlrecht

§ 6 Z2. a) EStG | Aktivierungsverbot

UR KANN
SR MUSS
–> SR geht zwingend vor, daher keine Maßgeblichkeit und somit MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)

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8
Q

Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf die “Bewertung von Anlagevermögen bei dauerhafter Wertminderung” ?

Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist.

A

Bewertung von AV bei Wertminderung von Dauer:

§ 204 (2) UGB | Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung

§ 6 Z1. + Z2. a) EStG | man Kann den niedrigeren Teilwert ansetzen

UR MUSS
SR KANN
–> UR ist maßgeblich, daher keine MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)

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9
Q

Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf die “Bewertung von FAV des Anlagevermögens bei nicht dauerhafter Wertminderung” ?

Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist.

A

lfr. FAV bei nicht dauerhafter Wertminderung

§ 204 (2) UGB | Man Kann außerplanmäßige Abschreibung durchführen

§ 6 Z2. a) EStG | Man Kann eine außerplanmäßige Abschreibung durchführen (Wahlrecht)

UR KANN
SR KANN
–> UR ist maßgeblich, daher keine MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)

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10
Q

In welchem § der BAO wird die Buchführungspflicht für den § 4 (1) Ermittler geregelt ?

A

§ 124 BAO
* Wenn man lt. UGB zur Buchführung verpflichtet ist aber nicht nach §5 bi-lanzieren darf, dann muss man nach § 4(1) seinen Gewinn ermitteln

  • z.B:
    UR: EK aus GewB, ABER
    SR: EK aus SA (Freiberufler+ Schwellenwertüberschreitung)
    Man fällt sozusagen raus weil die Rechnungslegungspflicht im UGB aufgrund des Aus-nahmebestands für Freiberufler aus der §5 Ermittlung heraus in die § 4(1) Ermitt-lung

§125 BAO
Land und Forstwirte haben die Buchführungspflicht nach § 4(1) wenn,
* ihre Umsatzerlöse 2x hintereinander über 700.000€ betragen.

FREIWILLIGE BUCHFÜHRUNG AUCH MÖGLICH!

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11
Q

Kann man freiwillig nach § 4 (1) seinen Gewinn ermitteln?

A

Ja

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12
Q

Welcher Gewinnermittlungsart ist man zuzuordnen, wenn keine Buchführungspflicht nach § 124 und § 125 BAO besteht?

A

Dann ist man kein § 4 (1) Ermittler sondern ein § 4 (3) EAR

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13
Q

Welche Einkunftsarten können ihren Gewinn nach § 4 (3) EAR ermitteln bzw. welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

A

Regelung für Land und Forstwirte
* Wenn Umsatz < 700.000€ in einem Jahr, dann §4(3) Ermittler
* Keine Einheitswert-Grenze mehr seit KonStG 2020

Regelgung für Gewerbetreibende & selbstständig Tätige (NICHT Freiberufler)
* Umsätze ≤ 700.000€ (2x Unterschreitung des Schwellenwerts notwendig)

selbstständige Freiberufler
* immer §4 (3) Ermittler

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14
Q

Welche Prüfung können § 4 (3) EAR durchführen, wenn Sie eine Optimierung hinsichtlich ihrer Gewinnermittlungsart anstreben?

A
  • wer nach §4 (3) ermittelt darf prüfen, ob er theoretisch pauschalieren darf
  • die Basispauschalierung ist meistens die vorteilhafterste Art der Pauschalie-rung
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15
Q

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Basispauschalierung (nach Durchschnittssätzen) durchgeführt werden kann?

In welchem § steht das?

A

§ 17 (1) - (3) EStG

Voraussetzungen
* Gewinnermittlung nach § 4(3) EAR
* EK aus SA (§22)
* EK aus GewB (§23)
* Umsatz im Vorjahr ≤ 220.000€

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16
Q

Beschreibe den Inhalt bzw. die Funktionsweise der Basispauschalierung gem. § 17 EStG!
Welche Werte dürfen angesetzt werden? Nenne ein paar Beispiele

A
  • Betriebsausgaben-Pauschalierung entweder mit
    o 6% (max. 13.200€) bei freiberufl. oder gewerb. Tätigkeiten, ansonsten
    o 12 % (max. 26400€)
  • Absetzbare Betriebsausgaben sind z.B. Mete, Afa, Reisekosten, Kommunka-tionskosten etc…
  • Darüber hinaus dürfen zusätzlich folgende Positionen als Betriebsausgaben abgesetzt werden:
    o Waren (verpflichtende Führung eines WEB – Wareneingangsbuchs notwendig)
    o Löhne
    o Sozialversicherung
17
Q

Welche Bindungsdauer ist einzuhalten, bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart zwischen Basispauschalierer § 17, § 4 (1) SR-Bilanzierer und § 4 (3) EAR?

A
  • Rückwechsel von Basispauschalierer auf §4(3) oder §4(1)ist mit einer Bin-dungswirkung von 5 Jahren verbunden
18
Q

Steht der Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z3. EStG auch jenen zu, die ihren Gewinn gem. Basispauschalierung § 17 EStG ermitteln?

A

Ja, * Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z 3 EStG steht zu

19
Q

Welche Aufzeichnungspflichten hat man dennoch als Basispauschalierer gem. § 17 EStG?

A
  • Einnahmen / Ausgaben aufzeichnen
  • Wareneingangsbuch führen
20
Q

Inwiefern unterscheidet sich der Basispauschalierer gem. § 17 EStG von der Pauschalierung für Kleinunternehmer gem. § 17 (3a) EStG ?

A

Unterschied zur Basispauschalierung:
* Pauschalsatz ist wesentlich höher als bei Basispauschalierung
* Man darf jedoch nur die SV zusätzlich abziehen und sonst nichts, das wird durch den höheren Pauschalsatz versucht zu kompensieren

21
Q

In welchem § ist die Pauschalierung für Kleinunternehmer geregelt?

Welche Pauschalsätze werden hier angesetzt?

Gibt es zusätzliche Abzugsposten, welche zustehen?

Begründe mit dem Gesetz!

A

§ 17 (3a) EStG

Z4. Pauschalsatz
- 45% der Betriebseinnahmen werden als Gewinn angesetzt
- bei DL-Betrieb werden 20% angesetzt

Z3. Zusätzliche Abzugsposten
- Pflichtbeiträge zur SV , Arbeitslosenversicherung, BVK
- Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z3. EStG steht zu

22
Q

Welche formalen Erleichterungen bietet die Pauschalierung für Kleinunternehmer gem. § 17 (3a) EStG ? Begründe mit dem Gesetz!

A

Formale Erleichterungen gem. § 17 (3a) Z6 - Z9. EStG

  • Entnahme von Anlagevermögen ist nicht nach § 6 Z4. zu bewerten (“Entnahmen sind mit dem Teilwert im ZP der Entnahme anzusetzen –> gilt nicht!)
  • Keine Verpflichtung zur Führung eines WEB
  • Keine Verpflichtung zur Führung einer Anlagenkartei
23
Q

Welche Bindungswirkung ist gegeben, wenn zwischen der Pauschalierung für Kleinunternehmer § 17 (3a) und dem Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben gewechselt wird?

A

Bindungswirkung: 3 Jahre ( ist ebenfalls eine formelle Erleichterung, da normal 5 Jahre Bindung bei Wechsel anderer Gewinnermittlungsarten)

24
Q

Zeichne den Entscheidungsbaum für die Bestimmung der korrekten Gewinnermittlungsart!

A

Siehe Prüfungsvorbereitung EST Seite 32

25
Q

In welchem § ist der steuerrechtliche Gewinn beschrieben? Wie errechnet sich dieser lt. diesem §?

A

§ 4 (1) EStG
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag aufgrund der Vermögensvergleiches, nachdem Entnahmen und Einlagen neutralisiert wurden

BV 31.12.
BV 1.1.
+ Entnahmen
- Einlagen
= Gewin/Verlust

Dies gilt für den §5 Ermittler mit einigen Adaptionen ebenfalls

26
Q

Welche Besonderheiten bringt die doppelte Buchführung mit sich mit? (5)

A

doppelte Erfassung der Geschäftsfälle
* chronologisch mittels Journal
* systematisch mittels Hauptbuch

doppelte Ermittlung des Erfolgs
* Reinvermögensvergleich (Bilanz  EK)
* Gegenüberstellung Erträge/Aufwendungen (=GuV)

periodengerechte Ermittlung

Inventur

Bewertung des Betriebsvermögens

27
Q

Unterscheide den § 5 Ermittler und den § 4 (1) Ermittler hinsichtlich folgender Punkte:

  • Wirtschaftsjahr
  • Gewinnermittlungsart
  • Maßgeblichkeit
  • Umfang des Betriebsvermögens
  • Bewertung des Betriebsvermögens
A

Wirtschaftsjahr:
§5 –> abweichendes WJ möglich
§ 4 –> WJ = Kalenderjahr

Gewinnermittlungsart
§ 5 –> nicht freiwillig möglich
§ 4 –> freiwillig möglich

Maßgeblichkeit
§ 5 –> UR ist maßgeblich für SR, außer bei zwingenden SR-Bestimmung
§ 4 –> keine Maßgeblichkeit, nur SR-Bestimmungen sind relevant

Umfang des Betriebsvermögens
§ 5 –> notwendiges + gewillkürtes Betriebsvermögen
§ 4 –> nur notwendiges Betriebsvermögen

Bewertung des Betriebsvermögens:
§ 5 –> Bewertung nach UGB und SR
§ 4 –> Bewertung nur nach SR

28
Q

Wie ermittelt sich der Gewinn nach § 4 (3) EAR?

A

Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn/Verlust § 4 (3) EStG

EAR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, bei der nur die Zahlungsströme relevant sind

29
Q

Welches Prinzip kommt beim § 4 (3) EAR zur Anwendung bezüglich der Zahlungsströme?

A

Das Zufluss-Abfluss Prinzip gem. § 19 EStG

30
Q

Wann kommt es zu einer Durchbrechung des Zufluss-Abfluss Prinzips § 19 EStG ? (=Ausnahmen)

Nenne auch den dazugehörigen §!

A
  • § 7 (3) EStG | Führung eines Anlagenverzeichnisses und Abschreibung von aktivierten Anlagevermögen
  • § 19 (1) + (2) | regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben
  • § 4 (6) EStG | geleistete verteilungspflichtige Vorauszahlungen