5 | Gewinnermittlungsarten Flashcards
Gebe einen Überblick über die Arten der Ergebnisermittlung!
- Gewinnermittlung
1.1. betriebliche Einkünfte
1.1.1. Durchschnittssätze § 17 EStG (Vollpauschalierung, Teilpauschalierung)
1.1.2. § 4 (3) EAR
1.1.3. Betriebsvermögensvergleich [ einfacher BVG = § 4 (1) EStG ; qualifizierter BVG = § 5 EStG ] - Überschussermittlung
2.2. außerbetriebliche Einkünfte
2.2.2. Überschussermittlung gem. § 15 / § 16 EStG
- Bei Vollpauschalierung gibt es keien Aufzeichnugnspflichten man zieht einen Einheitswert heran
- Bei Teilpauschalierung würden nur die Einnahmen pauschal angesetzt wer-den für den Gewinn
Ist beim § 5 Ermittler eine freiwillige Bilanzierung möglich?
Grundsätzlich nein, ABER es gibt einen Ausnahmefall:
Eine §5 Ermittlung kann NIE freiwillig gemacht werden
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn man bereits einmal Rechnungslegungspflichtig waren, dann würde man hier kraft schwellenüberschreitung die pflicht zur RL haben. Umsatz bricht irgend-wann ab, man fällt dann wieder raus aus der RL-Pflicht. Man kann nur in diesem Fall weiterhin frewillig nach § 5 bilanzieren unter der Prämisse dass man aus dieser mal drinnen war und rausfallen könnte.
Kraft welcher Tatbestände kann lt. UGB die Pflicht zur Rechnungslegung beim §5 Ermittler erwachsen? Nenne auf den § dazu!
- § 1809(1) Z1. + Z2. UGB –> kraft Rechtsform (KapGes / Quasi KapGes)
- § 189 (1) Z3. UGB –> kraft Schwellenüberschreitung (2x 700k Umsatz oder 1x1Mio)
Zähle 4 GoB auf sowie 4 GoBi
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:
- Bilanzklarheit
- Bilanzwahrheit
- Bilanzidentität
- Stetigkeit
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung:
- Vorisichtsprinzip
- Going Concern Prinzip
- Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip (Aufwendungen / Erträge)
- Einzelbewertung
Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip?
Die Bilanz ist nach dem UGB aufzustellen. Diese UR Bilanz bildet dann die Grundlage für die fiktive SR Bilanz.
Die Überleitung findet per +/- MWR statt.
Die UR Bewertungsansätze sind für das SR maßgeblich.
Ausnahme: Zwingend anderslautende MUSS-Bestimmungen im SR
Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf “entgeltlich erworbene Firmenwerte”?
Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist
entgeltlich erworbene derivativer Firmenwert:
§ 203 (5) UGB | Verteilung auf voraussichtliche ND ODER 10 Jahre
§ 8 (3) EStG | Verteilung auf 15 Jahre
UR MUSS
SR MUSS
–> SR geht zwingend vor, daher keine Maßgeblichkeit und somit MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)
Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf “Wertansätze langfristiger Auftragsführung (HSK)” ?
Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist
Wertansätze langfristiger Auftragsführung (HSK)
§ 206 (3) UGB | beschränktes Aktivierungs-Wahlrecht
§ 6 Z2. a) EStG | Aktivierungsverbot
UR KANN
SR MUSS
–> SR geht zwingend vor, daher keine Maßgeblichkeit und somit MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)
Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf die “Bewertung von Anlagevermögen bei dauerhafter Wertminderung” ?
Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist.
Bewertung von AV bei Wertminderung von Dauer:
§ 204 (2) UGB | Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung
§ 6 Z1. + Z2. a) EStG | man Kann den niedrigeren Teilwert ansetzen
UR MUSS
SR KANN
–> UR ist maßgeblich, daher keine MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)
Welche UR / SR Bestimmungen gelten im Bezug auf die “Bewertung von FAV des Anlagevermögens bei nicht dauerhafter Wertminderung” ?
Nenne die § und die Wirkung des Maßgeblichkeitsprinzips und ob eine MWR notwendig ist.
lfr. FAV bei nicht dauerhafter Wertminderung
§ 204 (2) UGB | Man Kann außerplanmäßige Abschreibung durchführen
§ 6 Z2. a) EStG | Man Kann eine außerplanmäßige Abschreibung durchführen (Wahlrecht)
UR KANN
SR KANN
–> UR ist maßgeblich, daher keine MWR notwendig (gilt für SR Bilanz des §5 Ermittlers)
In welchem § der BAO wird die Buchführungspflicht für den § 4 (1) Ermittler geregelt ?
§ 124 BAO
* Wenn man lt. UGB zur Buchführung verpflichtet ist aber nicht nach §5 bi-lanzieren darf, dann muss man nach § 4(1) seinen Gewinn ermitteln
- z.B:
UR: EK aus GewB, ABER
SR: EK aus SA (Freiberufler+ Schwellenwertüberschreitung)
Man fällt sozusagen raus weil die Rechnungslegungspflicht im UGB aufgrund des Aus-nahmebestands für Freiberufler aus der §5 Ermittlung heraus in die § 4(1) Ermitt-lung
§125 BAO
Land und Forstwirte haben die Buchführungspflicht nach § 4(1) wenn,
* ihre Umsatzerlöse 2x hintereinander über 700.000€ betragen.
FREIWILLIGE BUCHFÜHRUNG AUCH MÖGLICH!
Kann man freiwillig nach § 4 (1) seinen Gewinn ermitteln?
Ja
Welcher Gewinnermittlungsart ist man zuzuordnen, wenn keine Buchführungspflicht nach § 124 und § 125 BAO besteht?
Dann ist man kein § 4 (1) Ermittler sondern ein § 4 (3) EAR
Welche Einkunftsarten können ihren Gewinn nach § 4 (3) EAR ermitteln bzw. welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Regelung für Land und Forstwirte
* Wenn Umsatz < 700.000€ in einem Jahr, dann §4(3) Ermittler
* Keine Einheitswert-Grenze mehr seit KonStG 2020
Regelgung für Gewerbetreibende & selbstständig Tätige (NICHT Freiberufler)
* Umsätze ≤ 700.000€ (2x Unterschreitung des Schwellenwerts notwendig)
selbstständige Freiberufler
* immer §4 (3) Ermittler
Welche Prüfung können § 4 (3) EAR durchführen, wenn Sie eine Optimierung hinsichtlich ihrer Gewinnermittlungsart anstreben?
- wer nach §4 (3) ermittelt darf prüfen, ob er theoretisch pauschalieren darf
- die Basispauschalierung ist meistens die vorteilhafterste Art der Pauschalie-rung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Basispauschalierung (nach Durchschnittssätzen) durchgeführt werden kann?
In welchem § steht das?
§ 17 (1) - (3) EStG
Voraussetzungen
* Gewinnermittlung nach § 4(3) EAR
* EK aus SA (§22)
* EK aus GewB (§23)
* Umsatz im Vorjahr ≤ 220.000€
Beschreibe den Inhalt bzw. die Funktionsweise der Basispauschalierung gem. § 17 EStG!
Welche Werte dürfen angesetzt werden? Nenne ein paar Beispiele
- Betriebsausgaben-Pauschalierung entweder mit
o 6% (max. 13.200€) bei freiberufl. oder gewerb. Tätigkeiten, ansonsten
o 12 % (max. 26400€) - Absetzbare Betriebsausgaben sind z.B. Mete, Afa, Reisekosten, Kommunka-tionskosten etc…
- Darüber hinaus dürfen zusätzlich folgende Positionen als Betriebsausgaben abgesetzt werden:
o Waren (verpflichtende Führung eines WEB – Wareneingangsbuchs notwendig)
o Löhne
o Sozialversicherung
Welche Bindungsdauer ist einzuhalten, bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart zwischen Basispauschalierer § 17, § 4 (1) SR-Bilanzierer und § 4 (3) EAR?
- Rückwechsel von Basispauschalierer auf §4(3) oder §4(1)ist mit einer Bin-dungswirkung von 5 Jahren verbunden
Steht der Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z3. EStG auch jenen zu, die ihren Gewinn gem. Basispauschalierung § 17 EStG ermitteln?
Ja, * Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z 3 EStG steht zu
Welche Aufzeichnungspflichten hat man dennoch als Basispauschalierer gem. § 17 EStG?
- Einnahmen / Ausgaben aufzeichnen
- Wareneingangsbuch führen
Inwiefern unterscheidet sich der Basispauschalierer gem. § 17 EStG von der Pauschalierung für Kleinunternehmer gem. § 17 (3a) EStG ?
Unterschied zur Basispauschalierung:
* Pauschalsatz ist wesentlich höher als bei Basispauschalierung
* Man darf jedoch nur die SV zusätzlich abziehen und sonst nichts, das wird durch den höheren Pauschalsatz versucht zu kompensieren
In welchem § ist die Pauschalierung für Kleinunternehmer geregelt?
Welche Pauschalsätze werden hier angesetzt?
Gibt es zusätzliche Abzugsposten, welche zustehen?
Begründe mit dem Gesetz!
§ 17 (3a) EStG
Z4. Pauschalsatz
- 45% der Betriebseinnahmen werden als Gewinn angesetzt
- bei DL-Betrieb werden 20% angesetzt
Z3. Zusätzliche Abzugsposten
- Pflichtbeiträge zur SV , Arbeitslosenversicherung, BVK
- Grundfreibetrag gem. § 10 (1) Z3. EStG steht zu
Welche formalen Erleichterungen bietet die Pauschalierung für Kleinunternehmer gem. § 17 (3a) EStG ? Begründe mit dem Gesetz!
Formale Erleichterungen gem. § 17 (3a) Z6 - Z9. EStG
- Entnahme von Anlagevermögen ist nicht nach § 6 Z4. zu bewerten (“Entnahmen sind mit dem Teilwert im ZP der Entnahme anzusetzen –> gilt nicht!)
- Keine Verpflichtung zur Führung eines WEB
- Keine Verpflichtung zur Führung einer Anlagenkartei
Welche Bindungswirkung ist gegeben, wenn zwischen der Pauschalierung für Kleinunternehmer § 17 (3a) und dem Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben gewechselt wird?
Bindungswirkung: 3 Jahre ( ist ebenfalls eine formelle Erleichterung, da normal 5 Jahre Bindung bei Wechsel anderer Gewinnermittlungsarten)
Zeichne den Entscheidungsbaum für die Bestimmung der korrekten Gewinnermittlungsart!
Siehe Prüfungsvorbereitung EST Seite 32