2 | Einführung Einkommenssteuer + 3| Grundlagen der EST Flashcards
Welche Verordnungen kennen Sie in der ESt? (3)
Zweitwohnsitz - VO
Liebhaberei - VO
PKW Angemessenheits - VO
Was regelt ein Doppelbesteuerungs-Abkommen?
Wie mit einer Person umzugehen ist, die in 2 Ländern besteuert wird
Welche Rechtserkenntnisquellen gibt es generell? (4)
- Rechtssprechung der Gerichte
- Erlässe
- Richtlinien
- Literatur
Welche 3 Grundprinzipien sind in der ESt verankert?
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Prinzip der synthetischen Ermittlung
- Technisches Besteuerungsprinzip
Was versteht man unter dem Leistungsfähigkeitsprinzip? Welche 4 Merkmale sind darin enthalten?
- persönlcihe Universalität
- sachliche Universalität
- subjektives Nettoprinzip
- objektives Nettoprinzip
Was versteht man unter persönlicher Universalität im Bezug auf das Leistungsfähigkeitsprinzip?
persönliche Universalität
* keine persönlichen Steuerbefreiungen
* z.B. „weil rote Haare keine Steuern zahlen“
Was versteht man unter sachlicher Universalität im Bezug auf das Leistungsfähigkeitsprinzip?
- gleichmäßige und vollständige Erfassung aller am Markt erwirtschafteten Einkünfte
- z.B. „Alles und jeder ist zu besteuern“
Was versteht man unter dem subjektiven Nettoprinzip im Bezug auf das Leistungsfähigkeitsprinzip?
subjektives Nettoprinzip
* steuerfreies Existenzminimum (11.000€ steuerfrei jährlich) § 33 EStG
* + Berücksichtigung persönlicher und familiärer Umstände, welche die Steu-ern senken (Kinder, Krankheit, etc..)
Was versteht man unter dem objektiven Nettoprinzip im Bezug auf das Leistungsfähigkeitsprinzip? Welche Ausnahme gibt es hier?
objektives Nettoprinzip
* Abzugsfähigkeit von Aufwendungen (Betriebsausgaben + Werbungkosten)
Ausnahme: Durchbrechung bei Kapitalerträgen und Immobilienveräußerungen
* Man besteuert den Gewinn, also das was unter dem Strich übrigbleibt
Was versteht man unter dem Prinzip der synthetischen Ermittlung?
Welche Ausnahme führt zu einer Durchbrechung dieses Prinzips, nenne auch ein paar Beispiele?
- Zusammenrechnung aller Einkünfte (inkl. Verlustausgleich)
- Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes (=Progressiver Steuersatz §33)
- „jeder zahlt für alles nur eine einzige Steuer“
Ausnahme: Schedulensystem
ACHTUNG: mittlerweile zahlreiche Durchbrechungen z.B.:
* Verlustausgelichsverbote
* Endbesteuerung bei Kapitalerträgen (KESt)
* Grundstücksveräußerung (ImmoEst)
Welche technischen Besteuerungsprinzipien kennen sie? (4)
- Individualbesteuerung (Ich zahle für mich selbst die Steuern)
- Abschnittsbesteuerung (laufende Erhebung)
- Progressive Besteuerung (je mehr Einkommen, desto höher die Besteuerung)
- Negative Einkommensteuer (SV-Rückerstattung – „Ich zahle keine Steuern aber bekommen von der Sozialversicherung einen Geldbetrag“)
Beschreibe den Instanzenzug des Einkommenssteuerbescheids
- Veranlagung der Einkommenssteuer
- Festsetzung per Einkommenssteuerbescheid durch FA
- Berufung bei BFG gegen ESt-Bescheid
- Revision an den VwGH oder VfGH
Wer ist alles einkommenssteuerpflichtig gem. EStG? Nenne den § dazu!
§ 1 (1) EStG :
ESt-pflichtig sind nur natürliche Personen
Wer ist alles unbeschränkt steuerpflichtig gem. EStG ? Nenne den § dazu! Welches Prinzip kommt hier zu Anwendung?
§ 1 (2) EStG :
Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in/ausländische Einkünfte
Welteinkommensprinzip
Wer ist alles beschränkt steuerpflichtig gem. EStG? Nenne den § dazu!
Welches Prinzip kommt hier zu Anwendung und was versteht man darunter?
Was ist mit der Progressionsermäßigung gemeint und wann kommt diese zur Anwendung und wann nicht?
§ 1 (3) EStG iVm. § 98 EStG
Beschränkt steuerpflichtig sind jene, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte
Territorialitätsprinzip
z.B. ein Deutscher besitzt Immobilien in Ö, daher müssen die Mieteinkünfte in Ö besteuert werden. Das heißt es gibt einen Inlandsbezug
beschränkt
* Nur Einkünfte gem. § 98 EStG mit Inlandsbezug können besteuert werden
* Als beschränkt steuerpflichtig werden vom EST-Tarif von den steuerfreien 11.000€ die ersten 9000€ fiktiv abgezogen, wodurch nur mehr 5.000€ steuer-frei sind.
* Aus diesem Grund ist eine Option zur unbeschränkten Steuerpflicht sinn-voll, weil dort diese Progressionsermäßigung von den ganzen 11.000€ bestehen bleibt sowie weitere Vorteile wie Familienbonus+, Aleinverdienerabsetzbetrag etc…
Unter welchen Voraussetzungen von von einer beschränkten Steuerpflicht auf eine unbeschränkte Steuerpflicht gem. EStG optiert werden? Nenne den § dazu!
§ 1 (4) EStG :
Optierung von beschränkter auf unbeschränkte Steuerpflicht
Auf Antrag können EU-Bürger als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, auch wenn diese eigentlich in die beschränkte Steuerpflicht fallen würden.
Ist nur möglich, wenn 90% der Einkünfte der österreichischen EST unterliegen oder die Höhe der Einkünfte nicht 11.000€ übersteigen
Option auf unbeschrönkte Steuerpflicht
* z.B. macht Sinn für slowenische Arbeiter die ihr ganzes Einkommen in Ö verdienen. Der Slowene hat seinen Wohnsitz in Slowenien und geht seiner un-selbstständigen Tätigkeit in Österreich nach. Diese Slowenen haben die Mög-lichkeit von beschränkter Steuerpflicht auf unbeschränkte Steuerpflicht zu op-tieren.
Nenne die 7 Einkunftsarten! In welchen § sind diese aufgezählt?
§ 2 (3) EStG ODER AUCH § 98 EStG
Folgende Einkünfte unterliegen der EST-Pflicht:
1. EK aus L&F
2. EK aus selbstständiger Arbeit
3. EK aus Gewerbebetrieb
4. EK aus nichtselbstständiger arbeit
5. EK aus Kapitalvermögen
6. EK aus VuV
7. EK aus privaten Grundstücksveräußerungen
In welchem § ist der Begriff “Wohnsitz” definiert?
§ 26 (1) BAO
- Man hat einen Wohnsitz wenn man die Wohnung innehat.
- Innehabung bedeutet, die Schlüsselgewalt zu besitzen – der Raum steht mir zur Verfügung
- z.B. Untermietzimmer, Ferienwohnung etc…
- Staatsbürgerschaft, Meldezettel (nur Indizwirkung)
- mehrere Wohnsitze sind möglich
In welchem § ist der Begriff “gewöhnlicher Aufenthalt” definiert?
§ 26 (2) BAO
gewöhnlicher Aufenthalt [ § 26 (2) BAO ]
* objektive Umstände die zeigen, dass man dort nicht nur körperlich vo-rübergehend verweilt
* immer unbeschränkte Steuerpflicht bei Aufenthalt länger als 6 Monate, gilt auch RÜCKWIRKEND
* nur 1 gewöhnlicher Aufenthalt ist möglich
Wie erfolgt die grundsätzliche Besteuerung, wenn das Steuersubjekt eine natürliche Person ist?
natürliche Personen
* z.B. Einzelunternehmen, Privatperson etc.
* Besteht aus einer einzigen natürlichen Person, die Einkommenssteuer ab-führen muss
Wie erfolgt die grundsätzliche Besteuerung, wenn das Steuersubjekt eine Personengesellschaft ist? Welches Prinzip kommt hier zur Anwendung?
Personengesellschaften (=Durchgriffsprinzip)
* Besteht mind. aus 2 natürlichen Personen
* Nicht die OG muss Steuern abführen, sondern die 2 natürlichen Personen dahinter müssen Einkommenssteuer abführen. Es wird durchgegriffen auf die Privatpersonen durch die OG.
* Die Gewinne der OG werden herangezogen und die Gesellschafter werden nach ihren Beteiligungsverhältnissen besteuert
Wie erfolgt die grundsätzliche Besteuerung, wenn das Steuersubjekt eine Kapitalgesellschaft ist? Welches Prinzip kommt hier zur Anwendung?
Kapitalgesellschaften (Trennungsprinzip)
* Es gilt allgemein das EStG, Aber wenn man eine Kapitalgesellschaft ist, dann muss man sich zusätzlich an das KStG halten.
* Die Körperschaft selbst ist das Steuersubjekt und muss die KöSt iHv. 25% abführen. Wenn es zusätzlich zu einer Gewinnausschüttung an natürliche Per-sonen kommt, dann muss müssen diese KESt iHv. 27,5% zahlen.