14 | Abgabeverfahren / Veranlagung Flashcards
Welche 2 Erhebungsformen können grundsätzlich unterschieden werden?
- Veranlagung
- Selbstberechnung
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erhebungsform der “Veranlagung”?
- Pflichtveranlagung
- Antragsveranlagung
Auf welche Arten kann eine Antragsveranlagung erfolgen?
- freiwillig
- von Amts wegen
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erhebungsform der “Selbstberechnung” in folgenden Einkunftsarten?
EK aus NSA –>
EK aus KV:
- Ek aus Überlassung von Kapital –>
- EK aus realisierter Wertsteigerung –>
private Grundstücksveräußerung –>
EK aus NSA –> Berechnung durch AG
EK aus KV
–> EK aus Überlassung von Kapital –> Berechnung durch auszuzahlende Stelle
–> EK aus real Wertsteigerung –> Berechnung durch auszuzahlende Stelle
private Grundstücksveräußerung –> Berechnung durch Notar/RA
Welche Dokumente müssen bei folgender Gewinnermittlungsart im Zuge der Steuererklärung eingereicht werden?: In welchem § ist das geregelt?
- doppelte BH
- § 4 (3) EAR
- EK aus VuV
§ 44 EStG
(1) | doppelte BH
- Steuerklärung
- JA (Bilanz + GuV)
- ggf. WP-Berichte
(4) | § 4 (3) EAR
- nur Steuererklärung, aber in richtiger Gruppierung der Betriebseinnahme/ausgaben lt. Formular E1a
(5) | EK aus VuV
- nur Steuererklärung aber in richtiger Gruppierung lt. Formular E1b
Wielange geht die Erklärungsfrist für Steuererklärungen? In welchem § ist die geregelt?
§ 134 (1) BAO | Erklärungsfrist
- spätestens bis 30.04.dFJ
- spätestens bis 30.06. dFJ (elek. Übermittlung
- Fristenverlängerung auf Antrag möglich
- für Steuerberater gilt die Quotenregelung
Wie sieht der Veranlagungsablauf einer Steuererklärung grob aus?
- Prüfung der Abgabenerklärung durch Behörde
( Evtl. Ergänzungsauftrag, Bedenkenvorbehalt, Parteiengehör) - Ermittlung der Besteuerungsgrundlage und Festsetzung der ESt mittels Bescheid
Welche Steuererklärungen gibt es beispielsweise? (5)
E1 - Einkommensteuererklärung
E1a - Beilage für betriebliche EK
E1b - Beilage für VuV
E1c - Beilage für pauschalierten LuF
L1 - Arbeitnehmerveranlagung
Wann liegt Doppelbesteuerung vor und wie lässt sich dies vermeiden?
Doppelbesteuerung liegt vor, wenn
- EIN Steuersubjekt wegen
- DESSELBE Steuergegenstandes im
- GLEICHEN Besteuerungszeitraum in
- VERSCHIEDENEN Staaten zu
- GLEICHEN Steuern herangezogen wird
Die wird durch völkerrechtliche Maßnahmen wie z.B. DBA Doppelbesteuerungsabkommen vermieden