7. Tierhaltung, Tierschutz & Umwelt Flashcards
Historie der Tierschutzethik:
- Urzeit
Beginn der Domestikation vor 16000 Jahren, Verhältnis Tier-Mensch geprägt von Gefühlen der Überlegenheit und Furcht bzw. Verehrung
- 3./2. Jh. v. Chr.:
- Babylon, Codex Hammurabi, Bestrafung von rohen Tierhaltern
- Ägypten, religiöse Tierverehrungen
- China, erste Tierärzte
- Indien, Verbot von Kampfspielen mit Tieren
- Römisches Reich, Tier genießt gleichen Schutz wie Frauen, Kinder und Sklaven
- Mittelalter
• Wandel in der Mensch-Tier-Beziehung durch anthropozentrische Ethik
- Mensch hat eine unsterbliche Seele
- nur der Mensch hat Rechte
- Tiere werden verdinglicht
- > andere Auffassungen von Luther und v. Assisi
- ab 19. Jahrhundert
• Darwin weist die Verwandtschaft von Mensch und Tier nach - aber Philosophie bleibt anthropozentrisch bis auf Ausnahmen
Entwicklung des Tierschutzrechtes:
► Anfang des 19.Jh.: erste Tierschutzverbände in Europa
► 1822: „Martins-Act“ in England, mutwillige und grausame Tierquälereien sind strafbar
► 1838-1871: einzelne Strafvorschriften in Deutschland
mit dem Ziel, der Verrohung des Menschen vorzubeugen
► November 1933: 1. Tierschutzgesetz in Deutschland
► 1972: neues Tierschutzgesetz in der Bundesrepublik
(in der DDR galt bis 1991 das Tierschutzgesetz von 1933)
► 2002: Tierschutz wird Verfassungsrecht
Unterschied artgerecht - tiergerecht?
► artgerecht impliziert u.a. alle Merkmale des Sozialverhaltens wie z.B. eigene Aufzucht der Nachkommen
► tiergerecht meint, dem Individuum, den sich ändernden Bedürfnissen (Wachstum, Laktation, Reproduktion) entsprechend, adäquate Haltungs- und Ernährungsbedingungen zu gewährleisten, sowie die notwendige Fürsorge zukommen zu lassen
► nicht tiergerecht - tiergerecht - besonders tiergerecht
Wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Einstufung, dennoch werden danach Subventionen verteilt.
Wer stellt Ansprüche an Haltungssysteme?
- Landwirte
- betriebswirtschaftlich erfolgreich
- arbeitswirtschaftlich attraktiv
- nachhaltig nutzbar
- berufsethisch akzeptabel - gesetzeskonform
- Tiere
- Sicherung des Selbsterhaltes und Unversehrtheit
- Sicherung und Förderung von Leistung, Fruchtbarkeit und Gesundheit
- Gewährleistung eines tiergerechten Verhaltens
- Fürsorge, Überwachung und Kontrolle durch den Menschen
- Gesellschaft
- vielfältiges Angebot von Produkten tierischer Herkunft in ausreichender Menge und bester Qualität
- niedrige Preise für Produkte
- hohes Niveau in der Prozessqualität • umweltschonende Produktion • „artgerechte“ Haltung
Struktur der Gesetzgebung zum Tierschutz:
- Grundgesetz
- Tierschutzgesetz
- Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
- Gutachten/ GFP
• Der fehlende Verfassungsrang des Tierschutzes
führte in der Vergangenheit zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Tierschutz und verschiedenen Grundrechten, insbesondere den vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten
wie der Religions- oder Wissenschaftsfreiheit.
Denn diese Grundrechte finden ihre Grenzen lediglich in kollidierenden Grundrechten Dritter oder der Gewährleistung verfassungsrechtlich besonders geschützter Gemeinschaftsgüter.
§1&2 des Tierschutzgesetzes:
- §1 des Tierschutzgesetzes
„ Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
- §2 des Tierschutzgesetzes
„ Derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“
Umweltprobleme der Landwirtschaft und der Einfluss der Tierhaltung auf die Umwelt:
Umweltprobleme der LW:
- Beeinträchtigung, Verkleinerung, Zersplitterung und Beseitigung naturbetonter Biotope und Landschaftsbestandteile
- Gefährdung des Grundwassers durch Nitrat, u.U. Pflanzenschutzmittel
- Gefährdung der Bodensubstanz
- Beeinträchtigung der Oberflächengewässer
- mögliche Beeinträchtigung der Nahrungsmittelqualität
- Emission umwelt- und klimarelevanter Gase
Abprodukte aus der Tierhaltung
- Mist
- Jauche
- Gülle
- Gase
- Silosickersaft
- Desinfektionsmittelreste
- Arzneimittelreste
- Tierkadaver
- Reinigungsabwässer
- Futtermittelreste
- Müll
Umweltrelevante Verbindungen aus der LW, die Umweltschäden verursachen können.
Klimaveränderungen:
CH4 (Methan), N2O (Lachgas), CO2
Luftschadstoffe:
NO3- (Nitrate), H2S, NH3 (Ammoniak), SO2
Eutrophierung:
NH4+ (Ammonium), P2O5, NO3-
Anteil der Tierhaltung an den gesamten anthropogenen GHG- Emissionen
- CO2 9%
- CH4 35 – 40%
- N2O 65%
Zwei große Klimaprobleme gibt es in der Landwirtschaft: Lachgas (N2O) und Methan (CH4). Methan entsteht vor allem beim Anbau von Reis und in der Rinderhaltung. Lachgas entweicht vor allem aus intensiv genutzten Böden. Beide Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial: Methan wirkt etwa 21-mal und Lachgas rund 310-mal schädlicher als CO2.
Wie ist die Herkunft der Emissionen aus der Tierhaltung strukturiert?
- Tiere direkt
- Atmung CO2
- Innere Fermentation
- Umsetzung von Kot und Harn CH4 , NH3
- Indirekt
- Futterproduktion
- Abproduktverwertung
- Dünger für Futterproduktion
- Verarbeitung, Transport, Lagerung von Tierprodukten
- Abholzung
- Degradation von Weiden
- Freisetzung von C durch Bearbeitung von Futterflächen
Möglichkeiten zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen von Rindviehställen:
- 1. Fütterung
- Ausgeglichene Rationenplanung nach Protein und Energie
- Regelmäßige Analyse oder Schätzung der Gehalte von Raufutter
- Regelmäßige Rationenkontrolle
- Anpassung der Fütterung an die Leistung
- Auswahl von verschiedenen geeigneten Raufutter-komponenten
- 2. Organisatorische Maßnahmen
- Schließen des Auslaufes im Sommer
- Hohe Reinigungsfrequenz der Laufbereiche
- Saubere, trockene Laufbereiche
- Hoher Anteil der Weidehaltung
- 3. Bauliche Maßnahmen
- Minimale, nach Gesetzen und Programmen vorge-gebene Gesamt- und nicht überdachte Fläche
- Möglichkeit zum Schließen des Auslaufes im Sommer (angebauter oder integrierter Auslauf)
- Automatische Entmistung mit Zeitschaltuhr
- Geneigter Boden mit zentraler Ablaufrinne in den Laufbereichen
- Wärmegedämmtes Dach
- Optimale Lüftung im Stall ohne hohe Luftgeschwindig-keiten im Bodenbereich (Wand- und Firstöffnungen)
- Windschutz am oder um den Stall bzw. Auslauf
- Sprühkühlung in den Laufbereichen in Kombination mit geneigtem Boden und Ablaufrinne
Ammoniakfreisetzung im Tierstall
- Ausscheidung der Fäkalien
Harnstoff, Harnsäure, unverdautes Eiweiß
-> Tier
- Zersetzung
Ammoniak / Ammonium im Mist
->Temperatur, pH- Wert, Feuchte
- Verflüchtigung
Ammoniak in der Luft
-> Prozessbedingungen im Mist und Mikroklima
- Lüftung
Ammoniak im Stall
-> Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit
- Emission
Ammoniak in der Umwelt
-> Luftbehandlung
Verfahrenstechnische Möglichkeiten zur Steuerung von Emissionen in Geflügelhaltung
- Tier
Reduzierung N-Ausscheidung (Beeinflussung der Struktur der N-Verbindungen im Kot)
Fütterungsbedingte Maßnahme (Additive über Tränkwasser)
- Exkremente / Mist
Trocknung (Kotbandtrocknung)
pH-Wert-Senkung (Additive (Säuren, Phosphate))
- Abluftführung /Abluftbehandlung
Luftgeschwindigkeit über Kot reduzieren (Widerspruch zwischen Optima Tier - Kot)
Trennung der Luftströme (Kotbandtrocknung, Unterflurabsaugung)
Umweltverträglichkeitsprüfung und Emissionsbewertung (gesetzliche Grundlagen)
► Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
1990
• Abschätzung der Auswirkungen von Investitionen auf Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter)
► Bundesnaturschutzgesetz 1998
► Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) 1990, 4. Verordnung 2001
• Genehmigungsverfahren für bestimmte Größen von Ställen (Immissionsprüfung)
• Emissionserklärung
► Umwelthaftungsgesetz 1990
Europäische Wasserrahmenrichtlinie:
Die Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnen-oberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Die übergeordneten Ziele sind in Artikel 1 festgelegt:
- Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
- Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
- Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens/Freisetzens prioritär gefährlicher Stoffe
- Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
- Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren
Die eigentlichen, verbindlichen Umweltziele sind in Artikel 4 festgelegt, der zentralen Vorschrift der Richtlinie:
► Bei oberirdischen Gewässern gelten folgende Ziele:
- Guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
- Verschlechterungsverbot
► Beim Grundwasser sind folgende Ziele zu erreichen:
- Guter quantitativer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Umkehr von signifikanten Belastungstrends
- Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen
- Verschlechterung des Grundwasserzustandes verhindern