6. Krankenhausversorgung Flashcards
Was ist ein Krankenhaus?
- Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder nach Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können
Was für Anforderungen müssen Krankenhäuser, die zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten zugelassen sind, erfüllen (laut SGB 5)?
- müssen Einrichtungen sein, die:
-> der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen
-> fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen
-> über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen
-> nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten
-> mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind
-> vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten - in denen die Patienten untergebracht und verpflegt werden können
=> Abgrenzung zwischen Krankenhäusern -> Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Was sind grundlegende Daten der Krankenhausversorgung in Deutschland?
2019:
- 19,4 Mio. Patienten
- 1914 Krankenhäuser
- rund 494300 Betten
- Krankenhausaufenthalt 7,2 Tage
- Bettenauslastung 77,2%
Woran liegt die niedriger werdende Zahl an Krankenhäusern?
- Zusammenschlüsse und Schließungen
Welche unterschiedlichen Krankenhausarten gibt es?
- Einrichtungsart
- > Allgemeine (verfügen über Betten in vollstationären Fachabteilungen) und sonstige (nur für neurologische oder psychiatrische Betten oder teilstationär) Krankenhäuser
- Versorgungsstufen
- > maßgeblich: Anzahl an Fachabteilungen und Anzahl an Betten
- > Grundversorgung (innere Medizin und allg. Chirurgie), Regelversorgung (weitere Fachabteilungen: Gynäkologie, HNO-Heilkunde, Augenheilkunde etc.), Schwerpunktversorgung (breiteres Spektrum: Pediatrische und neurologische Versorgung), Maximalversorgung (besonders schwerwiegende und seltene Erkrankungen)
- Trägerschaft
- > öffentlich (von Gebietskörperschaften o. Körperschaften (Bund, Länder etc.) öffentlichen Rechts), freigemeinnützig (von kirchlichen o. freien Wohlfahrtsverbänden getragen o. Verbänden oder Vereinen), privat (Trägerschaft von einzelnen Ärzten o. Arztgruppen o. in Hand großer Kapitalgesellschaften)
Wie funktioniert die Krankenhausplanung in Deutschland?
- Rechtsgrundlage:
- > Krankenhausfinanzierungsgesetz
- > Landeskrankenhausgesetze der Bundesländer
- Ziel:
- > Bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung sichern (Sicherstellungsauftrag liegt bei Ländern)
- zuständig:
- > Bundesländer
- Vorgehen:
- > Aufstellung von Krankenhausplänen
Was sind die Abschnitte der Krankenhausplanung?
- Krankenhauszielplanung (wird unternommen, um damit die Ziele der Krankenhausplanung für das jeweilige Bundesland zu konkretisieren)
- Bedarfsanalyse (wir untersucht, welche Krankenhausleistungen jetzt und in Zukunft benötigt werden)
- Krankenhausanalyse (untersucht, ob das was die Krankenhäuser jetzt an Personal und Leistung erbringen ausreicht, um den Bedarf zu decken)
- > Feststellung über die Aufnahme in den Krankenhausplan (nach Fachabteilung und nach Betten)
Was ist das Vorgehen bei der Bedarfsanalyse?
- welche Krankenhauskapazitäten werden benötigt
- Bestimmung des Bettenbedarfs anhand von Einwohnerzahl, Krankenhaushäufigkeit, durchschnittliche Verweildauer, erwünschter Bettennutzungsgrad
- Hill-Burton-Formel:
- > Bettenbedarf = Einwohnerzahl * Krankenhaushäufigkeit * Verweildauer * 100 / Bettennutzung * 1000 * 365
Was passiert, wenn ein Krankenhaus in den Bundesplan eines Bundeslandes aufgenommen ist?
- Krankenhaus übernimmt Versorgungsauftrag (entspricht Ausmaß an Betten, Fachabteilungen etc., was im Krankenhausplan festgeschrieben steht)
- Versorgungsauftrag gilt als automatisch abgeschlossen
- Krankenhaus hat Anspruch auf Investitionsförderung vom Land durch Steuermittel
- Universitätskliniken sind mit Aufnahme in das Hochschulverzeichnis zur Versorgung zugelassen
- Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan stehen, können gesonderte Versorgungsverträge mit Landesverbänden der GKV abschließen
Wie erfolgt die Krankenhausfinanzierung?
- Dual:
- > Laufende Betriebskosten
- > entstehen im Zusammenhang mit der Patientenversorgung (übernehmen Krankenkassen)
- > Investitionskosten
- > Neubau, Umbau, Erweiterung, medizinische Geräte (übernehmen die Länder mit Steuermitteln)
Welche Wege sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz vorgesehen, um die zur Verfügung stehenden Gelder auf die Krankenhäuser zu verteilen?
- Antragsförderung
- > Bauvorhaben oder teure Anschaffung
- Pauschalförderung
- > Krankenhaus erhält jährlichen Betrag abhängig von Bettenanzahl
(seit 2013)
- Leistungsorientierte Investitionspauschalen
- > machen Investitionsförderung des Krankenhauses abhängig von Anzahl und Schweregrad der Fälle und von Summe, die das Land für Investitionsförderung zur Verfügung stellt
Welche Vergütungsformen gibt es im Krankenhaus?
- Krankenhausbudgets (prospektive Vergütung)
-> Kostenträger und Krankenhaus vorab für das nächste Jahr bestimmtes Leistungsvolumen vereinbaren - Selbstkostendeckung (retrospektive Vergütung)
-> entstandene Kosten werden erstattet - Fallpauschalen (DRG-System)
-> Anzahl der behandelten Patienten bzw. Fälle ist ausschlaggebend für die Vergütung
-> bestimmte Merkmale der Patienten werden berücksichtigt
-> Anreiz mehr Patienten zu behandeln, kürzer zu behandeln - Tagesgleiche Pflegesätze
-> Finanzierung nach Anzahl der Pflegetage, die benötigt werden
-> eher länger liegen lassen, statt Leistung zu erbringen
=> eher Mischformen dieser Vergütungssysteme in Realität
Was lässt sich zur Einführung des DRG-Systems sagen?
- in DE seit 2003 eingesetzt für alle somatischen Fachabteilungen in Allgemeinkrankenhäusern (nicht in psychatrischen, psychosomatischen o. psychotherapeutischen Krankenhäusern)
- entwickelt in 60er Jahren in USA, angelehnt an australisches DRG-System
- zuständig: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
Woraus besteht das DRG-Fallpauschalen-System?
- besteht aus Fallpauschalen-Katalog und Bewertungsrelationen
- Fallpauschalenkatalog:
-> Zusammenfassung von Fällen nach Behandlungsaufwand
-> nach Diagnosen und gehörenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen - Bewertungsrelationen:
-> Ziffern, die für jede Fallgruppe ausweisen, wie kostenintensiv ihre Behandlung im Vergleich zur Behandlung anderer Fallgruppen ist - weitere Entgelte: tagesbezogene Entgelte, Zusatzentgelte für besonders aufwendige Leistungen und für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
=> Vergütung über DRG-Fallpauschale ist unabhängig von tatsächlichen Kosten der Behandlung und der Verweildauer im Krankenhaus
=> wichtig ist, wie teuer die Behandlung eines Patienten mit gleicher Diagnose und ähnlichem Schweregrad und mit ähnlichen Behandlungsschritten ist
Wie werden Patienten zu DRGs zugeordnet?
- Zuordnung durch zertifizierte Grouper-Software hauptsächlich nach folgenden Kriterien:
- > Hauptdiagnose
- > Nebendiagnose
- > Diagnostische und therapeutische Prozeduren
- für einen Teil der DRGs zusätzlich:
- > Geschlecht, Alter, Gewicht, Beatmungsstunden