5. Ambulante ärztliche Versorgung Flashcards

1
Q

Was ist die ambulante ärztliche Versorgung?

A
  • alle ärztlichen Behandlungsleistungen, die außerhalb von Kliniken erbracht werden
  • > Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und Heilmittelversorgung
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2
Q

Was sind niedergelassene Ärzte?

A
  • erste und wichtigste Anlaufstelle für Patienten
  • verordnen Medikamente und Heilmittel
  • weisen Patienten zur stationären Behandlung ein
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3
Q

Was sind Vertragsärzte?

A
  • versorgen gesetzlich Versicherte und rechnen mit gesetzlichen Krankenkassen ab
  • müssen als Vertragsärzte in GKV zugelassen werden, sonst nur Privatpatienten
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4
Q

Was bedeutet Niederlassungsfreiheit (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?

A
  • Ärzte können prinzipiell wann und wo sie wollen eine Praxis eröffnen und dort ihren Beruf ausüben
  • wenn sie jedoch an vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen (wenn sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen): brauchen Zulassung als Vertragsarzt -> bekommt man nur, wenn im jeweiligen Zulassungsbezirk nicht schon zu viele Ärzte dieser Fachrichtung vorhanden sind
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5
Q

Was ist die freie Arztwahl (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?

A
  • GKV-Versicherte können sich prinzipiell frei entscheiden, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen wollen (-> muss zugelassener Vertragsarzt o. zu ambulanter Behandlung ermächtigte Krankenhausärztin sein
  • wenn Patient nicht nächstbesten Arzt nimmt und Behandlung dadurch teurer wird: KK kann Patient dies in Rechnung stellen
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6
Q

Was machen die Kassenärztlichen Vereinigungen?

A
  • als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert
  • übernehmen Sicherstellungsauftrag:
  • > verantwortlich für Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen, ambulanten Versorgung
  • > zuständig für Honorarverteilung innerhalb der Vertragsärzte
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7
Q

Was ist die Bedarfsplanung (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?

A
  • Vermeidung von Unterversorgung und Überversorgung
  • > mittels Zulassungssperren und Anreizen (z.B. Vergütungszuschläge)
  • zuständig: jeweilige Kassenärztliche Vereinigung
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8
Q

Was unterscheidet die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung?

A
  • Hausärztliche Versorgung:
    -> erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen
    -> kennen (im besten Fall) das persönliche Umfeld und Krankengeschichte der Patienten
    -> begleiten meist über lange Zeiträume hinweg
    -> koordinieren weitere Behandlung der Patienten (Lotsenfunktion für Patienten)
    -> Allgemeinärzte, Internisten und Kinderärzte
  • Fachärztliche Versorgung:
    -> auf bestimmte Fachrichtungen spezialisiert
    -> zuständig für bestimmte Erkrankungen in ihrem jeweiligen Gebiet
    => Doppelte Facharztschiene (sowohl ambulant als auch stationär)
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9
Q

Was sind Gruppenverhandlungen (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?

A
  • Verhandlung zwischen Landesverbänden der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen
  • darüber hinaus: Möglichkeit von Selektiv- und Direktverträgen
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10
Q

Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?

A
  • Entscheidungen über die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung werden paritätisch mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen getroffen
  • auf Landesebene wichtig: Zulassungsausschüsse
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11
Q

Was sind die Kassenärztlichen Vereinigungen?

A
  • 17 Stück bundesweit (2 in NRW)
  • sind Körperschaften öffentlichen Rechts
  • in Selbstverwaltung organisiert
  • Mitglieder: alle, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen (alle, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln)
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12
Q

Was sind die Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen?

A
  • Sicherstellungsauftrag (müssen ausreichende ambulante ärztliche Versorgung für alle Versicherten in Zuständigkeitsbereich sicherstellen)
  • Gewährleistungspflicht (gegenüber Krankenkassen; überprüfen und überwachen Arbeit der Ärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich)
  • Interessenvertretung
  • Mitarbeit in gemeinsamen Selbstverwaltung
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13
Q

Was genau sind die Vertragsärzte?

A
  • alle ambulant tätigen Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die GKV-Patienten behandeln
  • als freiberufliche Unternehmer tätig, aber erfüllen gleichzeitig öffentliche Aufgabe
  • zu Mitgliedschaft in KV verpflichtet
  • benötigen Zulassung
  • > Eintragung ins Arztregister der KV
  • > Entscheidung des Zulassungsausschusses
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14
Q

Welche Rechte haben Vertragsärzte?

A
  • Behandlung von Kassenpatienten und Vergütung dadurch

- > Teilnahme an Verteilung der Gesamtvergütung

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15
Q

Welche Pflichten haben Vertragsärzte?

A
  • Behandlungspflicht
  • Einhaltung des Berufsrechts
  • Sprechstundentätigkeit
  • Teilnahme am Notdienst
  • Dokumentations- und Berichtspflicht
  • Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (darf Maß des Notwendigen nicht überschreiten)
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16
Q

Welche Leistungen müssen Vertragsärzte erbringen?

A
  • Ärztliche Versorgung
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • ärztliche Betreuung bei Schwanger- o. Mutterschaft
  • Überweisung an andere Ärzte
  • Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Krankenhaustransporten, Krankenhausbehandlungen, medizinische Reha-Leistungen, häusliche Krankenpflege
  • Ausstellung von Bescheinigungen
17
Q

Was ist die Einzelpraxis als Organisationsform der ambulanten Versorgung?

A

(- häufigstes Modell der ambulanten Versorgung)

  • hohe wirtschaftliche Eigenständigkeit (eigenständige Unternehmer)
  • organisatorische Eigenständigkeit: Sprechzeiten, Urlaub etc. kann selbst festgelegt werden
  • Praxisinhaber trägt Kosten für Räume, Personal, Geräte etc.
18
Q

Was ist die Gemeinschaftspraxis als Organisationsform der ambulanten Versorgung?

A

(- auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG))

  • Zusammenschluss von Ärzten derselben oder ergänzenden Fachrichtungen
  • Gemeinsame Abrechnung (Aufteilen der Erlöse)
  • Gemeinsamer Patientenstamm
  • Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräten etc.
  • Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
19
Q

Was ist die Praxisgemeinschaft als Organisationsform der ambulanten Versorgung?

A
  • getrennte Abrechnung
  • getrennter Patientenstamm
  • gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräten etc.
  • Zustimmung des Zulassungsausschusses nicht erforderlich
20
Q

Was sind die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Organisationsform der ambulanten Versorgung?

A
  • fachübergreifende Einrichtungen unter ärztlicher Leitung (mind. 2 Ärzte aus untersch. Fachrichtungen)
  • Ärzte sind als Selbstständige oder Angestellte tätig
  • gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.
    -> wirtschaftliche Entlastung und Entlastung von
    administrativen Tätigkeiten
    -> bessere Arbeitsteilung
  • Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
  • auch Krankenhäuser dürfen MVZ betreiben
21
Q

Inwiefern nehmen Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung teil?

A
  • Notfallbehandlung (und am selben Tag nach Hause entlassen werden)
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • ambulante Operationen
  • Unterversorgung im vertragsärztlichen Bereich
  • Versorgung im Rahmen von Disease Management Programmen oder der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
  • Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren
  • Verträge zur integrierten Versorgung
22
Q

Was lässt sich zur ambulanten Bedarfsplanung sagen?

A
  • Ziele der Bedarfsplanung:
  • > Sicherstellung einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung (der gesetzlich versicherten Patienten im ambulanten Bereich)
  • > Vermeidung von Unter- und Überversorgung
  • Bedarfsplan: Grundlage für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
  • Zuständig: Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen -> Landesausschüsse
  • Grundlage: Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA
  • > macht Vorgaben zu Verhältniszahlen, Versorgungsebenen, Planungssystematik, Versorgungsgrade
23
Q

Was sind die Verhältniszahlen als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?

A
  • legen fest, auf wie viele Einwohner je ein Arzt der jeweiligen Facharztrichtung kommt
24
Q

Was sind die Versorgungsebenen als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?

A
  • vier verschiedene Ebenen:
  • > Hausärztliche Versorgung
  • > Allgemeine Fachärztliche Versorgung
  • > Spezialisierte Fachärztliche Versorgung
  • > Gesonderte fachärztliche Versorgung
25
Q

Was ist die Planungssystematik als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?

A
  • die vier Versorgungsebenen sind jeweils Planungsbereichen zugeordnet (über ganzes Bundesgebiet):
  • >
26
Q

Was sind die Versorgungsgrade als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?

A
  • daran kann abgelesen werden, ob es in einem bestimmten Planungsbereich ausreichende Versorgung gibt
  • > Landesausschüsse sind dafür zuständig
  • 100% -> so viele Ärzte zugelassen, wie benötigt werden
  • bei Unterversorgung: Landesausschuss wird Kassenärztliche Vereinigung damit beauftragen, Maßnahmen zur Beseitigung der Unterversorgung zu ergreifen
27
Q

Wie sieht die Bedarfsplanung in den KV-Regionen aus?

A
  • zuständig: Landesausschuss aus KV und KKs
  • dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung
  • leitet ggf. konkrete Maßnahmen ein
  • berücksichtigt regionale Besonderheiten: Morbidität, Demographie, sozioökonomische Faktoren, räumliche Faktoren, infrastrukturelle Besonderheiten
28
Q

Wie sieht die Vergütung in der ambulanten Versorgung aus?

A

Zweistufiges Verfahren:

  • Krankenkassen zahlen Gesamtvergütung an jeweilige Kassenärztliche Vereinigung
  • KV leitet Gesamtvergütung weiter an Vertragsärzte, nach einem vorab vereinbartem Honorarverteilungsmaßstab
  • Vertragsärzte stellen ihre Leistungen der KV in Rechnung, die Rechnungsstellung erfolgt anhand des bundesweit gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)
  • außerdem: extrabudgetäre Vergütung
  • Rahmenbedingungen für Vergütung auf Bundesebene gemacht: vom Bewertungsausschuss, KVn und Krankenkassenverbände
29
Q

Was ist die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung?

A
  • festes Budget der Krankenkassen an die KVn
  • jährlich neu verhandelt
  • Maßgeblich: Anzahl der Versicherten und Krankheitslast der Versicherten
  • etwa 70% des vertragsärztlichen Honorars
30
Q

Was ist die extrabudgetäre Gesamtvergütung?

A
  • gesondertes Abrechnen mit einzelnen Krankenkassen
  • v.a. Früherkennungsuntersichungen,
    Mutterschaftsvorsorge, Impfungen
    -> besonders förderungswürdige Leistungen
  • etwa 30% des vertragsärztlichen Honorars
31
Q

Was ist der Honorarverteilungsmaßstab?

A
  • regelt, wie hoch der Anteil der Gesamtvergütung ist, der in die hausärztliche und in die fachärztliche Versorgung geht
  • regelt Anteil der Gesamtvergütung, der an die einzelne Facharztgruppe geht
  • regelt Anteil der Gesamtvergütung, der an die einzelne vertragsärztliche Praxis geht
32
Q

Was ist das Regelleistungsvolumen (RLV)?

A
  • beschreibt die Leistungsmenge, die von einer Praxis/ einem Arzt pro Quartal mit den Kassen abgerechnet werden kann
    -> orientiert sich daran, wie hoch die Leistungsmenge des Arztes im selben Quartal im Vorjahr war und wie hoch die Leistungsmenge vergleichbarer Vertragsärzte ist
    -> wird dem Arzt zu Quartalsbeginn mitgeteilt
    -> bei Überschreiten:
    -> Leistungen werden abgestaffelt bezahlt (also mit weniger Punktwert)
    => je mehr ich an nicht abgesprochenen Leistungen erbringe, desto weniger ist die Vergütung, die ich für die zu viel erbrachten Leistungen erhalte
33
Q

Was ist das Qualifikationsbezogene Zusatzvolumen (QZV)?

A
  • beschreibt Budget, das einer Vertragsärztin aufgrund bestimmter Qualifikationen zusteht
34
Q

Was genau ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab?

A
  • bildet die Grundlage für die Vertragsärzte bei der KV
  • wird auf Bundesebene vereinbart
  • zuständig: Bewertungsausschuss
  • Bewertungsmaßstab umfasst alle ambulanten Leistungen, die mit den KKs abgerechnet werden können
  • > weist jeder Leistung Anzahl von Punkten zu
  • Einzelleistungen und Leistungskomplexe werden abgerechnet
  • Preis einer Leistung = Anzahl der Punkte * regionaler Punktwert
  • ca. 11 Cent pro Punkt
35
Q

Was sind die individuellen Gesundheitsleistungen?

A
  • privat zu zahlende Zusatzleistungen von Vertragsärzten für gesetzlich versicherte Patienten (stehen nicht im Leistungskatalog der GKV)
  • sehr umstritten, häufig mangelt es an wissenschaftlichen Belegen für ihre Wirksamkeit
  • Beispiele: Reiseimpfungen, Ultraschalluntersuchungen, Glaukomvorsorge etc.
36
Q

Wie erfolgt die Vergütung ambulanter Leistungen in der PKV?

A
  • auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • > regelt, wie Ärzte ihre Leistungen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern abrechnen können und wie sie individuelle Gesundheitsleistungen abrechen können
  • > ist Leistungskatalog
  • Preis= Punktzahl * vorgegebener Punktwert * Steigerungsfaktor
  • Punktwert: bundesweit einheitlich und seit langem unverändert
  • Steigerungsfaktor: für ärztliche Leistungen bis 2,3 bzw. 3,5/ für medizinisch-technische Leistungen bis 1,8/ im Basistarif bis 1,8 etc.
  • keine begrenzte Gesamtvergütung, kein Regelleistungsvolumen
  • Erinnerung: Kostenerstattungs- statt Sachleistungsprinzip