5. Ambulante ärztliche Versorgung Flashcards
Was ist die ambulante ärztliche Versorgung?
- alle ärztlichen Behandlungsleistungen, die außerhalb von Kliniken erbracht werden
- > Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und Heilmittelversorgung
Was sind niedergelassene Ärzte?
- erste und wichtigste Anlaufstelle für Patienten
- verordnen Medikamente und Heilmittel
- weisen Patienten zur stationären Behandlung ein
Was sind Vertragsärzte?
- versorgen gesetzlich Versicherte und rechnen mit gesetzlichen Krankenkassen ab
- müssen als Vertragsärzte in GKV zugelassen werden, sonst nur Privatpatienten
Was bedeutet Niederlassungsfreiheit (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?
- Ärzte können prinzipiell wann und wo sie wollen eine Praxis eröffnen und dort ihren Beruf ausüben
- wenn sie jedoch an vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen (wenn sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen): brauchen Zulassung als Vertragsarzt -> bekommt man nur, wenn im jeweiligen Zulassungsbezirk nicht schon zu viele Ärzte dieser Fachrichtung vorhanden sind
Was ist die freie Arztwahl (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?
- GKV-Versicherte können sich prinzipiell frei entscheiden, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen wollen (-> muss zugelassener Vertragsarzt o. zu ambulanter Behandlung ermächtigte Krankenhausärztin sein
- wenn Patient nicht nächstbesten Arzt nimmt und Behandlung dadurch teurer wird: KK kann Patient dies in Rechnung stellen
Was machen die Kassenärztlichen Vereinigungen?
- als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert
- übernehmen Sicherstellungsauftrag:
- > verantwortlich für Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen, ambulanten Versorgung
- > zuständig für Honorarverteilung innerhalb der Vertragsärzte
Was ist die Bedarfsplanung (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?
- Vermeidung von Unterversorgung und Überversorgung
- > mittels Zulassungssperren und Anreizen (z.B. Vergütungszuschläge)
- zuständig: jeweilige Kassenärztliche Vereinigung
Was unterscheidet die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung?
- Hausärztliche Versorgung:
-> erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen
-> kennen (im besten Fall) das persönliche Umfeld und Krankengeschichte der Patienten
-> begleiten meist über lange Zeiträume hinweg
-> koordinieren weitere Behandlung der Patienten (Lotsenfunktion für Patienten)
-> Allgemeinärzte, Internisten und Kinderärzte - Fachärztliche Versorgung:
-> auf bestimmte Fachrichtungen spezialisiert
-> zuständig für bestimmte Erkrankungen in ihrem jeweiligen Gebiet
=> Doppelte Facharztschiene (sowohl ambulant als auch stationär)
Was sind Gruppenverhandlungen (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?
- Verhandlung zwischen Landesverbänden der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen
- darüber hinaus: Möglichkeit von Selektiv- und Direktverträgen
Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung (als Strukturmerkmal der ambulanten Versorgung)?
- Entscheidungen über die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung werden paritätisch mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen getroffen
- auf Landesebene wichtig: Zulassungsausschüsse
Was sind die Kassenärztlichen Vereinigungen?
- 17 Stück bundesweit (2 in NRW)
- sind Körperschaften öffentlichen Rechts
- in Selbstverwaltung organisiert
- Mitglieder: alle, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen (alle, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln)
Was sind die Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen?
- Sicherstellungsauftrag (müssen ausreichende ambulante ärztliche Versorgung für alle Versicherten in Zuständigkeitsbereich sicherstellen)
- Gewährleistungspflicht (gegenüber Krankenkassen; überprüfen und überwachen Arbeit der Ärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich)
- Interessenvertretung
- Mitarbeit in gemeinsamen Selbstverwaltung
Was genau sind die Vertragsärzte?
- alle ambulant tätigen Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die GKV-Patienten behandeln
- als freiberufliche Unternehmer tätig, aber erfüllen gleichzeitig öffentliche Aufgabe
- zu Mitgliedschaft in KV verpflichtet
- benötigen Zulassung
- > Eintragung ins Arztregister der KV
- > Entscheidung des Zulassungsausschusses
Welche Rechte haben Vertragsärzte?
- Behandlung von Kassenpatienten und Vergütung dadurch
- > Teilnahme an Verteilung der Gesamtvergütung
Welche Pflichten haben Vertragsärzte?
- Behandlungspflicht
- Einhaltung des Berufsrechts
- Sprechstundentätigkeit
- Teilnahme am Notdienst
- Dokumentations- und Berichtspflicht
- Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (darf Maß des Notwendigen nicht überschreiten)
Welche Leistungen müssen Vertragsärzte erbringen?
- Ärztliche Versorgung
- Früherkennungsuntersuchungen
- ärztliche Betreuung bei Schwanger- o. Mutterschaft
- Überweisung an andere Ärzte
- Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Krankenhaustransporten, Krankenhausbehandlungen, medizinische Reha-Leistungen, häusliche Krankenpflege
- Ausstellung von Bescheinigungen
Was ist die Einzelpraxis als Organisationsform der ambulanten Versorgung?
(- häufigstes Modell der ambulanten Versorgung)
- hohe wirtschaftliche Eigenständigkeit (eigenständige Unternehmer)
- organisatorische Eigenständigkeit: Sprechzeiten, Urlaub etc. kann selbst festgelegt werden
- Praxisinhaber trägt Kosten für Räume, Personal, Geräte etc.
Was ist die Gemeinschaftspraxis als Organisationsform der ambulanten Versorgung?
(- auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG))
- Zusammenschluss von Ärzten derselben oder ergänzenden Fachrichtungen
- Gemeinsame Abrechnung (Aufteilen der Erlöse)
- Gemeinsamer Patientenstamm
- Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräten etc.
- Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
Was ist die Praxisgemeinschaft als Organisationsform der ambulanten Versorgung?
- getrennte Abrechnung
- getrennter Patientenstamm
- gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräten etc.
- Zustimmung des Zulassungsausschusses nicht erforderlich
Was sind die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Organisationsform der ambulanten Versorgung?
- fachübergreifende Einrichtungen unter ärztlicher Leitung (mind. 2 Ärzte aus untersch. Fachrichtungen)
- Ärzte sind als Selbstständige oder Angestellte tätig
- gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.
-> wirtschaftliche Entlastung und Entlastung von
administrativen Tätigkeiten
-> bessere Arbeitsteilung - Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
- auch Krankenhäuser dürfen MVZ betreiben
Inwiefern nehmen Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung teil?
- Notfallbehandlung (und am selben Tag nach Hause entlassen werden)
- Vor- und nachstationäre Behandlung
- ambulante Operationen
- Unterversorgung im vertragsärztlichen Bereich
- Versorgung im Rahmen von Disease Management Programmen oder der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
- Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren
- Verträge zur integrierten Versorgung
Was lässt sich zur ambulanten Bedarfsplanung sagen?
- Ziele der Bedarfsplanung:
- > Sicherstellung einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung (der gesetzlich versicherten Patienten im ambulanten Bereich)
- > Vermeidung von Unter- und Überversorgung
- Bedarfsplan: Grundlage für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Zuständig: Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen -> Landesausschüsse
- Grundlage: Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA
- > macht Vorgaben zu Verhältniszahlen, Versorgungsebenen, Planungssystematik, Versorgungsgrade
Was sind die Verhältniszahlen als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?
- legen fest, auf wie viele Einwohner je ein Arzt der jeweiligen Facharztrichtung kommt
Was sind die Versorgungsebenen als Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA?
- vier verschiedene Ebenen:
- > Hausärztliche Versorgung
- > Allgemeine Fachärztliche Versorgung
- > Spezialisierte Fachärztliche Versorgung
- > Gesonderte fachärztliche Versorgung