Wahlen Flashcards
warum Wahlen?
-Demokratie = „Volksherrschaft“ -> Politik
muss durch Wähler legitimiert sein
-Repräsentative Demokratie -> Repräsentanten müssen gewählt werden
-Gegensatz: Direkte Demokratie -> Volk
entscheidet selbst über einzelne Sachfragen
* Wahlen = wichtigster Input der Wähler ins politische System
-> Können Machtwechsel und damit
Politikwechsel bewirken
Wahlrecht, wer darf wählen
Wahlrecht: gleich, unmittelbar, persönlich, frei, geheim
Verhältniswahl
aktiv: ab 16, Staatsbürgerschaft
EU-Bürger zusätzlich bei EP, Gemeinderat (außer in Wien) und Bürgermeisterwahl (wenn Direktwahl)
passiv:
ab 18, BP ab 35
EU-Bürger bei EP, Gemeinderat (außer in Wien), Bezirksvertretung -> dürfen nicht Bürgermeister werden
Ausschluss vom Wahlrecht
Aktiv:
-Gerichte können Wahlrechtsausschluss aussprechen (=Einzelfallentscheidung!)
-Vorsätzliche Straftat + mehr als 5 Jahre unbedingte Freiheitsstrafe
-Bei bestimmten Delikten schon bei mehr als 1-jähriger Freiheitsstrafe (z. B. NS-Wiederbetätigung, Wahlbetrug,
Landesverrat, …)
-Endet mit Ende der Freiheitsstrafe
Passiv:
Automatischer Ausschluss bei …
* Unbedingter Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten
* Bedingter Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr
* Endet 6 Monate nach Freiheitsstrafe
Umwandlung Stimmen in Wahlergebnis
-Verhältniswahlrecht (Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte, …)
-Verhältniswahlrecht erzeugen idR Proportionalität zwischen Stimmenanteilen und Mandatsanteilen
Kleinere Abweichungen von perfekter Proportionalität durch:
-Vierprozenthürde (z. B. Grüne 2017, BZÖ 2013, LF 1999 knapp gescheitert)
-Verwendung des D’Hondtschen Höchstzahlverfahrens im 3.
Ermittlungsverfahren (= Bundesebene) -> leichter Vorteil für größere
Parteien
Wahlsystem NR-Wahl
Dreistufiges Verfahren:
* 39 Regionalwahlkreise (1. Ermittlungsverfahren)
* 9 Landeswahlkreise = Bundesländer (2. Ermittlungsverfahren)
* 1 Bundeswahlkreis (3. Ermittlungsverfahren)
Regionalwahlkreise …
… dürfen Bundesländergrenzen nicht schneiden
… sind immer Gruppen von Bezirken
183 Mandate -> nach Staatsbürgerzahl auf Wahlkreise aufgeteilt
(basierend auf letzter Volks- bzw. Registerzählung)
- Schritt Ermittlung Wahlzahl:
gültige Stimmen / zugeteilte Mandate
-> pro Bundesland errechnet
- und 2. Ermittlungsverfahren
Wie oft ist die Wahlzahl zur Gänze in der Stimmenzahl einer Partei
enthalten? -> so viele Mandate erzielt die Partei im RWK
-> Oft werden im RWK nicht alle verfügbaren Mandate verteilt ->
wandern weiter in den LWK
zb 5 Mandate in einem Wahlkreis, ÖVP schafft 2, SPÖ und FPÖ 1 -> 1 bleibt übrig -> LWK
- Ermittlungsvefahren:
-Same procedure: Wie oft ist Wahlzahl zur Gänze in der Stimmenzahl einer Partei enthalten? -> so viele Mandate erzielt die Partei
-Davon muss man aber bereit erzielte RWK-Mandate abziehen!
- NB: Nur Parteien mit mind. 4% bundesweit oder mind. 1 RWKMandat werden berücksichtigt!
* Und: Wieder werden nicht notwendigerweise alle Mandate im LWK
verteilt -> übrige wandern ins 3. Ermittlungsverfahren (Bund)
zb SPÖ schafft im Landeswahlkreis 9 Mandate, hat insgesamt in allen RWK des Landes schon 7 -> 9-7 -> 2 Landesmandate
- Ermittlungsverfahren
D’Hondtsches Höchstzahlverfahren
*Zugelassen: alle Parteien mit 4 % bundesweit oder mind. 1 RWK-Mandat
* Stimmenanzahl der Parteien wird nebeneinander geschrieben
* Dann wird die Stimmenzahl durch 1, 2, 3, … dividiert
* Aus dieser Zahlenmenge werden die
183 höchsten Zahlen ausgewählt
* Mandatszahl = Anzahl der Zahlen
unter diesen 183 Höchstzahlen, die in
der Parteienspalte stehen
* Minus RWK- und LWK-Mandate!
* Bsp.: 52 der höchsten 183 Zahlen
stehen in SPÖ-Spalte; minus 45 RWK- & LWK-Mandate = 7 Mandate
darstellung sonst unter https://vis.strategieanalysen.at/mandate/
Wie misst man (Dis-)Proportionalität?
-grundsätzlich in Ö sehr proportionale Ergebnisse
Gängiges Maß:
Gallagher-Index der Disproportionalität (LSq von „least squares“)
-> Man quadriert die Differenz von Stimmenanteil (v) und
Sitzanteil (s) jeder Partei (i), summiert das Resultat für alle n Parteien,
nimmt davon die Hälfte und zieht daraus die Wurzel
sqrt ( 1/2 * (stimmenanteil - sitzanteil)²+(alle anderen parteien)
- (stimmanteil - sitzanteil)² + andere parteien
- halbieren
- wurzel ziehen
-> Ergebnis: Zahl zw. 0 (= perfekt proportional) und 100 (= Partei mit 0
Stimmen bekommt alle Sitze) in der Praxis Werte zw. 0 und 20/25
Einfluss Wahlsystem auf Parteiensystem
- Österreichs Verhältniswahlrecht produziert hohe Proportionalität
- Kleine Verzerrungen durch Vierprozenthürde, D’Hondt
- Wahlsystem ist relativ freundlich gegenüber kleineren Parteien
- Seit 1986 auch wiederholt Neueinzüge in den NR
-> Zusammenhang zwischen Wahlsystem und Parteiensystem von Maurice Duverger formuliert
Duvergers Gesetz
Mehrheitswahlrecht -> Zwei-Parteien-System
Verhältniswahlrecht -> Mehrparteiensystem
Entscheidend also: Wahlkreisgröße (district magnitude) = Zahl der
Mandate, die pro Wahlkreis zu vergeben sind
* Bsp.: UK: 1 Mandat pro WK -> district magnitude = 1
* Bsp.: NL: 1 landesweiter WK mit 150 Mandaten -> district magnitude = 150
Mehrheitswahlsystem
-Kennzeichen: Meist nur 1 Mandat pro Wahlkreis zu vergeben (oder sehr kleine
Zahl > 1)
-Nur wenige (meist große) Parteien haben Chancen auf Mandatsgewinn im
Wahlkreis (oder Parteien, die regional sehr stark sind)
Verhältniswahlsystem:
- Kennzeichen: Viele Mandate pro Wahlkreis zu vergeben
- Auch kleine Parteien haben Chancen auf Mandate
Welche Faktoren beeinflussen Wahlbeteiligung?
individuelle Faktoren:
Civic Voluntarism-Modell schlägt drei wichtige Gruppen von Faktoren für politische Partizipation (nicht nur bei
Wahlen!) vor:
- Individuelle Ressourcen: (Zeit, Geld, Fähigkeiten, Wissen, …)
- Motivation (Interesse, polit. Zynismus)
- Mobilisierung (Soziales Umfeld, Familie, Bekanntenkreis, ArbeitskollegInnen, Vereine, Kirche, Gewerkschaft, )
-> Modell hat gute Erklärungskraft aber noch andere EInflussfaktoren:
- Makrofaktoren: Art der Wahl, Stadt-Land, Wahlpflicht
- Alter!
- Bildung (fällt auch unter individuelle Ressourcen)
- Kontaktaufnahme durch Parteien im Wahlkampf (Mobilisierung)
- Umfragen, Kampagnen-Ereignisse (Ressourcen? Mobilisierung?)
- Vertrauen in politische Institutionen
- Internal efficacy = man fühlt sich kompetent, um am polit. Prozess teilzunehmen
- External efficacy = Gefühl, dass Wähler:innen etwas bewirken können
Institutionelle Partizipation vs nicht-instiutionelle Partizipation
Institutionell
* Mitgliedschaft in Parteien, Verbänden, NGOs, …
* Direktdemokratische Instrumente: Volksbegehren, Volksbefragung, Volksabstimmung
* Kontaktieren von Politiker:innen
Nicht-institutionell
* Teilnahme an Demonstrationen
* Unterzeichnen von Petitionen
* Boykott von Produkten
* Geldspenden
…
Volksbegehren
- Einleitung: Unterschriften im Ausmaß von 0,1% der Bevölkerung
(laut letzter Registerzählung) -> dzt. knapp 9.000 - Eintragungszeitraum: 8 Tage (vom BMI festgelegt)
- Wird im NR behandelt, wenn …
- 100.000 Unterschriften (inkl. Unterstützungserklärungen)
- … oder 1/6 der Stimmberechtigten in 3 Bundesländern