Bundesregierung und Bundespräsident Flashcards
wer ist politischer Gegenspieler der Regierung
traditionelle Gewaltentrennung:
-Parlament kontrolliert und gibt Vertrauen an Regierung
moderne Gewaltentrennung (parteiendemokratie):
-Vertrauen von Regierungsparteien
-Kontrolle von Oppositionsparteien
woraus entsteht Bundesregierung?
= Kollegialorgan = Bundeskanzler + Vizekanzler + Minister
BundeskanzlerIn / Vizekanzler
-führt Vorsitz in der Regierung
-schlägt BP Ernennung anderer Minister vor
-kann auch Abberufung vorschlagen
-kann anderen Regierungsmitgliedern aber keine Weisungen erteilen -> keine Richtlinienkompetenz wie zb in Deutschland
-> Primus/prima inter pares = Erste/r unter gleichen
Vize: kann Bundeskanzler in allen Belangen vertreten
welche Regierungstypen gibt es?
Mehrheit im Parlament:
-eine Regierungspartei -> EINPARTEIEN-MEHRHEITSREGIERUNG zb Klaus II, Kreisky II, III, IV
-2+ Regierungsparteien: -> MINIMALE GEWINNKOALITION;
ÜBERGROßE KOALITION
Minderheit im Parlament:
-eine Regierungspartei: EINPARTEIEN-MINDERHEITSREGIERUNG zb Kreisky I
-2+ Regierungsparteien: MINDERHEITS-KOALITIONSREGIERUNG bisher nie in Ö
erkläre Mehrheits Koalitionsregierungen
minimale Gewinnkoalition: alle Parteien zum Erhalt des Mehrheitsstatus benötigt, in Ö der Regelfall
übergroße Koalition: mind- eine Partei nich tzum Erhalt des Mehrheitsstatus benötigt zb Figl I (1945)
wie werden Regierungen gezählt?
neue Regierung:
-nach jeder Wahl
-bei Wechsel des Bundeskanzlers
-bei Änderung der Parteienzusammenhang
selten: neue Regierung nach formalem Rücktritt und Wiedereinsetzung “Demissionierung”, in Ö immer nach NR-Wahlen
formaler Prozess der Regierungsbildung
Verfassungsgesetzliche Vorgaben:
-Ernennung und Angelobung der Regierung durch BP
-Regierung kann durch NR abgesetzt werden oder durch BP entlassen
Normen & Usancen: nicht gesetzlich vorgegeben, aber etablierte Spielregeln):
-Regierungsbildungsauftrag an Vorsitzenden der mandatsstärksten Partei
-Neuwahlregel: bei Scheitern der Koalition -> Neuwahlen)
nach Wahl: BP erteilt Regierungsbildungsauftrag
-1999/2000: Regierung kommt nach Scheitern der VP-SP-Verhandlungen ohne Auftrag der Regierungsbildung zustande (VP-FPÖ)
BP ernennt BK und auf Vorschlag des BK Minister:
-BP kann Minister:innen-Vorschläge ablehnen
zb Klestil 2000: 2 FPÖ-Kandidaten abgelehnt; VdB 2017: a priori 2 Personen exkludiert
-BReg muss sich binnen 1 Woche NR vorstellen (Mögl. f. Misstrauensantrag)
-> negativer Parlamentarismus
erkläre negativen Parlamentarismus
- BReg & BK werden nicht v. NR gewählt/bestätigt (keine „Investiturabstimmung“)
- Regierung ist im Amt, solange sich im NR keine Mehrheit gegen sie findet
-> Misstrauensantrag funktioniert nicht dann wenn er beantragt wird, sondern entfaltet seine Wirkung dadurch, dass man ihn immer scheitern lassen möchte -> sichert verantwortung der Regierung gegenüber Parlament
politischer Prozess der Regierungsbidlung
-Sondierungsgespräche
-Koalitionsverhandlungen
(-Rolle des BP)
-nach Wahlen meistens keine absolute Mandatsmehrheit einer Partei, v.a. durch Verhältniswahlrecht
-> meistens Koalitionsregierung notwendig
Koalition zwar notwendig, um Regierungsprogramm umzusetzen, Koalitionsparteien stehen aber auch im Wettbewerb miteinander -> wer trägt Verantwortung für Positives? (credit claiming), wer Schuld an Negativen (blame avoidance)
Koalitionsbildung
Findet in Ö bisher immer unmittelbar nach Wahlen statt:
-müsste nicht so sein theoretisch auch Wechsel zw. Wahlen möglich
-„Neuwahlregel“ -> Parteien verpflichten sich im Koalitionsabkommen dazu, bei Scheitern der Regierung im NR Neuwahlen zu beschließen (nicht 2017, 2020!)
Einigung (mehr oder weniger) auf politisches Programm
-> Koalitionsabkommen = kein rechtlicher Vertrag, sondern polit. Abkommen
-> wird veröffentlicht verpflichtet alle Minister:innen zum Regierungsprogramm
Einigung auf Ressortverteilung
-In etwa proportional zu Mandaten (Norm!) = „Gamson’s Law“ (Gamson 1961)
-Wichtige Ressorts: BK, Finanzen, Inneres, Äußeres, Soziales, Justiz (aber je nach Partei auch unterschiedliche Präferenzen …)
Personalauswahl: Parteien haben praktisch freie Hand -> nur extrem selten Veto des Koalitionspartners (aber: BP!)
wie kommt Regierung aus dem Amt?
Bundespräsident kann jederzeit
- Bundeskanzler entlassen (ohne Vorschlag)
-Bundesregierung entlassen (ohne Vorschlag)
-einzelne Minister entlassen (auf Vorschlag BK)
Nationalrat kann jederzeit:
-Bundesregierung das Misstrauen aussprechen (50% Anwesenheit, einfache Mehrheit genügt)
-einzelnen Ministern das Misstrauen aussprechen
Regierungen/Minister können jederzeit Rücktritt einreichen, formhalber immer nach NR-Wahlen: Demissionierung
Gewaltentrennung im parlamentarischen System
-haben schwach ausgeprägte Gewaltentrennung
= „Gewaltenverschränkung“/„Gewaltenfusion“ zw. Legislative & Exekutive
-z. B.: Regierung stützt sich auf Mehrheit im NR
Oder: Minister*innen dürfen auch NR-Abg. sein (Ö: üblich bis in die 1980er)
Gewaltentrennung im präsidentiellen System
-Strikte Gewaltentrennung
-Exekutive und Legislative getrennt gewählt
-Können einander nicht (oder nur sehr schwer)
auflösen/absetzen (Impeachment)
Ministerrat
-Mitglieder der Bundesregierung -> Regierungssitzungen (meist wöchentlich)
-Einstimmigkeitsprinzip, jedes Mitglied hat Veto (50% Anwesenheit)
-Ministerrat beschließt zb Regierungsvorlage für Gesetze
-2/3 oder mehr der Gesetzesbeschlüsse im NR auf Basis von Regierungsvorlagen
-Mitglieder der Regierung sind an Ministerratsbeschlüsse gebunden, aber sonst keinem Weisungsrecht unterworfen
Rolle der Minister + Ressortprinzip
-BK kann Ministern rechtlich keine Weisungen erteilen
-Minister haben Doppelrolle: bilden gemeinsam Bundesregierung (Ministerrat) + stehen an der Spitze der Bundesministerien (Ressorts)
Ressortprinzip:
-Verwaltung in einem Ressort ist nur Ministern weisungsunterworfen
-Minister sind politisch für Geschehnisse in ihrem Ressort verantwortlich