Europäische Union Flashcards

1
Q

Was ist EU?

A

Staatenverbund: Mehr als ein Staatenbund, aber weniger als Bundesstaat

-Kann eigene Gesetze, Verordnungen beschließen
-Hat aber nicht die Kompetenz, ihre eigene Zuständigkeit zu
definieren („Kompetenz-Kompetenz“)
-> Zuständigkeit muss von Mitgliedstaaten in europäischen Verträgen übertragen werden („Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“)

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2
Q

derzeit gültige Verträge

A

Derzeit gültige Verträge:
* Vertrag über die Europäische Union (EUV)
* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
* Vertrag über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
* Charta der Grundrechte der Europäischen Union

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3
Q

europäische Integration

A

-EU = global weitest fortgeschrittener Fall regionaler Integration
-Integration = Ausbildung gemeinsamer Regeln und Standards zwischen Staaten in bestimmten Politikfeldern
-> ökonomische, soziale, kulturelle Annäherung/Angleichung
-> Europäischer Integrationsprozess („ever closer union“, EUV)
->Teil der Prozesses der Globalisierung

warum passiert europ. Intergration? -> Theorien

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4
Q

Intergouvernementale Theorien

A

-Zentrale Akteure: Regierungen der Mitgliedsstaaten (MS)
-Regierungen haben unterschiedliche Präferenzen/Interessen (ökonomisch, geopolitisch, …)
-Europäische Integration = das, worauf sich nat. Regierungen einigen können
-Entweder durch Konvergenz von Interessen …
… oder durch Abtausch/Paketlösungen (inkl. Kompensationen für Entscheidungsverlierer)
-> Regierungen treiben Eur. Integration voran (oder eben nicht)
-Europäische Institutionen = nötig zur Überwachung der vertraglichen Übereinkünfte der nationalen Regierungen

-> Europäische Union ≈ internationale Organisation

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5
Q

Supranationale Theorien

A

-Europäische Integration = inkrementeller Prozess in immer weiter um sich greifenden Schritten
z.B. Neofunktionalismus:
*„Spillover“ (Überlauf): Integration in einem Bereich erzeugt Druck für weitere Integration in anderen Bereichen
* Beispiel: Zollunion -> funktioniert ideal erst mit Binnenmarkt -> effektiver mit
Währungsunion -> erzwingt Transfers zw. Staaten -> Legitimation dafür braucht politische Union (mit demokratisch gewählten Institutionen)

-Zentrale Akteure im Supranationalismus:
* Interessensgruppen
* EU-Institutionen (Kommission, EuGH, EP, …)

-> Europäische Union ≈ eigenes politisches System/Gemeinwesen

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6
Q

policy-Kompetenzen in der EU

A

Ausschließliche Zuständigkeit der EU
* Nur EU kann gesetzgeberisch tätig werden (MS nur, wenn EU sie ermächtigt)
* Zollunion, Wettbewerb, Geldpolitik (Eurozone), Handel, tw. Fischerei

Geteilte Zuständigkeiten
* MS können nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn EU das nicht tut
* Binnenmarkt, Personenfreizügigkeit, Regionalpolitik, Landwirtschaft, Umwelt,
Transport, Konsumentenschutz, Energie, Forschung, …

Unterstützende Zuständigkeiten
* EU nur unterstützend & koordinierend (EU-Rechtsakte bedingen nicht
Harmonisierung von Recht der Mitgliedsstaaten)
* Zivilschutz, Industrie, Kultur, Tourismus, Bildung, Jugend, Sport, …

Ausschließliche Zuständigkeit der MS
* = alles andere, z. B. große Teile der Steuer, Sozial- und Bildungspolitik

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7
Q

Primärrecht in der EU

A

= Verträge zwischen Mitgliedsstaaten
* EGKS-Vertrag (1951)
* EWR-Vertrag (1957)
* Euratom (1957)
* Änderungen: EEA (1986), Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2001)
* Zuletzt: Lissabon (2009)

Heute:
* Vertrag über die Europäische Union (EUV)
* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
* Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

Plus: „Ungeschriebenes“ Primärrecht (durch EuGH-Rechtssprechung)

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8
Q

Sekundärrecht

A

= Auf Basis des Primärrechts erlassene Rechtsakte

Verordnungen
* Allgemein gültig
* Unmittelbar in MS wirksam (keine nationale Implementation nötig!)

Richtlinien
* Allgemein verbindliche Ziele
* Umsetzung durch nationale Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) in MS

Beschlüsse
* Meist an einzelne Adressaten gerichtet (Staaten, Unternehmen, Individuen) -> nur für diese gültig

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9
Q

europäische Parlament

A

-Einzig direkt gewählte Institution der EU
-Wahl alle 5 Jahre
-Derzeit 705 Mitglieder
*-Zahl der Abgeordneten degressiv proportional zur Bevölkerung,
d.h. kleinere Staaten haben relativ gesehen mehr Gewicht

-EP wird in 27 nationalen Wahlen gewählt Aber: Konfliktlinien verlaufen zw. Fraktionen, nicht zwischen MS!

Fraktionen:
* Europäische Volkspartei (EPP), ÖVP
* Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D), SPÖ
* Renew Europe (RE), Neos
* Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Greens/EFA), Grüne
* Europäische Konservative & Reformer (ECR)
* Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)
* Identität und Demokratie (ID), FPÖ

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10
Q

Kompetenzen des Eur. Parlaments

A
  • Ratifikation von Beitrittsverträgen
  • Zustimmung zur Ernennung von EK & EK-Präsident*in
  • Anders als nationale Parlamente: keine Initiation von Gesetzgebung (= alleiniges Vorrecht d. Europäischen Kommission)
  • Aber: EP hat Recht, Kommission zu Gesetzesentwurf aufzufordern
  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (früher Mitentscheidungsverfahren): EP + Ministerrat entscheiden
  • EP erstellt Budget (mit Ministerrat)
  • Kontrollrechte gegenüber Kommission und Ministerrat

schrittweiser Machtzuwachs:
-Vertrag von Maastricht: Mitentscheidungsverfahren -> EP legislativ mit Rat der EU gleichgestellt
-EP erhält Mitbestimmungsrechte bei Bestellung der Eur. Kommission
-> sukzessive Ausweitungen des Mitentscheidungsverfahren (heute
„ordentliches Gesetzgebungsverfahren“) in 2009: Vertrag von Lissabon -> über 80 Politikbereiche im ord. GesGebVerf.
+ Wahl d. EK-Präsidenten/in (wird vom Eur. Rat nominiert), ebenso andere EK-Mitgl.

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11
Q

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

A

*Kommission initiiert Gesetzesvorschlag -> EP & Ministerrat
* EP & Ministerrat müssen zustimmen
* Mehrere Schritte, an denen Änderungen von EP, Ministerrat
eingearbeitet werden können
* Wenn nach 2 Lesungen in EP und Ministerrat keine Einigung:
Vermittlungsausschuss zwischen EP und Ministerrat -> wenn Einigung -> Abstimmung (ohne Änderungsmöglichkeit)
* Wenn Ministerrat oder EP an irgendeinem Punkt Gesetzesvorschlag
ablehnen, ist Verfahren ohne Beschluss beendet -> neues
Verfahren nur durch Initiative der Kommission möglich

ordentliches Gesetzgebungsverfahren = starre Struktur, Vermittlungsverfahren erst recht spät -> daher: informeller Trilog

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12
Q

informeller Trilog

A
  • Neben Vermittlungsausschuss (= „formeller Trilog“) gibt es auch
    noch den „informellen Trilog“
  • Informeller Trilog = Verhandlungen zw. Delegationen aus EP, EK & EU-Ministerrat
  • Eingeführt im Vertrag von Amsterdam (1997): erlaubt Einigungen
    abweichend v. ord. GesGebVerf. & somit zu jedem Zeitpunkt
  • Wird immer wichtiger

Vorteile:
* Größere Flexibiliät -> erleichtert Verhandlungen
* Höhere Effizienz (z. B. durch nicht-öffentliche Verhandlungen)

Nachteile:
* Geringere Transparenz:
* keine Wortprotokolle
* keine öffentlichen Sitzungen
* Begrenzter Einfluss für externe Stakeholder
* Rechenschaftspflicht von Delegationen ggü ihren Institutionen (MEPs ggü
EP, Ratsmitglieder ggü nationalen Regierungen) geschwächt

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13
Q

Europäische Kommission

A

= Kollegialorgan als „Exekutive“ der Europäischen Union
* 27 Mitglieder (1 pro MS)
* Präsident:in: Ernennung durch Europäischen Rat unter Berücksichtigung
des Wahlergebnisses der letzten EP-Wahl -> Bestätigung durch EP
* Präsident:in nominiert andere EK-Mitglieder -> Europäischer Rat muss
zustimmen-> Hearing im EP -> EP muss zustimmen (ganze EK im Paket)
* Amtszeit: 5 Jahre (~ synchron mit EP-Wahlen)
* 7 Vizepräsident:innen, eine/r davon = Hohe:r Repräsentant:in für
Außenpolitik
* Beschlüsse idR im (breiten) Konsens, prinzipiell aber nur einfache
Mehrheit erforderlich (pro EK-Mitglied 1 Stimme)

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14
Q

Parteien in Kommission

A

-Seit 2014: Europäische Parteien (≠ EP-Fraktionen, aber in etwa deckungsgleich) nominieren vor EP-Wahlen Spitzenkandidaten für
die EK-Präsidentschaft
-Wer davon Mehrheit im EP organisieren kann, soll EK-Präsident
werden (2014: Spitzenkandidat der stärksten Fraktion)
* = politische Abmachung, nicht rechtlich bindend!
* Theoretisch -> informelle Machtverschiebung vom Eur. Rat zum EP
(bzw. zu Parteien/Fraktionen)
* Warum? Eur. Rat (= Staats- & RegChefs) bekommt Person vorgesetzt und
kann nicht mehr frei nominieren

aber: 2019:
-keine Einigung im EP auf eine/n Spitzenkandidat:in als EKPräsident:in
-> Europäischer Rat schlägt abweichend vom Spitzenkandidatenprozess Ursula von der Leyen (CDU) vor -> EP bestätigt von der Leyen mit knapper Mehrheit

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15
Q

Aufgaben der Kommission

A
  • Kommission hat alleiniges Initiativrecht in der Gesetzgebung (Vermischung Legislative & Exekutive!)
  • Produziert Budgetentwürfe
  • Vollzieht Europäisches Recht (sofern nicht auf nationaler Ebene)
  • „Hüterin der Verträge“: kann Vetragsverletzungsverfahren gg.
    MS einleiten
  • = Wettbewerbsbehörde (spricht Strafen tw. in Mrd.-Höhe aus!)
  • Spitze der Verwaltung: 42 Generaldirektionen (quasi „Ministerien“),
    mit ~25.000 Beschäftigten
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16
Q

Europäischer Rat

A
  • Staats- (FR, LT, RO, CY) und Regierungschefs (alle anderen MS)
  • Vierteljährliche Treffen („Gipfel“)
  • Seit 2009 ständiger Präsident (dzt. Charles Michel, ALDE/Renew)
  • Entscheidet über große Leitlinien der EU-Politik
  • Ist aber selbst nicht gesetzgebendes Organ!
  • Definiert Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • Nominiert Kandidat:innen für best. Positionen (EK, EZB)
17
Q

Rat der Europ. Union

A

=„Länderkammer“ im bikameralen System der Union
* Fachminister*innen der MS (1 pro Land)
* Tritt in 10 verschiedenen Konfigurationen zusammen (z. B.: ECOFIN, AGRIFISH, FAC, JHA, COMPET, ENVI, …)
* Wichtigste Rolle im ordentl. Gesetzgebungsverfahren gem. mit EP

QMV („qualified majority voting“):
* In der Geschichte der EU auf immer mehr Materien ausgeweitet (statt
Einstimmigkeitserfordernis)
* 55 % der Mitgliedsstaaten
* 65 % der Bevölkerung der Union
* Sperrminorität: vier MS, die mind. 35 % der Bevölkerung stell