basics Flashcards
Entwicklung Österreich als Staat/Nation
-lange Geschichte als Staat, kurze als Nation
-Verhältnis zu Deutschland immer zentral
1. Heiliges Römisches Reich bis 1804
2. Kaisertum Österreich 1804-1867
3. ähnliches Gebiet: Österreich-Ungarn
4. Monarchie: Österreich = Staat, aber aufgeteilt nach Nationalitäten (deutsch, tschechisch etc) -> auch Parteien nach Nationalität gegliedert
Entwicklung Österreich ab 1918
-Habsburg verzichtet (unfreiwillig) auf Throngeschäfte -> Ausrufung der Republik Deutsch-Österreich
-aus Monarchie übrig gebliebenes Rumpfparlament (Vertretern aus jetzt “öster.” Wahlkreisen)
-sieht sich weiterhin als Teil von Österreich -> Deutschösterreich -> von allen Parteien unterstützt
-Vertrag von St. Germain verbietet Anschluss -> Umbenennung Republik Österreich
-trotzdem Beschluss bei Konstituierender Nationalversammlung für Anschluss
Grund: Idee, dass österreich als überbleibsel nicht überlegensfähig ist, auch nicht gebraucht, weil es keine nationalitätsvorstellung gab -> anschlusssbestrebungen
-Volksabstimmungen für Anschluss einzelner Teile zb Tirol an D, Vorarlberg an Schweiz
-Verboten auch durch öster. Abhängigkeit von Krediten, außerdem Grenzverlauf zu Ungarn noch nicht festgelegt
Anschluss 1938
-eindeutig völkerrechtswidrig, weil Regierung eigentlich dagegen, bis sie genügend erpresst wurden
-Regierung Seyß-Inquart unter großen deutschen Druck ernannt
-2 Theorie, warum völkerrechtlich wirksam
Annexionstheorie
-Österreich mit Anschluss untergegangen
-von genügend Staaten durch diverse Aktivitäten anerkannt -> Österreich existiert nciht mehr
-> Neugründung 1945, keine völkerrechtliche Kontinuität mit Ö von 38
diese Theorie anfangs weit verbreitet, weil:
-Angliederung national und international ohne großen Widerstand geschah (nur Mexiko protestierte)
-dt. Truppen wurden von öster. Bevölkerung oft mit begeisterung empfangen
-kein militärischer Widerstand Österreichs
-Bundespräsident Miklas ernennt NS-dominierte Bundesregierung Seyß-Inquart
-Abstufung der Botschaften auf Generalkonsulate -> indirekte Anerkennung der Annexion
Okkupationstheorie
-Österreich durch Anschluss gewaltsam besetzt -> handlungsunfähig, aber immer noch existent
-> völkerrechtliche Kontinuität zwischen erster und zweiter Republik
1943: Moskauer Deklaration durch Außenminister der Alliierten (USA; UdSSR, GB)
-> österreich = erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers
-> Befreiung von deutscher Herrschaft, freies Österreich soll wiederhergestellt werden
aber auch: Österreich trage auch Verantwortung
->insgesamt aber stark in Richtung Okkupationstheorie -> Grundlage für Opfermythos
-auch in Unabhängigkeitserklärung von 1945 ->”aufgezwungen”, “wehrlos”
-auch weil dadurch Reparationsforderungen der Alliierten und Restitutionsforderungen (Entschädigungszahlungen) von NS-Opfern abgewiesen werden konnten und deutsches Eigentum in Österreich beansprucht und verstaatlicht werden konnte
-> Betonung der öster. nationalen Identität opportun
Staatsvertrag
-lange keine Einigung über Status Österreich
-Verhandlungen der Alliierten ab 1947
-Teilung Deutschlands (49) und Tod Stalins bringen Bewegung -> 1955 Moskauer Memorandum: Ö verpflichtet sich gegenüber UdSSR zu immerwährender Neutralität
-15. Mai 1955: Unterzeichnung Staatsvertrag -> darin nur Versprechen einer Neutralität -> Beschluss erst später, weil Beschluss nur als nicht-besatzter Staat
-Beschluss als Bundesverfassungsgesetz: 26. Oktober 1955 -> Nationalfeiertrag
-Staatsvertrag sichert Unabhängigkeit und Ungeteiltheit
Neutralität
-Neutralität nicht im Staatsvertrag, sondern nur im Bundesverfassungsgesetz -> kann, weil kein Vertrag, ohne Zustimmung anderer Ländern verändert werden
Bedeutung:
-allgemein: Unparteilichkeit in bewaffnetem Konflikt zwischen Staaten
-völkerrechtliche Basis: Haager Abkommen
-immerwährende Neutralität bedeutet nicht, dass nicht verändert/abgeschafft werden kann
-VdU (vorgängerpartei Fpö) gegen Neutralität
-verschiedene Pflichten durch Neutralität
-Bonus: Garantie, dass Gebiet unverletzlich ist
-Hintergrund: Ost-West-Konflikt
Pflichten aus Neutralität
Enthaltungspflicht:
-keine Teilnahme an Kämpfen
Unparteilichkeitspflicht: keine militärischen Vor-/Nachteile für kriegführende Parteien bewirken
Verhinderungspflicht: Neutralität muss verteidigt werden
verändertes Neutralitätsverständnis
-zu beginn sehr umfassende Neutralitätsinterpretation -> Solidaritätspflicht der UN bei UN-Beitritt nicht mit Neutralität vereinbar
Wandel zu “Aktiver Neutralitätspolitik” -> global orientierte Außenpolitik: Waldheim und v.a. Kreisky
-> Vermittlungsrolle in Konflikten (Nahost)
-> Standort internationaler Organisationen
Zerfall der Sowjetunion -> Neuinterpretation
-> Beitritt zu EU -> Reduktion der Neutralität auf harten Kern (Avocado-Doktrin) -> Angriffsverbot, Bündnisverbot, Stationierungsverbot
= differenzielle Neutralitätspolitik -> Neutralität gilt v.a. in Europa nur mehr bedingt
wichtigste Einschränkung der Neutralität
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP)
-Artikel 42 formuliert eigentlich Verteidigungsbündnis, inhaltlich gleich zu NATO
-aber besonderer Charakter bleibt unberührt -> IRISCHE KLAUSEL
erkläre irische Klausel
-Österreich ist in EU zu Solidarität verpflichtet -> im Rahmen der GSVP nicht neutral
-aber: Österreich bestimmt durch irische Klausel selbst darüber, wie Unterstützung geleistet wird
-Einschnitte in Neutralität durch Bundesverfassung abgesegnet
Erkläre Unterschied Staat vs Nation
Staat = System, das innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich beansprucht (Max Weber)
Nation = “vorgestellte Gemeinschaft (imagined community)” -> Gruppe von Leuten, denen gemeinsame Herkunft, Tradition, Sprache, Kultur zugeschrieben wird
-> Nationalismus = Streben nach Einheit von Staat und Nation
-> FPÖ/deutschnationale: Staatszugehörigkeit: Österreich, aber keine österreichische Nationalität, weil Nationalität = Deutsch
-> zusätzlich zu öster. auch europäische Identität
Staatsform Österreich
demokratische Republik
repräsentative Demokratie mit einzelnen Aspekten von direkter Demokratie
öster. Verfassung
basiert auf kurzen Basistext von Hans Kelsen, der häufig ergänzt wurde
-> unübersichtlich und fragmentiert
-beruht auf 4 Prinzipen und mehreren Staatszielbestimmungen
-als Übergangslösung gedacht -> keine Präambel
Prinzipen der Verfassung
demokratisch, republikanisch (Staatsoberhaupt nicht per Erbfolge bestimmt), bundesstaatlich und rechtsstaatlich
-> wenn verändert, dann “Gesamtänderung der Verfassung” -> 2/3 Mehrheit im Nationalrat + Volksabstimmung
ergänzende Prinzipien:
Gewaltenteilung
liberales Prinzip ( individuelle Rechte ohne staatlicher Einmischung)
Staatszielbestimmungen
-bekannteste: Neutralität -> keine Volksabstimmung zur Abschaffung notwendig
-Verbot nazistischer Tätigkeit
-umfassende Landesverteidigung
-atomfreies Österreich
-Nichtdiskriminierung
-Schutz der Volksgruppen
Grundidee/Merkmale der Demokratie
-Idee der Volksherrschaft
-diffuse Erwartungen
Merkmale:
-allgemeine (alle Staatsbürger ab gewissen Alter), gleiche (jede Stimme gleich viel), persönliche, geheime und unmittelbare Wahlrecht -> garantiert Mitbestimmung Volk
-Volk = Souverän
-Möglichkeit der Abwahl/Absetzung der Vertreter -> in Österreich besonders, dass Bundespräsident Bundesregierung entlassen kann, Nationalrat kann Absetzung des Präsident einleiten (wenn Volksabstimmung dagegen -> Nationalrat aufgelöst)
-Gewaltenteilung
-festgelegte Form wie Entscheidungen zu treffen sind -> Abstimmungen der Bundesversammlung (zwei Kammern: NR + Bundesrat), Regierung, freies Parteiensystem
-Minimum = Festschreiben der Grundrechte und Gesetze
direkt vs repräsentative Demokratie
direkt/unmittelbar: Bevölkerung wird nicht vertreten, sondern trifft selbst Entscheidungen
repräsentativ/mittelbar: wahlberechtigte Bevölkerung bestimmt vertretende Personen
manche Entscheidungen trotzdem plebiszitär (=direkt demokratisch, Volksbegehren, Volksbefragung, Volksabstimmung) durchgeführt
erkläre Postdemokratie
-nach Etablierung der Demokratie einsetzende Langeweile, Frustration, Desillusionierung -> Mehrheit der Bürger inaktiv
-Kritik als entweder zu schwach oder zu liberal
-> Orban illiberale/hierarchische Demokratie = gewählter Regierungschef darf “Volkswille” ohne Achtung von Minderheiten umsetzen
-> mangelnder Respekt vor unabhängigen Institutionen und Rechtend es einzelnen
Realität der Verfassung
-manche Organe mehr Macht als ursprünglich vorgesehen zb Parteien, Interessensverbände, Sozialpartnerschaft
-geschwächter Bundespräsident in politischer Praxis
bedeutung föderalismus
Föderalismus ungleich Bundesstaat
-> Föderalismus = abstraktere, übergeordnete Prinzip, Prinzip der Vielfalt in der Einheit
Föderalismus manifestiert sich im Bundesstaat primär, dadurch dass mehrere Glieder in einer gesamtstaatlichen Einheit zusammengeschlossen sind. Gehen dabei aber nicht in ihr auf, sondern bewahren Teil ihrer Souveränität -> zeigt sich v.a. in Aufteilung der Gesetzgebung
Erkläre Subsidaritätsprinzip
Bauanleitung für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und den Glieder: übergeordnete Ebene übernimmt nur dann eine Aufgabe, wenn diese nicht oder nicht ausreichend von untergeordneter Ebene erledigt werden kann
in Ö zusätzlich explizit zugewiesene Aufgaben für Gemeinden
Föderalismus verläuft bottom-up von den Gemeinden; Einheitsstaaten top-down
Grundgedanken Föderalismus
-vertikale Gewaltenteilung -> Machtaufteilung
-höheres Maß an Selbstbestimmtheit der Bürger durch regionale Präferenzen
-vielfältige demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten
Gegenmodell Föderallismus
Zentralismus
-> bewirkt Machtakkumulation durch uniforme Gesetzgebung und Vollziehung
Einheitsstaaten: zb Frankreich
Erkläre Regionalstaaten
Mitte zwischen EInheits- und Bundesstaaten -> Regionalismus
zb Italien, Spanien, weitgehende Regionalisierung “quasi-Bundesstaaten”
aber Gliedeinheiten haben keine Verfassungsautonomie
Charakteristika Bundesstaat
-Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung
-Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung
-Verfassungsautonomie der Gliedstaaten
-relativ eigenständige Finanzhoheit
-verschiedene Formen der Kooperation und Koordination (kooperativer Föderalismus)
Bundesstaat Österreich
in Österreich alle Charakteristika vorhanden, teilweise in nur schwach ausgeprägt
-wichtigsten Gesetzgebungskompetenzen bei Bund ->indirekte Mitwirkung über Bundesrat -> soll eigentlich Interessen der Länder in Bundesgesetzgebung einfließen lassen, in Praxis aber oft für Parteipolitik verwendet
-außerdem kann sich NR bei Veto des Bundesrat mit Beharrungsbeschluss darüber hinwegsetzen
-bei Verfassungsänderungen zulasten der Länder braucht es Zustimmung des BR
Kompetenzfelder Bund/Land
Gesetzgebung + Vollziehung Bund:
-Bundesverfassung, NR- und EU-Wahlen, VfGH, Heldwesen, Arbeitsrecht etc
Gesetzgebung Bund + Vollziehung Land:
-Staatsbürgerschaft, Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Gesetzgebung Bund/Land + Vollziehung Land: Pflege
Gesetzgebung + Vollziehung Land:
-Landesverfassung, Gemeinderecht, Naturschutz, Raumordnung, Wohnbauförderung, Tourismus, Landwirtschaft
Unterscheidung Regional und Bundesstaat
im Bundesstaat Befugnis zur eigenen Landesverfassung -> können Regelungen schaffen, so lange sie Bundesverfassung nicht widersprechen
Regionalstaat: Prinzip der einheitlichen, unteilbaren Souveränität mit Gegengewicht des Autonomieprinzips
österreichische Finanzordnung
-starke zentralistische Züge
-keine Steuerautonomie der Bundesländer
-aber: Verhandlungskultur des kooperativen Föderalismus -> Finanzausgleichsverhandlungen
formelle Koordinationsmechanismen
-wechselseitige Mitwirkung an der Gesetzgebung der jeweils anderen Gebietskörperschaft (bundesrat bei Bundesgesetzgebung, Mitspracherecht bund bei bestimmten Landesgesetzen)
-Vereinbarungen für rechtlich bindende aber freiwillige Koordination
informelle Kooperationsmechanismen
-Landeshauptleutekonferenz
-Landtagspräsidentenkonferenz
-politische Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften -> rechtlich unverbindlich außer Finanzausgleichspaktum
Landeshauptleutekonferenz
-wichtigstes informelles Gremium
-2mal jährlich
-besser geeignet Länderinteressen zu vertreten als institutionell eingerichtetes Vertretungsorgan Bundesrat
-Einstimmigkeitsprinzip -> Beschlüsse um einheitlich vor Bund aufzutreten
-ÖVP Regierungen (föderal ausgerichtet) schenken Beschlüssen mehr Wirkung als andere
-meist eher Verhindern von Unerwünschten als Gestaltung
politische Parteien
-“intermediäre Gewalten”
-zentralstaatliche Ebene = Arena des politische Diskurses, weil Überhang wichtiger Kompetenzen
-> Bedeutend für Länder ihre Standpunkte in Bundesgremien der Parteien durchzusetzen -> parteiinterner und v.a. informeller Austausch
-> enge Verzahnung Bundes- und Landespolitik
Schwächung des Föderalismus
-schrittweiser Abbau der Länderkompetenzen -> schleichende Gesamtänderung der Verfassung?
-Kompetenzdeckungsklauseln: führen zu weniger Kompetenzen bei Land und Zersplitterung des Verfassungsrechts
-Verhandlungen aber auch chance für länder eigene Anliegen umzusetzen
-aber: Dezentralisierungstrends innerhalb der Länder zb um in weniger entwickelten Gebieten Arbeitsplätze zu schaffen