basics Flashcards
Entwicklung Österreich als Staat/Nation
-lange Geschichte als Staat, kurze als Nation
-Verhältnis zu Deutschland immer zentral
1. Heiliges Römisches Reich bis 1804
2. Kaisertum Österreich 1804-1867
3. ähnliches Gebiet: Österreich-Ungarn
4. Monarchie: Österreich = Staat, aber aufgeteilt nach Nationalitäten (deutsch, tschechisch etc) -> auch Parteien nach Nationalität gegliedert
Entwicklung Österreich ab 1918
-Habsburg verzichtet (unfreiwillig) auf Throngeschäfte -> Ausrufung der Republik Deutsch-Österreich
-aus Monarchie übrig gebliebenes Rumpfparlament (Vertretern aus jetzt “öster.” Wahlkreisen)
-sieht sich weiterhin als Teil von Österreich -> Deutschösterreich -> von allen Parteien unterstützt
-Vertrag von St. Germain verbietet Anschluss -> Umbenennung Republik Österreich
-trotzdem Beschluss bei Konstituierender Nationalversammlung für Anschluss
Grund: Idee, dass österreich als überbleibsel nicht überlegensfähig ist, auch nicht gebraucht, weil es keine nationalitätsvorstellung gab -> anschlusssbestrebungen
-Volksabstimmungen für Anschluss einzelner Teile zb Tirol an D, Vorarlberg an Schweiz
-Verboten auch durch öster. Abhängigkeit von Krediten, außerdem Grenzverlauf zu Ungarn noch nicht festgelegt
Anschluss 1938
-eindeutig völkerrechtswidrig, weil Regierung eigentlich dagegen, bis sie genügend erpresst wurden
-Regierung Seyß-Inquart unter großen deutschen Druck ernannt
-2 Theorie, warum völkerrechtlich wirksam
Annexionstheorie
-Österreich mit Anschluss untergegangen
-von genügend Staaten durch diverse Aktivitäten anerkannt -> Österreich existiert nciht mehr
-> Neugründung 1945, keine völkerrechtliche Kontinuität mit Ö von 38
diese Theorie anfangs weit verbreitet, weil:
-Angliederung national und international ohne großen Widerstand geschah (nur Mexiko protestierte)
-dt. Truppen wurden von öster. Bevölkerung oft mit begeisterung empfangen
-kein militärischer Widerstand Österreichs
-Bundespräsident Miklas ernennt NS-dominierte Bundesregierung Seyß-Inquart
-Abstufung der Botschaften auf Generalkonsulate -> indirekte Anerkennung der Annexion
Okkupationstheorie
-Österreich durch Anschluss gewaltsam besetzt -> handlungsunfähig, aber immer noch existent
-> völkerrechtliche Kontinuität zwischen erster und zweiter Republik
1943: Moskauer Deklaration durch Außenminister der Alliierten (USA; UdSSR, GB)
-> österreich = erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers
-> Befreiung von deutscher Herrschaft, freies Österreich soll wiederhergestellt werden
aber auch: Österreich trage auch Verantwortung
->insgesamt aber stark in Richtung Okkupationstheorie -> Grundlage für Opfermythos
-auch in Unabhängigkeitserklärung von 1945 ->”aufgezwungen”, “wehrlos”
-auch weil dadurch Reparationsforderungen der Alliierten und Restitutionsforderungen (Entschädigungszahlungen) von NS-Opfern abgewiesen werden konnten und deutsches Eigentum in Österreich beansprucht und verstaatlicht werden konnte
-> Betonung der öster. nationalen Identität opportun
Staatsvertrag
-lange keine Einigung über Status Österreich
-Verhandlungen der Alliierten ab 1947
-Teilung Deutschlands (49) und Tod Stalins bringen Bewegung -> 1955 Moskauer Memorandum: Ö verpflichtet sich gegenüber UdSSR zu immerwährender Neutralität
-15. Mai 1955: Unterzeichnung Staatsvertrag -> darin nur Versprechen einer Neutralität -> Beschluss erst später, weil Beschluss nur als nicht-besatzter Staat
-Beschluss als Bundesverfassungsgesetz: 26. Oktober 1955 -> Nationalfeiertrag
-Staatsvertrag sichert Unabhängigkeit und Ungeteiltheit
Neutralität
-Neutralität nicht im Staatsvertrag, sondern nur im Bundesverfassungsgesetz -> kann, weil kein Vertrag, ohne Zustimmung anderer Ländern verändert werden
Bedeutung:
-allgemein: Unparteilichkeit in bewaffnetem Konflikt zwischen Staaten
-völkerrechtliche Basis: Haager Abkommen
-immerwährende Neutralität bedeutet nicht, dass nicht verändert/abgeschafft werden kann
-VdU (vorgängerpartei Fpö) gegen Neutralität
-verschiedene Pflichten durch Neutralität
-Bonus: Garantie, dass Gebiet unverletzlich ist
-Hintergrund: Ost-West-Konflikt
Pflichten aus Neutralität
Enthaltungspflicht:
-keine Teilnahme an Kämpfen
Unparteilichkeitspflicht: keine militärischen Vor-/Nachteile für kriegführende Parteien bewirken
Verhinderungspflicht: Neutralität muss verteidigt werden
verändertes Neutralitätsverständnis
-zu beginn sehr umfassende Neutralitätsinterpretation -> Solidaritätspflicht der UN bei UN-Beitritt nicht mit Neutralität vereinbar
Wandel zu “Aktiver Neutralitätspolitik” -> global orientierte Außenpolitik: Waldheim und v.a. Kreisky
-> Vermittlungsrolle in Konflikten (Nahost)
-> Standort internationaler Organisationen
Zerfall der Sowjetunion -> Neuinterpretation
-> Beitritt zu EU -> Reduktion der Neutralität auf harten Kern (Avocado-Doktrin) -> Angriffsverbot, Bündnisverbot, Stationierungsverbot
= differenzielle Neutralitätspolitik -> Neutralität gilt v.a. in Europa nur mehr bedingt
wichtigste Einschränkung der Neutralität
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP)
-Artikel 42 formuliert eigentlich Verteidigungsbündnis, inhaltlich gleich zu NATO
-aber besonderer Charakter bleibt unberührt -> IRISCHE KLAUSEL
erkläre irische Klausel
-Österreich ist in EU zu Solidarität verpflichtet -> im Rahmen der GSVP nicht neutral
-aber: Österreich bestimmt durch irische Klausel selbst darüber, wie Unterstützung geleistet wird
-Einschnitte in Neutralität durch Bundesverfassung abgesegnet
Erkläre Unterschied Staat vs Nation
Staat = System, das innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich beansprucht (Max Weber)
Nation = “vorgestellte Gemeinschaft (imagined community)” -> Gruppe von Leuten, denen gemeinsame Herkunft, Tradition, Sprache, Kultur zugeschrieben wird
-> Nationalismus = Streben nach Einheit von Staat und Nation
-> FPÖ/deutschnationale: Staatszugehörigkeit: Österreich, aber keine österreichische Nationalität, weil Nationalität = Deutsch
-> zusätzlich zu öster. auch europäische Identität
Staatsform Österreich
demokratische Republik
repräsentative Demokratie mit einzelnen Aspekten von direkter Demokratie
öster. Verfassung
basiert auf kurzen Basistext von Hans Kelsen, der häufig ergänzt wurde
-> unübersichtlich und fragmentiert
-beruht auf 4 Prinzipen und mehreren Staatszielbestimmungen
-als Übergangslösung gedacht -> keine Präambel
Prinzipen der Verfassung
demokratisch, republikanisch (Staatsoberhaupt nicht per Erbfolge bestimmt), bundesstaatlich und rechtsstaatlich
-> wenn verändert, dann “Gesamtänderung der Verfassung” -> 2/3 Mehrheit im Nationalrat + Volksabstimmung
ergänzende Prinzipien:
Gewaltenteilung
liberales Prinzip ( individuelle Rechte ohne staatlicher Einmischung)