Vorlesung 4 Flashcards
1
Q
„klinischer Nachweis“
A
„klinischer Nachweis“ bezeichnet die klinischen Daten und die Ergebnisse der klinischen Bewertung zu einem Produkt, die in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend sind, um qualifiziert beurteilen zu können, ob das Produkt sicher ist und den angestrebten klinischen Nutzen bei bestimmungsgemäßer Verwendung nach Angabe des Herstellers erreicht;
2
Q
Maschine
A
„eine mit einem anderen Antriebssystem als der
unmittelbar eingesetzten menschlichen oder
tierischen Kraft ausgestattete oder dafür
vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener
Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens
eines bzw. eine beweglich ist und die für eine
bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; …“
3
Q
DIN EN ISO 14971: 2013: Medizinprodukte – Anwendung des
Risikomanagements auf Medizinprodukte
A
- gilt (primär) für Medizinprodukte-Hersteller
- legt allgemeine Anforderungen (= Rahmen) und Prozesse
für Risikomanagement im Bereich aller Medizinprodukte
inkl. In-vitro-Diagnostika fest (harmonisiert für alle 3 RL) - umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts
- bildet Kriterien zum Risikomanagement für die Überprüfung
durch Benannte Stellen bzw. Marktüberwachungsbehörden