Vorlesung 2: Personenrecht - Teil 1: Natürliche Personen Flashcards
Im juristisch-technischen Sinn wie wird eine Person bezeichnet?
Das Rechtssubjekt d.h. den Träger von Rechten und Pflichten
Welche zwei Arten von Personen gibt es?
Natürliche und Juristische
Was sind Natürliche Personen?
Menschen
Was sind juristische Personen?
Von der Rechtsordnung als Rechtssubjekte anerkannte Personenvereinigungen und Sachgesamtheiten (z.B. Verein, Stiftung, AG, Genossenschaft, GmbH)
Was heisst Rechtsfähigkeit?
Möglichkeit einer Person, Trägerin von Rechten und Pflichten zu sein und diese zu erwerben, zu behalten und darüber zu verfügen.
Ist Rechtsfähigkeit = Handlungsfähigkeit?
Nein
Wo steht die Rechtsfähigkeit?
Art. 11 ZGB
Was ist der Umfang der Rechtsfähigkeit?
Abs 1: Voraussetzungslos (dh. um des Menschsein willens)
Abs. 2: Gleichheit der Rechte und Pflichten
Wo steht die Handlungsfähigkeit?
Art. 12 ZGB
Wenn man Handlungsfähig ist hat man welche Möglichkeit(en)?
durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern und und aufzuheben oder sonstige rechtliche Wirkungen auszulösen.
Können die eigenen Verhaltensweisen einem rechtlich zugerechnet werden?
ja
Was ist die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit
Bezogen auf eine konkrete rechtsgeschäftliche Handlung, welches Prinzip gilt?
“Alles-oder-nichts-Prinzip“
Welche Formen der Handlungsfähigkeit gibt es?
Deliktfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Was ist die Handlungsfähigkeit “Deliktsfährigkeit”?
Die Fähigkeit, sich durch rechtswidriges Verhalten zivilrechtlich verantwortlich zu machen (z.B. Autofahrer fährt Fussgänger an).
Was ist die Handlungsfähigkeit “Geschäftsfähigkeit”?
Fähigkeit zur Vornahme von Rechtsgeschäften (z.B. Abschluss eines Mietvertrags).
Was sind die objektive und subjektive Voraussetzung der (vollen) Handlungsfähigkeit?
Objektive Voraussetzung: Volljährigkeit
Subjektive Voraussetzung: Urteilsfähigkeit
Was sind die TB / Teile der Urteilsfähigkeit
1) Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln
2) Ist gemäss BGer zu vermuten (vgl. BGE 134 II 235 ff.)
3) Relativität der Urteilsfähigkeit!
4) Vernunft haben + danach handeln können
5) WICHTIG: Wird 4) verneint, muss zum Nachweis der
Urteilsunfähigkeit zusätzlich eine der in Art. 16 ZGB genannten objektiven Ursachen vorliegen!
Was sind die Stufen der Handlungsfähigkeit?
Volle Handlungsfähigkeit
Vollständige Handlungsunfähigkeit
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
Beschränkte Handlungsfähigkeit
Was bedeutet “volle Handlungsfähigkeit”
Urteilsfähigkeit + Volljährigkeit (Art. 13 ZGB)