Vorlesung 1-2 Aufgabengesetzlicher Rahmen EG-WRRL Flashcards

1
Q

Nenne die Grundsätze der EG WRRL

A
  • Die Heransgehenweise der Rahmenrichtlinie ist holistisch
  • Der Schwerpunkt der Ordnungsrahmen liegt auf den ökologischen Belangen
  • Die bisherige Trennung zwischen Fließgewässern und Grundwasser wird aufgehoben (sie werden zukünftig immer gemeinsam betrachtet und bewertet)
  • Alle Betrachtungen sind grundsätzlich auf das Flusseinzugsgebiet zu beziehen; innerhalb des Betrachtungsraumes sind gewässertypenspezifische Ansätze zu berücksichtigen
  • Die Belastungen der Fließgewässer werden stets kombiniert über die Emissionen und Immissionen dekliniert
  • Dabei werden für die Belastungen jeweils Rahmenbedingungen sowohl mit Bezug auf Einzelstoffen als auch Stoffgruppen herangezogen
  • Die mengenmäßigen Belange der Oberflächengewässer treten eindeutig hinter die ökologischen Ziele zurück (Hoch- und Niedrigwasserabflüsse sind nur Hilfsgrößen im Ordnungsrahmen)
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2
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor im Gewässer?

A

117(C):14(N):1(P)

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3
Q

Nenne die Nationalen Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland. (10 Stück)

A
  • Maas
  • Rhein
  • Donau
  • Elbe
  • Weser
  • Ems
  • Eider
  • Schlei/Trave
  • Warnow/Peene
  • Oder
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4
Q

Was sind die Aufgaben der EG-WRRL?

A

Die Rahmenrichtlinie definiert feste Aufgaben, die in definierten Zeitabschnitten umzusetzen sind.
In einer Betrachtungsweise lassen sich diese wie folgt unterscheiden:
- Festlegung von verbindlichen Flusseinzugsgebieten und Zuordnungen zu internationalen Flussgebietseinheiten
- Definition und Festlegung eines Typensystems für Oberflächengewässer
- Definition und Beschreibung von Referenzbedingungen für Fließgewässer
- Beschreibung der Grundwasserkörper
- Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten
- Bewertung des Gewässerzustandes
- Festlegung von Bedingungen zur Überwachung
- Erstellen einer wirtschaftlichen Analyse
- Ableiten von Maßnahmenprogrammen

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5
Q

Zeichne die Regelungspyramide

A
  1. EG-WRRL (Europaweit)
  2. Wasserhaushaltsgesetz (Bundesweit)
  3. 16 Landeswassergesetze
  4. Landeseinheitliche Verordnungen und Erlasse
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6
Q

Was gibt der Ordnungsrahmen vor?

A

Der Ordnungsrahmen gibt vor, dass eine zeitnahe Umsetzung in die nationalen Gesetze erfolgen musste

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7
Q

Was war durch die föderale Struktur in der Bundesrepublik nötig?

A

Durch die föderale Struktur in der Bundesrepublik waren hierzu Änderungen im Rahmengesetz des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz) und den länderspezifischen Gesetzen (16 Landeswassergesetzen) notwendig

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8
Q

Was wurde in die Novelle eingebunden?

A
  • die neuen begrifflichen Vorgaben der EG-WRRL
  • die Verankerungen des Grundsatzes zur Gewässerbewirtschaftung innerhalb von FLussgebietseinheiten
  • die Einbindung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne als wesentlichen Handlungsinstrumente
  • die Verpflichtung zu länderübergreifender Gewässerbewirtschaftung
  • die Beschreibung von Ausnahmeregelungen und möglichen zeitlichen Verlängerungen
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9
Q

Worauf muss die Bewirtschaftung ausgerichtet sein?

A

Die Bewirtschaftung gemäß der Rahmenrichtlinie muss grundsätzlich auf die Flussgebiete ausgerichtet sein; dabei spielen Ländergrenzen keine Rollen

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10
Q

Wie müssen die Vorgaben der Bewirtschaftung koordiniert werden?

A

Die Vorgaben der Bewirtschaftung müssen sowohl national als auch international koordiniert werden; eine rein nationale fixierte Bewirtschaftung gehört der Vergangenheit an

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