VL3 Flashcards
Gesellschaften
unvollständige Gesellschaften
- Stille Gesellschaft
- BGB-Gesellschaft
- Arge
Gesellschaften
vollständige Gesellschaften
Personengesellschaften
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
- PartG
- PartG mbB
Gesellschaften
vollständige Gesellschaften
Kapitalgesellschaften
• Aktiengesellschaft (AG) • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Unternehmensgesellschaft (UG) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaften
vollständige Gesellschaften
Andere Gesellschaftsformen
• Genossenschaft (e.G.)
• Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit
(VVaG)
Rechtsformen für Unternehmen
Arbeitsgemeinschaften (Arge)
= Vertragliche Bindung mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister
oder Bauunternehmer, einmalig oder auch auf gewisse Dauer zur
gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben.
= Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
Rechtsformen für Unternehmen
Rechtsform der Arge: BGB-Gesellschaft (§§ 705 – 740 BGB)
• Dient der Erreichung ökonomischer oder außerökonomischer Ziele.
• Ist an die Person der Gesellschafter gebunden; Auflösung grundsätzlich bei Tod, Konkurs,
Kündigung eines Gesellschafters oder automatisch nach Erreichung des vereinbarten Zieles
(Gelegenheitsgesellschaft).
• Besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit.
• Führt keinen eigenen Namen; Verträge werden im Namen der Gesellschafter abgeschlossen.
• Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander werden im Gesellschaftervertrag/ ARGEVertrag geregelt.
• Das Gesellschaftsvermögen gehört den Gesellschaftern zur gesamten Hand. Diese haften
gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und gesamtschuldnerisch. Die
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten geschieht durch die
Gesellschafter gemeinschaftlich; soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
• Die BGB-Gesellschaft ARGE entsteht erst nach Abschluss des Bauvertrages; die
Gesellschafter bilden vorher eine Bietergemeinschaft.
Rechtsformen für Unternehmen
Organe der Arge
- Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung)
- Bauleitung
- technische Geschäftsführung
- kaufmännischen Geschäftsführung
Rechtsformen für Unternehmen
Technische Geschäftsführung einer Arge
• vertritt die Arge gegenüber dem AG in allem
• vertritt die Arge gegenüber Dritten in technischen Belangen
• Überwachung der Bauarbeiten
• Beschaffung von baugewerberechtlichen Arbeitsgenehmigungen
• Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten; Benennung der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
• Abschluss von Verträgen mit Nachunternehmern (Zustimmung der Aufsichtsstelle,
Einvernehmen mit kaufmännischer Geschäftsführung)
• Verhandlungen mit AG über Bauausführung, Änderungen und Auslegung des
Bauvertrags und Genehmigung von Nachträgen
• muss bei Abnahmen anwesend sein
• muss unverzüglich allen Gesellschaftern über wesentliche Geschäftsvorfälle
Bericht erstatten
Rechtsformen für Unternehmen
Kaufmännische Geschäftsführung einer Arge
• vertritt die Arge gegenüber Dritten in allen kaufmännischen Belangen
• überwacht die kaufmännischen Arbeiten für und auf der Baustelle
• Überwachung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
• Einkauf- und Materialverwaltung
• An- und Abmeldung bei Behörden; laufender Schriftverkehr
• Buchführung, Ergebnisübersichten, Schlussbilanz, internes Rechnungswesen
• führt Konten, beschafft und verwaltet finanzielle Mittel, Kredite, Bürgschaften;
organisiert Vollmachten
• Steuerangelegenheiten (Betriebsprüfungen)
• muss unverzüglich allen Gesellschaftern über die wesentlichen Geschäftsvorfälle
Bericht erstatten
Rechtsformen für Unternehmen
Gründe für die Bildung von Argen
Für Auftragnehmer
Betriebswirtschaftliche
- Fehlende Kapazitäten zur Erfüllung von Großaufträgen, Ressourcen
- Risikoverteilung
- Liquidität, Finanzierung
- Angebotspreis, Wettbewerb
Rechtsformen für Unternehmen
Gründe für die Bildung von Argen
Für Auftragnehmer
Geschäftspolitische
- Firmenimage
- Verbesserung des eigenen Know-Hows, Kompetenz, Wissenstransfer
- Erweiterter Zugang zu Groß- und Referenzprojekten
- Spezialisierung, techn. Fähigkeit
- Markteintritt ( Netzwerke)
Rechtsformen für Unternehmen
Gründe für die Bildung von Argen
Für Auftraggeber
• Risikoreduzierung infolge Insolvenz eines Auftragnehmers, durch
gesamtschuldnerische Haftung
• umfangreicheres technisches und organisatorisches Wissen
• Preisreduzierung
• Öffentliche Auftraggeber: wirtschafts-, sozial- und
konjunkturpolitische Gründe
Rechtsformen für Unternehmen
Liste
OHG
• Allgemeine Merkmale
- Personenhandelsgesellschaft
• Rechtsgrundlage
- Handelsgesetzbuch (HGB) & BGB
• Firmenart
- Personenfirma
• Mindestkapital
- /
• Anzahl Gründungsmitglieder
- Mind. 2 Personen
• Organe
- Keine Vorschrift
• Haftung
- Gesellschaftsvermögen & Privatvermögen
Rechtsformen für Unternehmen
Liste
KG
• Allgemeine Merkmale
- Personenhandelsgesellschaft
• Rechtsgrundlage
- Handelsgesetzbuch (HGB)
• Firmenart
- Personenfirma
• Mindestkapital
- /
• Anzahl Gründungsmitglieder
- Mind. 2 Personen
• Organe
- keine Vorschrift
• Haftung - Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen bzw. nur iHd. Einlagen
Rechtsformen für Unternehmen
Liste
AG
• Allgemeine Merkmale
- Kapitalgesellschaft
• Rechtsgrundlage
- Aktiengesetz (AktG)
• Firmenart
- Sachfirma
• Mindestkapital
- Grundkapital mind. 50000 Euro
• Anzahl Gründungsmitglieder
- Mind. 1 Person
• Organe
- Vorstand,
Aufsichtsrat,
Hauptversammlung
• Haftung
- Gesellschaftsvermögen