V6 Flashcards

(75 cards)

1
Q

Die erfassten und ausgewerteten Daten dienen

A

• der Betriebsleitung zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des
Erfolgs der betrieblichen Produktionsprozesse
• der Betriebsleitung für Planungszwecke sowie
• den Gesellschaftern, Gläubigern, dem Finanzamt und der interessierten
Öffentlichkeit als Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.

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2
Q

Auszahlung

A

Eine Auszahlung ist ein barer
oder bargeldloser Zahlungsvorgang, bei dem der Betrieb der
Zahlungsleistende ist.

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3
Q

EInzahlung

A

Bei einer Einzahlung ist der Betrieb

der Zahlungsempfänger.

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4
Q

Ausgabe

A

Auszahlungen und Schuldenzugänge werden zusammen als

Ausgaben bezeichnet.

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5
Q

Einnahme

A

Einnahmen sind Einzahlungen und

Forderungszugänge.

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6
Q

Aufwand ist der gesamte Werteverbrauch im Betrieb.

A

Zu unterscheiden sind:

  • ordentlicher Aufwand
    (z. B. Löhne, Mieten, Material, NU)
  • außerordentlicher Aufwand
    (z. B. Forderungsausfall)
  • betriebsfremder Aufwand
    (z. B. Spenden)
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7
Q

Ertrag ist der gesamte Wertezuwachs

einer Periode

A
Zu unterscheiden sind:
- ordentlicher Ertrag
(z. B. für Bauleistungen, Dienstleistungen)
- außerordentlicher Ertrag
(z. B. Verkaufserlöse über dem
Buchwert)
- betriebsfremder Ertrag
(z. B. Kursgewinne)
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8
Q

Kosten

A

Kosten sind der Werteverbrauch
(bezogen auf Güter und Dienstleistungen), der im Rahmen des
betrieblichen Leistungsprozesses (für die
Erstellung von Bauwerken) anfällt.

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9
Q

Leistung

A

Leistung ist der Wertezugang, der im
Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt
wird, also das Ergebnis der betrieblichen
Tätigkeit.

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10
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Leistung

A
Leistung ist der Wertezugang, der im
Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt
wird, also das bewertete Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit (z.B. Erstellung
eines Bauwerkes)
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11
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Kosten

A

Kosten sind der Werteverbrauch, der im
Rahmen des betrieblichen
Leistungsprozesses (z.B. Erstellung eines
Bauwerkes) anfällt

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12
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Output

A

(Objekte oder Dienstleistungen

zu Vertragspreisen)

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13
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Input

A

(Material, Personal, Geräte,

sonstige Aufwendungen)

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14
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Rechnung
an

A

Auftraggeber, Kunden

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15
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Rechnung
von

A

Lieferanten, Nachunternehmer

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16
Q

Betriebliches Rechnungswesen

Externes
Rechnungswesen

Unterliegt
gesetzlichen
Bestimmungen

A
Unternehmensrechnung /
Geschäfts- oder
Finanzbuchhaltung
• Bilanz
• Gewinn- & Verlustrechnung
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17
Q

Betriebliches Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

Gestaltungsfreiheit

A
• Kostenrechnung /
Betriebsbuchhaltung
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung
- Betriebsergebnisrechnung
  • Vergleichsrechnung
  • Planungsrechnung
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18
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte

Aufgaben

A

• Grundgesetz für den Kaufmann
• sichert den geordneten Ablauf kaufmännischer
Geschäfte
• regelt die Rechtsbeziehung der Kaufleute
untereinander und mit Dritten

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19
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte

Inhalte

A
    1. Buch – Handelsstand
    1. Buch – Handelsgesellschaften
    1. Buch – Handelsbücher
    1. Buch – Handelsgeschäfte
    1. Buch – Seehandel
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20
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Buchführungspflicht

  1. Buch – Handelsbücher, § 238
A

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. […]“

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21
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)

§ 242 Pflicht zur Aufstellung (für alle Kaufleute)

A

(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den
Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines
Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss
(Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die
für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung
der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und
Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den
Jahresabschluss.

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22
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)

§ 264 Pflicht zur Aufstellung (ergänzend f. Kapitalgesellschaften)

A

(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den
Jahresabschluss (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie
einen Lagebericht aufzustellen. […]
(2) Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere
Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt,
so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.

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23
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Rahmengrundsätze

A
  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Vollständigkeit
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24
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Ergänzende Grundsätze

A
  • Grundsatz der Stetigkeit / Kontinuität

* Grundsatz der Vorsicht

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25
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Abgrenzungsgrundsätze
* Realisationsprinzip * Grundsatz der sachlichen Abgrenzung * Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung * Imparitätsprinzip
26
Rahmengrundsätze Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
Forderung nach einer objektiven, d.h. von Dritten nachprüfbaren Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens Ziel: Verhinderung von Manipulationen in der Bilanz
27
Rahmengrundsätze Grundsatz der Klarheit
Forderung nach eindeutiger Bezeichnung und ordentlicher Auflistung einzelner Positionen, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit
28
Rahmengrundsätze Grundsatz der Vollständigkeit
Erfassung sämtlicher buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle sowie Abbildung bestehender Risiken als Rückstellungen Folge: Pflicht zur Inventur!
29
Ergänzende Grundsätze Grundsatz der Stetigkeit
Forderung nach einer sorgfältigen Periodenabgrenzung sowie inhaltlicher Gleichartigkeit der Abschlüsse Materielle Kontinuität: Positionen sind immer auf gleiche Weise zu ermitteln, abzugrenzen und zusammenzustellen Formelle Kontinuität: Verwendung stets gleicher Gliederungsbegriffe und -schemata Ziel: Vergleichbarkeit der Informationen verschiedener Perioden
30
Ergänzende Grundsätze Grundsatz der Vorsicht
Ansatz eines tendenziell pessimistischeren Wertes bei Unsicherheit über dessen Höhe (kein Mittelwert!)
31
Abgrenzungsgrundsätze I Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
Unverkaufte Produkte dürfen maximal zu den Herstellkosten als Ertrag angesetzt werden. Aufwendung sind derjenigen Periode zuzuordnen, welcher die sachlich zugehörigen Erträge zugerechnet werden (unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung).
32
Abgrenzungsgrundsätze I Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
Sämtliche zeitraumbezogenen Vermögensänderungen (bspw. Zinsen oder Mieten) sind zeitproportional zu periodisieren und somit derjenigen Periode zuzurechnen, in der sie entstanden sind und nicht der Periode, in welcher die Zahlung erfolgte.
33
Abgrenzungsgrundsätze II Realisationsprinzip
Gewinne werden erst dann erfolgswirksam, wenn die zugrunde liegenden Leistungen erbracht wurden. Bei Bauunternehmen nach Abnahme! (Gefahrenübergang)
34
Abgrenzungsgrundsätze II Imparitätsprinzip
Ausnahme zu den anderen Abgrenzungsgrundsätzen! Verluste, die nicht realisiert werden, wohl aber mit ausreichender Sicherheit bekannt sind, müssen so früh wie möglich erfolgswirksam erfasst werden. Hier gilt das Realisationsprinzip also nicht! Für Verluste aus schwebenden Geschäften (d.h. noch nicht vollständig erbrachte Leistungen) sind Rückstellungen zu bilden.
35
Realisationsprinzip Nicht abgenommene Bauten bilanziert unter
Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB)
36
Realisationsprinzip Abgenommene Bauten bilanziert unter
• Forderungen / Forderungen aus LuL (bei ausstehender Zahlung) • Schecks / Kassenbestand (bei erfolgter Zahlung)
37
Realisationsprinzip Abgenommene Bauten Höhe des Betrages
Vertragspreis, d. h. EKT + BGK + AGK + W&G
38
Realisationsprinzip Nicht abgenommene Bauten Höhe des Betrages
Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
39
Bilanzierung vor und nach Abnahme vor Abnahme Bilanz
Ausweis unter der Position: • Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB) Höhe des Betrages: • Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
40
Bilanzierung vor und nach Abnahme vor Abnahme GuV
Ausweis unter der Position: • Bestandsveränderung Höhe des Betrages: • Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
41
Bilanzierung vor und nach Abnahme nach Abnahme Bilanz
Ausweis unter der Position: • Forderungen bzw. Kassenbestand Höhe des Betrages: • Vertragspreis
42
Bilanzierung vor und nach Abnahme nach Abnahme GuV
Ausweis unter der Position: • Umsatzerlöse Höhe des Betrages: • Vertragspreis
43
Bilanz – Funktionen Dokumentationsfunktion
verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
44
Bilanz – Funktionen Gewinnermittlungsfunktion
Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
45
Bilanz – Funktionen Informationsfunktion
• als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument • als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern, Arbeitnehmern, dem Staat o. ä.
46
Bilanz – Aufbau Aktiva
Vermögen Vermögensform Mittelverwendung Investition
47
Bilanz – Aufbau Aktiva Unterschieden in
* Anlagevermögen * Umlaufvermögen ``` Umfang und Zusammensetzung des Vermögens, gegliedert nach Liquidierbarkeit ```
48
Bilanz – Aufbau Passiva
Kapital Vermögensquellen Mittelherkunft Finanzierung
49
Bilanz – Aufbau Passiva Unterschieden in:
* Eigenkapital * Fremdkapital Finanzierung des Vermögens, gegliedert nach Fristigkeit
50
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Aktiva A: Anlagevermögen
I. Immaterielles Vermögen II. Sachanlagen III. Finanzanlagen
51
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Aktiva B: Umlaufvermögen C: Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
``` I. Vorräte II. Forderungen und sonstiges Vermögen III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten ```
52
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passiva A: Eigenkapital
``` I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ```
53
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passiva B - D
B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
54
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Aktivseite (Mittelverwendung) A. Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände (bspw. Patente, Lizenzen) - Sachanlagen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Maschinen) - Finanzanlagen (bspw. langfristig angelegte Wertpapiere)
55
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Aktivseite (Mittelverwendung) B. Umlaufvermögen
- Vorräte (bspw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse) - Forderungen (bspw. ausstehende Schlusszahlungen) - Wertpapiere, die nicht auf Dauer angelegt sind (bspw. Aktien, Pfandbriefe) - Liquide Mittel (bspw. Barmittel, Schecks, Guthaben auf Konten)
56
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Aktivseite (Mittelverwendung) C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
- Ausgaben, die im abgelaufenen Jahr getätigt wurden, jedoch erst Aufwendungen des kommenden Jahres betreffen (bspw. im Voraus gezahlte Löhne, Mieten, Versicherungen)
57
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passivseite (Mittelherkunft) A. Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital (bspw. Nennwert aller ausgegebenen Aktienanteile) - Kapitalrücklage (bspw. Agio = Aufschlag auf den Nennwert in Prozent) - Gewinnrücklagen (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne) - Gewinn-/Verlustvortrag (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre) - Jahresüberschuss/Fehlbetrag (= Differenz der Erträge und Aufwendungen aus GuV)
58
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passivseite (Mittelherkunft) B. Rückstellungen
- geschätzter Betrag für drohende Verluste, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit ungewiss sind
59
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passivseite (Mittelherkunft) C. Verbindlichkeiten
- Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen, die am Bilanzstichtag nach Höhe und Fälligkeit feststehen
60
Bilanzgliederung nach § 266 HGB Passivseite (Mittelherkunft) D. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
- Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, tatsächlich aber erst Erträge des kommenden Jahres darstellen (bspw. im Voraus erhaltene Löhne, Mieten, Versicherungen)
61
Rückstellungsarten Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten Rechtliche Verpflichtungen
* Pensionsrückstellungen * Steuerrückstellungen * Garantierückstellungen * Rückstellungen für drohende Verluste
62
Rückstellungsarten Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten Wirtschaftliche Verpflichtungen
• Kulanzrückstellungen
63
Rückstellungsarten Rückstellungen für Aufwendungen
``` • Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung • Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung • etc. ```
64
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen Klassische Kennzahlen
- Cash-flow (zahlungswirksame Erträge minus Aufwendungen) - Eigenkapitalquote (Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital) - ROI Return on Investment (Gewinn bezogen auf das inv. Kapital)
65
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen Neue wertorientierte Kennzahlensysteme
- EVA Economic Value Added | - CFROI Cash-flow Return on Investment
66
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen Bilanz- und Ratingziele
- möglichst hohen Cash-flow - möglichst hohes Ergebnis - möglichst niedriges kurzfristiges Fremdkapital - möglichst hohes wirtschaftliches Eigenkapital - möglichst geringe Bilanzsumme (Anlagen–Bindungen, offene Forderungen)
67
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz Aktivtausch
bspw. Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln → Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“) → Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“) → Änderung der Vermögensstruktur → keine Änderung der Bilanzsumme
68
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz Passivtausch
bspw. Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahmen → Änderung der Finanzierungsstruktur innerhalb der „Verbindlichkeiten“ → keine Änderung der Bilanzsumme
69
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz Bilanzverkürzung
bspw. Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln → Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“) → Verminderung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“) → Verkürzung der Bilanzsumme
70
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz Bilanzverlängerung
bspw. Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung → Erhöhung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“) → Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“) → Verlängerung der Bilanzsumme
71
Kostenartenrechnung Gruppen der Kostenarten
``` • Nach dem Charakter des Verzehrs - Personalkosten - Materialkosten • Nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger - Einzelkosten - Gemeinkosten • Nach dem Verhalten bei schwankender Beschäftigung - Fixe Kosten - Variable Kosten ```
72
Kostenstellenrechnung
Verteilung der Kostenarten auf Kostenstellen, d.h. betriebliche Abteilungen bzw. Positionen, in denen die Kosten entstanden sind • Bildungsmerkmale der Kostenstellen - räumlich/organisatorisch - sachlich → Baustellen werden im Baubetrieb als Kostenstellen behandelt
73
Kostenträgerrechnung
Verrechnung der ermittelten Kosten auf einzelne Kostenträger, bspw. Produkte • Ziel: Ermittlung von Selbstkosten der betrieblichen Produkte • Aufgaben: verursachungsgerechte und genaue Umlegung von Kosten auf die Kostenträger, Gegenüberstellung der erzielbaren Erlöse • Kostenträgerrechnung = „Bauauftragsrechnung“ oder „Kalkulation“ - Angebotskalkulation: Preise für Bauleistungen - Arbeitskalkulation: Soll-Vorgaben für Kosten und Ergebnis → Kosten, die sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen, bezeichnet man als Gemeinkosten (GK)!
74
Kostenrechnung Kostenartenrechnung Kostenliste
Einzelkosten = direkt den Kostenstellen zurechenbar ``` Gemeinkosten der Baustelle = direkt den Kostenstellen zurechenbar ``` = indirekt den Kostenstellen zurechenbar Geschäftskosten (allgemein)
75
Kostenrechnung Diagramm
s. 56