V6 Flashcards
Die erfassten und ausgewerteten Daten dienen
• der Betriebsleitung zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des
Erfolgs der betrieblichen Produktionsprozesse
• der Betriebsleitung für Planungszwecke sowie
• den Gesellschaftern, Gläubigern, dem Finanzamt und der interessierten
Öffentlichkeit als Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.
Auszahlung
Eine Auszahlung ist ein barer
oder bargeldloser Zahlungsvorgang, bei dem der Betrieb der
Zahlungsleistende ist.
EInzahlung
Bei einer Einzahlung ist der Betrieb
der Zahlungsempfänger.
Ausgabe
Auszahlungen und Schuldenzugänge werden zusammen als
Ausgaben bezeichnet.
Einnahme
Einnahmen sind Einzahlungen und
Forderungszugänge.
Aufwand ist der gesamte Werteverbrauch im Betrieb.
Zu unterscheiden sind:
- ordentlicher Aufwand
(z. B. Löhne, Mieten, Material, NU) - außerordentlicher Aufwand
(z. B. Forderungsausfall) - betriebsfremder Aufwand
(z. B. Spenden)
Ertrag ist der gesamte Wertezuwachs
einer Periode
Zu unterscheiden sind: - ordentlicher Ertrag (z. B. für Bauleistungen, Dienstleistungen) - außerordentlicher Ertrag (z. B. Verkaufserlöse über dem Buchwert) - betriebsfremder Ertrag (z. B. Kursgewinne)
Kosten
Kosten sind der Werteverbrauch
(bezogen auf Güter und Dienstleistungen), der im Rahmen des
betrieblichen Leistungsprozesses (für die
Erstellung von Bauwerken) anfällt.
Leistung
Leistung ist der Wertezugang, der im
Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt
wird, also das Ergebnis der betrieblichen
Tätigkeit.
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Leistung
Leistung ist der Wertezugang, der im Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt wird, also das bewertete Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (z.B. Erstellung eines Bauwerkes)
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Kosten
Kosten sind der Werteverbrauch, der im
Rahmen des betrieblichen
Leistungsprozesses (z.B. Erstellung eines
Bauwerkes) anfällt
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Output
(Objekte oder Dienstleistungen
zu Vertragspreisen)
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Input
(Material, Personal, Geräte,
sonstige Aufwendungen)
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Rechnung
an
Auftraggeber, Kunden
Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten
Rechnung
von
Lieferanten, Nachunternehmer
Betriebliches Rechnungswesen
Externes
Rechnungswesen
Unterliegt
gesetzlichen
Bestimmungen
Unternehmensrechnung / Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung • Bilanz • Gewinn- & Verlustrechnung
Betriebliches Rechnungswesen
Internes Rechnungswesen
Gestaltungsfreiheit
• Kostenrechnung / Betriebsbuchhaltung - Kostenartenrechnung - Kostenstellenrechnung - Kostenträgerrechnung - Betriebsergebnisrechnung
- Vergleichsrechnung
- Planungsrechnung
Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte
Aufgaben
• Grundgesetz für den Kaufmann
• sichert den geordneten Ablauf kaufmännischer
Geschäfte
• regelt die Rechtsbeziehung der Kaufleute
untereinander und mit Dritten
Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte
Inhalte
- Buch – Handelsstand
- Buch – Handelsgesellschaften
- Buch – Handelsbücher
- Buch – Handelsgeschäfte
- Buch – Seehandel
Handelsgesetzbuch (HGB) – Buchführungspflicht
- Buch – Handelsbücher, § 238
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. […]“
Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)
§ 242 Pflicht zur Aufstellung (für alle Kaufleute)
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den
Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines
Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss
(Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die
für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung
der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und
Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den
Jahresabschluss.
Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)
§ 264 Pflicht zur Aufstellung (ergänzend f. Kapitalgesellschaften)
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den
Jahresabschluss (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie
einen Lagebericht aufzustellen. […]
(2) Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere
Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt,
so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Rahmengrundsätze
- Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Grundsatz der Klarheit
- Grundsatz der Vollständigkeit
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Ergänzende Grundsätze
- Grundsatz der Stetigkeit / Kontinuität
* Grundsatz der Vorsicht
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Abgrenzungsgrundsätze
- Realisationsprinzip
- Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
- Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
- Imparitätsprinzip
Rahmengrundsätze
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
Forderung nach einer objektiven, d.h. von Dritten nachprüfbaren
Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens
Ziel: Verhinderung von Manipulationen in der Bilanz
Rahmengrundsätze
Grundsatz der Klarheit
Forderung nach eindeutiger Bezeichnung und ordentlicher Auflistung
einzelner Positionen, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit
Rahmengrundsätze
Grundsatz der Vollständigkeit
Erfassung sämtlicher buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle sowie
Abbildung bestehender Risiken als Rückstellungen
Folge: Pflicht zur Inventur!
Ergänzende Grundsätze
Grundsatz der Stetigkeit
Forderung nach einer sorgfältigen Periodenabgrenzung sowie
inhaltlicher Gleichartigkeit der Abschlüsse
Materielle Kontinuität: Positionen sind immer auf gleiche Weise zu
ermitteln, abzugrenzen und zusammenzustellen
Formelle Kontinuität: Verwendung stets gleicher Gliederungsbegriffe
und -schemata
Ziel: Vergleichbarkeit der Informationen verschiedener Perioden
Ergänzende Grundsätze
Grundsatz der Vorsicht
Ansatz eines tendenziell pessimistischeren Wertes bei Unsicherheit
über dessen Höhe (kein Mittelwert!)
Abgrenzungsgrundsätze I
Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
Unverkaufte Produkte dürfen maximal zu den Herstellkosten als Ertrag
angesetzt werden.
Aufwendung sind derjenigen Periode zuzuordnen, welcher die sachlich
zugehörigen Erträge zugerechnet werden (unabhängig vom Zeitpunkt
der Bezahlung).
Abgrenzungsgrundsätze I
Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
Sämtliche zeitraumbezogenen Vermögensänderungen (bspw. Zinsen
oder Mieten) sind zeitproportional zu periodisieren und somit derjenigen
Periode zuzurechnen, in der sie entstanden sind und nicht der Periode,
in welcher die Zahlung erfolgte.
Abgrenzungsgrundsätze II
Realisationsprinzip
Gewinne werden erst dann erfolgswirksam, wenn die zugrunde
liegenden Leistungen erbracht wurden.
Bei Bauunternehmen nach Abnahme! (Gefahrenübergang)
Abgrenzungsgrundsätze II
Imparitätsprinzip
Ausnahme zu den anderen Abgrenzungsgrundsätzen!
Verluste, die nicht realisiert werden, wohl aber mit ausreichender
Sicherheit bekannt sind, müssen so früh wie möglich erfolgswirksam
erfasst werden. Hier gilt das Realisationsprinzip also nicht!
Für Verluste aus schwebenden Geschäften (d.h. noch nicht vollständig
erbrachte Leistungen) sind Rückstellungen zu bilden.
Realisationsprinzip
Nicht abgenommene Bauten
bilanziert unter
Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB)
Realisationsprinzip
Abgenommene Bauten
bilanziert unter
• Forderungen / Forderungen aus LuL
(bei ausstehender Zahlung)
• Schecks / Kassenbestand
(bei erfolgter Zahlung)
Realisationsprinzip
Abgenommene Bauten
Höhe des Betrages
Vertragspreis, d. h. EKT + BGK + AGK + W&G
Realisationsprinzip
Nicht abgenommene Bauten
Höhe des Betrages
Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
Bilanzierung vor und nach Abnahme
vor Abnahme
Bilanz
Ausweis unter der Position:
• Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB)
Höhe des Betrages:
• Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
Bilanzierung vor und nach Abnahme
vor Abnahme
GuV
Ausweis unter der Position:
• Bestandsveränderung
Höhe des Betrages:
• Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK
Bilanzierung vor und nach Abnahme
nach Abnahme
Bilanz
Ausweis unter der Position:
• Forderungen bzw. Kassenbestand
Höhe des Betrages:
• Vertragspreis
Bilanzierung vor und nach Abnahme
nach Abnahme
GuV
Ausweis unter der Position:
• Umsatzerlöse
Höhe des Betrages:
• Vertragspreis
Bilanz – Funktionen
Dokumentationsfunktion
verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
Bilanz – Funktionen
Gewinnermittlungsfunktion
Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs unter
Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
Bilanz – Funktionen
Informationsfunktion
• als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument
• als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern,
Arbeitnehmern, dem Staat o. ä.
Bilanz – Aufbau
Aktiva
Vermögen
Vermögensform
Mittelverwendung
Investition
Bilanz – Aufbau
Aktiva
Unterschieden in
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
Umfang und Zusammensetzung des Vermögens, gegliedert nach Liquidierbarkeit
Bilanz – Aufbau
Passiva
Kapital
Vermögensquellen
Mittelherkunft
Finanzierung
Bilanz – Aufbau
Passiva
Unterschieden in:
- Eigenkapital
- Fremdkapital
Finanzierung des
Vermögens,
gegliedert nach
Fristigkeit
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Aktiva
A: Anlagevermögen
I. Immaterielles Vermögen
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Aktiva
B: Umlaufvermögen
C: Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
I. Vorräte II. Forderungen und sonstiges Vermögen III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passiva
A: Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passiva
B - D
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
(PRAP)
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Aktivseite (Mittelverwendung)
A. Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände (bspw. Patente, Lizenzen)
- Sachanlagen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Maschinen)
- Finanzanlagen (bspw. langfristig angelegte Wertpapiere)
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Aktivseite (Mittelverwendung)
B. Umlaufvermögen
- Vorräte (bspw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse)
- Forderungen (bspw. ausstehende Schlusszahlungen)
- Wertpapiere, die nicht auf Dauer angelegt sind (bspw. Aktien, Pfandbriefe)
- Liquide Mittel (bspw. Barmittel, Schecks, Guthaben auf Konten)
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Aktivseite (Mittelverwendung)
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
- Ausgaben, die im abgelaufenen Jahr getätigt wurden, jedoch erst Aufwendungen des
kommenden Jahres betreffen (bspw. im Voraus gezahlte Löhne, Mieten, Versicherungen)
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passivseite (Mittelherkunft)
A. Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital (bspw. Nennwert aller ausgegebenen Aktienanteile)
- Kapitalrücklage (bspw. Agio = Aufschlag auf den Nennwert in Prozent)
- Gewinnrücklagen (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne)
- Gewinn-/Verlustvortrag (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre)
- Jahresüberschuss/Fehlbetrag (= Differenz der Erträge und Aufwendungen aus GuV)
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passivseite (Mittelherkunft)
B. Rückstellungen
- geschätzter Betrag für drohende Verluste, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit ungewiss sind
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passivseite (Mittelherkunft)
C. Verbindlichkeiten
- Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen, die am Bilanzstichtag nach Höhe und Fälligkeit feststehen
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Passivseite (Mittelherkunft)
D. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
- Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, tatsächlich aber erst Erträge des
kommenden Jahres darstellen (bspw. im Voraus erhaltene Löhne, Mieten, Versicherungen)
Rückstellungsarten
Rückstellungen für
Verpflichtungen gegenüber Dritten
Rechtliche Verpflichtungen
- Pensionsrückstellungen
- Steuerrückstellungen
- Garantierückstellungen
- Rückstellungen für drohende Verluste
Rückstellungsarten
Rückstellungen für
Verpflichtungen gegenüber Dritten
Wirtschaftliche Verpflichtungen
• Kulanzrückstellungen
Rückstellungsarten
Rückstellungen für
Aufwendungen
• Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung • Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung • etc.
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen
Klassische Kennzahlen
- Cash-flow (zahlungswirksame Erträge minus Aufwendungen)
- Eigenkapitalquote (Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital)
- ROI Return on Investment (Gewinn bezogen auf das inv. Kapital)
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen
Neue wertorientierte Kennzahlensysteme
- EVA Economic Value Added
- CFROI Cash-flow Return on Investment
Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen
Bilanz- und Ratingziele
- möglichst hohen Cash-flow
- möglichst hohes Ergebnis
- möglichst niedriges kurzfristiges Fremdkapital
- möglichst hohes wirtschaftliches Eigenkapital
- möglichst geringe Bilanzsumme (Anlagen–Bindungen, offene Forderungen)
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz
Aktivtausch
bspw. Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln
→ Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
→ Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
→ Änderung der Vermögensstruktur
→ keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz
Passivtausch
bspw. Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahmen
→ Änderung der Finanzierungsstruktur innerhalb der „Verbindlichkeiten“
→ keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz
Bilanzverkürzung
bspw. Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln
→ Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
→ Verminderung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Verkürzung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz
Bilanzverlängerung
bspw. Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung
→ Erhöhung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
→ Verlängerung der Bilanzsumme
Kostenartenrechnung
Gruppen der Kostenarten
• Nach dem Charakter des Verzehrs - Personalkosten - Materialkosten • Nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger - Einzelkosten - Gemeinkosten • Nach dem Verhalten bei schwankender Beschäftigung - Fixe Kosten - Variable Kosten
Kostenstellenrechnung
Verteilung der Kostenarten auf Kostenstellen, d.h. betriebliche Abteilungen bzw. Positionen, in
denen die Kosten entstanden sind
• Bildungsmerkmale der Kostenstellen
- räumlich/organisatorisch
- sachlich
→ Baustellen werden im Baubetrieb als Kostenstellen behandelt
Kostenträgerrechnung
Verrechnung der ermittelten Kosten auf einzelne Kostenträger, bspw. Produkte
• Ziel: Ermittlung von Selbstkosten der betrieblichen Produkte
• Aufgaben: verursachungsgerechte und genaue Umlegung von Kosten auf die Kostenträger,
Gegenüberstellung der erzielbaren Erlöse
• Kostenträgerrechnung = „Bauauftragsrechnung“ oder „Kalkulation“
- Angebotskalkulation: Preise für Bauleistungen
- Arbeitskalkulation: Soll-Vorgaben für Kosten und Ergebnis
→ Kosten, die sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen,
bezeichnet man als Gemeinkosten (GK)!
Kostenrechnung
Kostenartenrechnung
Kostenliste
Einzelkosten
= direkt den
Kostenstellen
zurechenbar
Gemeinkosten der Baustelle = direkt den Kostenstellen zurechenbar
= indirekt den
Kostenstellen
zurechenbar
Geschäftskosten
(allgemein)
Kostenrechnung
Diagramm
s. 56