V6 Flashcards

1
Q

Die erfassten und ausgewerteten Daten dienen

A

• der Betriebsleitung zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des
Erfolgs der betrieblichen Produktionsprozesse
• der Betriebsleitung für Planungszwecke sowie
• den Gesellschaftern, Gläubigern, dem Finanzamt und der interessierten
Öffentlichkeit als Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.

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2
Q

Auszahlung

A

Eine Auszahlung ist ein barer
oder bargeldloser Zahlungsvorgang, bei dem der Betrieb der
Zahlungsleistende ist.

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3
Q

EInzahlung

A

Bei einer Einzahlung ist der Betrieb

der Zahlungsempfänger.

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4
Q

Ausgabe

A

Auszahlungen und Schuldenzugänge werden zusammen als

Ausgaben bezeichnet.

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5
Q

Einnahme

A

Einnahmen sind Einzahlungen und

Forderungszugänge.

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6
Q

Aufwand ist der gesamte Werteverbrauch im Betrieb.

A

Zu unterscheiden sind:

  • ordentlicher Aufwand
    (z. B. Löhne, Mieten, Material, NU)
  • außerordentlicher Aufwand
    (z. B. Forderungsausfall)
  • betriebsfremder Aufwand
    (z. B. Spenden)
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7
Q

Ertrag ist der gesamte Wertezuwachs

einer Periode

A
Zu unterscheiden sind:
- ordentlicher Ertrag
(z. B. für Bauleistungen, Dienstleistungen)
- außerordentlicher Ertrag
(z. B. Verkaufserlöse über dem
Buchwert)
- betriebsfremder Ertrag
(z. B. Kursgewinne)
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8
Q

Kosten

A

Kosten sind der Werteverbrauch
(bezogen auf Güter und Dienstleistungen), der im Rahmen des
betrieblichen Leistungsprozesses (für die
Erstellung von Bauwerken) anfällt.

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9
Q

Leistung

A

Leistung ist der Wertezugang, der im
Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt
wird, also das Ergebnis der betrieblichen
Tätigkeit.

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10
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Leistung

A
Leistung ist der Wertezugang, der im
Rahmen des Betriebsprozesses erzeugt
wird, also das bewertete Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit (z.B. Erstellung
eines Bauwerkes)
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11
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Kosten

A

Kosten sind der Werteverbrauch, der im
Rahmen des betrieblichen
Leistungsprozesses (z.B. Erstellung eines
Bauwerkes) anfällt

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12
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Output

A

(Objekte oder Dienstleistungen

zu Vertragspreisen)

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13
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Input

A

(Material, Personal, Geräte,

sonstige Aufwendungen)

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14
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Rechnung
an

A

Auftraggeber, Kunden

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15
Q

Betriebs-) Ergebnis = Leistung - Kosten

Rechnung
von

A

Lieferanten, Nachunternehmer

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16
Q

Betriebliches Rechnungswesen

Externes
Rechnungswesen

Unterliegt
gesetzlichen
Bestimmungen

A
Unternehmensrechnung /
Geschäfts- oder
Finanzbuchhaltung
• Bilanz
• Gewinn- & Verlustrechnung
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17
Q

Betriebliches Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

Gestaltungsfreiheit

A
• Kostenrechnung /
Betriebsbuchhaltung
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung
- Betriebsergebnisrechnung
  • Vergleichsrechnung
  • Planungsrechnung
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18
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte

Aufgaben

A

• Grundgesetz für den Kaufmann
• sichert den geordneten Ablauf kaufmännischer
Geschäfte
• regelt die Rechtsbeziehung der Kaufleute
untereinander und mit Dritten

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19
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufgaben und Inhalte

Inhalte

A
    1. Buch – Handelsstand
    1. Buch – Handelsgesellschaften
    1. Buch – Handelsbücher
    1. Buch – Handelsgeschäfte
    1. Buch – Seehandel
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20
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – Buchführungspflicht

  1. Buch – Handelsbücher, § 238
A

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. […]“

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21
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)

§ 242 Pflicht zur Aufstellung (für alle Kaufleute)

A

(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den
Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines
Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss
(Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die
für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung
der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und
Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den
Jahresabschluss.

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22
Q

Handelsgesetzbuch (HGB) – 3. Buch (Handelsbücher)

§ 264 Pflicht zur Aufstellung (ergänzend f. Kapitalgesellschaften)

A

(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den
Jahresabschluss (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie
einen Lagebericht aufzustellen. […]
(2) Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere
Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt,
so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.

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23
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Rahmengrundsätze

A
  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Vollständigkeit
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24
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Ergänzende Grundsätze

A
  • Grundsatz der Stetigkeit / Kontinuität

* Grundsatz der Vorsicht

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25
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Abgrenzungsgrundsätze

A
  • Realisationsprinzip
  • Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
  • Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
  • Imparitätsprinzip
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26
Q

Rahmengrundsätze

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

A

Forderung nach einer objektiven, d.h. von Dritten nachprüfbaren
Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens

Ziel: Verhinderung von Manipulationen in der Bilanz

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27
Q

Rahmengrundsätze

Grundsatz der Klarheit

A

Forderung nach eindeutiger Bezeichnung und ordentlicher Auflistung
einzelner Positionen, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit

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28
Q

Rahmengrundsätze

Grundsatz der Vollständigkeit

A

Erfassung sämtlicher buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle sowie
Abbildung bestehender Risiken als Rückstellungen
Folge: Pflicht zur Inventur!

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29
Q

Ergänzende Grundsätze

Grundsatz der Stetigkeit

A

Forderung nach einer sorgfältigen Periodenabgrenzung sowie
inhaltlicher Gleichartigkeit der Abschlüsse
Materielle Kontinuität: Positionen sind immer auf gleiche Weise zu
ermitteln, abzugrenzen und zusammenzustellen
Formelle Kontinuität: Verwendung stets gleicher Gliederungsbegriffe
und -schemata
Ziel: Vergleichbarkeit der Informationen verschiedener Perioden

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30
Q

Ergänzende Grundsätze

Grundsatz der Vorsicht

A

Ansatz eines tendenziell pessimistischeren Wertes bei Unsicherheit
über dessen Höhe (kein Mittelwert!)

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31
Q

Abgrenzungsgrundsätze I

Grundsatz der sachlichen Abgrenzung

A

Unverkaufte Produkte dürfen maximal zu den Herstellkosten als Ertrag
angesetzt werden.
Aufwendung sind derjenigen Periode zuzuordnen, welcher die sachlich
zugehörigen Erträge zugerechnet werden (unabhängig vom Zeitpunkt
der Bezahlung).

32
Q

Abgrenzungsgrundsätze I

Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung

A

Sämtliche zeitraumbezogenen Vermögensänderungen (bspw. Zinsen
oder Mieten) sind zeitproportional zu periodisieren und somit derjenigen
Periode zuzurechnen, in der sie entstanden sind und nicht der Periode,
in welcher die Zahlung erfolgte.

33
Q

Abgrenzungsgrundsätze II

Realisationsprinzip

A

Gewinne werden erst dann erfolgswirksam, wenn die zugrunde
liegenden Leistungen erbracht wurden.
Bei Bauunternehmen nach Abnahme! (Gefahrenübergang)

34
Q

Abgrenzungsgrundsätze II

Imparitätsprinzip

A

Ausnahme zu den anderen Abgrenzungsgrundsätzen!
Verluste, die nicht realisiert werden, wohl aber mit ausreichender
Sicherheit bekannt sind, müssen so früh wie möglich erfolgswirksam
erfasst werden. Hier gilt das Realisationsprinzip also nicht!
Für Verluste aus schwebenden Geschäften (d.h. noch nicht vollständig
erbrachte Leistungen) sind Rückstellungen zu bilden.

35
Q

Realisationsprinzip

Nicht abgenommene Bauten

bilanziert unter

A

Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB)

36
Q

Realisationsprinzip

Abgenommene Bauten

bilanziert unter

A

• Forderungen / Forderungen aus LuL
(bei ausstehender Zahlung)
• Schecks / Kassenbestand
(bei erfolgter Zahlung)

37
Q

Realisationsprinzip

Abgenommene Bauten

Höhe des Betrages

A

Vertragspreis, d. h. EKT + BGK + AGK + W&G

38
Q

Realisationsprinzip

Nicht abgenommene Bauten

Höhe des Betrages

A

Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK

39
Q

Bilanzierung vor und nach Abnahme

vor Abnahme

Bilanz

A

Ausweis unter der Position:
• Vorräte / Unfertige Erzeugnisse (NAB)

Höhe des Betrages:
• Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK

40
Q

Bilanzierung vor und nach Abnahme

vor Abnahme

GuV

A

Ausweis unter der Position:
• Bestandsveränderung
Höhe des Betrages:
• Herstell(ungs)kosten, d. h. EKT + BGK

41
Q

Bilanzierung vor und nach Abnahme

nach Abnahme

Bilanz

A

Ausweis unter der Position:
• Forderungen bzw. Kassenbestand
Höhe des Betrages:
• Vertragspreis

42
Q

Bilanzierung vor und nach Abnahme

nach Abnahme

GuV

A

Ausweis unter der Position:
• Umsatzerlöse
Höhe des Betrages:
• Vertragspreis

43
Q

Bilanz – Funktionen

Dokumentationsfunktion

A

verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens

44
Q

Bilanz – Funktionen

Gewinnermittlungsfunktion

A

Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs unter
Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen

45
Q

Bilanz – Funktionen

Informationsfunktion

A

• als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument

• als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern,
Arbeitnehmern, dem Staat o. ä.

46
Q

Bilanz – Aufbau

Aktiva

A

Vermögen
Vermögensform
Mittelverwendung
Investition

47
Q

Bilanz – Aufbau

Aktiva

Unterschieden in

A
  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
Umfang und
Zusammensetzung
des Vermögens,
gegliedert nach
Liquidierbarkeit
48
Q

Bilanz – Aufbau

Passiva

A

Kapital
Vermögensquellen
Mittelherkunft
Finanzierung

49
Q

Bilanz – Aufbau

Passiva

Unterschieden in:

A
  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

Finanzierung des
Vermögens,
gegliedert nach
Fristigkeit

50
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Aktiva

A: Anlagevermögen

A

I. Immaterielles Vermögen
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen

51
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Aktiva

B: Umlaufvermögen

C: Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

A
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstiges
Vermögen
III. Wertpapiere
IV. Schecks, Kassenbestand,
Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten
52
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passiva

A: Eigenkapital

A
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
53
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passiva

B - D

A

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten
(PRAP)

54
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Aktivseite (Mittelverwendung)

A. Anlagevermögen

A
  • Immaterielle Vermögensgegenstände (bspw. Patente, Lizenzen)
  • Sachanlagen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Maschinen)
  • Finanzanlagen (bspw. langfristig angelegte Wertpapiere)
55
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Aktivseite (Mittelverwendung)

B. Umlaufvermögen

A
  • Vorräte (bspw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse)
  • Forderungen (bspw. ausstehende Schlusszahlungen)
  • Wertpapiere, die nicht auf Dauer angelegt sind (bspw. Aktien, Pfandbriefe)
  • Liquide Mittel (bspw. Barmittel, Schecks, Guthaben auf Konten)
56
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Aktivseite (Mittelverwendung)

C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

A
  • Ausgaben, die im abgelaufenen Jahr getätigt wurden, jedoch erst Aufwendungen des
    kommenden Jahres betreffen (bspw. im Voraus gezahlte Löhne, Mieten, Versicherungen)
57
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passivseite (Mittelherkunft)

A. Eigenkapital

A
  • Gezeichnetes Kapital (bspw. Nennwert aller ausgegebenen Aktienanteile)
  • Kapitalrücklage (bspw. Agio = Aufschlag auf den Nennwert in Prozent)
  • Gewinnrücklagen (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne)
  • Gewinn-/Verlustvortrag (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre)
  • Jahresüberschuss/Fehlbetrag (= Differenz der Erträge und Aufwendungen aus GuV)
58
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passivseite (Mittelherkunft)

B. Rückstellungen

A
  • geschätzter Betrag für drohende Verluste, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit ungewiss sind
59
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passivseite (Mittelherkunft)

C. Verbindlichkeiten

A
  • Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen, die am Bilanzstichtag nach Höhe und Fälligkeit feststehen
60
Q

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Passivseite (Mittelherkunft)

D. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

A
  • Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, tatsächlich aber erst Erträge des
    kommenden Jahres darstellen (bspw. im Voraus erhaltene Löhne, Mieten, Versicherungen)
61
Q

Rückstellungsarten

Rückstellungen für
Verpflichtungen gegenüber Dritten

Rechtliche Verpflichtungen

A
  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Garantierückstellungen
  • Rückstellungen für drohende Verluste
62
Q

Rückstellungsarten

Rückstellungen für
Verpflichtungen gegenüber Dritten

Wirtschaftliche Verpflichtungen

A

• Kulanzrückstellungen

63
Q

Rückstellungsarten

Rückstellungen für
Aufwendungen

A
• Rückstellungen für unterlassene
Aufwendungen für Instandhaltung
• Rückstellungen für unterlassene
Aufwendungen für Abraumbeseitigung
• etc.
64
Q

Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen

Klassische Kennzahlen

A
  • Cash-flow (zahlungswirksame Erträge minus Aufwendungen)
  • Eigenkapitalquote (Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital)
  • ROI Return on Investment (Gewinn bezogen auf das inv. Kapital)
65
Q

Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen

Neue wertorientierte Kennzahlensysteme

A
  • EVA Economic Value Added

- CFROI Cash-flow Return on Investment

66
Q

Bilanzanalyse - Bilanzkennzahlen

Bilanz- und Ratingziele

A
  • möglichst hohen Cash-flow
  • möglichst hohes Ergebnis
  • möglichst niedriges kurzfristiges Fremdkapital
  • möglichst hohes wirtschaftliches Eigenkapital
  • möglichst geringe Bilanzsumme (Anlagen–Bindungen, offene Forderungen)
67
Q

Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz

Aktivtausch

A

bspw. Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln

→ Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
→ Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
→ Änderung der Vermögensstruktur
→ keine Änderung der Bilanzsumme

68
Q

Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz

Passivtausch

A

bspw. Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahmen

→ Änderung der Finanzierungsstruktur innerhalb der „Verbindlichkeiten“
→ keine Änderung der Bilanzsumme

69
Q

Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz

Bilanzverkürzung

A

bspw. Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln

→ Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
→ Verminderung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Verkürzung der Bilanzsumme

70
Q

Erfolgsneutrale Vorgänge in der Bilanz

Bilanzverlängerung

A

bspw. Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung

→ Erhöhung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
→ Verlängerung der Bilanzsumme

71
Q

Kostenartenrechnung

Gruppen der Kostenarten

A
• Nach dem Charakter des Verzehrs
- Personalkosten
- Materialkosten
• Nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger
- Einzelkosten
- Gemeinkosten
• Nach dem Verhalten bei schwankender Beschäftigung
- Fixe Kosten
- Variable Kosten
72
Q

Kostenstellenrechnung

A

Verteilung der Kostenarten auf Kostenstellen, d.h. betriebliche Abteilungen bzw. Positionen, in
denen die Kosten entstanden sind

• Bildungsmerkmale der Kostenstellen

  • räumlich/organisatorisch
  • sachlich

→ Baustellen werden im Baubetrieb als Kostenstellen behandelt

73
Q

Kostenträgerrechnung

A

Verrechnung der ermittelten Kosten auf einzelne Kostenträger, bspw. Produkte

• Ziel: Ermittlung von Selbstkosten der betrieblichen Produkte
• Aufgaben: verursachungsgerechte und genaue Umlegung von Kosten auf die Kostenträger,
Gegenüberstellung der erzielbaren Erlöse
• Kostenträgerrechnung = „Bauauftragsrechnung“ oder „Kalkulation“
- Angebotskalkulation: Preise für Bauleistungen
- Arbeitskalkulation: Soll-Vorgaben für Kosten und Ergebnis

→ Kosten, die sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen,
bezeichnet man als Gemeinkosten (GK)!

74
Q

Kostenrechnung

Kostenartenrechnung

Kostenliste

A

Einzelkosten
= direkt den
Kostenstellen
zurechenbar

Gemeinkosten
der Baustelle
= direkt den
Kostenstellen
zurechenbar

= indirekt den
Kostenstellen
zurechenbar

Geschäftskosten
(allgemein)

75
Q

Kostenrechnung

Diagramm

A

s. 56