VL 10: Rekommunalisierung, Konzessionen, Netzübernahmen Flashcards

1
Q

Wahr oder falsch?

Auslaufen von Konzessionsverträgen

  • Auslaufen von vielen Strom- und Gas- sowie Wasserkonzessionsverträgen bundesweit
  • Wettbewerb um Netze
    –> Teilweise vorzeitige Verlängerungen zu beobachten
    –> „Trend“ zur Rekommunalisierung erkennbar
    –> Verteilnetze weiterhin sehr begehrt (Rückgrat d. örtl. Energieversorgung)
  • Deutliche Erhöhung formeller und materieller Anforderungen an Konzessionsverfahren in den vergangenen Jahren
  • Erheblich größere Herausforderungen auch für EVUs, die Bestandskonzessionen verteidigen wollen bzw. neue Konzessionsgebiete „erschließen“ möchten
A

Wahr!

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2
Q

Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Konzessionsverfahren und Konzessionsverträge?

A

Unter Anderem:

  • Zentrale Vorschrift
    –> § 46 EnWG
  • Vergütung
    –> § 48 EnWG und Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
  • Konzessionsvergabe
    –> Kartellrecht: GWB
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3
Q

Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene

Was sind die wesentlichen Regelungen in Konzessionsverträgen?

Was ist die maximale Laufzeit?

A

Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene

Wesentlichen Regelungen in Konzessionsverträgen

Vertragstypus

  • Privatrechtlicher Vertrag

Vertragsparteien

  • Gemeinde + EVU

Inhalt

  • Regelt den Bau und Betrieb eines Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde; insb. Verlegung von Leitungen
  • Nach Konzessionsvergabe
    –> NB: Nutzungsrecht für öffentliche Straßen, Wege und Grundstücke der Gemeinde + Pflicht zum Betrieb des örtlichen Verteilnetzes
    –> Gemeinde: Erhält im Gegenzug Konzessionsabgabe
  • Laufzeit
    –> Maximal 20 Jahre

(Inhalt
- Konzession = Das Wege-Recht einer Gemeinde; Recht der Gemeinde, ihre öffentlichen Wege, Straßen und Plätze für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen oder deren Nutzung zu regeln
- Regelt generell Recht zur „Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören“)

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4
Q

Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene

Nenne typische Regelungen in Konzessionsverträgen

A

Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene

Typische Regelungen

  • Kernregelung
    (u. A. Wegenutzungsrecht für öffentliche Verkehrswege der Gemeinde + Nutzung sonstiger Grundstücke der Gemeinde + Pflicht zum Betrieb des örtlichen Verteilnetzes)
  • Gegenleistung
    (u. A. Zahlung/Abrechnung von Konzessionsabgaben)
  • Regelungen zur Durchführung
    (u. A. Regelungen zu Baumaßnahmen + Haftung)
  • Regelungen zur Beendigung/Sanktion
    (u. A. Laufzeit max. 20 Jahre + Kündigungsrecht, Vertragsstrafen)
  • Regelungen zur Netzbewirtschaftung
    (Regelungen zur Umsetzung der Ziele des § 1 EnWG)
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5
Q

Wahr oder falsch?

Rechtsrahmen – Konzessionsverträge

§ 46 Abs. 2 EnWG …

  • Betrifft
    –> Gas und Strom
    –> Netzbetrieb
    –> Örtliche Verteilnetzebene
  • Betrifft nicht
    –> Andere Medien (Fernwärme, Wasser, Abwasser, etc.)
    –> Belieferung/Erzeugung
    –> Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetz
A

Wahr!

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6
Q

Wahr oder falsch?

Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Wege:

  • Öffentliche Verkehrswege sind: 1. alle gewidmeten Wege; 2. alle Wege, auf denen der Verkehr tatsächlich eröffnet ist
  • Nutzung sonstiger gemeindlicher Grundstücke für das örtliche Verteilnetz und ggf. Durchgangsleitungen
A

Wahr!

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7
Q

Wahr oder falsch?

Regelungen zur Betriebspflicht des Netzes: 


  • Aufnahme und Durchführung des Netzbetriebs
  • Beachtung technischer Vorschriften/Regeln
- Überwachungspflichten

  • Diskriminierungsfreier Netzzugang
A

Wahr!

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8
Q

Wie werden Konzessionen vergütet?

A

Konzessionsabgaben

  • Höchstsätze der KAV
    (€/kWH abhängig von Größe der Gemeinde)
  • Vereinbarung von
    –> Abschlagszahlungen
    –> Frist zur Vorlage der KA-Schlussabrechnung
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9
Q

Was sind zulässige Nebenleistungen?

Warum gibt es im Übrigen ein Nebenleistungsverbot?

A

Zulässige „Nebenleistungen“
- Kommunalrabatt, Folgekosten, Verwaltungskostenbeiträge

Nebenleistungsverbot
- „Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden“, dürfen nicht vereinbart werden

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10
Q

Konzessionsverträge

Was ist das Problem?

Gemeinde (G) und Konzessionsnehmer (KN) schließen im Konzessionsvertrag folgende Regelungen ab:

a) „Der KN verpflichtet sich, im Gebiet der G innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsschluss ein Hallenbad zu errichten und zu betreiben.“ 


b) „Der KN verpflichtet sich, die Ratsmitglieder umsonst mit Strom zu beliefern.“ 


c) „Der KN verpflichtet sich, die Entnahmestellen der G umsonst mit Strom zu beliefern.“ 


d) „Der KN verpflichtet sich, gemeinsam mit G ein kommunales Energiekonzept aufzustellen.“ 


e) „Der KN gewährt Preisnachlässe für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der G von 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.“ 


A

a), b) c) –> Unzulässig

Nebenleistungsverbot
- „Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden“, dürfen nicht vereinbart werden

d), e) –> Zulässig

Zulässige „Nebenleistungen“
- Kommunalrabatt, Folgekosten, Verwaltungskostenbeiträge

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11
Q

Wahr oder falsch?

Koordinierung von Bauarbeiten zwischen Stadt und Netzbetreiber

  • Anzeigepflichten/Koordinierung und Abstimmung von Änderungswünschen der Stadt
  • Gemeinsame Nutzung von Straßenaufbrüchen und ggf. Kostenteilung
- Hinweis-und Rücksichtnahmepflichten/ Informationspflichten
- Führung (digitaler) Lagepläne
  • Wiederherstellung und Gewährleistung
- Für Strom: Pflicht zur Erdverkabelung innerhalb bebauter Gebiete
A

Wahr!

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12
Q

Wahr oder falsch?

Typische Endschaftsregelungen

  • Anspruch der Stadt auf Übertragung von Eigentum und Besitz an den Verteilnetzanlagen nach 
Vertragsablauf
  • Kaufpreis, z. B. objektivierter Ertragswert (ggf. Vorbehaltskauf)
  • Verteilung der Entflechtungskosten
  • Übertragung der Erlösobergrenzen (Anreizregulierung!)
  • Auskunftsansprüche der Stadt
  • Rückbau Gasnetze?!
A

Wahr!

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13
Q

Konzessionsvertrag

Warum sind Endschaftsbestimmungen (auch und gerade aktuell) wichtig?

A

Die Frage ob Gasnetze im Rahmen der Wärmewende zurückgebaut werden müssen oder nicht, müsste theoretisch in den Endschaftsbestimmungen geregelt sein.

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14
Q

Worum geht es?

Laufzeit und Kündigungsrechte

  • Laufzeit “…“
  • Kürzere Laufzeiten und vorzeitige Kündigungsrechte zulässig 

  • SKR bei Kontrollwechsel – Change of Control-Klausel 

  • SKR bei Übertragung wesentlicher Anlagen ohne Zustimmung der Stadt

  • SKR bei Übertragung wesentlicher Vertragspflichten ohne Zustimmung der Stadt
A

“maximal 20 Jahre”

Laufzeit und Kündigungsrechte

  • Laufzeit maximal 20 Jahre
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15
Q

Worum geht es?

Ziele des § 1 EnWG
- Energiepolitische Zieldreieck bzw. Fünfeck
–> “…”

Konzessionsvertrag sollte verbindliche Zusagen zur Erreichung der Ziele des § 1 EnWG enthalten, z. B.:
- Sachausstattungs-, Personal-, Standortkonzepte
- Zusagen zur Störungsbeseitigung
- Vorlage Investitions- und Instandhaltungspläne
- Betriebliche Standards/ Zertifikate
- Kundenservicestandards/ Beschwerdemanagement
- Anschlussfristen
- Zusagen für umweltverträglichen Netzbetrieb

A

“Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit, Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit”

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16
Q

1) Was sind Eigen- und Regiebetriebe?

2) Wie werden diese konzessioniert?

A

1)
Eigenbetriebe

  • Gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Mit eigenständiger organisatorischer Struktur
  • Sind Teil der kommunalen Verwaltung aber werden nach wirtschaftlichen Prinzipien geführt

Regiebetriebe

  • Gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Ohne eigenständige organisatorische Struktur
  • Sind anders als Eigenbetriebe vollständig in die Verwaltung integriert

2) Konzessionierung von Eigen- und Regiebetrieben

  • Grundsätzlich ist die Konzenssionierung möglich aber:
    –> Unmittelbare „In-House-Vergabe“ an eigenes Unternehmen der Kommune unzulässig
    –> Keine Bevorzugung kommunaler Unternehmen bei Konzessionsverfahren
17
Q

Wie läuft ein Konzessionsverfahren ab (im Überblick)?

A

1) Vorbereitungsphase

  • Altkonzessionär
    –> Datenherausgabe
  • Bewerber
    –> Ggf. Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung
    –> Prüfung der Daten

(Beginn Konzessionsverfahren)

  • Beginnt ca. 3 Jahre vor Vertragsschluss mit Neukonzessionär

2) 1. Bekanntmachung

  • Bekanntmachung des Auslaufens des Konzessionsvertrags

3) Auswahlverfahren

  • Gemeinde beschließt Auswahlkriterien, deren Gewichtung und Bewertungsmethodik (Ziele aus § 1 EnWG sind maßgeblich)
  • Verbindliche Angebote von Bewerbern und Auswertung durch Gemeinde anhand von Auswahlkriterien
  • Konzessionsentscheidung
  • Mitteilung an unterlegene Bewerber

4) Mitteilung Auswahlentscheidung / 2. Bekanntmachung

  • Gemeinde gibt Entscheidung inkl. Begründung bekannt

(Ende Konzessionsverfahren)

5) Umsetzungsphase

  • Beginnt ca. 1 1/2 Jahre vor Vertragsschluss mit Neukonzessionär
  • Unterzeichnung des Konzessionsvertrages
18
Q

Worum geht es?

Konzessionsverfahren

“…”

  • Datenherausgabe durch den Altkonzessionär
    –> Nach Aufforderung durch die Gemeinde oder spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung (spätestens drei Jahre vor Vertragsende) von
    Gesetzes wegen!
    –> Ggf. weitergehender Anspruch, z. B. aus Endschaftsbestimmung?
  • Bewerber
    –> Ggf. Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Gemeinde und Prüfung der Daten (Umfang, Aktualität, Format)
A

Vor Konzessionsverfahren

“Vorbereitungsphase”

19
Q

Worum geht es?

Konzessionsverfahren

“…”

  • Bekanntmachung des Auslaufens
    (bzw. der vorzeitigen Beendigung) des Konzessionsvertrages

    –> Spätestens zwei Jahre vor Vertragsende
    –> Im Bundesanzeiger
    –> Hinweis auf zu veröffentlichende Daten und Veröffentlichungsort
    –>Interessenbekundungsfrist min. drei Monate
  • Bewerber
    –> Prüfung der Bekanntmachung und ggf. Rüge von Fehlern in Textform innerhalb
    Interessenbekundungsfrist
    –> Prüfung und Evaluierung Netzdaten
    –> Form- und fristgemäße Interessenbekundung
A

Teil des Konzessionsverfahren

“1. Öffentliche Bekanntmachung”

20
Q

Worum geht es?

Konzessionsverfahren

“…”

  • Beschluss der Auswahlkriterien, deren Gewichtung und Bewertungsmethodik im Rat der Gemeinde
  • Festlegung auch von Eignungs- und ggf. Mindestkriterien
  • Schriftliche Mitteilung an Bewerber sowie Information über weiteren Verfahrensablauf mit Verfahrensbrief
  • Konzessionsvertragsentwurf (der Gemeinde oder der Bewerber)
  • Frist zur Angebotsabgabe (indikativ oder verbindlich)

Verbindliches Angebot und Auswertung

  • Bewerber geben innerhalb einer von der Gemeinde bestimmten Frist ein verbindliches Angebot ab
  • Auswertung verbindlicher Angebote durch die Gemeinde anhand der Auswahlkriterien

Konzessionsentscheidung

  • Auswertung verbindlicher Angebote anhand der Auswahlkriterien und Konzessionierungsbeschluss durch Rat

Mitteilung an unterlegene Bewerber

  • Mitteilung über Gründe der vorgesehenen Ablehnung und des frühest- en Zeitpunkts des Vertragsschlusses in Textform
A

Teil des Konzessionsverfahren

“Auswahlverfahren”

21
Q

Worum geht es?

Konzessionsverfahren

“…”

  • Bekanntgabe der Entscheidung der Gemeinde mit maßgeblichen Gründen
    –> Zwingende Bekanntmachung auch bei nur einem Bewerber (bisher nur bei mehreren Bewerbern notwendig)
    –> Veröffentlichungsmedium nicht geregelt; wir empfehlen Veröffentlich- ung in ortsüblichem Medium (z. B. Mitteilungsblatt) und zusätzlich im Bundesanzeiger
A

Teil des Konzessionsverfahren

“2. Öffentliche Bekanntmachung”

22
Q

Worum geht es?

Konzessionsverfahren

“…”

  • Beginnt ca. 1 1/2 Jahre vor Beginn des neuen Konzessionsvertrags
  • Unterzeichnung des angebotenen Konzessionsvertrages nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht
  • Ggf. weitere Schritte z. B. Gründung eines gemeinsamen Gremiums zwischen Gemeinde und EVU
  • Bei Konzessionierung eines anderen EVU als dem Altkonzessionär schließt sich Netzübernahme an
A

Nach dem Konzessionsverfahren

“Umsetzungsphase”

23
Q

Wahr oder falsch?

Konzessionsverfahren - Auswahlkriterien

Auswahlkriterien müssen

  • Einen sachlichen Bezug zum Wegenutzungsrecht oder zum Netz aufweisen
  • diskriminierungsfrei sein
  • transparent sein
A

Wahr!

24
Q

Wahr oder falsch?

Konzessionsverfahren - Gewichtung der Kriterien

  • Gemeinde ist bei der Auswahl den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet:
    –> „vorrangige“ Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG
    (Instanzenrechtsprechung: 51 – 85 % der gesamten Auswahlkriterien)
    –> Berücksichtigung des überragenden Ziels der Netzsicherheit
  • Kommunaler Ermessenspielraum bei der Gewichtung, aber keine „willkürliche
    Mindergewichtung“ einzelner Ziele des § 1 EnWG
  • Auch „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ sowie „Anforderungen des
    jeweiligen Netzgebietes“ können berücksichtigt werden
    , § 46 Abs. 4 Satz 2, 3 EnW
A

Wahr!

25
Q

Wahr oder falsch?

Konzessionsverfahren - Weitere zulässige Kriterien

Nach BGH sind fiskalische Interessen im Rahmen der KAV zulässig:

  • Konzessionsabgabe und Abschlagszahlungen
  • Sonstige zulässige Nebenleistungen nach § 3 KAV, z. B.:
    –> Kommunalrabatt
    –> Folgekostenübernahme
    –> Verwaltungskostenbeiträge
  • Zudem Vertragslaufzeit, Endschaftsbestimmungen und Kaufpreisregelung
  • Ziel eines möglichst einfachen und günstigen Netzerwerbs durch Gemeinde oder von ihr ausgewähltem Unternehmen ist rechtlich in Ordnung!
A

Wahr!

26
Q

Nenne die 3 Elemente einer Bewerbung für eine Konzession.

A

Eigungsunterlagen inkl. Eignungsnachweise

  • Erarbeitung von Eignungsunterlagen entlang der Eignungskriterien der Gemeinde
  • Eignungsnachweise z. B. : Bisherige Leistungen und Erfahrungen im Netzbetrieb

Konzessionsierungsvertrag

Netzbewirtschaftungskonzept

  • Konzeptionelle Darstellung der Umsetzung aller Ziele des § 1 EnWG im Netzbetrieb
    (Versorgungssicherheit = Netzsicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Umweltverträglichkeit)