VL 10: Rekommunalisierung, Konzessionen, Netzübernahmen Flashcards
Wahr oder falsch?
Auslaufen von Konzessionsverträgen
- Auslaufen von vielen Strom- und Gas- sowie Wasserkonzessionsverträgen bundesweit
-
Wettbewerb um Netze
–> Teilweise vorzeitige Verlängerungen zu beobachten
–> „Trend“ zur Rekommunalisierung erkennbar
–> Verteilnetze weiterhin sehr begehrt (Rückgrat d. örtl. Energieversorgung) - Deutliche Erhöhung formeller und materieller Anforderungen an Konzessionsverfahren in den vergangenen Jahren
- Erheblich größere Herausforderungen auch für EVUs, die Bestandskonzessionen verteidigen wollen bzw. neue Konzessionsgebiete „erschließen“ möchten
Wahr!
Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Konzessionsverfahren und Konzessionsverträge?
Unter Anderem:
- Zentrale Vorschrift
–> § 46 EnWG - Vergütung
–> § 48 EnWG und Konzessionsabgabenverordnung (KAV) - Konzessionsvergabe
–> Kartellrecht: GWB
Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene
Was sind die wesentlichen Regelungen in Konzessionsverträgen?
Was ist die maximale Laufzeit?
Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene
Wesentlichen Regelungen in Konzessionsverträgen
Vertragstypus
- Privatrechtlicher Vertrag
Vertragsparteien
- Gemeinde + EVU
Inhalt
- Regelt den Bau und Betrieb eines Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde; insb. Verlegung von Leitungen
- Nach Konzessionsvergabe
–> NB: Nutzungsrecht für öffentliche Straßen, Wege und Grundstücke der Gemeinde + Pflicht zum Betrieb des örtlichen Verteilnetzes
–> Gemeinde: Erhält im Gegenzug Konzessionsabgabe - Laufzeit
–> Maximal 20 Jahre
(Inhalt
- Konzession = Das Wege-Recht einer Gemeinde; Recht der Gemeinde, ihre öffentlichen Wege, Straßen und Plätze für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen oder deren Nutzung zu regeln
- Regelt generell Recht zur „Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören“)
Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene
Nenne typische Regelungen in Konzessionsverträgen
Konzessionsverträge + Strom/Gas + Netzbetrieb + Örtliche Verteilnetzebene
Typische Regelungen
- Kernregelung
(u. A. Wegenutzungsrecht für öffentliche Verkehrswege der Gemeinde + Nutzung sonstiger Grundstücke der Gemeinde + Pflicht zum Betrieb des örtlichen Verteilnetzes) - Gegenleistung
(u. A. Zahlung/Abrechnung von Konzessionsabgaben) - Regelungen zur Durchführung
(u. A. Regelungen zu Baumaßnahmen + Haftung) - Regelungen zur Beendigung/Sanktion
(u. A. Laufzeit max. 20 Jahre + Kündigungsrecht, Vertragsstrafen) - Regelungen zur Netzbewirtschaftung
(Regelungen zur Umsetzung der Ziele des § 1 EnWG)
Wahr oder falsch?
Rechtsrahmen – Konzessionsverträge
§ 46 Abs. 2 EnWG …
- Betrifft
–> Gas und Strom
–> Netzbetrieb
–> Örtliche Verteilnetzebene - Betrifft nicht
–> Andere Medien (Fernwärme, Wasser, Abwasser, etc.)
–> Belieferung/Erzeugung
–> Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetz
Wahr!
Wahr oder falsch?
Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Wege:
- Öffentliche Verkehrswege sind: 1. alle gewidmeten Wege; 2. alle Wege, auf denen der Verkehr tatsächlich eröffnet ist
- Nutzung sonstiger gemeindlicher Grundstücke für das örtliche Verteilnetz und ggf. Durchgangsleitungen
Wahr!
Wahr oder falsch?
Regelungen zur Betriebspflicht des Netzes:
- Aufnahme und Durchführung des Netzbetriebs
- Beachtung technischer Vorschriften/Regeln - Überwachungspflichten
- Diskriminierungsfreier Netzzugang
Wahr!
Wie werden Konzessionen vergütet?
Konzessionsabgaben
-
Höchstsätze der KAV
(€/kWH abhängig von Größe der Gemeinde) - Vereinbarung von
–> Abschlagszahlungen
–> Frist zur Vorlage der KA-Schlussabrechnung
Was sind zulässige Nebenleistungen?
Warum gibt es im Übrigen ein Nebenleistungsverbot?
Zulässige „Nebenleistungen“
- Kommunalrabatt, Folgekosten, Verwaltungskostenbeiträge
Nebenleistungsverbot
- „Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden“, dürfen nicht vereinbart werden
Konzessionsverträge
Was ist das Problem?
Gemeinde (G) und Konzessionsnehmer (KN) schließen im Konzessionsvertrag folgende Regelungen ab:
a) „Der KN verpflichtet sich, im Gebiet der G innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsschluss ein Hallenbad zu errichten und zu betreiben.“
b) „Der KN verpflichtet sich, die Ratsmitglieder umsonst mit Strom zu beliefern.“
c) „Der KN verpflichtet sich, die Entnahmestellen der G umsonst mit Strom zu beliefern.“
d) „Der KN verpflichtet sich, gemeinsam mit G ein kommunales Energiekonzept aufzustellen.“
e) „Der KN gewährt Preisnachlässe für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der G von 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.“
a), b) c) –> Unzulässig
Nebenleistungsverbot
- „Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden“, dürfen nicht vereinbart werden
d), e) –> Zulässig
Zulässige „Nebenleistungen“
- Kommunalrabatt, Folgekosten, Verwaltungskostenbeiträge
Wahr oder falsch?
Koordinierung von Bauarbeiten zwischen Stadt und Netzbetreiber
- Anzeigepflichten/Koordinierung und Abstimmung von Änderungswünschen der Stadt
- Gemeinsame Nutzung von Straßenaufbrüchen und ggf. Kostenteilung - Hinweis-und Rücksichtnahmepflichten/ Informationspflichten - Führung (digitaler) Lagepläne
- Wiederherstellung und Gewährleistung - Für Strom: Pflicht zur Erdverkabelung innerhalb bebauter Gebiete
Wahr!
Wahr oder falsch?
Typische Endschaftsregelungen
- Anspruch der Stadt auf Übertragung von Eigentum und Besitz an den Verteilnetzanlagen nach Vertragsablauf
- Kaufpreis, z. B. objektivierter Ertragswert (ggf. Vorbehaltskauf)
- Verteilung der Entflechtungskosten
- Übertragung der Erlösobergrenzen (Anreizregulierung!)
- Auskunftsansprüche der Stadt
- Rückbau Gasnetze?!
Wahr!
Konzessionsvertrag
Warum sind Endschaftsbestimmungen (auch und gerade aktuell) wichtig?
Die Frage ob Gasnetze im Rahmen der Wärmewende zurückgebaut werden müssen oder nicht, müsste theoretisch in den Endschaftsbestimmungen geregelt sein.
Worum geht es?
Laufzeit und Kündigungsrechte
- Laufzeit “…“
- Kürzere Laufzeiten und vorzeitige Kündigungsrechte zulässig
- SKR bei Kontrollwechsel – Change of Control-Klausel
- SKR bei Übertragung wesentlicher Anlagen ohne Zustimmung der Stadt
- SKR bei Übertragung wesentlicher Vertragspflichten ohne Zustimmung der Stadt
“maximal 20 Jahre”
Laufzeit und Kündigungsrechte
- Laufzeit maximal 20 Jahre
Worum geht es?
Ziele des § 1 EnWG
- Energiepolitische Zieldreieck bzw. Fünfeck
–> “…”
Konzessionsvertrag sollte verbindliche Zusagen zur Erreichung der Ziele des § 1 EnWG enthalten, z. B.:
- Sachausstattungs-, Personal-, Standortkonzepte
- Zusagen zur Störungsbeseitigung
- Vorlage Investitions- und Instandhaltungspläne
- Betriebliche Standards/ Zertifikate
- Kundenservicestandards/ Beschwerdemanagement
- Anschlussfristen
- Zusagen für umweltverträglichen Netzbetrieb
“Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit, Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit”