VL 07: Windenergie: Netzintegration, Ausschreibungen, Due Diligence, Offshore Flashcards
Rechtsrahmen unter dem EEG 2023
Worum geht es?
“…”
- Anspruch des Anlagenbetreibers/Pflicht des Netzbetreibers (§ 8 Abs. 1 und 4 EEG)
- Netzverknüpfungspunkt (§ 8 Abs. 1 bis 3 EEG)
- Netzanschlussverfahren (§ 8 Abs. 5 und 6 EEG)
- Kosten (§ 16 EEG)
“Netzanschluss”
Rechtsrahmen unter dem EEG 2023
Worum geht es?
“…”
- Anspruch des Anlagenbetreibers/Pflicht des Netzbetreibers (§ 12 Abs. 1 und 2 EEG)
- Ausnahme: Unzumutbarkeit (§ 12 Abs. 3 EEG)
- Rechtsfolge bei Verstoß (§ 13 EEG)
- Kosten (§ 17 EEG)
“Netzausbau”
Rechtsrahmen unter dem EEG 2023
Worum geht es?
“…”
- Recht des Netzbetreibers (§§ 13 ff. EnWG)
- Entschädigung (§ 13a EnWG)
“Redispatch 2.0”
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Pflicht
NB müssen EE-Anlagen (inkl. Grubengas) “…” an ihr Netz anschließen.
Voraussetzungen:
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Noch nicht an ein Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen
- “…” (dazu später mehr)
- “…” nach § 8 Abs. 1 bis 3 (dazu später mehr)
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Pflicht
“unverzüglich und vorrangig”
(unverzüglich = „ohne schuldhaftes Zögern“)
“Netzanschlussbegehren des AB”
“Netzverknüpfungspunkt”
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Wo ist die EE-Anlage anzuschließen?
- Gesetzlicher NVP (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EEG)
- Wahlrecht des AB (§ 8 Abs. 2 EEG)
- Zuweisungsrecht des Netzbetreibers (§ 8 Abs. 3 EEG)
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Wo ist die EE-Anlage anzuschließen?
Gesetzlicher NVP (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EEG)
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Gesetzlicher NVP (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EEG)
- Geeignete Spannungsebene
- Kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage
- Kein anderer NVP technisch und wirtschaftlich günstiger
–> Variantenvergleich
–> Entscheidungskriterium: günstigsten Gesamtkosten für Netzanschluss, Verteilung Kosten zwischen AB und NB egal
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Wo ist die EE-Anlage anzuschließen?
Wahlrecht des AB (§ 8 Abs. 2 EEG)
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Wahlrecht des AB (§ 8 Abs. 2 EEG)
- AB darf grds. abweichend vom gesetzlichen NVP und einen anderen NVP wählen, der im selben oder in einem anderen Netz liegt
- Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Mehrkosten des NB “nicht unerheblich” (RS: ~ nicht mehr als 10 %)
- Wahlrecht insb. relevant
–> Gesetzl. NVP weit vom Anlagenstandort entfernt liegt, Resultat: hohen Netzanschlusskosten für AB
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Wo ist die EE-Anlage anzuschließen?
Zuweisungsrecht des Netzbetreibers (§ 8 Abs. 3 EEG)
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt
Zuweisungsrecht des Netzbetreibers (§ 8 Abs. 3 EEG)
- NB darf grds. abweichend vom gesetzlichen NVP oder vom gewählten NVP des AB einen anderen NVP zuweisen
- NB trägt Mehrkosten
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt + Gesetzlicher Verknüpfungspunkt
Wahr oder falsch?
Kostenpositionen nach dem EEG 2017
- Beachtlich: Unmittelbare Kosten + Bsp.
–> Kabelkosten
–> Tiefbauarbeiten für Leitungen
–> Um-/Aus-/Neubau Umspannwerk
–> Kosten für die Gestattung der Nutzung
fremder Grundstücke für die Verlegung der Netzanschlussleitung? - Unbeachtlich: Mittelbare Kosten + Bsp.
–> Trafoverluste (Gesetzesbegründung EEG 2014)
–> Leitungsverluste (Gesetzesbegründung EEG 2014)
–> Entschädigungszahlungen Einspeisemanagement an den Anlagenbetreiber?
–> Kosten für die Gestattung der Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung der Netzanschlussleitung?
Wahr!
Netzanschluss von EE-Anlagen (inkl. Grubengas) + Netzverknüpfungspunkt + Gesetzlicher Verknüpfungspunkt
Wahr oder falsch?
Wie sind die Gesamtkosten einer Anschlussvariante in einem anderen Netz zu bestimmen?
- Im Zweifel liegen vom anderen Netz keine Daten vor, die als Grundlage für eine Netzverträglichkeitsprüfung und eine ggf. anschließende Kostenbetrachtung für einen erforderlichen Netzausbau genutzt werden könnten
- Problem: das EEG enthält keine ausdrückliche Kooperationspflicht der NB untereinander und keine Informationspflicht des NB gegen einen anderen NB
- Unter Umständen lassen sich allg. Auskunftsansprüche gegen einen anderen NB herleiten
Wahr!
Netzanschluss
Wer trägt grds. welche Kosten?
Gesamtkosten des Netzanschlusses
= Netzanschlusskosten (–> AB)
+ Netzausbaukosten (–> NB)
Worum geht es?
“…”
- Allgemein besteht “…” des Netzbetreibers, wenn sonst Abnahme, Übertragung und Verteilung des eingespeisten Stroms nicht bzw. nicht vollständig sichergestellt werden kann (z. B. Kapazitätsengpass, unzulässige Spannungsanhebung)
- “…” besteht auf Verlangen des AB
- Netz ist entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen
- Beachtung der VDE-Vorgaben (allgemein anerkannte Regeln der Technik)
“Netzausbaupflicht”
“Netzausbaupflicht”
“Netzausbaupflicht”
Wann entfällt die Netzausbaupflich des NB?
Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Wie regelt das EEG 2023 in § 9 die technischen Anforderungen für das Redispatch 2.0 im Smart Metering?
EEG-/KWKG- Anlagen mit > 25 kW
- Fernsteuerbarkeit
- Abrufung Ist- Einspeisung über SMGW
EEG-/KWKG- Anlagen mit 7-25 kW
- Abrufung Ist- Einspeisung über SMGW
Wie ist der Redispatch 2.0 geregelt?
Wie funktioniert die Abschaltreihnfolge?
Wie funktioniert der bilanzielle/finanzielle Ausgleich von abgeregelten Anlagen?
Redispatch 2.0
- Kurzfristiger Eingriff des NB in Kraftwerkseinsatzplanung (Dispatch) um Netzengpässe zu vermeiden
- Netzengpassmanagement
–> Basis: Plan-Daten - Einspeisemanagement
–> Basis: Ist-Daten - Abschaltreihnfolge = Redispatch-Merit-Order
–> Welche RD-Maßnahmen getroffen werden, hängt grds. von den entstehenden Kosten ab (Redispatch-Merit-Order)
–> Grundlage: Abschaltkosten der KW, fiktive kalk. Kosten bei EE- und KWK-Anlagen und Netzreserve (von ÜNB)
–> Mindestfaktoren: Bsp. EE-Anlage MF = 10 d.h. es muss min. 10 mal effizienter sein eine EE-Anlage abzuschalten als ein konventionelle Anlage; Grundlage für fiktive kalk. Kosten
–> Grobe Reihenfolge: 1) konventionelle Anlagen (inkl. KWK, obwohl EU-rechtlich problematisch) 2) EE-Anlagen 3) Anlagen unter 100 kW 4) konventionelle must-run KW - Ausgleich
–> NB müssen finanziellen Ausgleich an AB leisten
–> NB müssen bilanziellen Ausgleich ggü.
BK-V leisten
–> Übergangslösung: kein bilanziellen Ausgleich, sondern nur finanzielle Kompensation
(Netzreserve sind KW, die bei Bedarf hochgeregelt werden)