VL 04: Das Energieumweltrecht im Überblick: EEG (allg. Teil), GEG, KWKG, KVBG, StromStG, EnergieStG Flashcards
Welche Gesetze fallen allgemein unter das Energieumweltrecht?
Energieumweltrecht
- EEG
- GEG inkl. WPG
- KWKG
- KVBG
(–>
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) - TEHG, BEHG
(–> Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
–> nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes) - StromStG
- EnergieStG
Wo wollen wir im Energieumweltrecht eig. hin?
Nenne entscheidende Gesetzespakete und Gerichtsurteile, die wegweisend bzgl. der Ziele im Energieumweltrecht waren/sind.
Entscheidende Gesetzespakete und Gerichtsurteile, die wegweisend bzgl. der Ziele im Energieumweltrecht waren/sind
2021 Urteil des BVerfG zum Bundesklimaschutzgesetz
- Politische Verantwortung jetzt für Möglichkeit der Freiheitsausübung zukünftiger Generationen.
Bundesklimaschutzgesetz
- Reduktion CO2-Emissionen um 65% bis 2030
- Klimaneutralität bis spätestens 2045
EU-Regelungen
- Fit for 55: Reduktion THG-Emissionen um 55% bis 2030
- Green Deal: Klimaneutralität bis spätestens 2050
EEG
Beschreibe den Ausbaupfad von PV nach dem EEG.
Ausbaupfad von PV nach dem EEG
- Aktuell: ca. 80 GW Kapazität
- Ziel bis 2030: ca. 215 GW Kapazität
EEG
Beschreibe den Ausbaupfad von Wind Onshore nach dem EEG.
Ausbaupfad von Wind Onshore nach dem EEG
- Aktuell: ca. 60 GW Kapazität
- Ziel bis 2030: ca. 115 GW Kapazität
EEG
Beschreibe den Ausbaupfad von Wind Offshore nach dem EEG.
Ausbaupfad von Wind Offshore nach dem EEG
- Aktuell: ca. 8 GW Kapazität
- Ziel bis 2030: ca. 30 GW Kapazität
EEG
Beschreibe den Ausbaupfad von Biomasse nach dem EEG.
Ausbaupfad von Biomasse nach dem EEG
- Aktuell: ca. 9 GW Kapazität
- Ziel bis 2030: ca. 8 GW Kapazität
EEG
1) Was ist das Ziel bzw. der “Sinn und Zweck” des EEG allgemein?
2) Wie erfolgt die Förderung im EEG allgemein?
3) Wo sind Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems festgehalten?
1) Worum geht es im EEG allgemein?
- Ziel bzw. der “Sinn und Zweck” des EEG ist die Förderung der Erzeugung von Strom aus EE (Wasser-, Wind-, Solarenergie, Geothermie, Biomasse sowie Deponie-, Klär und Grubengas)
2) Wie erfolgt die Förderung im EEG allgemein?
Förderung erfolgt u. a. durch Ansprüche der Anlagenbetreiber …
- … auf unverzüglichen und vorranigen Anschluss der Anlage an das Netz
- … auf unverzügliche und vorranige Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms
- … auf finanzielle Förderung des in das Netz eingespeisten Stroms
3) Wo sind Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems festgehalten?
- Energie-Finanzierungsgesetz (EnFG)
EEG
Wahr oder falsch?
Die Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems sind im EEG festgehalten.
Falsch!
Die Regelungen zur Finanzierung des EEG-Systems sind im Energie-Finanzierungsgesetz (EnFG) festgehalten.
EEG
Beschreibe die Entwicklung des EEG anhand von bedeutenden Novellierungen.
1991: Stromeinspeisungsgesetz
- Vorgänger des EEGs
2000: EEG-Novellierungen
- Vorrang Einspeisung EE
- Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht
- Feste Einspeisevergütung (Plannungssicherheit für Investoren, festgeschrieben auf 20 Jahre, Grundlage: Stromentstehungkosten)
2004: EEG-Novellierungen
- EE-Ausbauziele
- Stärkung der Biomasseförderung
2012: EEG-Novellierungen
- Optionale Direktvermarktung über Marktprämienmodell
2014: EEG-Novellierungen
- Verpflichtende Direktvermarktung
(Zuerst nur für Anlagen > 500 kW dann > 100 kW)
2017: EEG-Novellierungen
- Ausschreibungspflicht für Wind, PV und Biomasse
2023: EEG-Novellierungen
- Anhebung des EE Ausbauziels für 2030 auf min. 80 % EE an Bruttostromverbrauchs
- Strom bis 2035 nahezu klimaneutral
EEG
Welche Ziele sind bzgl. dem Anteil der EE im EEG festgehalten?
- Bis 2030 Anteil von EE am Bruttostromverbrauch in Höhe von mindestens 80 %
- (Nur implizit) bis 2035 “nahe zu klimaneutral”
EEG
Beschreibe beispielhaft das Normenumfeld des EEGs.
Normenumfeld des EEG
Näheres Umfeld
- BiomasseV
- EEV
(–> Erneuerbare-Energien-Verordnung)
- EEAV
(–> Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung)
Weiteres Umfeld
- EnWG
- StromNEV
- KWKG
EEG
Fördersystem des EEG
Beschreibe die grundlegenden Rechte und Pflichten des AB und des NB.
Rechte des AB
- Netzanschluss
–> Unverzüglich und vorrangig - Stromabnahme
–> Unverzüglich und vorrangig - Zahlungsanspruch
Pflichten des NB
- Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes, Informationspflichten, Netzausbau und -anschluss usw.
- Physikalische Abnahme, ggf. kaufmännisch-bilanzielle Abnahme, Redispatch 2.0 und Härtefallregelung usw.
- EEG-Ausgleichsmechanismus, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Auszahlung und ggf. Rückforderung usw.
EEG
Fördersystem des EEG
Gibt einen Überblick über die Zahlungen bzw. die Zahlungsströme nach dem EEG.
Überblick über die Zahlungen bzw. die Zahlungsströme nach dem EEG
Im Fall der Einspeisevergütung:
- EE-Anlage - NB
–> Einspeisevergütung (Anlage < 100 kW bzw. alte Anlagen)
- EE-Anlage - NB - ÜNB - Börse - EEG-Konto
–> Ein- bzw Verkaufspreise des Stroms
Im Fall der Marktprämie:
- EE-Anlage - NB - ÜNB - Börse - EEG-Konto
–> Marktprämie (Anlage > 100 kW)
- EE-Anlage - DV - ggf. Börse bzw. PPA
–> Ein- bzw Verkaufspreise des Stroms
EEG
Fördersystem des EEG
Welche grundsätzlichen Arten der Förderung bzw.Veräußerungsformen enthält das EEG 2023?
Wie ergibt sich die Förderhöhe jeweils?
Geförderte Direktvermarktung
- “Regelfall”
- Anlagen > 100 kW
–> Höhe der Förderung = AW abzgl. Monats- bzw. Jahresmarktwert
Nicht geförderte Direktvermarktung
- Meist wirtschaftlich unattraktiv
Einspeisevergütung
- Für kleine Anlagen (< 100 kW)
–> Höhe der Förderung = AW abzgl. 0,2 bzw. 0,4 ct/kWh - Für Ausnahmefälle (Bsp. DV ist insolvent)
–> Höhe der Förderung = AW abzgl. 20 %
–> Förderdauer zeitlich begrenzt - Für Bestandsanlagen
–> Höhe der Förderung = Vergütungssatz nach früherer EEG-Fassung - Für ausgeförderte Anlagen
–> Höhe der Förderung = Jahres- oder Monatsmarktwert zzgl. „Aufschlag“
PV-Mieterstrom
- Höhe der Förderung abhängig von der installierten Leistung
Eigenverbrauch
- Ersparnis von Abgaben, Umlagen, Steuern; (EEG-Umlage nur i. H. v. 40%; EEG-Umlage 2022 abgeschafft)
EEG
Welche Rechtsverhältnisse zwischen welchen Akteuren kennt das EEG?
Welche Rolle haben die Netzbetreiber, welche die ÜNB im EEG?
Wie funktionierte bzw. funktioniert der EEG-Ausgleichsmechanismus vor bzw. nach Juni 2022?
Welche Rechtsverhältnisse zwischen welchen Akteuren kennt das EEG?
- Rechtsverhältnisse zwischen EE-AB, NB, ÜNB, Händler/Börse, LF und LV werden im EEG-Ausgleichsmechanismus erklärt
Welche Rolle haben die Netzbetreiber, welche die ÜNB im EEG?
- Die Rolle der NB und ÜNB wird im EEG-Ausgleichsmechanismus erklärt
EEG-Ausgleichsmechanismus bis Juni 2022
1)
- Variante 1: Einspeisevergütung
–> EE-AB verkauft Strom an NB und erhält dafür vom NB die Einspeisevergütung
–> Strom wird im EEG-Bilanzkreis des NB verrechnet
ODER
- Variante 2: Marktprämie
–> EE-AB verkauft Strom an DV und erhält dafür vom DV die Verkaufserlöse und vom NB die Marktprämie
–> Strom wird im Bilanzkreis des DV verrechnet
2)
- Variante 1: Einspeisevergütung
–> NB verkauft abgenommenen Strom an vorgelagerten ÜNB und erhält dafür die Einspeisevergütung zurück - Varinate 2: Marktprämie
–> NB erhält die gezahlte Marktprämie vom vorgelagerten ÜNB zurück
3)
- Variante 1 + Variante 2:
–> Zwischen den 4 ÜNB wird der “EEG-Strom” so ausgeglichen, dass jeder ÜNB bezogen auf die in seiner Regelzone an Letztverbraucher gelieferten Strommengen die gleiche Belastung trägt
(–> In der Regelzone von TenneT und 50Hertz wird sehr viel mehr EE-Strom eingespeist als bei TransnetBW und Amprion)
4)
- Variante 1: Einspeisevergütung
–> ÜNB verkaufen den gekauften Strom an der Börse und die Einnahmen werden auf das „EEG-Konto“ eingezahlt - Das „EEG-Konto“ weist grundsätzlich eine Unterdeckung auf, weil …
- Variante 1: Einspeisevergütung
–> … weil Erlöse aus Verkauf i. d. R. geringer als die ausgezahlten Einspeisevergütung sind - Variante 2: Marktprämie
–> … weil die Marktprämie vom „EEG-Konto“ gezahlt wird - Dieser Fehlbetrag wird auf die insgesamt auf die an Letztverbraucher gelieferte Strommenge und teilweise auf eigenverbrauchte Strommengen umgelegt (sog. EEG-Umlage)
5)
- LV zahlen EEG-Umlage an LF; LF zahlt EEG-Umlage in EEG-Konto ein
- Eigenversorger zahlen EEG-Umlage direkt in EEG-Konto ein
EEG-Ausgleichsmechanismus bis Juni 2022
- EEG-Umlage ist weggefallen
- Fehlbetrag auf EEG-Konto wird aus KTF gezahlt
EEG
Was weißt du über die „Abschaffung der EEG-Umlage“ zum 01.07.2022?
Wo ist dazu was geregelt?
- „Teilabschaffung“ der EEG-Umlage 2021 im Zuge der Corona-Maßnahmen
–> Absenkung der EEG-Umlage über Bezuschussung aus Nationalem Klimafonds (Steuermittel u.a. aus BEHG-Einnahmen), um Anstieg der Umlage in der Wirtschaftskrise zu verhindern
–> Regelung in der EEV - Absenkung der EEG-Umlage auf Null im Juni 2022
–> Russischer Angriffskrieg Februar 2022, gestiegende Strompreise usw.
–> Fehlbetrag auf EEG-Konto wird aus KTF gezahlt
–> Regelung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
EEG
Beschreibe den Aufbau und die Abschnitte des EEG kurz.
Aufbau und die Abschnitte des EEG
- Allgemeine Bestimmungen
(Bsp. Zweck, Begriffe, Ausbaupfade usw.) - Netzanschluss, Netzausbau, Redispatch 2.0 usw.
- Veräußerungsformen
- Ausschreibungen
- Vergütungsreduzierungen
- Sonstige Vorschriften
- Übergangsbestimmungen
- Rechtsrahmen für Wasserstoff, Förderinstrumente der Transformation: THG-Quote usw.
EEG
Beschreibe wie die Ausschreibungen in dem Marktprämienmodell des EEGs funktionieren?
Ausschreibungen
- Teilnahme: Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen > MW und Biomasseanlagen >150 kW
- Ein Ausschreibungsverfahren pro Technologie + technologieoffene Ausschreibungen
- Anlagenbetreiber bieten in Cent pro kWh auf den anzulegenden Wert AW
- Pay-as-bid Verfahren
EEG
Beschreibe den Ablauf der Ausschreibungen im EEG 2023.
1) Festlegung Ausschreibungstermine und -mengen
–> Gesetzgeber hat Ausschreibungstermine und -mengen festgelegt
2) Eröffnung Ausschreibung
–> Die BNetzA kündigt Ausschreibungsverfahren an, eröffnet und begleitet diese.
3) Gebotsabgabe
–> Teilnehmende Bieter platzieren ihre Gebote (Leistung und anzulegender Wert)
–> Geboten wird auf den anzulegenden Wert
4) Bezuschlagung der günstigen Gebote
–> Die kostengünstigsten Gebote werden nach aufsteigender
Gebotshöhe ausgewählt und erhalten einen Zuschlag (pay as bid)
–> Gebote werden bezuschlagt, bis Ausschreibungsvolumen erreicht ist
5) Realisierung
–> Veräußerung des Stroms erfolgt im Marktprämienmodell
EEG
Wahr oder falsch?
Voraussetzung für erfolgreiche Ausschreibung von EE-Leistung.
- gebotene Leistung (MW) > ausgeschriebene Leistung (MW)
Anmerkung: In der Realität war diese Voraussetzung nicht immer erfüllt, sodass die durchschnitten AW gleich dem festgelegten max. Preis der Auktion glichen.
Wahr!
EEG
Wahr oder falsch?
Ausschreibungen im Marktprämienmodell unter Berücksichtigung des Referenzstandorts bei Sonne und Wind.
1) Bestimme den Gütefaktor indem der jeweilige Standortertrag [MWh] durch den Ertrag [MWh] am Referenzstandort geteilt wird –> Gütefaktor
2) Mit dem Gütefaktor wird durch eine gegebene Tabelle der Korrekturfaktor abgelesen –> Korrekturfaktor
3) Gebot = (LCOE * (1 + Risikoaufschlag und Marge))/Korrekturfaktor
4) Vergütung = (LCOE * (1 + Risikoaufschlag und Marge))
–> Durch den Korrekturfaktor wird nur das Gebot verbessert aber nicht die tatsächliche Vergütung!
Wahr!
EEG
1) Was versteht man unter Einspeisemanagement?
2) Wann ist Einspeisemanagement notwendig?
3) In welchen Gebieten ist Einspeisemanagement erforderlich?
1) Einspeisemanagement
–> Bezeichnet die vom Netzbetreiber vorgenommene netztechnisch erforderliche Abregelung von eingespeistem EE-Strom
2) Einspeisemanagement ist notwendig, wenn
–> Abschnitte des Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind
3) Einspeisemanagement ist in Gebeiten erforderlich, in denen
–> der Netzausbau nicht mit dem Ausbau von EE mithalten konnte (Bsp. Netzausbaugebiet: Schleswig-Holstein, Meckelburg-Vorpommern)
(Betreiber von EE-Anlagen werden für Abregelung von Verteilnetzbetreiber entschädigt)
EEG
Was versteht man unter Redispatch 2.0?
Redispatch 2.0
–> Einspeisemanagement (Nur EE-KW)
–> Netzengpassmanagement (EE- und Konventionelle KW)
Def. Redispatch: Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen
Vor Redispatch-Maßnahmen betreiben die NBs i. d. R. Counter-Trading.
EEG
Wahr oder falsch?
In Ausschreibungen wird der AW ermittelt. Letzterer hat einen Einfluss auf die Marktprämie aber nicht auf die feste Einspeisevergütung.
Falsch!
In Ausschreibungen wird der AW ermittelt. Letzterer hat einen Einfluss auf die Marktprämie UND die Einspeisevergütung.
EEG
Entspricht die Förderung der EE durch das EEG “historisch” eher einer preis- oder einer mengenbasierten Förderung?
Von preisbasierten Förderung (feste Einspeisevergütung) zur mengenbasierten Förderung (konkrete Ausbauziele + Ausschreibungsmengen).