VL 08: Sektorenkopplung: Auf dem Weg zu einem integrierten Energiesystem / Rechtsrahmen einer Wasserstoffwirtschaft Flashcards
Was macht Wasserstoff grün?
Wo ist das geregelt?
Was macht Wasserstoff zu erneuerbarem, förderfähigem Wasserstoff?
Definition grüner H2
- EU: “erneuerbarer H2” und “CO2-armer H2”
- DE: Farbenlehre (grün, grau, blau, türkis,
gelb, orange sowie THG-neutral) - Grüner vs. erneuerbarer H2
–> Grundsätzlich wird das selbe gemeint: H2 aus Elektrolyse mit EE-Strom
Was macht H2 zu erneuerbarem, förderfähigem H2?
- Noch keine einheitliche Definition in EU
- Aktuell existieren unterschiedliche Definitionen
–> EU: RED II + Delegierten Akt (“erneuerbarer H2” bzw. “CO2-armer H2”)
–> DE: 37. BImSchV (“biogenen H2” im Verkehrssektior; H2 aus BM), GEG und Förderrichtlinie „Klimaschutzverträge“ (“blauer H2”; Pyrolyse und Reformation + CCUS/CCS)
Gib einen Überblick über die Anforderungen an den Strombezug bei “erneuerbarem Wasserstoff” nach Delegiertem Rechtsakt (EU).
Anforderungen an den Strombezug bei “erneuerbarem Wasserstoff” nach Delegiertem Rechtsakt (EU)
Direktleitung
- Direktleitung + EE-Neuanlage + Elektrolyseur; Kein Strombezug aus allgemeinem Netz
Netzstrombezug
- EE-Überschussstrom
(Vermeidung Redispatch von EE-Anlagen)
- 90 % EE-Stromanteil im letzten Jahr in Gebotszone + Volllaststunden Elektrolyseur <= 8.760 h * EE-Anteil in Gebotszone
- EE-PPA + EE-Anlagentyp (Ab 2028: Ungeförderte EE-Neuanlage; Keine Förderung + Zusätzlichkeit) ODER Geringe Stromnetz-Emissionen + Zeitl. Korrelation Stromnutzung (Gleichzeitigkeit ODER geringe Strompreise) + Geografische Korrelation Standort EE-Anlage und Elektrolyseur
Welche Förderansätze für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft könnte man grundsätzlich verfolgen?
Theoretische Förderansätze
- „Klassische“ Investitionsförderung über Förderrichtlinien bei z. B. Elektrolyseuren, Klimafreundliche Technologien, die H2 sinnvoll einsetzen
–> EU: Nur CAPEX Förderung, OPEX Förderung beihilferechtlich allenfalls begrenzt möglich - Befreiung bei Steuern, Abgaben, Umlagen und/oder Netzentgelten bei z. B. Elektrolyseuren
- Gesetzliche verpflichtende Quote zum Inverkehrbringen bzw. Einsatz z. B. von grünem H2
–> Bsp. Jährlich steigende Quote für grünen H2 am H2-Verbrauch in Industrie - THG-Minderungsquote + ggf. Handelssystem
–> Quotenverpflichtete muss THG-Minderungsquote erreicht werden
–> THG-Quote stiegt jährlich
–> Einhaltung der Quote durch “eigene Transformation” (Einsatz von grünem H2) oder Kauf von Zertifikaten von (Inverkehrbringern von grünem H2), sonst Strafe
–> Analog zum THG-Quotenhandel im Kraftstoffbereich - Differenzverträge/Contracts for Differenz (CfD)
–> Staat zahlt Förderbetrag an Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen (Bsp. EE-Strom und Elektrolyse vs. Grauer Strom und Reformation)
–> Förderbetrag = Differenz zwischen z. B. Preis von grünem H2 (EE-Strom und Elektrolyse) und dem Marktpreis von grauem H2 (grauer Strom + Reformation)
–> Rückzahlungspflicht wenn Preis grüner H2 < Marktpreis - Förderansatz Klimaschutzverträge (CCfD)
–> Staat zahlt Förderbetrag an Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen (Bsp. Einsatz Direktreduktionsanlage vs. Hochofen bei Stahlproduktion)
–> Förder- bzw. Rückzahlungsbetrag = Differenz zwischen CO2-Vermeidungskosten (von Direktreduktionsanlage) und dem aktuellen CO2-Preis
–> Rückzahlung an Staat wenn CO2-Vermeidungskosten <= CO2-Preis - Doppelauktionsmodell mit zentralem Aufkäufer/Zwischenhändler
–> H2Global-Mechanismus
–> Zwischenhändler kauft grünen H2 mit langfristigen Lieferverträgen durch Ausschreibungen
–> Zwischenhändler verkauft grünen H2 mit langfristigen Lieferverträgen durch Ausschreibungen
–> Delta Einkaufs- und Verkaufspreis = Förderbetrag
Skizzieren Sie bitte die Förderung eines transformativen Herstellungsverfahrens über Klimaschutzverträge.
Bsp. Stahlproduktion: grüner H2 + Direktreduktionsanlage vs. Kohle + Hochofen
Förderansatz Klimaschutzverträge (CCfD)
–> Staat zahlt Förderbetrag an Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen
–> Förder- bzw. Rückzahlungsbetrag = Differenz zwischen CO2-Vermeidungskosten und dem aktuellen CO2-Preis
–> Rückzahlung an Staat wenn CO2-Vermeidungskosten <= CO2-Preis
Was ist der Unterschied von Quoten- von Labelling- Ansätzen?
Quotenansatz
- Bsp. THG-Quote im Verkehrssektor
Labelling-Ansatz
- Bsp. HKN im Stromsektor
Worum geht es?
“…”
Die Europäische Kommission sieht Wasserstoff als unverzichtbare Schlüsseltechnologie für das Ziel „Klimaneutral bis 2050“
- Priorisierung von erneuerbarem Wasserstoff
- Temporärer Einsatz fossilen low-carbon-Wasserstoffs mit CCS als Brückenenergie
- Schwerpunkte
–> Förderung der Nachfrage in Anwendungsgebieten
–> Steigerung der Wasserstoffproduktion
–> Entwurf eines regulatorischen Rahmens für Infrastruktur und Marktdesign
–> Förderung von Forschung und Innovation
“Die Europäische Wasserstoffstrategie”
Worum geht es?
“…”
- Wasserstoff ist eine tragende Säule des “…”, der die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland herstellen soll
- Konzept eines „Wasserstoff-Accelerators“, das den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff voranbringen soll
- “…” zielt darauf ab, bis 2030 innerhalb der EU 10 Mt erneuerbaren Wasserstoffs zu erzeugen und weitere 10 Mt zu importieren
“REPowerEU-Plan”
Worum geht es?
“…”
Ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung vom 10.07.2020
- Bekenntnis zur Bedeutung von H2 für das Energiesystem
- 38 konkrete Maßnahmen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette - “…” soll beitragen zur
–> Einhaltung Klimaziele
–> Bildung neuer Wertschöpfungsketten
–> Internationale Zusammenarbeit
“Die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS I)”
Worum geht es?
“…”
- Überarbeitete “…” vom Juli 2023
- Beschleunigter Markthochlauf: Neue Bedarfsprognose für 2030: 95 bis 130 TWh (inkl. Derivate wie Ammoniak, Methanol oder synthetische Kraftstoffe)
- Aufteilung heimische Erzeugung und Import bis 2030
- Heimisch: Ziel von mindestens zehn statt fünf Gigawatt Elektrolyseurleistung
- Import: Größtenteils (zu 50 bis 70 %) im Jahr 2030
- Bundesregierung will gesonderte Importstrategie entwickeln
- Aufbau einer leistungsfähigen H2-Infratruktur bis 2027/2028
- Prognostizierte Einsatzbereiche:
–> Insb. Industriesektor, schwere Nutzfahrzeuge sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr.
–> Stromsektor: (Kraftwerksstrategie) Neubau umrüstbarer Gaskraftwerke (H2-ready)
–> Gebäudebereich entsprechend den Rahmenbedingungen aktuell im GEG
–> Deutschland 2030 als Leitanbieter von Wasserstofftechnologie
“Fortschreibung der
Nationalen Wasserstoffstrategie 2023 (NSW II)”
“NWS”
Wie wird die Erzeugung von H2 in Deutschland gefördert?
Keine Stromnetzentgelte
- Gilt für Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen
- Methanisierungsanlagen: CO2 + H2 –> CH4; H2 muss mit Elektrolyse produziert worden sein
Keine Stromsteuer
- Gilt für Elektrolyseure
- Antrag beim HZA stellen
- Egal ob EE-Strom oder grauer Strom
- Auf Strom, den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes “für die Elektrolyse” entnommen hat, muss keine StromSt gezahlt werden
European Hydrogen Bank
- Elektrolyseure erhalten nach Ausschreibung “Fixed Premium” [€/kg_H2]
Zusätzliche Maßnahmen zielen darauf ab die Nachfrage nach H2 zu fördern. Dies könnte dazu führen, dass die Preise von H2 steigen und somit die Erzeugung indirekt gefördert wird.
Wann muss generell keine StromSt gezahlt werden?
Befreiung von der Stromsteuer
- Stromsteuerbefreiung ist von Erlaubnis vom HZA abhängig
- Möglichkeiten der Stromsteuerbefreiung:
1) Eigenverbrauch vor Ort + Erzeugung Strom in EE-Anlage (> 2 MW)
2) Eigenverbrauch vor Ort oder Lieferung im räumlichen Zusammenhang (= 4,5 km Radius um die Stromerzeugungseinheit) + Erzeugung Strom in EE-Anlage (≤ 2 MW)
Wahr oder falsch?
Stromsteuerentlastung
- Auf Antrag wird die Steuer für nachweislich versteuerten Strom erlassen, den ein
–> Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
–> für die Elektrolyse entnommen hat. - Unklar, ob nur der Strom, der in der Elektrolyse selbst eingesetzt wird, entlastungsfähig ist oder auch der Strom, der z.B. für die „Glühlampe“ des Motorraumes verwendet wird (Hintergrund: im Wortlaut steht Strom „für die Elektrolyse“)
Wahr!
Welche Vorgaben bzgl. “H2-Readyness” werden im EEG 2023 und im KWKG 2023 gemacht?
Wer?
Ab wann?
Was?
EEG 2023 und KWKG 2023
–> Identische Vorgaben
- Wer?
–> EEG: Biomethananlagen > 10 MW
–> KWKG: Neue Anlagen > 10 MW
–> Nach dem 30.06.2023 nach dem BImSchG genehmigt worden sind - Ab wann?
–> Ab 2028 - Was?
–> H2-Readyness: Mit Kosten in Höhe von max. 10 % der Neuerrichtungskosten so umgestellt werden können, dass der Strom ausschließlich auf Basis von H2 erzeugt wird
Wie wird “H2-Readyness” nachgewiesen?
Nachweis für Erfüllung der kraftwerksseitigen Anforderungen zur späteren Umrüstbarkeit durch
–> Technisches Gutachten
–> Herstellergarantie
Gib den Stand der Wasserstoffnetzregulierung wieder.
H2-Netzregulierung
–> Meisten Regelungen im EnWG
-
Aufbau des H2-Kernnetzes
–> FNB-Gas: Auftrag, BNetzA: Planungsprämissen und Genehmigung
–> IBN zwischen 2025-2032 sukzessive -
Integrierter NEP Gas und H2
–> Alle 2 Jahre ab 2025 -
Finanzierung des H2-Kernnetzes
–> Finanzierung vollständig über Netzentgelte
–> Festlegungskompetenz BNetzA zur Bildung einheitliche Netzentgelte
–> Netzentgelte am Anfang gedeckelt + Ausgleich durch staatliches Amortisationskonto (Zweck: intertemporale Verschiebung der Investitionskosten, weil am Anfang wenig Anschussnutzer) -
Entflechtung
–> Keine eigentumsrechtliche und keine rechtliche Entflechtung von H2-Netze für Stadtwerke
–> Regionale VNB Erdgas dürfen Kernnetz betreiben, wenn “große” Kunden angeschlossen sind
–> Noch offen: Rechtliche Entflechtung auf FNB-Ebene
(oder Einheitliche H2/Erdgas-NB)