VL 02: Energiebelieferung, Bilanzierung, Verträge, Preiszusammensetzung und -änderung, AGB Flashcards
Beschreibe den Aufbau der Märkte für Stromerzeugung und -verbrauch.
–> Großhandel
Großhandel
(für große Mengen)
A) Strombörse
- Spotmarkt (physisch)
* Day-ahead
* Intraday
- Terminmarkt (finanziell)
* Future
* Option
B) OTC-Handel (over the counter-Handel) (bilateral!!)
- Spotmarkt (physisch)
* Day-ahead
* Intraday
- Terminmarkt (physisch)
* Forward
* Option
- Vollversorgung nach Fahrplan (physisch)
- Spotmarkt: Erfüllung <= 2 Tagen
- Terminmarkt: Erfüllung > 2 Tagen
- Stromfutures mit unterschiedlichen Fälligkeiten: Jahre, Quartale, Monate, Wochen, Wochenenden, Tage; (- Forwards: Äquivalent für Futures im außerbörslichen Handel
- Optionen auf Stromfutures: handelbar, werden aber in der Praxis nicht gehandelt)
Beschreibe den Aufbau der Märkte für Stromerzeugung und -verbrauch.
–> Einzelhandel (Vertrieb)
Einzelhandel (Vertrieb)
(für kleinere Mengen)
A) Verträge mit RLM
–> Großkunden (Bsp. Glas-, Zement-Produzent)
–> Individuelle Vertragsgestaltung
–> Leistungsmessung
B) Verträge mit SLP
–> Haushalte, Gewerbe
–> Keine Leistungsmessung, Standardlastprofil wird angenommen
Wahr oder falsch?
Die Beschaffung von Systemdienstleistungen (Bsp. Schwarzstartfähigkeit) muss gemäß der Strommarktrichtlinie des Winterpakets 2019 grundsätzlich marktbedingt erfolgen. Die Umwesetzung in Deutsches Recht läuft derzeit noch.
Wahr!
1) Welche Produkte werden an der Börse verkauft?
2) Welche Produkte werden im OTC-Handel verkauft?
1) + 2)
- Einzelstunden / Viertelstunden
- Base (konstante Leistung von 0 bis 24 Uhr)
- Peak (konstante Leistung als Block werktags von 8 bis 20 Uhr)
2) Nur OTC:
- Fahrplan (individuelle Leistung im Viertelstunden- oder Stundenraster)
- Fahrplan mit Flexibilität (individuelle Leistung im Viertelstunden- oder Stundenraster + das Recht in bestimmten Grenzen vom Fahrplan abzuweichen)
Was versteht man unter einem Bilanzkreisvertrag?
Bilanzkreisvertrag
- Wird zwischen BiKo und BK-V geschlossen
- Regelt Rechte und Pflichten hinsichtlich des Bilanzkreismanagements
- Musterbilanzkreisvertrag
–> Strom: Festlegung BNetzA
–> Gas: Regelungen in der Kooperationsvereinbarung (KOV)
1) Wie unterscheiden sich SLP- und RLM-Kunden?
2) Wie werden Abweichungen zwischen den SLP und der tatsächlichen Entnahmen zwischen dem BK-V (z. B. Lieferant) und dem VNB verrechnet?
1)
Kunden mit Standardlastprofil (SLP)
- Privat- und kleine Gewerbekunden
- Geschätzter Lastgang = Standardlastprofil nach Kundengruppe + Jahresprognose
- Mengen werden in 1/4 Stundenraster geschätzt
-
Mess- bzw. Zählersysteme
–> Ferraris-Zähler
–> Digitaler Zähler (moderne Messeinrichtung) - Jahresrechnung (i. d. R. inkl. monatlicher Abschlagzahlungen)
Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
- Großkunden und Industrie
- Einsatz bei Verbrauch ab 100.000 kWh (Strom) bzw. ab 1.5 Mio. kWh (Gas) im Jahr
- Leistungsmessung
–> Pro Messperiode
(15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) wird ein Leistungsmittelwert erfasst
–> Gesamtheit aller Werte in einer Messperioden ergibt den Lastgang
- Mess- bzw. Zählersystem
–> In Zukunft: iMS (Smart-Meter)
- Monatsscharfe Abrechnung
2)
- Die Mengendifferenz innerhalb der 1/4-h-Werte zwischen den SLP des LF und der realen Entnahme der Kunden (“Zeitfehler”) gleicht VNB physisch aus, indem er z. B. die zu viel bereitgestellte Energie eines Lieferanten A ggf. mit einer zu geringen bereitgestellte Energie eines anderen Lieferanten B ausgleichen (Durchmischungseffekt; Verrechnung des Aufwands über Netzengelte) oder er muss auf den Einsatz von Regelenergie durch den ÜNB zurückfallen
- Die Mengendifferenz innerhalb der 1/4-h-Werte zwischen den SLP des LF und der realen Entnahme der Kunden (“Zeitfehler”) werden finanziell durch die Verrechnung der Ausgleichsenergiekosten zwischen dem BiKO (ÜNB) und dem BK-V verrechnet.
(Bilanzkreisabweichungen, Differenzzeitreihe, reBAP)
- Die Mengendifferenz innerhalb eines Jahres zwischen den SLP des LF und der realen Entnahme der Kunden (“Mengen- und Leistungsfehler”) verrechnet der VNB mit dem Lieferanten finanziell über die sog. Mehr- und Mindermengenabrechnung (MuM-Abrechnung) auf Basis der vergangenen durchschnittlichen Monatsbörsenpreise.
Wichtige Begriffe
Erkläre Belieferung.
Belieferung
- Endkunde wird physisch mit Energie beliefert
- Grund-/Ersatzversorgung
- Sonderverträge
Wichtige Begriffe
Erkläre Beschaffung.
Beschaffung
- Erzeugung/Einkauf von Energiemengen für eigenen Energieverbrauch oder Energieverbrauch von Kunden (Bsp. Lieferant)
Wichtige Begriffe
Erkläre PPA.
Power-Purchase-Agreements (PPA)
- Bilateraler langfristiger Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, meist zwischen einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer (Verbraucher, Händler, Lieferant)
- Im PPA werden alle Konditionen geregelt
–> Umfang der zu liefernden Strommenge
–> Preise
–> Bilanzielle Abwicklung
–> Strafen bei Nichteinhaltung des Vertrags - Stromlieferungen kann physisch oder bilanziell erfolgen
- Reduktion Marktrisiken für große Stromverbraucher und Investoren in KW
(Mit PPAs Marktpreisrisiken reduziert werden können, finden sie insbesondere bei großen Stromverbrauchern sowie bei geplanten großen Investitionen in den Aufbau oder Weiterbetrieb von EE-Anlagen Anwendung)
1) Was sind Smart Meter?
2) Smart-Meter-Rollout? Was und bis wann?
1) Smart Meter
- Smart Meter (intelligentes Messsystem) = Digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung) + Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit)
- Informieren Verbraucher über ihren tatsächlichen Verbrauch im Zeitverlauf
- Versenden Verbrauch automatisch an LF und/oder NB
(Voraussetzung: Smart-Meter-Gateway)
- Schaffen eine Voraussetzung für DSM im Kleinkundensegment
2) Smart-Meter-Rollout
- 100 %-Rollout der Digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung) soll bis 2032 erfolgt sein
- Einsatz vom Smart-Meter-Gateway ist nur verpflichtend bei bestimmten Letztverbrauchern/Anlagenbetreibern
1) Erkläre die Marktrollen der Stromversorgung und welche Verträge zwischen den Akteuren wichtig sind.
2) Wie werden die Zählerstände der Kunden zwischen den Aktueren weitergegeben?
vgl. Folie 11
1)
ÜNB (i. d. R. BiKo) + VNB
- Netzanschluss- /Anschlussnutzungsvertrag
- Netznutzungsvertrag
ÜNB (i. d. R. BiKo) + Lieferant (i. d. R. BK-V)
- Bilanzkreisvertrag
VNB + Lieferant (i. d. R. BK-V)
- Lieferantenrahmenvertrag
(Netznutzung)
Lieferant + Kunde
- Stromliefervertrag
(Grundversorgung, Sondervertrag)
Kunde + VNB
- Netzanschluss- /Anschlussnutzungsvertrag
- Bei Niederspannung gesetzliches Schuldverhältnis
Kunde + MSB
VNB + MSB
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
2)
- Kunde hat die Wahl, ob er einen MSB mit der Ablesung beauftragen will oder ob der den Zählerstand selber an den LF übermitteln will
- Übermittlung über Messdienstleister
–> Messdienstleister (MDL) liest ggf. Zählerstand ab bei Kunden
–> MSB meldet Zählerstände an VNB
–> VNB meldet Zählerstand an LF - Übermittlung direkt an LF
- Kunde meldet einmal jährlich die Zählerstände beim LF
Welche Versorgungsverhältnisse in der Niederspannungsebene/Niederdruckebene kennst du?
Versorgungsverhältnisse in der Niederspannungsebene/Niederdruckebene
Haushaltskunden
- Grundversorgung
- Ersatzversorgung
- Sondervertragsprodukt(e)
Nichthaushaltskunden
- Ersatzversorgung
- Sondervertragsprodukt(e)
Welche Kundengruppen kennst du?
Letztverbraucher
- Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den Eigenverbrauch kaufen
Haushaltskunden
- Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für gewerbliche, berufliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen, wobei für Letzteres 10.000 kWh/a nicht übersteigenden darf
Verbraucher
- Natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
Letztverbraucher umfasst Haushaltskunden umfasst Verbraucher
1) Was versteht man unter der Grundversorgung?
2) Wer ist Grundversorger?
3) Nenne die Pflichten des Kunden und die des Grundversorgers die bei Vertragsabschluss gelten.
4) Was ist größer Grundversorgungs- oder Sondervertragspreis?
5) Wie kann die Grundversorgung beendigt werden?
6) Nenne die Vor-/Nachteile Grundversorger zu sein
1) Grundversorgung (GV)
–> Belieferung zu allg. Bedingungen und allg. Preisen (Geregelt in StromGVV/GasGVV)
–> Charakteristika
- Nur Haushaltkunden
- Nur Niederspannung/-druck
- Ergänzende Bedingungen des Versorgers möglich, wenn Spielräume in GVV vorhanden
- Laufzeit unbegrenzt
- Abschluss ausdrücklich (grds. Textform) oder „auf andere Weise“ (konkludentes Verhalten: “Stecker in Steckdose –> Grundversorgungsvertrag abgeschlossen”; Lieferant: Realofferte; Kunde: konkludente Annahme)
- Kein Wechsel aus Ersatzversorgung in Grundversorgung (Sperre von drei Monaten)
2) Grundversorger
- Lieferant mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet ist der Grundversorger
- Ermittlung erfolgt alle 3 Jahre durch NB
3)
- Kunde
–> Wenn Vertrag durch Energieentnahme zustande gekommen ist, muss der Kunde dies unverzüglich dem Grundversorger mitteilen
- Grundversorger
–> Begrüßungsschreiben inkl. notwendigen Angaben bei Vertragsabschluss
–> Aushändigung der Strom-/GasGVV und ggf. der ergänzenden Bedingungen
4) Preise: Grundversorgung > Sondervertrag
- Grund: Grundversorger kann seine Kunden nicht aussuchen
5) Kündigungsrechte in der GVV
- Ordentliche Kündigung
(HH kann ohne besonderen Grund kündigen; GV kann nur kündigen wenn die Fortsetzung des Vertrags “unzumutbar” ist (Bsp. Erheblicher Zahlungsverzug) + Kündigungsfrist)
- Fristlose Kündigung
(Bsp. Wenn Kunde den Zähler überbrückt)
- Sonderkündigungsrecht
(Bsp. Wenn Grundversorger Preise erhöht)
6) Vor-/Nachteile Grundversorger zu sein
- Vorteil 1: Grundversorger bekommt alle “passive” Kunden –> Mehr preisunsensible Kunden
- Vorteil 2: Preise Grundversorgung > Preise Sondervertrag
- Nachteil: Grundversorger muss auch Kunden mit z. B. sehr geringer Bonität übernehmen –> “Schlechte” Kunden
1) Was versteht man unter der Ersatzversorgung?
2) Was ist problematisch bei der aktuellen Regelung der Ersatzversorgung?
1) Ersatzversorgung (EV)
–> Im EnWG gesetzlich definiertes Lieferverhältnis bei Ausfall anstelle des eigentlichen Lieferanten
–> Charakteristika
- Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden
- Nur Niederspannung/-druck
- Ersatzversorgung erfolgt durch Grundversorger (= Ersatzversorger)
- Ausschließlich durch Energieentnahme (konkludentes Verhalten: “Stecker in Steckdose –> Ersatzversorgungsvertrag abgeschlossen”)
- Automatischer Wechsel von EV in GV erst nach 3 Monaten; Kunde kann vorher nur in SV wechseln
- Laufzeit max. 3 Monate
(Danach Haushaltskunden –> Grundversorgung oder Sondervertrag; Nicht Haushaltskunden –> Sondervertrag)
- Veröffentlichte Preise
2) Was ist problematisch?
- Vorgaben zur Handhabung zum Umgang mit Kunden außerhalb NS/ND fehlen
Was versteht man unter einem Sondervertrag?
Sondervertrag
- Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden
- Vertragsfreiheit i. S. d. BGB + Vorgaben zur Gestaltung (BGB, AGB-Recht etc.)
–> Bsp. Laufzeit (AGB-Recht –> Nur 2 Jahre Laufzeit und nur 1 Jahr Verlängerung)
–> Kündigungsbedingungen
–> Preissystem/-garantien