VI. Das Haftungsrecht (Fragen 86 bis 100) Flashcards
1
Q
- Erläutern Sie die Begriffe „Verschuldungshaftung“ und „Gefährdungshaftung“ anhand mindestens eines Beispiels nebst Rechtsgrundlagen und Prüfungsschemata.
A
a
2
Q
- Erläutern Sie die Begriffe „Besitzer“, „Eigentümer“ und „Halter“.
A
a
3
Q
- Wer haftet dem Halter eines Fahrzeuges nach welchen Rechtsvorschriften und vor welchem Gericht für Schäden, die Ihm durch einen vom Prüfingenieur (PI) verursachten Unfall während der Prüfungsfahrt entstanden sind?
A
a
4
Q
- Bei einer Hauptuntersuchung (HU) beschmutzt der Prüfingenieur (PI) den Teppichboden eines untersuchten Kfz erheblich und stößt mit dem Schraubendreher im Bereich von Durchrostungen Löcher in den Türschweller.
a. Kann der Halter Ersatz für beide Beschwerdepunkte erhalten?
b. Von wem erhält der Halter ggf. Ersatz und aufgrund welcher Regelung?
A
a
5
Q
- Nach einer Hauptuntersuchung (HU) passiert aufgrund eines Fehlers in der Bremsanlage, der vom Prüfingenieur übersehen wurde, ein Unfall. Kann der Prüfingenieur haftbar gemacht werden?
A
a
6
Q
- Nach der Untersuchung eines Kfz trinkt der Prüfingenieur (PI) mit dem Kunden Kaffee und verschüttet dabei aus Versehen diesen über dem Autositz. Wer haftet?
A
a
7
Q
- Benennen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen der Verschuldens- und der Gefährdungshaftung.
A
a
8
Q
- Der Kunde A. führt Ihnen kurz vor Dienstschluss einen Pkw zur Erstellung einer Hauptuntersuchung vor. Da eine Untersuchung so kurzfristig nicht erfolgen kann, bleibt der Wagen über Nacht bei Ihnen in der Halle; der zugehörige Autoschlüssel wird auf dem Schreibtisch in ein an die Halle angrenzendes Büro gelegt. Die Halle wird in der Nacht aufgebrochen, der Pkw mit dem Autoschlüssel gestartet und entwendet. Der Kunde möchte nun Schadensersatz für den entwendeten Pkw. Gegen wen und bei welchem Gericht wird der Kunde eine Klage einreichen und wäre so eine Klage erfolgreich?
A
a
9
Q
- B. hat seinen 8 Jahre alten Pkw an C. mit dem Zusatz „TÜV neu“ verkauft und hierzu eine vorgezogene Hauptuntersuchung (HU) machen lassen. Dabei hat der Prüfingenieur (PI) einen leicht zu erkennenden Schaden an der Radaufhängung übersehen, der das Fahrzeug verkehrsunsicher (VU) gemacht hätte. Im Prüfbericht jedoch als „ohne festgestellte Mängel“ vermerkt ist. Der neue Halter C. stellt den Mangel in Nachhinein fest und lässt ihn für 2344,18 Euro reparieren. Nachdem die Überwachungsorganisation (ÜO) die Übernahme der Kosten abgelehnt hat, will C. wissen, gegen wen er vor Gericht mit welcher Aussicht auf Erfolg klagen kann.
A
a
10
Q
- Bei einer Prüfungsfahrt kommt es zu einem folgenschweren Unfall, bei dem das Fahrzeug völlig zerstört wird.
a. Wer haftet für den Schaden?
b. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen und welcher Gerichtszweig zuständig ist.
A
a
11
Q
- Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) wird die erforderliche Abgasuntersuchung vorschriftsmäßig durchgeführt. Das Fahrzeug erleidet einen Motorschaden. Von wem und auf welcher Grundlage kann der Eigentümer Ersatz erhalten? Erläutern Sie die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage.
A
a
12
Q
- Kunde A. führt dem Prüfingenieur (PI) P. auf der Prüfstelle einen VW-Bus zur Erstellung einer Hautuntersuchung (HU) vor. Zufahrt und Ausfahrt zur Halle sind mit einem Rolltor versehen. Nachdem P. die Hautuntersuchung (HU) positiv abgeschlossen und die Plakette verklebt hat, fordert er den Kunden per Handzeichen zum Verlassen der Halle auf. Dabei übersieht P., dass sein Kollege, der Prüfingenieur S., das Ausfahrttor zum Schutz gegen die Sonneneinstrahlung abgesenkt hat. Als A. der Aufforderung zum Verlassen der Halle nachkommt, bleibt er mit dem Dach seines Busses am Rolltor hängen. A. macht einen Schadensersatz geltend. Gegen wen und bei welchem Gericht wird A. seine Klage einreichen und wäre eine solche erfolgreich?
A
a
13
Q
- Autohändler A. eine 6 Jahre alten Pkw mit Gasbetrieb an B. verkauft. Um den Kaufpreis zu verbessern, hat er eine Woche zuvor eine vorgezogene Hauptuntersuchung (HU) machen lassen und das Fahrzeug mit dem Zusatz „TÜV neu“ verkauft. Dabei hatte A. dem mit ihm befreundeten Prüfer P versichert, dass er die Gasanlage „gecheckt“ habe und alles in Ordnung sei. Der darauf vertrauende Prüfingenieur (PI) verzichtete auf eine eigene Überprüfung und stufte das Fahrzeug „ohne festgestellte Mängel“ ein. Dadurch fielen ihm mehrere schwere und offensichtliche Mängel in der Gasanlage (mit Explosionsgefahr) nicht auf. Zwei Wochen nach dem Verkauf wurde der Schaden an der Gasanlage entdeckt und von B. repariert. Dieser verlangt nun die Reparaturkosten in Höhe von 3.947 Euro von der Überwachungsorganisation (ÜO) zurück, die dies jedoch ablehnt.
a. Gegen wen und vor welchem Gericht wird B. Klage erheben?
b. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
A
a
14
Q
- Bei einer Konditionierungsfahrt im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) verursachen Sie einen Unfall.
a. Wer haftet nach welchen Rechtsvorschriften für den Unfall?
b. Bei welchem Gerichtszweig müsste im Fall eines Streites die Angelegenheit behandelt werden?
A
a
15
Q
- Im Dezember des letzten Jahres brennt beim Betanken mit Autogas ein Pkw ab. Es entsteht ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug, jedoch kein Personenschaden. Nach dem Untersuchungsbericht des amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) beim TÜV Saarland ist der Brand auf zwei durchgerostete Stellen am Tank der Autogasanlage zurückzuführen, wodurch Gas ausgetreten war. Zwei Monate zuvor waren das Fahrzeug und die Gasanlage bei einer KÜS-Prüfstelle unbeanstandet durchgeführt worden. Nach Einschätzung des aaS hätten die Rostschäden unbedingt bemerkt werden müssen, weil diese sich im Blickfeld des Prüfingenieurs (PI) befunden haben müssen. Der Halter verlangt Schadenersatz von der KÜS.
a. Wer darf Gasanlagenprüfungen vornehmen?
b. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen kann der Schadensersatz geltend gemacht werden und welcher Rechtsweg ist einzuschlagen?
c. Wer haftet für den entstandenen Schaden und warum?
A
a