Lernerfolgskontrolle2 Flashcards

1
Q

Welche Arten von Rechtsvorschriften/Rechtsquellen gibt es? (11)

A
-	Völkerrecht
o	Wiener Übereinkommen
o	die ECE Regelungen 	
-	Grundgesetz
-	Gesetze
-	EU-Recht
-	Rechtsverordnungen
-	Verwaltungsvorschriften
-	Richtlinien
-	Satzungen
-	Gewohnheitsrecht
-	Richterrecht
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Q

Worin unterscheiden sich

a) Gesetz und Rechtsverordnung? (4)

A

a) Gesetz und Rechtsverordnung? (4)

Antwort:
Ein Gesetz stellt eine allgemeine Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen dar. Es wird von der Legislative in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen und ist für alle Bürger verbindlich

Die Rechtsverordnung Ist eine allgemeine hoheitliche Anordnung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Art 80 GG.) durch die Exekutive mit Bindungswirkung für jeden Bürger in einem erleichterten Verfahren erlassen wird.

b) Europäische Verordnung und europäische Richtlinie? (4)

Antwort: EU-Verordnung haben die Qualität von Gesetzen. ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in Nationales Recht ist nicht erforderlich. Bei Kollision wird nationales recht verdrängt.
Sie entfalten nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Bindungswirkung gegenüber jedem Bürger in den Mitgliedsstaaten.

In EU-Richtlinie werden Ziele festgelegt, die in den Mitgliedstaaten verwirklicht werden sollen. Sie haben auch Bindungswirkung. Adressat sind hier die Mitgliedsstaaten und nicht deren Bürger. Mitgliedsstaaten müssen EU-Rili umsetzen. Die Mittel hierfür stehen ihnen aber frei.

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