II. Strafrecht (Fragen 20 bis 35) Flashcards

1
Q
  1. PI A erteilt seinem Freund F aus falsch verstandener Freundschaft die Prüfplakette für dessen Fahrzeug, obwohl dieses verkehrsunsicher ist. Mit welchen Konsequenzen muss A rechnen?
A

A

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2
Q
  1. Welche Vorschriften regeln Alkohol-Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr?
A

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3
Q
  1. Welche Arten der Fahruntüchtigkeit unter Alkoholeinfluss kennen Sie und nennen Sie deren rechtliche Grundlagen?
A

A

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4
Q
  1. Was ist eine Straftat?
A

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5
Q
  1. In welchen Gesetzen sind die wichtigsten Straftaten im Straßenverkehr geregelt?
A

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6
Q
  1. Welche allgemeinen Rechtsfolgen können einen Verkehrsstraftäter treffen?
A

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7
Q
  1. Wann ist man im strafrechtlichen Sinnen schuldunfähig bzw. im haftungsrechtlichen Sinne deliktsunfähig?
A

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8
Q
  1. Welche drei Arten der Tatbegehung kennt § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und was muss hinzutreten, damit aus § 316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehrs) ein § 315 c StGB wird?
A

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9
Q
  1. Wie unterscheidet sich die Alkoholstraftat des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) von der Alkoholordnungswidrigkeit des § 24 a StVG?
A

A

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10
Q
  1. Nennen Sie drei beteiligten Behörden und stellen Sie das Verfahren bei der Straftat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort dar, dass mit einem Urteil in der 1. Instanz abgeschlossen wird.
A

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11
Q
  1. Herr A. ist gehbehindert und auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen. Bisher besaß er einen handbetriebenen Rollstuhl. Nun hat er einen elektrobetriebenen Rollstuhl erworben, der eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen kann. Eines Abends befährt er einen Bürgersteig der B-Straße in K und wird von der Polizei angehalten. Er hat eine „Fahne“. Eine am Abend entnommene Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 1,66 Promille.
    a. Welche Grenzwerte kennen Sie im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr mit welchen Sanktionen?
    b. Hat sich A Strafbar gemacht?
    c. Mit welchen Sanktionen muss er rechnen?
A

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12
Q
  1. Welches sind die Gründe für die Begehung einer Verkehrsunfallflucht?
A

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13
Q
  1. A möchte einmal so richtig „heizen“ ohne erkannt zu werden. Hierzu zieht er sich eine Perücke und eine Sonnenbrille auf. Sein Kennzeichen besprüht er mit einem reflektierenden Mittel, dass die Erkennbarkeit beeinträchtigt. Ist das strafbar?
A

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14
Q
  1. J., seit kurzem Inhaber einer Mofa-Prüfbescheinigung, kauft sich ein Mofa. Nur der Koffer über dem hinteren Teil seiner Sitzbank stört ihn. Er montiert ihn ab und hat nun satte 50 cm Sitzbanklänge zu Verfügung? Darf er damit fahren?
A

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15
Q
  1. Discobesitzer A verlässt nach Ladenschluss stark angetrunken in den frühen Morgenstunden sein Lokal. Da er nicht mehr fahrtüchtig ist, holt er aus dem Kofferraum seines Kfz eine Decke, um im Auto zu übernachten. Da er genau unter einer Straßenlaterne parkt und nicht schlafen kann, versetzt er sein Auto um 10 Meter auf dem Parkplatzgelände. Ein aufmerksam gewordener Polizist misst schließlich eine Blutalkoholkonzentrationswert (BAK) von 1,2 Promille. Wie ist das Verhalten strafrechtliche zu beurteilen?
A

A

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16
Q
  1. A., gerade 16 Jahre alt geworden und seit kurzem stolzer Besitzer der FE-Klasse AM, kauft sich einen gebrauchten Motorroller. Auf der Rückfahrt vom Kauf wird er im Innenstadtbereich mit 58 km/h geblitzt. Später stellt sich heraus, dass die „Variomatic“ seines Motorrollers verschlissen ist. Hat er ordnungswidrig gehandelt?
A

A