III. Allgemeines Verwaltungsrecht, Behördenaufbau (Fragen 36 bis 52) Flashcards
1
Q
- Wann ist eine Straße öffentlicher Verkehrsraum und welche Bedeutung hat es, ob öffentlicher Verkehrsraum vorliegt oder nicht?
A
A
2
Q
- Welche Arten von Straßen gibt es?
A
A
3
Q
- Was bedeutet der Begriff Gemeingebrauch?
A
A
4
Q
- Nennen Sie die für den Vollzug von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zuständigen Behörden unter Berücksichtigung des föderalen Aufbaus er Exekutive (Gliederung der Straßenverkehrsverwaltung).
A
A
5
Q
- Beschreiben Sie stichwortartig den Ablauf eines Verwaltungsgerichtsstreitverfahrens bis zur 3. Instanz.
A
A
6
Q
- Was verstehen Sie unter Anordnung der sofortigen Vollziehung? Erläutern Sie dieses Rechtsinstitut, insbesondere seinen Zweck sowie seine Auswirkungen und ob bzw. welches Rechtsmittel es dagegen gibt?
A
a
7
Q
- Welcher förmliche Rechtsbehelf steht einem Halter gegen die Versagung der Prüfplakette zu und wer entscheidet hierüber?
A
a
8
Q
- Was ist eine Allgemeinverfügung und wie grenzt sie sich gegen
a. Eine Rechtsverordnung ab?
b. Einen Verwaltungsakt ab?
Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
A
a
9
Q
- Welche Aufgaben haben die Regierungspräsidenten auf dem Gebiet des allgemeinen Straßenverkehrsrechts?
A
a
10
Q
- Gegen welche der nachstehenden Maßnahmen kann Widerspruch eingelegt (§ 68 VwGO) eingelegt werden?
a. Die Zuteilung der Prüfplakette nach Durchführung der HU wird wegen geringfügigen Mängel durch den PI abgelehnt.
b. Eine beliebige Werkstatt weigert sich eine Au-Plakette zu erteilen.
c. Ein PI weigert sich, einem Kunden anlässlich einer HU/AU technische Auskünfte zu erteilen.
d. Ein PI weigert sich, ein Gutachten nach § 17 StVZO zu erstellen.
e. Ein PI weigert sich, die Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO durchzuführen.
A
a
11
Q
- Muss ein Verwaltungsakt zunächst befolgt werden, obwohl man rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat?
A
a
12
Q
- Welche formlosen (außerordentlichen) Rechtsbehelfe gibt es, um sich gegen ein unberechtigtes Verhalten von Behörden zu wehren?
A
a
13
Q
- Wie stellt sich der Aufbau der Straßenverkehrsbehörde in Bund und Ländern dar?
A
a
14
Q
- Das Verkehrsministerium erlässt eine rechtmäßige Weisung gegenüber dem technischen Prüfstelle/Überwachungsorganisation. Der TP-Leiter/TL kommt ihr nicht nach. Welche Maßnahmen kann das Ministerium aussprechen?
A
a
15
Q
- Erläutern Sie den Unterschied zwischen dem Widerruf und der Rücknahme eines Verwaltungsaktes.
A
a