Allgemeine Fragen Flashcards
Was versteht man unter dem Begriff “Recht”?
Unter der Rechtsordnung versteht man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften die in einem Staat ein geordnetes Zusammenleben sicherstellen (Objektives Recht).
Nennen und unterteilen Sie Rechtsvorschriften nach ihrer Wichtigkeit.
- Völkerecht
- Grundrecht
- EU- Recht
- Gesetze
- Rechtsvorordnungen
- Verwaltungsvorschriften
- Richtlinien
- Dienstanweisungen
- Satzungen
Nennen Sie unbeschriebene Rechtsquellen.
- Gewohnheitsrecht (z. B. Wegerecht)
- Richterrecht
Nennen Sie Hauptaufgaben des Rechts.
- Rechtsschutz (Funktion)
- Ordnungsfunktion
- Ausgleichsfunktion
- sozialer Ausgleich
Nach den unterschiedlichen Aufgaben in der Konfliktlösung wird das Recht aufgeteilt. In welche?
- Privatrecht (Bürger zu Bürger)
- Öffentliche Recht (Statt zu Bürger)
Erläutern Sie den Begriff Rechtsfähigkeit näher.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Es wird unterschieden zwischen
- natürlichen Personen (jeder Mensch von Geburt an)
- juristische Personen ( bestimmte Gesellschaftsformen wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften z.B. GmbH, AG, EV.)
Wie wird die Handlungsfähigkeit unterschieden?
- volle Geschäftsfähigkeit (Vollendung 18. LJ)
- beschränkte Geschäftsfähigkeit (zwischen 7. und 18. LJ)
der Geschäftsunfähigkeit ( unter 7. Jahre, Entmündigt)
Nennen Sie völkerrechtliche Abkommen die für den PI wichtig sind.
- das “Wiener”- Übereinkommen über den Straßenverkehr
- das Europäische Übereinkommen (ECE-Regelungen)
- die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft
Nennen Sie Grundrechte aus dem Grundgesetz und in welchen Artikeln stehen diese
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Recht auf frei Bestimmung des Aufenthaltsortes
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Post- und Fernmeldegeheimnis
- Versammlungsfreiheit
- Religionsfreiheit
Artikel 1 - 17
Beschreiben Sie das Staatsprinzip
- Demokratieprinzip ( das Volk wählt die Abgeordneten in freien Wahlen. Diese repräsentieren die Mehrheit des Volkes (repräsentative Demokratie)
- Sozialstaatsprinzip
- Bundesstaatsprinzip
Die Zuständigkeit wird nach Art 28 GG geregelt- Prinzip kooperativer Förderalismus
Hierzu gehören - Bund
- die Länder
- Gemeinden (echte Gemeinde, Kreisfreie Stadt