Verwaltungsverfahrensrecht Flashcards

1
Q

Aufgrund welcher Bestimmung hat JEDE Verwaltungsbehörde grds die Verwaltungsverfahrensgesetze (AVG, VStG, und VVG) anzuwenden?

A

Aufgrund Art 1 Abs 2 EGVG (Einführungsgesetz)

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2
Q

Auf welche Verwaltungsakte bezieht sich das EGVG?

A

Eigentlich nur auf Bescheide und das Erlassungsverfahren dahinter.

NICHT: AuvBZ und Privatwirtschaftsverwaltung

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3
Q

Wie weit ist der Begriff “Verwaltungsbehörde” iSd EGVG zu verstehen?

A

Sehr weit: auch Beliehene und Ausgegliederte

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4
Q

AVG: Falls die Unzuständigkeit nicht geltend gemacht wird: kann dadurch Zuständigkeit begründet werden?

A

Nein. Weil ja gem § 6 AVG die Behörde von Amtswegen Zuständigkeit wahrnimmt

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5
Q

AVG: Was gilt wenn Behörde beginnt weil sie rechtmäßig zuständig ist, aber sich dann Zuständigkeit ändert?

A

Perpetuatio fori gibts nicht: Vor Erlassung eines Bescheides ist das Verfahren bei zuständiger Behörde fortzuführen.

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6
Q

AVG: Was gilt falls G eine Frist vorsieht zur Erlassung eines Bescheids? Und Behörde lässt dies ungenutzt verstreichen?

A

Die ungenützte Frist führt zur UNZUSTÄNDIGKEIT

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7
Q

Hat man einen Rechtsanspruch auf Weiterleitung an zuständige Behörde von Amtswegen, falls bei Anbringen Behörde unzuständig ist gem § 6 AVG?

A

nein, laut VwGH nicht. Trotzdem kann die Behörde nicht einfach zurückweisen, AUSSER es ist gar keine Behörde zuständig.

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8
Q

AVG: Was gilt für bescheide einer unzuständigen Behörde NACH Rechtskraft?

A

Diese können gem § 68 Abs 4 Z 1 AVG von Amtswegen von einer Oberbehörde innerhalb 3 Jahren für NICHTIG erklärt werden.

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9
Q

Zuständigkeit von Behörden:
1.) Wie heißt ein System bei dem die Zuständigkeitsverteilung NUR nach örtlichen Kriterien erfolgt?
2.)Wie heißt ein System bei dem die Zuständigkeitsverteilung NUR nach Sachgebieten erfolgt?

A

1.) Territorialsystem: falls Mehrzahl von Behörden mit gleichen sachlichen aber ungleichen örtlichen Wirkungsbereich gibt.

2.) Realsystem (Ressortsystem oder Ministerialsystem):

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10
Q

AVG: Falls keine genauen sachlichen Zuständigkeitsregeln existieren, welche Behörde ist dann zuständig (Im Anwendungsbereich der Bundesverwaltung)?

A

§ 2 AVG: subsidär immer die Bezirksverwaltungsbehörden! Aber nur im Anwendungsbereich der BUNDESVERWALTUNG

(In Vorarlberg gilt z.B LReg als subsidär zuständig in Landesverwaltungssachen)

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11
Q

Wie nennt man den territorialen Kernbereich einer Behörde, die für bestimmtes sachlich Zuständig ist?

A

AMTSSPRENGEL

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12
Q

Da die örtliche Zuständigkeit keine Angelegenheit des Verwaltungsverfahrensrecht darstellt und vielmehr in extra Verwaltungsvorschriften vorzufinden ist, gibts nur grobe subsidiäre Regeln im AVG: welche Rechtsgrundlage?

A

§ 3 AVG

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13
Q

Was ist das Problemfeld der “funktionellen Zuständigkeit”?

A

Falls mehrere Behörden sachlich und örtlich Zuständig sind stellt sich das Problem der funktionellen Zuständigkeit.

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14
Q

Was bedeutet das praktisch: “§ 4 AVG: diese Behörden EINVERNEHMLICH vorzugehen”? Was heißt hier einvernehmlich?

A

Dass die betreffenden Behörden inhaltlich gleiche Bescheide zu erlassen haben.

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15
Q

Erkläre Zuständigkeitskonflikt in einem Satz im Vergleich zur Zuständigkeitskonkurrenz!

A

Zuständigkeitskonkurrenz: Falls nach gesetzlichen Vorschriften die sachliche und örtliche Zuständigkeit mehrerer Behörden gegeben ist

Zuständigkeitskonflikt: falls mehrere Behörden die Zuständigkeit in Anspruch nehmen oder eben alle es ablehnen UND wenn dies eine zu Unrecht tut.
Also liegt kein Zuständigkeitskonflikt vor wenn GAR KEINE Zuständig wäre oder wenn eine Zuständigkeitskonkurrenz vorliegt: nämlich falls beide zuständig sind.

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16
Q

Wer entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Behörden, die beide dem AVG unterliegen und die beide denselben Vollzugsbereich haben (also falls beide Behörden des Bundes sind oder beide des Landes nicht gemischt)? Und wie wird diese Entscheidung förmlich ergehen?

A

Gem § 5 AVG die gemeinsame Oberbehörde mittels BESCHEID.

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17
Q

Nenne 2 Fälle wann ein Kompetenzkonflikt NICHT nach § 5 AVG zu lösen ist?

A

1.) Falls es keine gemeinsame Oberbehörde gibt: z.B zwei BM oder Organe unterschiedlicher Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich
2.) falls nicht alle beteiligten Behörden dem AVG unterliegen
3.) falls nicht alle im selben sachlichen Verwaltungsbereich tätig sind

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18
Q

AVG: Befangenheit einer Behörde: Wie kann es grds zu einer Bejahung kommen und damit zu einer Veranlassung einer Vertretung?
Anders gefragt: Wie kann man sich wehren gegen Befangenheit?

A

Jedes Verwaltungsorgan hat zunächst SELBST von Amtswegen zu beurteilen ob Befangenheit vorliegt. Es gibt KEIN SUBJEKTIVES Recht darauf.
Man kann zwar einen Ablehnungsantrag stellen, jedoch muss man diesen als Behörde NICHT formell erledigen sondern berücksichtigen.

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19
Q

Da es kein SUBJEKTIVES Recht auf Befangenheits wahrnehmung gibt, sind dann die Regeln des § 7 AVG hinfällig?

A

Nein. Man kann in einem Rechtsmittel gegen den Bescheid vorgehen ???

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20
Q

AVG: Was sind Beteiligte und was sind Parteien?

A

Jede Partei ist ein Beteiligter, aber nicht jeder Beteiligter ist Partei.
Beteiligter nehmen die Tätigkeit einer Behörde in Anspruch. Parteien haben ein rechtliches Interesse.

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21
Q

§ 8 AVG: Partei ist der der “an der SACHE wegen eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses beteiligt ist”. Was ist diese “Sache”?

A

Die Sache ist der Prozessgegenstand des Verwaltungsverfahrens. Die sog “Verwaltungssache”. Es ist die Hauptfrage, über die im Spruch des Bescheids entschieden werden soll.

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22
Q

Welche zwei Fälle der Parteistellung im AVG gibt es? Und warum wichtig?

A

1.) Aufgrund eines Rechtsanspruchs
2.) Aufgrund eines rechtlichen Interesses

Wichtig, weil der Umfang der Parteirechte davon abhängt.

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23
Q

VfGH sagt dass KEINE Verfassungsnorm Parteirechte in einem Verfahren garantiert. Mithilfe welcher Bestimmung mischt er sich trotzdem ein bezüglich der Einräumung bzw. Nichteinräumung von Verfahrensrechten?

A

Mittels des Sachlichkeitsgebots aufgrund des Gleichheitssatzes.

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24
Q

Welche Theorie wendet der VwGH an um eine Verwaltungs-Norm auszulegen, hinsichtlich ihrer Fähigkeit Individuen Parteistellung zu verleihen?

A

Durch die SCHUTZNORMTHEORIE: “Wird einer Behörde eine Pflicht auferlegt, deren Erfüllung einer bestimmten Person und nicht bloß der Allgemeinheit liegt, so ist das Indiz für Parteistellung”

Umgekehrt: falls Norm nur öffentlichen Interesse dient: keine Parteistellung.

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25
Q

AVG: Genießt auch der Parteistellung der nur Verpflichtungen auferlegt bekommt und keine Rechte?

A

Ja. Das rechtliche Interesse/Rechtsanspruch besteht dann hier darin, dass die Verpflichtungen dem G entsprechend festgestellt bzw. verfügt wird.

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26
Q

Wird jemand Partei durch Zustellung eines an ihn adressierten Bescheides, obwohl gar keine Parteistellung vorliegen könnte?

A

Nein. Aber partiell schon, da man Parteistellung erlang in dem Verfahren, der diesen Bescheid bekämpfen soll.

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27
Q

Parteistellung aus dem EU-Recht: welche Unterschiede ergeben sich aus VO im Unterschied zur RL?

A

VO hier ist durch autonome Auslegung herauszufinden ob sich Parteistellung ergibt.

RL: hier ist primär das umgesetzte Recht auszulegen aber natürlich auch eine unionsrechtskonforme Interpretation durchzuführen. EuGH verlangt effektive Durchsetzung + darf nicht schwieriger durchsetzbar sein als nationale

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28
Q

Hat gem § 8 AVG wirklich nur der Parteistellung der auch wirklich ein Recht inne hat?

A

Nein. Das ist ja Ziel des Verwaltungsverfahrens und somit erst Ergebnis. Darum hat bereits derjenige Parteistellung der dies behauptet.

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29
Q

Was sind Formalparteien?

2.) und wie heißen sie, wenn Verwaltungsorgane zu Formalparteien erklärt werden?

A

Formalparteien sind eine Untergruppe von Legalparteien, also Parteien, die kraft Gesetz ausdrücklich zu Parteien erklärt werden.
Formalparteistellung ist geschaffen worden um bloß PROZESSUALE Rechte einzuräumen. Also nicht inhaltliche. Zum Zweck der Sicherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit der abschließenden Bescheide.

2.) Organparteien oder Amtsparteien.

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30
Q

Welche Bestimmung im AVG ist für die Parteifähigkeit maßgeblich? (Nicht die Beteiligtenfähigkeit)

A

§ 9 AVG: Jede Partei ist Beteiligter. Darum gilt § 9 AVG trotzdem und ist hier maßgeblich. Wer rechtsfähig ist kann auch Parteifähig sein.

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31
Q

Wonach richtete sich im AVG die Handlungsfähigkeit?

A

Auch § 9 AVG: Nämlich nach der Handlungsfähigkeit

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32
Q

Können mehrere Vertreter für einen Beteiligten bestellt werden?

A

Ja. (Ist aber problematisch wenn widersprechende Erklärungen abgegeben werden)

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33
Q

Unterscheide und erkläre den Rechtsbeistand vom Vertreter!

A

Rechtsbeistand ist gem § 10 Abs 5 ein NICHT vertretungsbefugter Beratungsmensch der mitgehen kann zum Prozess und aber nur beraten kann.

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34
Q

Was hat Behörde von Amtswegen zu tun, falls Zweifel über Vertretungsbefugnis auftauchen? Ist dann die getätigte Eingabe des zweifelhaften Vertreters zurückzuweisen?

A

Nein. Bei Zweifeln muss gem § 13 Abs 3 AVG ein “Mängelbehebungsauftrag” erlassen werden. Durch nachträgliche Vorlage einer Vollmacht können somit Mängel geheilt werden.

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35
Q

Wann wird die Beendigung der Vertretungsbefugnis der Behörde ggü wirksam?

A

Erst sobald diese informiert wird. Auf Grund des § 10 Abs 2 AVG

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36
Q

Falls Beteiligter und Vertreter widersprechende Erklärungen abgeben: welche geht welcher vor?

A

Die des Beteiligten

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37
Q

Was muss Behörde tun, falls Antrag einen unklaren Inhalt hat?

A

Wichtig ist der Gegenstand des Antrags für viele Dinge (Bescheid Inhalt, Erfüllung der Entscheidungspflicht) deshalb hat behörde von Amts wegen den Gegenstad zu ermitteln, z.B durch Vernehmung des Beteiligten.

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38
Q

Welche Form muss ein Anbringen haben?

A

Gem § 13 AVG Abs 1: Formfreiheit: Aber zwingend SCHRIFTLICHKEIT bei Rechtsmittel und Anbringen, die an Frist gebunden sind

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39
Q

Falls Schriftlichkeit verlangt ist AVG: Ist diese gegeben falls Mündliches Anbringen von Behörde in Niederschrift protokolliert wurde?

A

Ja

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40
Q

AVG: Was gilt, falls Zweifel über Identität besteht beim Einbringen?

A

Dann gilt gem § 13 Abs 4 AVG, der Abs 3. Also ein Auftrag zur Behebung des Mangels. Falls diesem nicht in Frist entsprochen wird, gilt Anbringen als zurückgezogen.

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41
Q

Falls beim Anbringen Unterlagen fehlen: AVG: muss diese Frist angemessen lang sein um diese Unterlagen zu beschaffen?

A

NEIN. Sondern nur angemessen lang um Unterlagen vorzulegen. Es sollen schon alle nötigen Unterlagen ja bereits existiert haben

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42
Q

Welches Grundrecht wird verletzt, falls ein Anbringen ohne Verbesserungsauftrag zurückgewiesen wird?

A

Recht auf gesetzlichen Richter

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43
Q

AVG: Wie lange kann Verfahrensleitender Antrag geändert werden?

A

Gem § 13 Abs 8 AVG: bis zur Schließung eines Ermittlungsverfahrens gem § 39 Abs 3

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44
Q

AVG: Was kann durch eine Änderung des verfahrenseinleitenden Antrags verändert werden?

A

Gem § 13 Abs 8 AVG: Soll nicht gegen das Wesen des Antrags sprechen und nicht örtliche/sachliche Zuständigkeit ändern.

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45
Q

AVG: Gegenüber wem gilt die Manuduktionspflicht der Behörden?

A

§ 13a AVG: gegenüber den nicht berufsmäßig vertretenen

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46
Q

Führt Verletzung der Manduktionspflicht zur Erstreckung gesetzlicher Fristen? (AVG)

A

Nein, kann aber ein wesentlicher Verfahrensmangel darstellen.

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47
Q

AVG: Was ist eine Niederschrift?

A

Eine formgebundene Beurkundung einer Verfahrenshandlung

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48
Q

Im AVG gibt es zwei Fälle (nenne 1) wo Niederschriften zwingen notwenidg sind, und mehrere (nenne 1) Fälle wo dies “erfoderlichenfalls” zu tun ist!

A

A.) Zwingend: § 44 Abs 1 AVG: mündliche Verhandlungen, § 62 Abs 2 AVG: Verkündung mündlichen bescheids

B.) Erforderlichenfalls: § 14 Abs 1 AVG: Inhalt mündlicher Anbringungen; § 14 Abs 3: Verfahrenshandlungen, die mit Beteiligten vorgenommen werden;

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49
Q

Die Niederschrift im AVG liefert “vollen Beweis”. Ist ein Gegenbeweis zulässig?

A

Ja, gem § 15 AVG

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50
Q

Warum hat die Niederschrift die Beweiskraft einer öffentlichen urkunde gem § 47 AVG?

A

Weil gem § 15 AVG, die Niederschrift als voller Beweis gilt, bis zum Beweis des Gegenteils.

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51
Q

AVG: Was ist ein Aktenvermerk?

A

Eine Beurkundung von verfahrenshandlungen (Wie eine Niederschrift), jedoch geringere Förmlichkeit und OHNE Beteiligung der Beteiligten.

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52
Q

AVG: Wie ist die Beweiskraft eines Aktenvermerks zu beurteilen?

A

Gilt auch als § 47 Öffentliche urkunde, obwohl sie in § 15 AVG nicht genannt wird.

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53
Q

Ist Akteneinsicht von Amtswegen gem AVG zu gewähren?

A

Nein, auf Verlangen der Partei

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54
Q

AVG: ist Behörde verpflichtet Aktenkopien der Partei zu übersenden?

A

Nein.

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55
Q

ZustellG: Handelt der Zusteller als funktionelles Organ der Behörde?

A

Ja gem § 4 ZustellG

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56
Q

§ 17 Abs 4 AVG: Verweigerung der Akteneinsicht erfolgt durch “Verfahrensordnung”. Was soll das heißen?

A

Dass die Verweigerung ERST im Rechtsmittel gegen die Sache erledigenden Bescheid bekämpfbar ist. Nicht sofort. (Außer man sucht an als “nicht beteiligte Person”, die nicht Adressat des Bescheides ist. Dann ist die Akteneinsichtsabweisung als Bescheid anfechtbar)

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57
Q

AVG: Dürfen Beteiligte, (NICHT Parteien gemeint) Akteneinsicht bekommen? Haben sie sogar ein Recht drauf?

A

Sie haben kein Recht. Gem 17 AVG steht dies nur Parteien zu. Jedoch normiert § 17 kein Verbot der Behörde. Somit kann sehr Wohl auch anderen Personen Akteneinsicht gewährt werden.

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58
Q

AVG: Haben präkludierte oder übergangene Parteien Akteneinsichtsrechte?

A

Laut Rsp: Ja. Soweit sie diese zur Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten benötigen.

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59
Q

AVG: § 17 Abs 3 Akteneinsicht-Verweigerung:
1.) reichen wirtschaftliche Interessen einer Partei um Akteneinsicht teilweise zu verweigern?

2.) Falls Verweigerungsgründe vorliegen, aber einer Partei zu Unrecht hergezeigt wurde: Können sich dann andere auf diesen Umstand berufen und ebenfalls Akteneinsicht bekommen?

3.) Falls Verweigerungsgrund NUR ggü einer Person vorliegt, dürfen dann ALLE diesen Aktenbestandteil Nicht einsehen?

A

1.) Ja

2.) Ja, weil Abs 2 bestimmt, dass alle gleich informiert werden müssen

3.)Ja, wenn einem verwehrt bleibt, dann ist es allen zu verwehren. Dies ist aber umstritten

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60
Q

Wie kann eine Behörde eine Person laden, deren persönliche Erscheinung notwendig ist gem § 19 AVG, wenn diese Person nicht in ihrem Amtssprengel ihren Wohnsitz hat?

A

Dann kann gem § 55 AVG durch ersuchte oder beauftragte Behörden vorzugehen

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61
Q

Welche zwei Formen kann die Ladung im AVG haben? Und welche Unterschiede ergeben sich?

A

1.) einfache Ladung gem § 19 Abs 4: ist NICH>T vollstreckbar

2.) Ladungsbescheid: droht Zwangsstrafen an: gem § 18 Abs 5

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62
Q

Ist eine einfache Ladung bekämpfbar?

A

Nein, da sie gem § 19 Abs 4 durch Verfahrensanordnung geschieht.

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63
Q

Was gilt falls einem Ladungsbescheid die Zwangsstrafen fehlen?

A

Dann ist er als einfache Ladung zu deuten.

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64
Q

Gibt es Konsequenzen wenn man einer einfachen Ladung nicht Folge leistet?

A

Ja. Diese ist zwar nicht direkt vollstreckbar, aber:
gem § 49 Abs 5, § 51 ist einem Zweugen/Beteiligten ein Kostenersatz aufzuerlegen, die durch seine Säumnis entstanden sind.
(Selbes gilt für Ladungsbescheid + natürlich vollstreckbarkeit)

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65
Q

Leistungsbescheid AVG: Welches Grundrecht wird verletzt, falls Zwangsvorführung OHNE vorherige Androhung vollstreckt wird?

A

Das Recht auf persönliche Freiheit

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66
Q

AVG: Was muss eine behördliche Erledigung aufweisen, damit diese Wirksam ist?

A

§ 18 AVG: Einerseits gem Abs 3 die interne “GENEHMIGUNG” und gem Abs 4 die außenwirksame “BEKANNTGABE” an die Rechtsunterworfenen

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67
Q

AVG: Was gilt falls die Unterschrift auf einer schriftlichen Erledigung von dem Genehmigenden fehlt?

A

Dann ist diese Erledigung absolut nichtig

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68
Q

Fallen Fotos auch unter das ZustellG?

A

Ja, weil das ZustellG nur von “Aufzeichnungen” spricht

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69
Q

In welche zwei unterschiedliche Akte ist die Zustellung gegliedert?

A

1.) In die Zustellverfügung gem § 5 ZustellG (Zustelladresse wird festgelegt, oder die Form der Zustellung)
2.) In den eigentlichen Zustellvorgang

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70
Q

Kennst du eine alternative Zustellung anstatt mittels ZustellG?

A

Ja:
1.) § 44f AVG: Zustellung durch Edikt im Großverfahren
2.) BAO
3.) ERV

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71
Q

ZustellG: “Zustellung durch Bedienstete der Behörde”; Ist eine Zustellung durch andere Behörden im Wege einer Amtshilfe darunter auch zu subsumieren?

A

Ja. Dies ist gem § 22 B-VG auch zulässig

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72
Q

Können Amtshaftungsansprüch entstehen aufgrund von Handlungen des Zustellers (Post z.b)?

A

Ja, da dieser gem § 4 ZustellG funktionell als Organ der Behörde tätig wird, die zustellen möchte.

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73
Q

Wer ist Empfänger iSd ZustellG?

A

Das ZustellG kennt nur einen formellen Empfänger-Begriff: deshalb gilt der als namentlich genannte als Empfänger. (§ 2 Z 1 ZustG)

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74
Q

Das ZustellG kennt ja einen formellen EMpfängerbegriff: Also der ist Empfänger auf den die Zustellung adressiert ist. Was gilt aber falls genau die Person tatsächlich vom Inhalt erfährt, die zwar nicht genannt wurde, aber in Wirklichkeit Empfänger hätte sein sollen?

A

Dann ist sie trotzdem nicht Empfänger, da damit die Rechtssicherheit gewahrt wird.

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75
Q

Falls eine Person als Zustellungsbevollmächtigter bestellt wurde, MUSS dann an diesen zugestellt werden? Also muss dieser dann immer als Empfänger adressiert werden?

A

Ja. Gem § 9 Abs 3 ZustG

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76
Q

Kann es zu einer Heilung kommen, falls nicht der Zustellungsbevollmächtigte adressiert wurde sondern der Vertretene?

A

Ja, gem § 9 Abs 3 ZustG, falls der Zustellungsbevollmächtigte tatsächlich es in Vollständigkeit zugestellt bekommt.

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77
Q

Kann man einem Empfänger gem dem ZustG “an jedem Ort” zustellen?

A

Grds nicht. Sondern nur an einer Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG. (Wohnung z.B)
Jedoch bestimm § 24a:
Z1: Empfänger zur Annahme bereit ist
Z2: Empfänger keine inländische Abgabestelle hat

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78
Q

Welche Abgabestelle kommt für den Empfänger in Frage? Und an was ist hier Behörde gebunden?

A

Gem § 2 Z 4: “die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort”
Behörde ist an KEINE Reihenfolge gebunden. Kann sich eine Abgabestelle aussuchen.

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79
Q

Was ist die Konsequenz, falls während eines laufenden Verfahrens die neue Abgabestelle aufgrund eines Umzugs (z.B) nicht bekanntgemacht wird?

A

Dann tritt § 8 Abs 2 ein: man kann an die alte Abgabestelle zustellen durch einfache Hinterlegung

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80
Q

Was unterscheidet den Postbevollmächtigten vom Zustellungsbevollmächtigten?

A

Der Postbevollmächtigte gem § 13 Abs 2 ZustG ist NICHT Empfänger, also wird auch nicht an ihn adressiert. Sehr wohl kann gültig ihm zugestellt werden aber er nimmt nicht in eigenem Namen entgegen.

Der Zustellbevollmächtigte ist gem § 9 ZustG im eignen Namen Empfänger. Es darf nur an diesen zugestellt werden

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81
Q

Wann muss im AVG “zu eigenen Handen zugestellt” werden?

A

Gem § 22 AVG: falls besonders wichtige Gründe vorliegen (wenn Bescheid besonders schwerwiegend ist) oder Gesetz es verlangt

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82
Q

Welche Dokumente dürfen an einen “Ersatzempfänger” zugestellt werden? Und was ist ein Ersatzempfäner?

A

Alles, außer § 21 “zu eigenen Handen”
Gem § 16 ZustG ist Ersatzempfänger, jede erwachsene Person, die an derselben Abgabestelle wohnt/arbeitet.

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83
Q

Was ist “Erwachsen” iSd § 16 ZustG Erwachsenen Person, die Ersatzempfänger sein kann?

A

Mit Erwachsen meint Rsp so 15 Jährige

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84
Q

Kann der Ersatzempfänger die Annahme verweigern nach dem ZustG?

A

Ja grds schon. AUSSER er lebt gem § 16 Abs 2 ZustG im selben Haushalt.

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85
Q

ZustG: Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich: Ersatzempfänger, der im gemeinsamen Haushalt lebt verweigert Annahme; oder Ersatzempfänger, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt verweigert Annahme?

A

1.) Gemeinsamer Haushalt: Dann ist § 20 einschlägig, da dieser dazu verpflichtet ist eigentlich: es kommt zur Zustellung durch “zurücklassung”

2.) Bei sonstigen Ersatzempfängern führt dies zu § 17 ZustG: nämlich zur “Hinterlegung” (die auch zur Zustellung führen kann, nach erstem Tag wo es abzuholen wäre außer…)

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86
Q

Können gesetzliche oder verordnungsgemäß festgelegte Fristen im AVG verlängert werden?

A

Nein. Gem § 33 Abs 4 AVG

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87
Q

Kann im AVG eine Frist zu Mittag ablaufen?

A

Nein. Gem § 32 Abs 2 nur mit Ende des Tages

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88
Q

AVG: Beginn einer Frist: Was ist der unterschied, falls die Frist in (A.) Tagen oder (B.) Wochen festgesetzt ist? Also wie unterscheidet sich der Beginn?

A

A.) Beginnt am Montag 1. Jänner die Frist für 8 Tage, startet sie am Dienstag 2. Jänner

B.) Beginnt am Montag 1. Jänner die Frist für eine Woche, startet sie bereits am Montag den 1. Jänner

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89
Q

AVG: Ende einer Frist: Was ist der unterschied, falls die Frist in (A.) Tagen oder (B.) Monaten festgesetzt ist? Also wie unterscheidet sich das Ende?

A

A.) Bei Tagen endet die First mit Ablauf des letzten Tages der Frist: Beginnt am 5. Mai um 00:00 und endet am 8. Mai um 24:00

B.) Endet am Tag der dem Tag entspricht mit dem die Frist begonnen hat. Außer es gibts nicht im nächsten Monat dann der letzte von dem:
Am 31. Jänner beginnt ein Monatige Frist: endet am 28. Februar, weil es keinen 31. Februar gibt

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90
Q

AVG: Wo ist die Sitzungspolizei normiert?

A

In § 34 AVG

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91
Q

Muss eine sitzungspolizeiliche Maßnahme konkret zuvor angedroht werden?

A

Ja. § 34 AVG

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92
Q

Die Entfernung einer Partei aufgrund von Sitzungspolizeilichen Maßnahmen, führt zur Postulationsunfähigkeit. Wie ist dann weiter zu verfahren? Kann die Amtshandlung trotzdem stattfinden?

A

Der entfernten Partei ist die Bestellung eines Bevollmächtigten aufzutragen (sofern sie noch nicht vertreten ist). Leistet die Person nicht UNVERZÜGLICH folge ist die Amtshandlung durchzuführen in ihrer Abwesenheit.

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93
Q

Warum ist eine Ordnungsstrafe bekämpfbar?

A

Weil sie ein verfahrensrechtlicher Bescheid ist, gegen den Beschwerde an das in der Hauptsache zuständige VwG zulässig ist

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94
Q

Wer bekommt das Geld der Ordnungsstrafen aus Sitzungspolizei?

A

Gem § 36 AVG: die Gebietskörperschaften bekommen das Geld, die den Aufwand der Behörde tragen

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95
Q

Mit welchem bestimmten Verfahrensakt wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet?

A

Mit keinem bestimmten. Intern kann dies schon durch einen Aktenvermerk starten; Nach außen durch Ladung oder Stellungnahmenaufforderung bekannt werden

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96
Q

Was macht es für einen Unterschied ob ein Verfahren NUR auf Antrag einzuleiten ist im AVG? (Betreffend der Zurückweisung)

A

Dass die Zurückweisung in Bescheidform zu ergehen hat

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97
Q

Welches Recht wird einer Person verletzt falls ein Verfahren, das NUR auf Antrag eingeleitet werden kann, von AMTS wegen eingeleitet wird?

A

Das Recht auf den gesetzlichen Richter wird verletzt.

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98
Q

Nur welche Partei kann die Entscheidungspflicht einer Behörde gem Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG geltend machen?

A

Die die ein Antragsrecht hat auf Verfahrenseinleitung

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99
Q

Welche zwei Grundsätze ergeben sich aus § 37 AVG?
“Zweck des Ermittlungsverfahrens ist, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen und den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. “

A

1.) Grundsatz der materiellen Wahrheit

2.) Grundsatz des Parteiengehörs

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100
Q

Wie kann man sich wehren, falls gar kein Ermittlungsverfahren, oder nur ur wenig gemacht wird?

A

Hier wird Willkür geübt laut VfGH. Dies stellt somit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar.

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101
Q

Das Recht auf Gehör aus § 37 AVG: Bietet dies Anspruch auf mündliche Verfahrensführung?

A

Nein. Es reicht wenn man SCHRIFTLICH die Möglichkeit hat teilzunehmen.
Es bedeutet vielmehr dass man formlos alles vorbringen kann und Behörde sich auseinandersetzen muss

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102
Q

Gibt es auch ein “Überraschungsverbot” im AVG?

A

Laut VwGH ja: Behörde darf nicht aufgrund von Sachverhalten entscheiden, die den Parteien nicht bekannt sind.

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103
Q

Wie kann nach ständiger Rsp eine Verletzung des Parteiengehörs sanieren?

A

Falls im angefochtenen Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dargelegt sind ODER wenn Partei im Rechtsmittelverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme hatte

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104
Q

Warum ist der Spielraum der Behörde besonders Groß im AVG betreffend Ermittlungsverfahren?

A

Weil in § 39 AVG steht: in Abs 1: Für Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind die Verwaltungsvorschriften maßgebend; gibt es aber solche nicht (!) dann hat Behörde gem Abs 2 von Amtswegen vorzugehen und “Gang des Ermittlungsverfahrens zu bestimmen”.

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105
Q

Gibt es die Grundsätze der Mündlichkeit/Unmittelbarkeit/Öffentlichkeit im AVG?

A

Nein. Behörden KÖNNEN Mündlich verhandeln.

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106
Q

Kann die Anordnung einer mündlichen Verhandlung abgesondert bekämpft werden?

A

Nein. Sie stellt eine Verfahrensanordnung dar.

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107
Q

Wie kann die Nichteinbeziehung einer Partei bei einer mündlichen Verhandlung “sanieren”?

A

Laut VwGH saniert es, weil Partei, bzw. wenn Partei, in einem Rechtsmittel ALLE Einwendungen erheben kann, die sie bei der mündlichen Verhandlung hätte erheben müssen.

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108
Q

Kann im AVG Verhandlungsort ein Gasthaus sein?

A

Ja. Da die Behörde frei ist bei der Entscheidung, solange es zweckmäßig erscheint und auf Behinderte geachtet wird gem § 40 AVG

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109
Q

Wie wird eine AVG mündliche Verhandlung anberaumt?

A

§ 41 Abs 1: Durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten.
Falls Beteiligte nicht Bekannt sind, aber in Betracht kommen: amtliche Kundmachung durch AMtstafel oder online

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110
Q

Was sind die Voraussetzungen bei einer Verständigung zur mündlichen Verhandlung, damit die Säumnis folgen des § 42 AVG eintreten?

A

Gem § 41 Abs 2 hat die Verständigung bzw. Kundmachung über Anberaumung einen Hinweis auf Säumnisfolgen des § 42 zu enthalten. Falls dies nicht enthalten ist können die Säumnisfolgen nicht eintreten.

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111
Q

AVG: Warum präkludiert die Person niemals, auf deren Antrag ein Verfahren eingeleitet wurde?

A

Wegen § 42 Abs 4 AVG: falls sie Verhandlung versäum, so kann sie auf seine Kosten verschoben werden oder ohne ihn verhandelt

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112
Q

Wie weit wirkt die Wirkung der Präklusion gem § 42 AVG?

A

Sie wirkt NUR für das Verfahren, nicht für zukünftige (also verliert man nicht die materielle Berechtigung)
Aber für das Verfahren voll und ganz somit auch für Rechtsmittelmöglichkeiten oder Wiedereinsetzungen, die beide NICHT möglich sind.

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113
Q

Trifft die Präklusionswirkung des § 42 Abs 1 AVG auch die Partei, die bekannt war und deshalb persönlich zu laden gewesen wären, dies aber unterblieb und NUR kundgemacht wurde?

A

ja.

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114
Q

Eine Quasi-Wiedereinsetzung gem § 42 Abs 3 AVG steht nicht mehr zu, falls rechtskräftig entscheiden worden ist. Was ist “rechtskräftig” in dem Zusammenhang?

A

Dass Keiner Partei noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

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115
Q

Wie kann es gem § 42 AVG zu einer “Teilpräklusion” kommen?

A

Falls rechtmäßig erhobene Einwendungen erhoben wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nur auf diese sich gestützt werden und diese ausgeführt werden aber NICHT WEITERE Einwendungen vorbringen

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116
Q

Was ist gem Art 43 Abs 5 “Zustandekommen eines Ausgleichs”?

“(5)Stehen einander zwei oder mehrere Parteien mit einander widersprechenden Ansprüchen gegenüber, so hat der Verhandlungsleiter auf das Zustandekommen eines Ausgleichs dieser Ansprüche mit den öffentlichen und den von anderen Beteiligten geltend gemachten Interessen hinzuwirken”

A

Das ist das Pendant zum privatrechtlichen Vergleich. Jedoch viel eingeschränkter, da öffentliches Rehct viel weniger dispositionen zulässt. Aber z.B möglich: “Verzicht”

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117
Q

Warum muss man Einwendungen, die man vor eine Vertagung erhoben hat, nicht nocheinmal erheben, damit eine Präklusion ausgeschlossen ist?

A

Weil eine mündliche Verhandlung, die “vertagt” wird, trotzdem als Einheit gesehen wird.

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118
Q

Welche Verfügungen des Verhandlungsleiters im Rahmen einer mündlichen Verhandlung sind selbstständig bekämpfbar und welche nicht?

A

Eigentlich fast alle NICHT selbstständig bekämpfbar, sondern erst in einem Rechtsmittel als Verfahrensfehler erhebbar.
Selbstständig bekämpfbar: Ordnungs-und Mutwillensstrafen gem §§ 34ff AVG, sowie Aussetzung des Verfahrens gem §A 38 AVG.

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119
Q

Nur wann ist eine Vorfrage für die Hauptfrage im AVG PRÄJUDIZIELL?

A

Wenn die Vorfragenentscheidung unabdingbar ist für die Beantwortung der Hauptfrage und die diese in einer die Verwaltungsbehörde BINDENDEN Weise regelt.

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120
Q

Führt eine Gesetzeswidrige Entscheidung der Vorfrage auch zur Rechtswidrigkeit der darauf gestützten Hauptfrage?

A

Ja, immer

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121
Q

Ist die Frage der Verfassungskonformität einer Norm eine Vorfrage? (also anhängiges Normprüfungsverfahren beim VfGH)?

A

Nein. Da Verwaltungsbehörden an gehörig kundgemachte generelle Rechtsvorschriften gebunden sind.

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122
Q

Für das Vorliegen einer Vorfrage ist wesentlich, dass alle Behörden an diese Entscheidung gebunden sind. Doch fraglich wann so eine Bindungswirkung ggü den Beteiligten eintritt?

A
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123
Q

Wann kann Behörde im AVG das Hauptverfahren zugunsten einer Vorfrage aussetzen?

A

Falls Vorfrage schon Gegenstand eines anhängigen Verfahrens ist gem § 38 AVG.

NICHT, falls dies nicht der Fall ist. Dann hat Behörde selbstständig die Vorfrage zu beurteilen.

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124
Q

Hat die Partei bei Vorliegen der Aussetzungsvoraussetzungen (Falls Vorfrage schon Gegenstand eines anhängigen Verfahrens ist gem § 38 AVG.) einen Anspruch darauf?

A

Nein. Verwaltungsbehörde KANN aussetzen. Somit besteht Ermessensspielraum

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125
Q

AVG: Was gilt bezüglich Aussetzung bzw. Unterbrechung des Verfahrens über die Hauptfrage falls Behörde (VwG) ein Vorabentscheidungsverfahren an EuGH gestellt hat?

A

§ 38a AVG: Antragstellende Behörde darf NICHT Verhandlung schließen sondern nur solche Handlungen vornehmen, die nicht durch Vorabentscheidungsverfahren beeinflusst werden.
JEDOCH: hat Behörde Ermessensspielraum was sie als “Beeinflussung” wertet. Abs 2: falls sie es nicht mehr erforderlich erachtet hat sie den Antrag auf Vorabentscheidung zurückzuziehen.

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126
Q

nach Schluss des Ermittlungsverfahrens im AVG: In welchem Fall sind NEUE Tatsachen vonden Parteien vorgebracht zu berücksichtigen (nova producta)?

A

Gem § 39 Abs 4: Falls Partei glaubhaft macht, dass sie nicht schuld ist an verspätetem Vorbringen UND die Tatsachen voraussichtlich ein NEUES Ergebnis bringen.

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127
Q

AVG: Wann kann ein Ermittlungsverfahren entfallen?

A

§ 56 AVG: Entfall des Ermittlungsverfahrens = Ein Ermittlungsverfahren kann ausnahmsweise entfallen:
❖ bei der Erlassung eines Ladungsbescheids §19(3) AVG
❖ im Mandatsverfahren §57(1) AVG
❖ „soweit der Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist.“ §56 AVG zB dann, wenn Anbringen eingebracht werden, deren Unzulässigkeit evident ist.

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128
Q

Gibt es Beschränkungen der Beweismittel im AVG?

A

Nein! Es nennt nur deklarativ ein paar

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129
Q

Wann reicht statt Gewissheit nur die “Glaubhaftmachung” über das
Vorliegen eines entscheidungsrelevanten Sachverhalts?

A

Wenn es explizit im Gesetz steht: z.B § 42 abs 3, 49 abs 4, 53 abs 1, 71 abs 1 Z 1 AVG

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130
Q

Für welche Tatsachen braucht es keinen Beweis im AVG?

A

§ 45 Abs 1: offenkundig oder Gesetz eine Vermutung aufgestellt hat

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131
Q

AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Worauf stützt sich dieser?
2.) Können Parteien gar nicht selbst Beweisanträge stellen?

A

1.) Auf § 39 Abs 2
2.)Doch gem § 43 Abs 2 schon

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132
Q

AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Trifft Parteien sogar eine Pflicht zur Beitragung der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes?

A

1.) Ja, gem § 39 Abs 2a

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133
Q

AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Was ist die Folge, falls die Parteien ihrer Verfahrensförderungspflicht nicht nachkommen?

A

Dann führt dies NICHT zur Präklusion der Beweisanträge wie in der ZPO. Aber es unterliegt der freien Beweiswürdigung

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134
Q

AVG: was besagt der Grundsatz der materiellen Wahrheit und woraus ergibt er sich?

A

Er ergibt sich aus der Offizialmaxime und bedeutet, dass die Behörde die “objektive Wahrheit” dh. den wirklichen, entscheidungsrelevanten SV festzustellen hat. (Heißt: falls Parteien sagen: passt schon macht uns nix, geht das nicht. Behörde muss trotzdem materielle Wahrheit herausfinden)

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135
Q

Warum kann Behörde, wenn sie eine Frist im AVG für eine Stellungnahme an die Parteien setzt, in § 45 Abs 3, das verspätete Vorbringen der Parteien unbeachtete lassen? Es war ja zu spät?

A

Weil Behörde durch Grundsatz der materiellen Wahrheit verpflichtet dazu ist die Wahrheit herauszufinden

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136
Q

Woraus ergibt sich im AVG die freie Beweiswürdigung?

A

Aus § 45 Abs 2

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137
Q

AVG: Wo sind die Überlegungen der behörde, die sich aufgrund der freien Beweiswürdigung ergeben aufzunehmen?

A

Gem § 60 AVG in die Begründung des Bescheids.

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138
Q

Welches Beweismittel ist eine Ausnahme von dem Grundsatz der freien Beweiswürdiung? (AVG)

A

Urkunden gem Art 47 AVG

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139
Q

AVG: Können auch Beweismittel verwertet werden, die durch eine Rechtsverletzung zustande gekommen sind?

A

Grds ja. Aber dann nicht wenn die Verwertung explizit gesetzlich verboten wurde.

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140
Q

AVG: Beweisaufnahme: Wie schaut das mit der mittelbaren oder unmittelbaren Beweisaufnahme aus?

A

Für Verwaltungsverfahren gilt die Unmittelbarkeit NICHT. Gem § 55 Abs 1 AVG kann man sich auch durch beauftragte Organe aushelfen lassen.

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141
Q

Welche besondere Bestimmung gibt es im AVG bezüglich dem Recht auf Gehör im Bereich der Beweiswürdigung?

A

Den § 45 Abs 3 AVG: Den Parteien ist von Amts wegen die Beweisaufnahme zur Kenntnis zu bringen, und ausreichend Zeit zu geben um darauf Stellung zu nehmen.

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142
Q

Sieht das AVG eine Vorlage von Urkunden vor?

A

Nein, nicht so wie die ZPO. Aber mittels § 19 Abs 2 AVG: kann in der Ladung aufgetragen werden “Behelfe und Beweismittel” mitzunehmen.

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143
Q

Was sind “Urkunden” iSd Urkundenbeweis im AVG?

A

Urkunden sind Aufzeichnungen über rechtlich erhebliche Umstände („schriftliche Vergegenständlichung von Gedanken“). Das AVG unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Urkunden.

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144
Q

Was sind “Dispositivurkunden”?

A

Das sind “konstitutive urkunden”. Bei öffentlichen Dispositivurkunden ist der Gegenbeweis ausgeschlossen. Es handelt sich nämlich um die Ausfertigung von einem bescheid z.B; also immer normative Akte (auch private wie: Testament)

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145
Q

Was sind “öffentliche Urkunden”? Und wie schaut ihre Beweiskraft aus?

A

Urkunden, die von einer österreichischen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person zB Notar innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet worden sind.
Öffentlichen Urkunden kommt gem §310(1) ZPO die Vermutung der Echtheit zu. §292(1) ZPO bestimmt, dass öffentliche Urkunden den VOLLEN BEWEIS dessen begründen, was in ihnen amtlich verfügt, erklärt oder bezeugt wird.

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146
Q

Inwiefern erweitert das AVG die Beweiskraft öffentlicher Urkunden im Vergleich zur ZPO?

A

Im § 47 AVG ist normiert, dass auch voller Beweis über jene Tatsachen geliefert sind, die von der Aussteller Behörde zwangsläufig festgestellt werden mussten, und in der inländisch öffentlichen Urkunde ausdrücklich genannt sind.
(Z.b Ausstellung eines Reisepasses beweist auch österreichische Staatsbürgerschaft weil die damals festgestellt werden musste)

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147
Q

Was sind “private Urkunden”? Und wie schaut ihre Beweiskraft aus?

A

Urkunden, die keine öffentlichen Urkunden sind. Sofern sie von den Ausstellern unterschrieben sind, begründen sie den vollen Beweis darüber, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern selbst herrühren. (Dies gilt aber nur für unbedenkliche Urkunden. Falls Mängel vorliegen gilt FREIE BEWEISWÜRDIGUNG)

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148
Q

Was muss Zeuge tun um seine Aussage auf verweigerungsgründe des AVG stützen zu können?

A

Er muss diese Gründe gem § 49 Abs 4 AVG glaubhaft machen

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149
Q

Wie ist § 48 AVG zu werten, wenn ein Verstoß dagegen passiert? Kann man diese Zeugenaussagen trotzdem berücksichtigen?

A

Nach Rsp: Nur Z 1 ist absolut unbrauchbar, also von eine unfähigen Person

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150
Q

Können Beteiligte im AVG vernommen werden?

A

Ja, explizit in § 51 genannt.
Jedoch sind sie dann keine “Zeugen”. Ihre Falschaussagen sind auch nicht gerichtlich strafbar. Ordnungsstrafen sind jedoch möglich

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151
Q

Wann hat ein Sachverständigen Beweis im AVG zu erfolgen?

A

Falls dieser NOTWENDIG ist gem § 52 Abs 1: Heißt entweder gesondert gesetzlich verlangt oder falls Fachkenntnisse nötig sind, über welche die Verwaltungsbehörde nicht verfügt

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152
Q

AVG: Sind Sachverständige Verwaltungsorgane?

A

Jein. NUR Amtssachverständige sind Verwaltungsorgane: Amtsarzt z.B

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153
Q

AVG: Müssen Sachverständige bestellt werden?

A

Jein. Amtssachverständige werden nicht bestellt sondern nur beigezogen.

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154
Q

AVG: Ist ein Sachverständiger weisungsgebunden?

A

Jein. Der Amtssachverständige ist ein Verwaltungsorgan. Dementsprechend ist er weisungsgebunden. Der andere ist NICHT weisungsgebunden.

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155
Q

AVG: Können SV von einer Partei abgelehnt werden?

A

Jein. Der Amtssachverständige nicht. Nichtamtliche schon, wenn die Partei die Umstände glaubhaft macht.

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156
Q

AVG: Was ist ein Augenschein?

A

Augenschein §54:
Augenschein ist die sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen durch behördliche Organe zu Beweiszwecken.
Er ist in zahlreichen Verwaltungsvorschriften ausdrücklich angeordnet. „Lokalaugenschein“

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157
Q

Wann kann es zur Einstellung des Verwaltungsverfahrens kommen, ohne dass es durch Bescheid erledigt wird? Nenne 2 Fälle!

A

1.) Verfahren auf Antrag eingeleitet wurde und Antrag zurückgezogen wurde
2.) Partei stirbt und Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt (z.B bei Höchstpersönlichen Rechten)
3.) Verfahren auf Amtswegen eingeleitet wurde und keine Partei Anspruch auf Erlassung eines Bescheid hat

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158
Q

Wie hat die Einstellung eines Verfahrens zu erfolgen?

A

Mittels Aktenvermerk gem § 16 AVG.

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159
Q

Kann ein formloser Verwaltungsakt als “bescheid” gelten?

A

Ja, nach hA ist der Inhalt entscheidend, nicht die Form. Zumindest ist allein die Tatsache, dass ein Bescheid nicht also solcher ausdrücklich bezeichnet wurde NICHT ausreichend

(Eine gewisse Form ist eben schon entscheidend, allein aus dem Grund der Abgrenzungsmöglichkeit von einer Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)

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160
Q

Wie schaut das mit der Rechtskraft von “Verfahrensanordnungen” aus?

A

Diese werden nicht rechtskräftig. Sie können bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens JEDERZEIT abgeändert oder aufgehoben werden

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161
Q

Was sind Leistungsbescheide? Was machen sie abstrakt?

A

Leistungsbescheide konkretisieren und individualisieren gesetzliche Verpflichtungen.
zB Vorschreibung einer Geldleistung

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162
Q

Wann ist ein Feststellungsbescheid zulässig?

A

Grds, nur wenn es im Gesetz ausdrücklich feststeht. Jedoch nach hL auch dann, wenn die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse oder rechtlichen Interesse der Partei steht. JEDOCH: nur als subsidiärer Rechtsbehelf, da Leistungsbescheide Vorrang haben z.B.

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163
Q

Welche Behörde ist zur Erlassung eines Feststellungsbescheids zuständig wenn es keine gesetzliche Anordnung gibt?

A

Nach Rsp: die, zu deren Wirkungsbereich der engste Sachliche Zusammenhang besteht und sie muss auch abstrakt Kompetent dazu sein.

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164
Q

Bescheide müssen gem § 58 Abs 1 AVG AUSDRÜCKLICH als solche bezeichnet werden. Ist dies ein konstitutives Merkmal?

A

Nein, ohne dieses Merkmal ist ein Bescheid nicht absolut nichtig. Zumindest dann nicht, falls der Inhalt zweifelsfrei einen Bescheid darstellt.

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165
Q

schriftliche Bescheide müssen gem § 58 Abs 3 iVM § 18 Abs 4 AVG die Behörde nennen, die ihn erlassen hat. Ist dies ein konstitutives Merkmal?

A

Ja. Wenn nicht erkennbar ist, welche Behörde ihn erlassen hat ist dieser absolut nichtig. Dabei reicht jedoch schon falls es “erkennbar” ist. Es muss nicht ausdrücklich genannt werden

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166
Q

schriftliche Bescheide müssen gem § 58 Abs 3 iVM § 18 Abs 4 AVG mit einem Datum versehen sein. Ist dies ein konstitutives Merkmal?

A

Nein.

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167
Q

Bescheide müssen einen Adressat nennen. Ist dies ein konstitutives Merkmal?

A

Ja. Sonst sind diese absolut nichtig. jedoch lässt Rsp es ausreichen, falls Adressat “erkennbar” war.

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168
Q

Bescheide müssen einen Spruch haben gem § 58 Abs 1 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?

A

Ja. Fehlt der Spruch ist der Bescheid absolut nichtig.

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169
Q

Bescheid: Spruch: Was gilt falls im Spruch eine Leistung zu erbringen ist, jedoch nicht eine Frist dafür angeordnet wurde, obwohl dies in § 59 ABs 2 AVG verlangt wird?

A

Dann ist eine sofortige Leistungspflicht anzunehmen, (jedoch hat Behörde eine Androhung vor einer Vollstreckung zu unternehmen gem § 4 VVG)

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170
Q

Kann ein Bescheid rückwirkend gelten?

A

Grds nicht, außer es ist explizit im Gesetz so geregelt

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171
Q

Wie können in einem Spruch eines Bescheids enthaltene “Nebenbestimmungen” (Bedingungen, Auflagen, Befristungen) bekämpft werden?

A

Nebenbestimmungen sind untrennbar verbunden mit dem Hauptinhalt, und deshalb nur mit diesem gemeinsam bekämpfbar.

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172
Q

AVG: Sind Zwischenbescheide zulässig? Also Über Verpflichtungen “dem Grunde nach”?

A

Nein. Außer gesetzlich vorgesehen.

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173
Q

Ein Bescheid ist zu begründen gem § 58 Abs 2 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?

A

Nein. Ohne Begründung ist der Bescheid trotzdem nicht absolut nichtig.

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174
Q

Reicht ein Verweis auf die Aktenlage als Begründung eines Bescheids?

A

Nein

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175
Q

Darf als Begründung eines Bescheides auf eine andere Begründung eines anderen Bescheides verweisen werden? Oder genügt dies nicht?

A

Dies genügt nicht. AUSSER es handelt sich um einen Bescheid gegen dieselbe Partei

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176
Q

Sind Ermessensbescheide auch zu begründen? (hier geht es um das freie Ermessen)

A

Ja! Auch dann. Ein pauschaler Verweis auf freies Ermessen genügt nicht

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177
Q

Jeder Bescheid braucht eine Rechtsmittelbelehrung gem § 58 Abs 1 AVG: Wie weit ist der Begriff “Rechtsmittelbelehrung” hier zu verstehen?

A

Sehr weit: neben Beschwerde auch Berufung und Vorstellung etc

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178
Q

Was gilt falls Bescheid gem § 58 AVG: fälschlich KEINE Rechtsmittelbelehrung hat?

A

Dann gilt § 61 Abs 2 AVG: es gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es in gesetzlichen Frist eingebracht wurde

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179
Q

Ein Bescheid hat eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten gem § 58 Abs 1 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?

A

Nein. (Da es ja Regeln dafür gibt falls diese fehlen)

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180
Q

“Bezüglich des Erfordernisses einer Urschrift bzw. eines Nachweises der Identität des Genehmigenden muss zwischen dem Original des Bescheids (Urschrift) und der Ausfertigung des Bescheids unterschieden werden”: erkläre!

A

§ 18 Abs 3 AVG: Das original, die Urschrift, ist eine “Erledigung”, die die Unterschrift des Genehmigenden bedarf.

§ 18 Abs 4: Für die Ausfertigung des Bescheids gelten die allgemeinen Regeln über Ausfertigungen

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181
Q

Ab wann gilt eine mündliche Erlassung eines Bescheides als Verkündet? Reicht Telefon?

A

Es muss der Partei zu Bewusstsein kommen. Laut VwGH reicht AVG-Bescheide nicht aus. Außerdem hat gem § 62 Abs 2 AVG der mündliche Beschei BEURKUNDET zu werden. Ansonsten ist er absolut nichtig.

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182
Q

AVG: Welche zwei Fälle gibt es bei der Berufungsfrist, wenn der Bescheid mündlich verkündet wurde? Also warum kann dies unterschiedlich lang sein?

A

Gem § 63 Abs 5 dauert Frist 2 Wochen ab mündlicher Verkündung.

Gem § 62 Abs 3 AVG: kann jedoch verlangt werden, dass der mündlich verkündete Bescheid durch schriftliche Ausfertigung zugestellt wird. Dann beginnt die Frist gem § 63 Abs 5 erst mit dieser Zustellung.

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183
Q

Mehrparteienverfahren: AVG: Was gilt falls Bescheid nur ggü einer Partei erlassen wird? Für wen gilt der Bescheid oder gilt er gar nicht?

A

Er gilt nur den Parteien gegenüber, bei denen er Erlassen wurde.

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184
Q

AVG: Übergangene Partei: Was kann eine zu Unrecht übergangene Person machen, wenn der Bescheid schon erlassen wurde? (In unserem Fall hat sie noch nicht durch Präklusion Parteistellung verloren)
nenne 2 Möglichkeiten!

A

1.) Sie kann einen Feststellungsbescheid über ihre Parteistellung beantragen

2.) Sie kann die Zustellung des Bescheides begehren (um ein Rechtsmittel zu erheben)

3.) Rsp kennt auch Möglichkeit der DIREKTEN Rechtsmittelerhebung.

4.) Für Rechtsschutz auch möglich wäre: Unterlassungsanspruch

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185
Q

Wie kann man abstrakt das Fehlerkalkül für AVG-Bescheide zusammenfassen? Also immer wann sind Fehlerbehaftete Bescheide NICHT absolut nichtig?

A

Immer dann wenn am Vorliegen von Fehlern bestimmte Rechtsfolgen im Gesetz festgeschrieben sind. Dann sind diese Bescheide Aufhebbar

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186
Q

Nenne 3 wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines erlassenen Bescheids im AVG führen!

A

1.) mangelnde Behördenqualität bzw Nichterkennbarkeit der “bescheiderlassenden” Stelle (also Fehlen der Nicht mal abstrakten Kompetenz)
2.) Die mangelnde Ermächtigung der Person, die für die Behörde gehandelt hat (also Fehlen der Nicht mal abstrakten Kompetenz)
3.) Fehlen des Namens des Genehmigenden
4.) Fehlen der ordnungsgemäßen Fertigung iSd § 18 Abs 4 AVG
5.) Fehlen eines Spruchs (normativen Gehalts)
6.) Fehlen eines Adressaten
7.) Fehlen der deutschen Sprache
8.) Fehlen der Beurkundung eines mündlichen Bescheids

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187
Q

Liegt laut VwGH absolute Nichtigkeit eines Bescheids vor, falls die Approbationsbefugnis überschritten wurde?

A

Nein. (Natürlich liegt trtz Nichtigkeitsgrund des § 68 Abs 4 Z 1 AVG vor)

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188
Q

Welche zwei Wege gibt es um Klarzustellen ob ein Bescheid vorliegt oder ob ein Nicht-Bescheid (absolute Nichtigkeit) vorliegt?

A

1.) Durch eine Einbringung eines Rechtsmittels: wenn dieses dann zurückgewiesen wird, wegen Fehlens eines Bescheids

2.) Falls rechtliches Interesse besteht: durch Antrag auf Feststellung

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189
Q

Welche Fehler eines Bescheids kann die Behörde von Amstwegen im AVG ändern? Und wie wirkt diese Änderung?

A

Diese Änderung wird rückwirkend und erfolgt durch Bescheid.

Gem § 62 Abs 4 AVG: aufgezählte Fehler, die eher restriktiv auszulegen sind.

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190
Q

Kann der Bescheid, mit dem ein bescheid amtswegig geändert wurde gem § 62 Abs 4 selbstständig angefochten werden?

A

Ja

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191
Q

Rechtswirkungen des Bescheids AVG:

1.) Was bedeutet grob in einem Wort: “formelle Rechtskraft”?

2.) Wie lauten die drei Teilaspekte von “materieller Rechtskraft”?

A

1.) Unanfechtbarkeit

2.) Unwiderrufbarkeit; Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit

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192
Q

AVG: Erkläre (A.) Unanfechtbarkeit im engeren Sinn und (B.) Unanfechtbarkeit im weiteren Sinn!

A

A.) Falls Bescheid nicht mehr durch VerwaltungsINTERNE Rechtsmittel bekämpft werden kann (damit gemeint: Berufung, Vorstellung und Einspruch - also fast alles außer Bescheidbeschwerde an VwG)

B.) Falls Bescheid nicht mehr durch Bescheidbeschwerde an VwG bekämpft werden kann.

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193
Q

Nenne mir drei Fälle wo die Unanfechtbarkeit ieS eines Bescheides BEGINNT?
Also: Falls Bescheid nicht mehr durch VerwaltungsINTERNE Rechtsmittel bekämpft werden kann (damit gemeint: Berufung, Vorstellung und Einspruch - also fast alles außer Bescheidbeschwerde an VwG)

A

1.) Mit ungenütztem Ablauf der Fristen

2.) Schon mit Erlassung eines Bescheides, der nicht verwaltungsintern bekämpft werden kann. Dies stellt den Regelfall dar, da viele interne Instanzenzüge ja abgeschafft wurden

3.)Mit Verzicht

4.)Mit Zurückziehung der Berufung etc.

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194
Q

Wie kann die Unanfechtbarkeit eines Bescheides ENDEN?

A

Durch Änderung oder Aufhebung (zB auf Grund einer Entscheidung eines VwG oder amtswegige Abänderung gem § 68 Abs 2-4)

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195
Q

Was versteht man unter dem Begriff der “Unwiderrufbarkeit” eines Bescheids? AVG

A

Dies betrifft die Sphäre der Behörde. Diese kann den Bescheid von Amtswegen dann nicht mehr oder nur unter besonderen Voraussetzungen (§ 68 AVG) ändern bzw. widerrufen.

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196
Q

Ab wann beginnt die Unwiderrufbarkeit im AVG?

A

Aus § 68 Abs 1 iZm Abs 2-4 ergibt sich, dass sie mit Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit ieS auch unwiderrufbar werden. SOFERN, nichts anderes normiert ist

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197
Q

Wann beginnt die Unwiederholbarkeit des Bescheids im AVG?

A

Mit Beginn der Unanfechtbarkeit ieS

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198
Q

Verbindlichkeit (Bindungswirkung) von bescheiden im AVG: wann beginnt sie?

A

Grds. erst mit Unanfechtbarkeit im WEITEREN Sinne. Weil Bescheidbeschwerden beim VwG meist aufschiebende Wirkung haben.

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199
Q

Wann beginnt die Vollstreckbarkeit von Bescheiden im AVG?

A

Erst mit Unanfechtbarkeit im WEITEREN Sinne. Außer es wurde anders normiert. Also grds erst wenn nicht mehr Bescheidbeschwerde an ein VwG gemacht werden kann

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200
Q

Subjektive Rechtskrafterstreckung von Bescheiden im AVG aufgrund von RECHTSNACHFOLGE:
A.) Was gilt ggü persönlichen Rechten grds?
B.) Was gilt ggü vermögensrechtlichen Rechten grds?

A

A.) Diese grds NICHT (Aber schon wenn ausdrücklich angeordnet)

B.) Diese grds SCHON (Aber z.B nicht Verwaltungsstrafen)

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201
Q

Wie ist die “dingliche Wirkung” eines Bescheids zu verstehen?

A

Hier geht die Rechtswirkung über den Adressaten hinaus. Sie wirken somit grds ggü JEDERMANN. Z.B Wasserrechtsschen; Baubewilligung;

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202
Q

Wie lange dauert es bis zur Verjährung für Verwaltungs-Verfahrenskosten?

A

Eine Verjährung ist NICHT vorgesehen.

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203
Q

Warum scheint ein Ersatz der Verfahrenskosten auf dem Zivilrechtsweg als ausgeschlossen?

A

Weil das AVG den Kostenersatz abschließend regelt

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204
Q

Wie ist das mit der Verfahrenshilfe im AVG?

A

nicht vorgesehen.

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205
Q

Wann muss der Kostenersatzanspruch im AVG gestellt werden spätestens?

A

§ 74 Abs 2 AVG ordnet an dass es so zeitgerecht zustellen ist, dass im Spruch darüber entschieden werden kann. Somit falls später erst: präkludiert.

Jedoch kann man sehr wohl auch später den Anspruch stellen, wenn es früher nicht möglich war.

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206
Q

Grds sind die Kosten für die Tätigkeiten der Behörden im AVG vom zuständigen Rechtsträger zu bestreiten. Davon bestehen jedoch Ausnahmen: (5) nenne 3!

A

a. Barauslagen = gem § 76 notwendige Kosten, die der Verwaltungsbehörde aus Anlass konkreter Amtshandlungen entstehen und die über den allgemeinen Aufwand der behördlichen Tätigkeit hinausgehen (nichtamtliche Sachverständige und Dolmetscher, Verlautbarungen)
Barauslagen sind von der Partei zu ersetzen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Wurde die Amtshandlung durch das Verschulden eines Beteiligten verursacht, so hat dieser für die
Barauslagen aufzukommen.

b. Kommissionsgebühren = gem § 77 AVG Gebühren, die den Parteien für Amtshandlungen außerhalb des Amtes
vorgeschrieben werden (zB Reisekosten)
Die Regelungen über Barauslagen gelten sinngemäß.

c. Verwaltungsabgaben = gem § 78 Geldleistungen, die den Parteien für die Verleihung von Berechtigungen oder
sonstige in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen auferlegt werden können.

d. Stempel- und Rechtsgebühren = gem §75 Abs 3nach Maßgabe des GebührenG

e.) Ersatz in besonderen Fällen: Dolmetscher etc.

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207
Q

Wer hat im AVG für “Barauslagen” aufzukommen?

A

Barauslagen sind von der Partei zu ersetzen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Wurde die Amtshandlung durch das Verschulden eines Beteiligten verursacht, so hat dieser für die
Barauslagen aufzukommen.

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208
Q

Zu was dient die sog “Berufungsvorentscheidung” und wie kann diese bekämpft werden?

A

Hier spielt sich alles im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ab. Es geht darum, dass gegen einen Bescheid Berufung erhoben wurde an eine übergeordnete Berufungsbehörde in der Gemeinde. Jedoch kann anstatt dieser die selbe Bscheiderlassende Behörde erster Instanz eine sog “berufungsvorentscheidung” gem § 64 a AVG erlassen.

Dagegen steht gem § 64 a AVG das Rechtsmittel “Vorlageantrag” zur Verfügung

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209
Q

Sind Bescheide im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde immer sofort mit Beschwerde an das VwG zu bekämpfen?

A

Ja

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210
Q

Nur gegen welche Bescheide kann sich Berufung iSd AVG richten?

A

Gegen ALLE Bescheide der Gemeinde, egal ob Feststellungsbescheid

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211
Q

Kann gegen Verfahrensanordnungen eine Berufung iSd AVG getätigt werden? (Anwendungsbereich Gemeinde)

A

Nein. NUR gegen Bescheide. § 63 Abs 2

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212
Q

Wo kann ich meine Berufung einbringen? zwei Möglichkeiten.

A

1.) Bei Behörde erster Instanz oder

2.) Behörde zweiter Instanz, die dann sofort an erste Instanz weiterleiten soll

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213
Q

Wie kann es dazu kommen dass ich in der Berufung als Berufungswerber nur partielle Parteistellung haben kann und was ist die Berufungskonsequenz darauf?

A

Z.B als Nachbar gegen eine Baubewilligung, nur gegen das über meinem Grundstück stehende etc.
Weil ich eben nur partiell betroffen bin kann ich Berufung nur gegen partielle Teile des Bescheids geltend machen

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214
Q

Besteht Neuerungsverbot im Berufungsverfahren gem AVG?

A

Nein!

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215
Q

Was gilt falls Berufung nicht bei der 1. und nicht bei der 2. Instanz eingebracht wurde, sondern bei einer anderen Behörde?

A

Wurde die Berufung bei einer anderen Behörde eingebracht, hat diese nach §6 AVG vorzugehen, dh „auf Gefahr des Einschreiters“ an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Das bedeutet, dass die Berufung nur dann als rechtzeitig eingebracht gilt, wenn sie entweder noch innerhalb der RM-Frist bei der zuständigen Behörde einlangt oder von der unrichtigen Behörde zumindest innerhalb dieser Frist dem Zustelldienst übergeben wird

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216
Q

Kann im Vornhinein auf Berufung (AVG) verzichtet werden?

A

NEIN. Erst nach Zustellung/Verkündung

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217
Q

Welche Behörde kann die Aufschiebende Wirkung der Berufung gem § 64 Abs 2 ausschließen?

A

Die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlässt

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218
Q

Wann hat die Berufungsinstanz (AVG) anderen Parteien eine Mitteilung zuzustellen, wenn doch die Berufung ein einseitiges Rechtsmittel ist?

A

Gem § 65 AVG: Wenn im Berufungsverfahren neue Tatsachen vorgebracht wurden, die der Behörde erheblich erscheinen.

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219
Q

Wer entscheidet ob es zu einer AVG Berufungsvorentscheidung kommt? Statt einer echten Berufung bei der zweiten Instanz?

A

Das entscheidet die Behörde erster Instanz selbst nach Ermessen gem § 64 a

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220
Q

Verhindert eine unzuständigerweise erlassene Berufungsvorentscheidung (z.B nach 2 Monaten erst) eine Entscheidung der Berufungsbehörde zweiter Instanz?

A

Ja. Deshalb muss zunächst die Berufungsvorentscheidung durch Erhebung eines Vorlageantrags beseitigt werden.

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221
Q

Was ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Berufungsvorentscheidung?

A

§ 64 a Abs 2: “Vorlageantrag”: Jede Partei binnen 2 Wochen sagen, dass Berufung doch vor Berufungsinstanz gemacht werden soll.

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222
Q

Eine Berufung kann zurückgewiesen werden von der Berufungsbehörde, wenn die Berufung unzulässig ist. Nenne mir drei unzulässige Berufungen!

A
  • die angefochtene Erledigung hat keine Bescheidqualität oder der intendierte Bescheid wurde
    nicht rechtswirksam erlassen.
  • Es liegt kein im eigenen WB der Gemeinde erlassener erstinstanzlicher Bescheid vor oder der
    zweistufige Instanzenzug wurde vom MaterienGGB ausgeschlossen
  • Dem Berufungswerber fehlt die Parteistellung (zB infolge Präklusion).
  • Der Berufungswerber ist nicht partei- oder prozessfähig.
  • Er hat auf die Berufung nach Bescheiderlassung ausdrücklich verzichtet §63(4) AVG bzw sie
    zurückgezogen und neuerlich Berufung erhoben.
  • Dem Antrag der einzigen Partei wurde vollinhaltlich stattgegeben.
  • Der Antrag in der Berufung liegt gänzlich außerhalb der „Sache“ des unterinstanzlichen
    Bescheides
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223
Q

Kann die Berufungsentscheidung der zweiten Gemeindeinstanz auch zum Nachteil des Berufungswerbers ausgehen? (Reformatio in peius?)

A

Ja! Es gibt Kein Verbot der reformatio in peius

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224
Q

Was ist der “Prozessgegenstand” der Berufungsentscheidung? (AVG)

A

Die Verwaltungssache, die der ersten Instanz vorlag.
Das heißt es darf nicht über “mehr” entschieden werden als Gegenstand war.

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225
Q

Wie viel Entscheidungsspielraum hat Berufungsbehörde, falls erstinstanzbehörde nur zurückgewiesen hat?

A

“Prozessgegenstand” ist die Verwaltungssache, die der ersten Instanz vorlag.
Das heißt es darf nicht über “mehr” entschieden werden als Gegenstand war.

In diesem Fall bedeutet das, dass Berufungsbehörde NUR über rechtmäßigkeit der Zurückweisung entscheiden kann.

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226
Q

Laut VwGH darf ein Nachbar z.B im Bauverfahren; falls er ein Berufungsverfahren einleitet, nur seinen engen Themenkreis als “Prozessgegenstand” einleiten. Heißt: Berufungsbehörde ist dadurch in einem engen Themenkreis begrenzt. Warum sieht dies die Lehre kritisch?

A

Weil es 1. gegen den exakten Wortlaut des § 66 Abs 4 AVG spricht “in jeder Richtung abändern” und weil ja die Offizialmaxime gilt.
Laut VwGH kann dann, wenn nur Nachbar Berufung begehrt nicht ein rechtswidriger Bescheid aufgehoben werden.

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227
Q

Was gilt für den Berufungsgegenstand falls ein bescheid nur teilweise angefochten wird? Also über wie viel darf dann die Berufungsbehörde entscheiden?

A

Dann darf Berufungsbehörde nur über alles entscheiden wenn Verfahrensgegenstand nicht teilbar ist. Falls er teilbar ist, erwächst der nicht angefochtene Teil in Rechtskraft.

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228
Q

Wer erlangt Parteistellung im Berufungsverfahren?

A

Alle Parteien aus dem Erstinstanzlichen Verfahren. (Außer gesetz sagt anderes natürlich)

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229
Q

Was muss vorliegen, dass die Berufungsbehörde die Aufhebung des Bescheids und Zurückverweisung zur neuerlichen Entscheidung mittels
verfahrensrechtlichem Bescheid veranlasst?

A

§ 66 Abs 2 AVG: Der der Berufungsbehörde vorliegende Sachverhalt muss so mangelhaft sein, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint.

(Berufungsbehörde kann gem Abs 3 aber auch selbst vorgehen, wenn dies sparender ist)

230
Q

§ 66 Abs 2 AVG: Berufungsbehörde verweist zurück an erstinstanzliche Behörde mittels verfahrensrechtlichem Bescheid. Inwiefern ist Berufungsbehörde oder Erstinstanzliche an diesen Bescheid gebunden?

A

Beide. Erstinstanz ist an diese Rechtsansicht gebunden.
Die Berufungsbehörde ist auch dran gebunden

231
Q

§ 66 Abs 2 AVG: Berufungsbehörde verweist zurück an erstinstanzliche Behörde mittels verfahrensrechtlichem Bescheid.
Wie bekämpft man diesen Bescheid?

A

Mit Beschwerde an das VwG

232
Q

Wann hat die Berufungsbehörde eine Ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheids zu veranlassen? (AVG)

A

Wenn der bekämpfte Bescheid nicht erlassen hätte werden dürfen, so besteht die Entscheidung der
Berufungsbehörde ausnahmsweise darin, den Bescheid ersatzlos (mittels Bescheid) aufzuheben.
Stellt eine Sachentscheidung gem § 66 Abs 4 AVG dar.

233
Q

Nenne mir zwei Fälle wenndie Berufungsbehörde eine Ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheids veranlasst hat? (AVG)

A

a. Der angefochtene Bescheid wurde von einer sachlich und/oder örtlich unzuständigen Behörde
erlassen. Die Behörde hat den Bescheid der unzuständigen Unterbehörde auch dann ersatzlos aufzuheben und die Angelegenheit gem §6 AVG an die zuständige Behörde zu übermitteln, wenn sie selbst sachlich und örtlich zuständig wäre, in der Sache als Berufungsbehörde zu entscheiden.

b. Der verfahrenseinleitende Antrag wurde von dem, der ihn eingebracht hat, zurückgezogen oder von
vornherein nicht gestellt.

c. Die Voraussetzungen für die Erlassung eines amtswegigen Bescheids liegen nicht vor.

d. Die 1. Instanz weist einen Antrag rechtswidrigerweise zurück.

234
Q

Für Gemeindebehörden, erstinstanzlich und zweitinstanzlich, gelten grds die allgemeinen Bestimmungen des AVG. Was gilt jedoch besonderes für Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung?

A

Hier gibts den § 63 Abs 1 Satz 2 AVG: Denn gegen solche Bescheide ist die Berufung NICHT zulässig und man kann sofort zum VwG gehen

235
Q

Zu was dient grds der Devolutionsantrag?

A

Er ist in § 73 Abs 2 AVG normiert: Die Partei kann Antrag stellen, falls Erstinstanz zu viel Zeit braucht (idR 6 Monate) dann geht Zuständigkeit automatisch auf Berufungsbehörde über, die ihrerseits gleichviel zeit hat.

236
Q

Was gilt falls ein Devolutionsantrag VOR dem Ablauf der 6 Monatigen Frist gem § 73 AVG eingegangen ist bei der Berufungsbehörde, aber bevor diese reagieren kann lauft wird die Frist von 6 Monaten erreicht?

A

Auch dann ist der Devolutionsantrag zurückzuweisen. er muss IMMER NACH der Frist gestellt werden.

237
Q

Was ist mit einem Devolutionsantrag zu tun, falls er zeitliche Voraussetzung erfüllt, aber Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist?

A

Dann ist der ANtrag ABZUWEISEN.

238
Q

Was gilt falls die Berufungsbehörde aufgrund eines Devolutionsantrags entscheidet? Gibts dann keine zweite Instanz?

A

Nein. SIe ist dann Erste und letzte Instanz. Der Weg zur Bescheidbeschwerde steht dann offen.

239
Q

Für was ist die “Vorstellung” gut?

A

Rechtsmittel gegen Mandatsbescheide §57(2) und (3) AVG

240
Q

Nur wann kommt der Vorstellung aufschiebende Wirkung zu?

A

wenn es sich um die Vorschreibung einer Geldleistung handelt. §57(2) und (3) AVG

241
Q

Die Vorstellung steht nur gegen ein Mandat zu gem § 57 Abs 1 AVG. Doch was ist dieses Mandat? Und welche 2 Fälle gibt es ?

A

Mandatsbescheide unterscheiden sich von anderen Bescheiden durch ihre geringere verfahrensrechtliche
Bindung:
Mandatsbescheide können gem §57(1) AVG ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren erlassen werden.

a. es sich um die Vorschreibung von Geldleistungen nach einem gesetzlichen, statuarisch oder tarifmäßig
feststehenden Maßstab handelt oder

b. die Verwaltungsbehörde bei Gefahr in Verzug unaufschiebbare Maßnahmen treffen muss.
(zB Entziehung der Lenkberechtigung)

242
Q

Was ist ausschlaggebend ob man einen Bescheid mit Vorstellung bekämpfen kann? AVG

A

Es kommt drauf an ob ein Mandat vorliegt (NICHT ob sich die Behörde drauf stützen konnte; somit sind rechtswidrige Mandate trotzdem mit Vorstellung bekämpfbar)

Es ist somit entscheidend ob sich Behörde auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat. Also muss dies im Spruch oder in der Begründung stehen

243
Q

Kann gegen einen Mandatsbescheid eine Beschwerde an das VwG erhoben werden?

A

Nein. Nicht unmittelbar. Es braucht IMMER zuerst eine Vorstellung gem § 57 Abs 1 AVG. Sonst hat das VwG die Bescheidbeschwerde zurückzuweisen.

244
Q

Welche Behörde entscheidet über die Vorstellung?

A

Gem § 57 Abs 2 und 3 diesselbe Behörde die das Mandat erlassen hat. Es handelst sich um ein remonstratives Rechtsmittel.

245
Q

Gibt es eine Formpflicht für die Vorstellung?

A

Ja, schriftlich gem § 13 Abs 1 und 2 AVG.

246
Q

Kann aufschiebende Wirkung bei einer Vorstellung zuerkannt werden für Mandate, die NICHT auf Geldleistungen gerichtet sind?

A

Nein. weil das Wort “nur” vorkommt im § 57 Abs 2 AVG

247
Q

Wenn ein Madatsbescheid gem § 57 Abs 3 AVG außer Kraft getreten ist, kann die Behörde trotzdem später ein Ermittlungsverfahren starten?

A

Ja!
Weil durch das außer Kraft treten keine entschiedene Sache vorliegt.

248
Q

Welche Behörde ist Zuständig für die Vorstellung falls sich die Zuständigkeit geändert hat für die Zuständigkeit des zugrundeliegenden Mandats an die Behörde B, statt zuerst Behörde A?

A

Dann bleibt trotzdem Behörde A zuständig für die Vorstellung

249
Q

Wiederuafnahme im AVG ist nur zulässig wenn es keine Rechtsmittel mehr gegen das Verfahren, das mit Bescheid beendet wird gibt. Zählt Bescheidbeschwerde unter den Begriff des Rechtsmittels iSd § 69 Abs 1 AVG?

A

Ja. Laut hA ist Wiederaufnahme dann nicht zulässig, wenn es noch die Bescheidbeschwerde gibt.

250
Q

§ 69 Abs 1 Z 1 AVG: Muss die strafbare Handlung gerichtlich durch Urteil festgestellt worden sein?

A

Nein. Behörde kann dies als Vorfrage prüfen und beantworten. Jedoch ist die Behörde sehr wohl an ein rechtskräftiges Urteil gebunden

251
Q

§ 69 Abs 1 Z 1 AVG: Müssen beide Tatseiten einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt sein? Subjektive UND Objektive?

A

Ja. Es reicht kein falsche SV-Gutachten. Er muss dieses auch vorsätzlich machen zum Beispiel

252
Q

§ 69 Abs 1 Z 1 AVG: Ist relevant welche Rolle die begünstigte Partei bei der strafbaren Handlung gespielt hat?

A

Nein

253
Q

Was heißt: § 69 Abs 1 Z 1 AVG bildet einen “absoluten Wiederaufnahmegrund”?

A

Dass das Verfahren stets wieder aufzunehmen ist, ohne dass die Frage zu prüfen wäre, ob es im neuen Verfahren zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre

254
Q

§ 69 Abs 1 Z 2 AVG: was heißt: “neue Tatsachen hervorgekommen”? Zeittechnisch gesehen!

A

Dass es Tatsachen sein müssen, die BEREITS bestanden haben, aber erst später aufgetaucht sind.

255
Q

§ 69 Abs 1 Z 2 AVG: Kann auch eine Verletzung des Parteiengehörs zur Wiederaufnahme führen? Also wenn durch die Verletzung Tatsachen die bestanden sind erst nach Bescheiderlassung bekannt wurden?

A

Nein. Dafür steht das Rechtsmittel der Beschwerde an das VwG offen.

256
Q

Was heißt: § 69 Abs 1 Z 2 AVG bildet einen “relativen Wiederaufnahmegrund”?

A

Durch die Bestimmung “voraussichtlich..:” ist gemeint, dass ein neues Verfahren zu einem anderen Ergebnis führen müsste wenn die neu aufgekommenen Tatsachen berücksichtigt werden

257
Q

Wie wichtig muss die Änderung des Spruchs sein im Falle einer Wiederaufnahme aufgrund des § 69 Abs 1 Z 2 AVG?

A

Ist egal. Die kleinste Änderung des Hauptinhaltes reich. Jedoch laut Rsp NICHT falls andere Kostenfrage oder Aufschiebende Wirkung betroffen ist.

258
Q

Was für einen Wiederaufnahmegrund bildet § 69 Abs 1 Z 3 AVG? Relativ oder Absolut?

A

Einen absoluten.

259
Q

§ 69 Abs 1 Z 4 AVG: Wie hat die Behöde zu reagieren wenn dieser Wiederaufnahmegrund vorliegt? Und erkläre den Grund kurz!

A

Hier gehts um den Fall, dass bereits ein Gericht oder Behörde bereits rechtskräftig über den Streitgegenstand abgesprochen hat. Wenn das vorliegt muss Behörde im wiederaufgenommenen Verfahren den Antrag ZURÜCKWEISEN:

260
Q

Kann eine übergangene Person einen WIederaufnahmeantrag stellen?

A

Nein. Ihr gegenüber ist der Bescheid nicht in Rechtskraft erwachsen.

261
Q

A will einen Wiederaufnahmeantrag stellen. Hat aber im vorigen Verfahren einen Rechtsmittelverzicht abgegeben. Was kann er tun?

A

Ganz normal Antrag stellen. Laut VwGH hindert ein Rechtsmittelverzicht nicht an einem Wiederaufnahmeantrag.

262
Q

Ist bei der Wiederaufnahmeantragsfrist entscheidend, ob der Antragsteller die Tatsachen, die den Wiederaufnahme Grund bilden, viel früher HÄTTE ERFAHREN KÖNNEN?

A

Nein. Es ist nur entscheidend dass er sie vorher nicht kannte

263
Q

Was gilt falls Wiederaufnahmegrund VOR Rechtskraft gestellt wurde?

A

Dann ist dieser ungültig und zurückzuweisen. Er kann auch nicht heilen durch spätere Rechtskraft

264
Q

Kann dem Wiederaufnahmeantrag aufschiebende Wirkung zuerkannt werden?

A

Nein

265
Q

Was kann gegen eine Entscheidung von der Behörde getan werden, die über einen Wiederaufnahmeantrag entschieden hat?

A

Ganz normal Bescheidbeschwerde an VwG, da dies einen Bescheid darstellt.

266
Q

Wer entscheidet über den Wiederaufnahmeantrag?

A

Die Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat gem § 69 Abs 4 AVG. Das bedeutet aber NICHT, dass diese Behörde auch das verfahren führt. Diese Behörde entscheidet nämlich nur OB und DURCH WEN das Verfahren wiederaufgenommen wird. (§ 70 AVG)

267
Q

Ist der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen oder zurückzuweisen:

Es fehlt die Legitimation des Antragstellers.

A

Zurückzuweisen

268
Q

Ist der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen oder zurückzuweisen:

Der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund liegt nicht vor.

A

Abzuweisen

269
Q

Ist der Wiederaufnahmeantrag abzuweisen oder zurückzuweisen:

Die Frist wurde versäumt

A

Zurückzuweisen

270
Q

Welche Fristen gelten für die Wiederaufnahme von AMtswegen im AVG?

A

Nur die objektive Frist von 3 Jahren, AUSSER bei § 69 Abs 1 Z 1 Fällen.

271
Q

Besitzt eine bewilligte Wiederaufnahme eine aufschiebende Wirkung?

A

Laut Rsp: JA. Weil der Bescheid, über den Wiederaufnahme beschlossen wurde, in dem Umfang außer Kraft tritt, in dem die Wiederaufnahme verfügt wurde (Laut Rsp)

272
Q

Wie wirkt, laut Rsp, eine bewilligte Wiederaufnahme? ALso was macht sie mit dem bescheid über den die Wiederaufnahme bewilligt wurde?

A

Sie setzt ihn außer kraft. (In dem Ausmaß in dem die Wiederaufnahme bewillig wurde). Natürlich kann das neue Verfahren zum selben Ergebnis führen. Aber bis dahin sind die erworbenen Rechte futsch.

273
Q

Muss bei der Wiederaufnahme ein neues Verfahren gestartet werden?

A

nein. Gem § 70 Abs 1 AVG kann Behörde auch gleich darüber absprechen, wenn es die Aktenlage zulässt.

274
Q

Falls es zu einer neuen Wiederaufnahmeverhandlung kommt: welche Sachlage und welche Rechtslage ist entscheidend? zu welchem Zeitpunkt gemeint

A

Beides zur Zeit der Entscheidung.

275
Q

Wie wirkt die Entscheidung nach einem Wiederaufnahmeverfahren? ex tunc oder ex nunc?

A

Ex tunc.

276
Q

Warum ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur ein Rechtsbehelf und nicht ein Rechtsmittel?

A

weil er nicht auf die Überprüfung eines behördlichen
Aktes gerichtet ist, sondern die Rechtsfolgen unverschuldeter Säumnis beseitigen helfen soll.

277
Q

Auf welche Art von Fristen findet die Wiedereinsetzung Anwendung und auf welche nicht?

A

Sie findet Anwendung auf verfahrensrechtliche Fristen und NICHT auf materiellrechtliche

278
Q

Kann ich eine Wiedereinsetzung beantragen wenn mir der Bescheid nicht zugestellt wurde?

A

Nein. Da die Frist noch nicht zum Laufen begonnen hat, wenn der fristauslösende Akt nicht stattgefunden hat. Man kann Antrag auf Zustellung stellen

279
Q

Ist eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen, falls man nicht ordnungsgemäß zu einer mündlichen Verhandlung geladen wurde?

A

Ja ist ausgeschlossen. Da sie OHNE Wiedereinsetzung zu wiederholen ist

280
Q

Wie wird bei § 71 Abs 1 Z 2 AVG die Ereignisse (A.) “unabwendbar” und (B.) “unvorhergesehen”ausgelegt?

A

A.) Unabwendbar: Hier wird ein Durchschnittsmensch herangezogen

B.) Unvorhergesehen: Wenn die Partei es tatsächlich nicht einberechnet hat und mit zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erwarten konnte

281
Q

Die versäumte Prozessleistung wurde gesetzt und erst DANACH wurde ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Muss diese Prozessleistung dann erneut gesetzt werden, da sie ja gem § 71 Abs 1 Z 1 AVG “gleichzeitig” nachzuholen ist?

A

nein. Laut VwGH ist dies als “spätestens” zu interpretieren
Also spätestens mit dem Antrag soll die fehlende Prozessleistung gesetzt werden

282
Q

Hat der Wiedereinsetzungantrag Unterbrechende Wirkung oder sonstige?

A

Nein. Keine unmittelbaren Rechtswirkungen gem § 71 Abs 6 AVG

Jedoch KANN die Behörde ihm aufschiebende Wirkung zuerkennen

283
Q

Was gilt im Bereich der Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand im Gemeindebereich (eigener Wirkungsbereich) bezüglich Berufung bei (A.) Ablehnung oder (B.) Bewilligung?

A

Bei beidem ist die Berufung UNZULÄSSIG gem: § 63 Abs 1 Satz 2 AVG

284
Q

Wie wirkt die Wiedereinsetzung, falls sie bewilligt wurde auf das Verfahren?

A

§ 72 Abs 1 AVG:
Die Bewilligung führt dazu, dass das Verfahren in die Lage zurück versetzt wird, wie es vor Eintritt der Versäumung befunden hat. Und zwar ex lege. Also alle Bescheide, die danach gefasst wurden und alle Verfahrenshandlungen müssen wiederholt werden.

285
Q

Welche Bescheide können mittels § 68 AVG geändert werden?

A

Alle die formell oder auch materiell rechtskräftig sind. Davor ist es nicht möglich

286
Q

Sind wirklich trennbare Akte eines Bescheides NICHT mittels § 68 AVG abänderbar?

A

Doch. Mittels § 68 AVG kann man diese ändern.

287
Q

Warum ist eine Abänderung eines Bescheides gem § 68 AVG möglich, OBWOHL währenddessen über denselben ein Beschwerdeverfahren vor dem VwG anhängig ist?

A

Weil der Bescheid trotzdem FORMELL rechtskräftig ist. Also keine Berufung mehr zusteht.

Ist aber nicht unstrittig. Manche meinen dass auch zuerst materielle Rechtskraft abgewartet werden soll. Jedoch gibt der Wortlaut des § 68 AVG die erste Lösung her

288
Q

Eine Behörde ändert einen Bescheid mittels Bescheid gem § 68 AVG ab.
1.) Welche 2 Ebenen dieses Bescheids können vor dem VwG wiederum bekämpft werden?

A

Einerseits Verfahrensrechtliche Themen. Also ob die Abänderung zulässig war

Andererseits “meritorische”, also auf den Inhalt der Erledigung bezogene Fragen

289
Q

Wo und wie hat der Beschwerdeführer seine Bescheidbeschwerde einzubringen?

A

Die Beschwerde ist schriftlich (§12 VwGVG iVm §13(2) AVG) bei der belangten Behörde, dh bei der
Verwaltungsbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (§9(2)Z1 VwGVG) einzubringen.

(Wird die Beschwerde innerhalb dieser Frist direkt beim VwG eingebracht, so gilt dies (anders als nach §63(5)
AVG bei der Berufung) nicht als rechtzeitige Einbringung. Das VwG hat die Beschwerde gem §6 AVG
unverzüglich an die Behörde weiterzuleiten, das Verspätungsrisiko trägt der Bf)

290
Q

Welche Bescheide meint der § 68 ABs 2 AVG z.B?

A

Solche, die KEINE subjektiven Rechte einräumen.
Oft welche in Einparteienverfahren, die Pflichten auferlegen

291
Q

Wirkt die Abänderung oder Aufhebung eines Bescheids gem § 68 Abs 2 AVG ex nunc oder ex tunc?

A

Die wirkt ex nunc nur

292
Q

Was ist der praktisch häufigste Fall des § 68 Abs 2 AVG? Also wann meint Behörde, dass sie dies tun müsse?

A

Wenn eine Beschwerde gegen den bescheid eingebracht wird, und der Behörde diese gerechtfertigt erscheint.

293
Q

Sind Gemeindeaufsichtsbehörden “Oberbehörden iSd § 68 AVG”?

A

Nein.

294
Q

Kann ein Bescheid gem § 68 AVG auch zu ungunsten abgeändert werden?

A

Ja, ganz klar. Aber NICHT gem Abs 2. Also muss man nach Abs 3 vorgehen und diese Voraussetzungen erfüllen.

295
Q

§ 68 Abs 3 AVG:
1.) “Gefährdung von Menschen…”: Wie viele Menschen müssen betroffen sein?
2.) “volkswirtschaftlichen Schädigungen”: Wie groß müssen Schäden sein?

A

1.) Es reicht EIN Mensch

2.) Es muss schon Gesamtwirtschaftlich betroffen sein

296
Q

Wirkt die Abänderung oder Aufhebung eines Bescheids gem § 68 Abs 3 AVG ex nunc oder ex tunc?

A

Auch nur ex nunc, sowie Abs 2

297
Q

Wirkt die Nichtigerklärung eines Bescheids gem § 68 Abs 4 AVG ex nunc oder ex tunc?

A

ex tunc; wobei Rsp ex nun sagt

298
Q

Was gilt falls ein “nichtiger” Bescheid gem § 68 Abs 4 AVG von der OBERSTEN Behörde erlassen wurde?

A

Dann ist Abs 4 NICHT anwendbar. Weil Abs 4 nur von einer Oberbehörde der erlassenden Behörde anzuwenden ist

299
Q

Handel es sich um eine “unzuständige Behörde” iSd § 68 Abs 4 AVG wenn eine Landes statt einer Bundesbehörde entscheidet?

A

Ja

300
Q

Handel es sich um eine “unzuständige Behörde” iSd § 68 Abs 4 AVG wenn ein befangenes Organ entscheidet?

A

Nein, wenn die Behörde ansonsten zuständig ist.

301
Q

Rückabwicklungen von Bescheiden aufgrund von EU-Recht. Wieso ist dies rechtens, wenn diese Möglichkeit nicht in § 68 Abs 2-4 aufgelistet ist und diese taxativ sind??

A

Weil es Abs 6 gibt., der besagt, dass es auch andere Regeln geben darf, außerhalb des AVG.

302
Q

Wieso verstößt ein Verfahren vor einem Rechtspfleger NICHT gegen die Tribunalgarantie des Art 6 MRK?

A

Weil es die Möglichkeit des § 54 VwGVG gibt, die Entscheidung durch den zuständigen Einzelrichter zu überprüfen

303
Q

Gibt es ein Recht der Parteien auf Ablehnung eines VwG Richters aufgrund von Befangenheit?

A

Nein.

304
Q

Sachliche Zuständigkeit des BVwG: Was ist ausschlaggebend? Reicht wenn die Bundesbehörden tatsächlich tätig werden?

A

Nein. Es muss einerseits sich um UNMITTELBARE Bundesvollziehung handeln, aufgrund von bundesverfassungsgesetzlicher Ermächtigung und andererseits auch TATSÄCHLICH von Bundesbehörden vollzogen werden.

Falls diese tatsächlich vollziehen, es sich aber nicht um eine bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung handelt liegt mittelbare Bundesverwaltung vor.

305
Q

Sachliche Zuständigkeit des BVwG: Was ist entscheidend bei der Selbstverwaltung im eigenen Wirkungsbereich?

A

Nichts. Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich sind jedenfalls nicht der unmittelbaren Bundesverwaltung zugehörig.

306
Q

Sachliche Zuständigkeit des BVwG: Was ist entscheidend bei der Selbstverwaltung im übertragenen Wirkungsbereich?

A

Hier ist entscheidend ob der LH in den Weisungszusammenhang involviert ist oder nicht. Wenn ja, dann sind die LVwG zuständig.

307
Q

Was gilt besonderes für die örtliche Zuständigkeit von LVwG im Verwaltungsstrafrecht?

A

Da ist die örtliche Zuständigkeit von § 3 Abs 2 Z 1 letzter Satz abhängig, nämlich vom Sitz der Behörde, die den Bescheid erlassen bzw. nicht erlassen hat

308
Q

Welches LVwG zuständig, falls sich die Lage des Guts auf mehrere Bundesländer erstreckt?

A

Dann gilt gem § 3 Abs 3 VwGVG das LVwG wien

309
Q

Müssen VwG nicht Rechtshilfe leisten, falls inländische Behörden dies verlangen? Dazu gibt es ja keine Regeln im VwGVG

A

Deshalb ist auf Art 22 B-VG zurückzugreifen.

310
Q

Nenne mir die Prozessvoraussetzungen für die Bescheidbeschwerde!

A
  1. Vorliegen eines Bescheids im materiellen Sinn.
  2. sachliche Zuständigkeit des jeweiligen VwG
  3. örtliche Zuständigkeit im Fall eines LVwG, die sich bei Bescheidbeschwerden aus §3 VwGVG iVm §3 AVG
    ergibt
  4. Beschwerdelegitimation
  5. Rechtsschutzbedürfnis/Beschwer
  6. Kein Verzicht nach Zustellung/Verkündung des Bescheids
  7. Nichtvorliegen von res iudicata
  8. Rechtzeitigkeit der Beschwerde
  9. Form und Inhalt
311
Q

Beschwerdelegitimation bei der Parteibeschwerde: Was sind die Voraussetzungen?

A

1.) Die Behauptung durch den Bescheid in seinen SUBJEKTIVEN Rechten verletzt worden zu sein (einfachgesetzliche UND auch verfassungsrechtlich gewährleistete)

2.) Die Behauptung dass eine solche Verletzung gegenüber dem Beschwerdeführer wenigstens möglich ist: also wird regelmäßig PARTEISTELLUNG im vorangegangenen Verwaltungsverfahren vorausgesetzt.

312
Q

Wenn ich im Verwaltungsverfahren meine Parteistellung verloren habe (durch Präklusion z.B), kann ich dann keine Parteibeschwerde an VwG geltend machen?

A

Nein. Mir fehlt dadurch die Beschwerdelegitimation

313
Q

Was gilt für die Beschwerdelegitimation (bei einer Parteibeschwerde) wenn ich im vorangegangenen Verwaltungsverfahren teilweise meine Parteistellung verloren habe durch Teilpräklusion?

A

So kann sich eine eingeschränkte Parteistellung ergeben im Beschweidbeschwerdeverfahren. Ich kann nur noch Tatsachen/Beweise vorbringen zu den zulässigen Einwendungen.

314
Q

Ist die “Erschöpfung des Instanzenzugs” Prozessvoraussetzung für Bescheidbeschwerden?

A

Grds nicht. Jedoch gem Art 132 Abs 5 B-VG schon bei Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde

315
Q

Kann immer, außer im Falle der Gemeinde eigenen Wirkungsbereichs, Bescheidbeschwerde erhoben werde? Es gibt ja keinen Instanzenzug mehr!?

A

Es gibt aber weiterhin “nicht-aufsteigende” Rechtsmittel. Diese sind trotzdem vorher zusetzen BEVOR Bescheidbeschwerde erhoben werden kann.
Also geht Vorstellung gegen Mandatsbescheide oder Einspruch gegen Strafverfügung vor.

316
Q

Wo sieht VwGH eine Beschwerdelegitimation für Parteibeschwerden im VwGVG für übergangene Parteien?

A

Im § 7 Abs 3 VwGVG, da somit ein Umweg umgangen wird. Sonst müsste zunächst Antrag auf Parteistellung und Zustellung des Bescheids gemacht werden

317
Q

Wo sieht VwGH eine Beschwerdelegitimation für Revisionen im VwGVG für übergangene Parteien?

A

Nirgends. § 7 Abs 3 VwGVG gilt nur für übergangene Parteien im Verwaltungsverfahren, die Parteibeschwerde erheben wollen.

Im Verhältnis zwischen VwG und VwGH muss zunächst Partei beim VwG die Zustellung der Entscheidung verlangen oder Feststellung der Parteistellung beantragen

318
Q

Wie lange hat die übergangene Partei Zeit Parteibeschwerde zu erheben? Also wie laufen da die Fristen?

A

Nach VwGH hat sie ein Wahlrecht. Entweder sie erhebt gem § 7 Abs 3 VwGVG aufgrund Kenntnis Beschwerde. Oder sie verlangt zuerst die Zustellung des Bescheides. Die Zustellung löst den Fristenlauf erst aus.

319
Q

Die Amtsbeschwerde gem Art 132 Abs 1 Z 2 B-VG: Was muss der BM tun um dies zu können? Also was muss er darlegen?

A

Nicht viel. Es reicht die Behauptung, dass eine objektive Rechtsverletzung vorliegt

320
Q

Was gilt wenn die Bescheidbeschwerde direkt beim VwG eingebracht wird?

A

Wird die Beschwerde innerhalb dieser Frist direkt beim VwG eingebracht, so gilt dies (anders als nach §63(5)
AVG bei der Berufung) nicht als rechtzeitige Einbringung. Das VwG hat die Beschwerde gem §6 AVG
unverzüglich an die Behörde weiterzuleiten, das Verspätungsrisiko trägt der Bf

321
Q

Können die Bescheidbeschwerdefristen erstreckt werden?

A

Nein. Gem § 33 Abs 4 AVG nicht, außer ausdrücklich vorgesehen. Die Regeln des AVG sind aufgrund von § 17 VwGVG anwendbar

322
Q

Wie lange ist die Beschwerdefrist für Bescheidbeschwerden?

A

4 Wochen gem § 7 Abs 4 VwGVG

323
Q

Ab wann sind Schriftsätze unmittelbar beim VwG einzubringen bei Bescheidbeschwerdeverfahren?

A

Erst wenn die belangte Behörde die Beschwerde an das vwG vorgelegt hat und die Partei darüber informiert gem § 14 Abs 2 VwGVG

324
Q

Welche Beschwerden sind ausnahmsweise unmittelbar beim VwG einzubringen?

A

§§ 12, 20, 53 VwGVG:
1.) Beschwerden über AuvBZ
2.) und weil gem § 53 grds alle Regeln über AuvBZ auch auf Beschwerden gegen rechtswidriges Verhalten einer Verwaltungsbehörde (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG) anzuwenden sind, auch bei diesen unmittelbar beim VwG

325
Q

Warum ist der Beschwerdeinhalt der vom Bf angegeben wird für das VwG bedeutend?

A

Da gem § 27 VwGVG dies den Prüfungsumfang absteckt in dem das VwG prüft. (Außer es handelt sich um eine Unzuständigkeit der behörde. Dies kann VwG in jedem Fall wahrnehmen)

326
Q

Welche Behörde im Bereich des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde ist Belangte Behörde für Beschwerdeverfahren?

A

Gem § 36 Abs 1 VwGVG die Berufungsbehörde

327
Q

Gibt es ein Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren ?

A

Nein! Gem § 10 VwGVG muss Behörde neue Tatsachen, die vorgebracht werden allen Parteien zustellen, damit diese Stellung beziehen können.

Aber: eingetretene Präklusionswirkungen (§ 39 Abs 3-5) AVG sind auch im verwaltungsgerichtlichen
Beschwerdeverfahren beachtlich. Also kann sehr wohl etwas zuvor Präkludiert sein durch zum Beispiel absichtliche Vefahrensverschleppung

328
Q

Das VwG entscheidet „auf Grund der Beschwerde“ gem § 27 VwGVG. Besteht hier eine Bindung des VwG an die Beschwerdegründe?

A

Nein, laut Rsp nicht.

329
Q

Was hat das VwG mit Inhaltlich mangelhaften Beschwerden zu tun?

A

Diese hat das VwG NACH VORLAGE gem §13(3) AVG zur
Verbesserung zurückzustellen.

Falls VOR Vorlage ist die Behörde zuständig für Verbesserungsaufträge

330
Q

Kann ein Beschwerdeverzicht vor Zustellung rechtswirksam werden?

A

Nein. Außer natürlich es wurde Verkündet und danach verzichtet.

Aber vor Verkündung oder Zustellung kann nicht rechtswirksam verzichtet werden.

331
Q

Ist ein Verzicht nach der Beschwerdefrist möglich?

A

Nein. Lustigerweise nicht. Aber man kann das Verfahren trotzdem beenden durch Zurückziehung gem § 13 Abs 7 AVG (iVm § 17 VwGVG)

332
Q

Welche Form muss der Verzicht auf eine Beschwerde haben, nach dem es beim VwG liegt?

A

Schriftform gem § 12 VwGVG

333
Q

Bei welchen zwei Beschwerdeverfahren ist direkt beim VwG Antrag auf Verfahrenshilfe zustellen?

A

AuvBZ und weil gem § 53 grds alle Regeln über AuvBZ auch auf Beschwerden gegen rechtswidriges Verhalten einer Verwaltungsbehörde (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG) anzuwenden sind, auch bei diesen unmittelbar beim VwG

334
Q

Wer entscheidet über Antrag auf Verfahrenshilfe VOR und wer NACH Vorlage beim VwG?

A

Egal. Gem § 8a Abs 6 VwGvG entscheidet immer VwG mit Beschluss.

335
Q

Wie hoch ist der Umfang der Verfahrenshilfe im VwGVG?

A

“Soweit” dies geboten ist gem § 8a Abs 1; Also kann auch nur Gebühren befreiend sein

336
Q

Was ist der sog “Folgenbeseitigungsanspruch” im VwGVG? Und was kann der?

A

Geregelt im § 28 Abs 5 VwGVG: Falls ein Bescheid mangels aufschiebender Wirkung vollstreckt wird, aber später vom VwG abgeändert oder aufgehoben wird, muss die Behörde alles rechtlich möglich tun um Folgen zu beseitigen.

337
Q

Wie lange hat die belangte Behörde Zeit dafür die aufschiebende Wirkung auszuschließen?

A

NUR im Vorverfahren. Weil ab Vorlage beim VwG ist dieses alleine zuständig.
Und grds soll die aufschiebende Wirkung “TUNLICHST” schon im ursprünglichen Bescheid einfach schon drin stehen, aber ausnahmsweise kann es die Behörde gem § 13 Abs 2 VwGVG tun bis zur Vorlage

338
Q

Was ist besonders in Anwendung des Unionsrechts bei Handhabung des § 13 VwGVG (aufschiebende Wirkung)?

A

Aus unionsrechtlichen Gründen kann die Gewährleistung eines einstweiligen Rechtsschutzes aber geboten sein,
um die volle Wirksamkeit der späteren Entscheidung sicherzustellen.

Aufgrund der notwendigen “effektivität des Unionsrechts” kann die Notwendigkeit ergeben, die aufschiebende Wirkung auszuschließen

Also beides möglich.

339
Q

Welches “Zwischenverfahren” gibt es bei Bescheidbeschwerden und der aufschiebenden Wirkung?

A

Da gibts den § 13 Abs 4 VwGVG: Das VwG entscheidet über die Beschwerde (gegen den verfahrensrechtlichen Bescheid, mit dem die Behörde die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen hat).

340
Q

Besteht ein Recht auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung?

A

NEIN! Behörde hat 2 Monate zeit und freies ermessen

341
Q

Gilt das verbot der reformatio in peius im Beschwerdevorentscheidungsverfahren?

A

Grds nicht. ABER Ausnahmsweise schon falls es sich um verwaltungsstrafrecht handelt gem § 42 VwGVG

342
Q

Kann Behörde innerhalb des Vorverfahrens (also wenn sie eine Beschwerdevorentscheidung treffen möchte) neue Ermittlungsschritte durchführen?

A

Ja und gem § 11 VwGVG gelten die Verfahrensregeln, die der Beschwerde vorangehen: Also die Vorschriften in dem der angefochtene Bescheid erlassen wurde

343
Q

Wer ist aller Partei in einem Beschwerdevorentscheidungsverfahren?

A

Alle Parteien des Verfahrens, in dem der angefochtene Bescheid erlassen wurde

344
Q

Ist die Frage nach einer Beschwerdevorentscheidung eine völlig freie Entscheidung der behörde?

A

Nein. Es handelt sich um gebundenes Ermessen iSd Verfahrensökonomie z.B
Falls sie damit meint, dass Parteien danach nicht fix weiterziehen vor das VwG zahlt es sich aus so eine Vorentscheidung zu machen

345
Q

Ab wann beginnt die 2 Monatige First zu laufen (bei einem Beschwerdevorabentscheidungsverfahren), wenn mehrere Parteien Beschwerden einbringen zu unterschiedlichen Tagen?

A

Dann gilt ab dem frühesten Tage die Frist als begonnen

346
Q

Was ist zu tun, falls die Behörde, die nach zwei Monaten noch immer keine Beschwerdevorentscheidung getroffen hat die Vorlage an das VwG einfach nicht macht?

A

Dann können laut Rsp die Parteien selbst Vorlage der Beschwerde an das vwG machen. Dammit beginnt dann auch die Entscheidungsfrist. (Dieser Fall ist nämlich nicht geregelt)

347
Q

Was gilt, falls die Behörde eine Beschwerdevorentscheidung erlässt, obwohl 2 Monate schon abgelaufen sind, oder eine Vorlage bereits passiert ist an das Vwg?

A

Dann ist dies trotzdem gültig. ABER rechtswidrig und kann mit einem Vorlageantrag bekämpft werden

348
Q

Nur wer kann einen Vorlageantrag gegen eine Beschwerdevorentscheidung erheben?

A

Jede Partei! (Außer Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung als verspätet oder unzulässig zurückgewiesen, dann NUR der Bf)

349
Q

Was gilt für den Vorlageantrag, falls dieser von einer Partei gestellt wird, die gegen den Bescheid keine Beschwerde in erster Linie erhoben hat?

A

Nach hA ist Gegenstand des Verfahrens aufgrund eines Vorlageantrags nur die Beschwerdevorentscheidung und NICHT die Beschwerde selbst. Deshalb kann die Partei nur Gründe aufführen, die die Rechtswidrigkeit der Vorentscheidung betrifft

350
Q

Was muss Behörde tun, falls eine Partei (nicht Bf) Vorlageantrag stellt und in dem NICHT die Beschwerdegründe und NICHT das Beschwerdebegehren enthalten ist, obwohl dieses verlangt wird nach § 15 Abs 1 VwGVG?

A

Dann hat Behörde ein Mängelbehebungsverfahren durchzuführen gem § 13 Abs 3 AVG.

351
Q

Welchen Bescheid derogiert das VwG Nach einem Vorlageantrag?

A

NICHT den ursprünglichen, sondern die Beschwerdevorentscheidung. Denn die Beschwerdevorentscheidung setzt den ursprünglichen Bescheid außer kraft und ersetzt diesen. (Natürlich bleibt der Ausgangsbescheid Maßstab ob Beschwerde berechtigt ist, aber aufgehoben etc wird nur die Beschwerdevorentscheidung)

352
Q

Was meint § 17 VwGVG: “sinngemäß anzuwenden”? Verdrängen dann AVG Normen die des VwGVG oder sind diese nur subsidiär oder nur bei Bescheidbeschwerden gem At 130 Abs 1 B-VG vorrangig?

A

Sinngemäße Anwendung bedeutet einfach nur dass die Vorschriften nur soweit anzuwenden sind, wenn es keine Vorschriften im VwGVG dazu gibt. also subsidiär

353
Q

Was ist die “Kognitationsbefugnis”?

A

Das ist der Prüfungsumfang

354
Q

Besteht Anwaltspflicht vor dem VwG?

A

Nö, weil gem § 17 VwGVG die Regeln des AVG gelten

355
Q

Was hat das VwG mit Vorfragen grds zu machen?

A

Grds selbst zu beurteilen

356
Q

Was hat das VwG mit Vorfragen grds zu machen, wenn diese woanders anhängig sind?

A

Dann kann das Verfahren bis zur rechtskräfigen Entscheidung mit Beschluss ausgesetzt werden gem § 38 AVG (§ 17 VwGVG).

357
Q

Kann man, wenn der Bf in seiner Beschwerde nicht eine Verhandlung beantragt hat, auf einen konkludenten Verzicht auf eine Verhandlung schließen?

A

Nur wenn er vertreten war oder rechtskundig oder belehrt.

358
Q

Wann kann das VwG von einer Verhandlung absehen? Egal ob Parteienantrag gestellt wurde?

A

Nur nach § 24 Ab 4 VwGVG: wenn Akten erkennen lasen, dass mündliche Verhandlung keine Klärung erwarten lässt und Entfall nicht Art 6 EMRK entgegensteht

359
Q

Was besagt der Unmittelbarkeitsgrundsatz, falls eine Verhandlung vor einem VwG stattgefunden hat?

A

§25(7) VwGVG: Es darf nur auf das Rücksicht genommen werden, was in der Verhandlung auch vorgekommen ist (und: Das Erkenntnis kann nur von denjenigen Mitgliedern des VwG gefällt werden, die an der Verhandlung teilgenommen haben.)

360
Q

Kann vor dem VwG eine mittelbare Beweisaufnahme gem § 55 AVG stattfinden?

A

Nein, wenn eine mündliche Verhandlung durchzuführe ist (§25(7) VwGVG)

Ja, wenn dies nicht der Fall ist

361
Q

Was ist der Unterschied von VwG zu ordentlichen G falls beide eine generelle Norm vor dem VfGH anfechten, die präjudiziell ist? Also was macht das unterschiedliches mit dem laufenden Verfahren=

A

Das ordentliche Gericht unterbricht das Verfahren.

Das VwG unterbricht nicht sondern wartet nur zu mit seinem Erk. Es kann weiterhin Zeugen einvernehmen etc. (Doch auch hier wird die Zeit vor dem VfGH nicht in die Entscheidungspflichtsfrist einberechnet)

362
Q

Wann ist das VwG Vorlagepflichtig vor dem EuGH?

A

Wenn eine Revision jedenfalls unzulässig ist

363
Q

Wann entscheidet das VwG mittels Erk und wann mittels Beschluss?

A

Erk, wenn es die Rechtssache erledigt.

Beschluss ist alles andere

364
Q

Wann kommt vor dem VwG eine Einstellung zustande und mit welchem Rechtsakt zu vollführen?

A

Mittels Beschluss gem § 28 Abs 1 VwGVG und zwar wenn Bf klaglosgestellt wird oder untergeht oder er die Beschwerde zurückgezogen hat

365
Q

Nenne mir drei Fälle wann Beschwerde mit Beschluss zurückgewiesen wird

A

Zurückweisung der Beschwerde mit Beschluss:
Die Beschwerde ist zurückzuweisen, wenn
❖ sie mangels eines mit Beschwerde anfechtbaren Bescheides, mangels eines Bescheides, oder mangels
Legitimation des Bf unzulässig ist.
❖ sie verspätet eingebracht wurde oder
❖ der Mangel der gem §13(3) AVG zur Verbesserung zurückgestellten Beschwerde nicht rechtzeitig behoben
wurde
❖ wenn bereits entschiedene Sache vorliegt
❖ falls die Beschwer bereis VOR der Vorlage an VwG vorlag dann zurückzuweisen (danach: wird es eingestellt)

366
Q

Nur wann hat VwG Bescheid mit Beschluss zu beheben, wegen einer Ermessensentscheidung der Behörde?

A

Gem § 28 Abs 4 VwGVG nur dann wenn ein Ermessens Fehler vorliegt UND Abs 2 nicht erfüllt ist, also nicht selbst sofort entschieden werden kann.
Behörde ist dann an Ansicht des VwG gebunden.

367
Q

Entscheidet das VwG Umfangmäßig über alle Angelegenheiten des Bescheids oder nur über die Beschwerde?

A

Über alle Angelegenheiten, die von der Behörde zu entscheiden waren.

368
Q

Inwiefern ist der Prüfungsumfang (Kognitationsbefugnis) beschränkt von dem VwG?

A

Durch die Sache selbst und durch den Inhalt der Beschwerde; jedoch laut VwGH ist es NICHT an das Beschwerdevorbringen gebunden, sondern kann sehr wohl alle vorgekommenen Sachverhaltselemente aufgreifen.

Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte ist gem §27 VwGVG beschränkt: Rechtswidrigkeiten (mit
Ausnahme der von Amts wegen wahrzunehmenden sachlichen, örtlichen oder funktionellen Unzuständigkeit der belangten Behörde) sollen nur dann aufgegriffen werden dürfen, wenn sie in den Beschwerdegründen oder im Beschwerdebegehren genannt werden.
Das bedeutet nach der Judikatur, dass sich die VwG mit den Beschwerdegründen und Begehren inhaltlich
auseinandersetzen müssen, bei ihrer rechtlichen Beurteilung jedoch nicht an das Beschwerdevorbringen
gebunden sind, dh sie dürfen auch Sachverhaltselemente, die erst bei der Prüfung aufgrund der Beschwerde hervorgekommen sind, ihrer Entscheidung zugrunde legen.
Es sind alle Rechtswidrigkeiten relevant, die
 die Zuständigkeit,
 das Verfahren oder
 die materielle Rechtmäßigkeit der verwaltungsbehördlichen Entscheidung betreffen.
→ Das VwG muss daher auch Rechtswidrigkeitsgründe aufgreifen, die in der Beschwerde nicht geltend
gemacht wurden.

369
Q

Laut VwGH ist das VwG in seiner Prüfungsbefugnis jedoch nicht unbegrenzt ermächtigt, obwohl es NICHT an das Beschwerdevorbringen gebunden ist. Was ist laut VwGH der äußerste Rahmen?

A

Der äußerste Rahmen ist die “Sache” des bekämpften Bescheids. “Sache” ist der Inhalt des Spruchs, der von der Behörde gebildet wurde

370
Q

Inwiefern wird die Prüfungsbefugnis des VwG durch Parteibeschwerden iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG noch mehr eingeschränkt?

A

Das VwG kann Parteibeschwerden nur prüfen als die Frage einer Verletzung eines subjektiven Rechts Gegenstand ist. Deshalb kann es bescheid nicht wegen öffentlichen Interessen Aufheben oder abändern.

371
Q

Warum darf VwG nicht über die inhaltliche Begründetheit des eines Antrags entscheiden, wenn Bheörde den Antrag zurückgewiesen hat primär?

A

Weil VwG nur über Gegenstand der Entscheidung der Verwaltungsbehörde entscheiden darf und nicht über “mehr”.
Somit kann in diesem Fall nur über Rechtmäßigkeit der prozessualen Entscheidung entscheiden werden

372
Q

Was gilt für das Verfahren vor dem VwG, falls sich die Rechtslage währenddessen ändert?

A

Wenn keine Übergangsbestimmungen erlassen wurden ist das neue Gesetz sehr wohl bereits auf das anhängige Verfahren anzuwenden.

373
Q

Was hat das VwG zu tun, falls mehrere Beschwerden erhoben werden und diese unterschiedlich sind von unterschiedlichen Parteien?

A

Dann hat VwG gem § 17 VwGVG iVm § 59 Abs 1 AVG ein einheitliches Verfahren über alle diese Beschwerden durchzuführen und letztlich eine einheitliche Sachentscheidung zu erlassen, durch die über alle Hauptfragen abgesprochen werden kann

374
Q

Was ist eine “ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheids”? Was macht da das VwG und was ist die Folge?

A

Gem § 28 Abs 2 und 3 VwGVG entscheidet es negativ in der Sache selbst. Also muss es zunächst den Sachverhalt festgestellt für sich haben. Dies geschieht mittels Erkenntnis und zwar wenn die Verwaltungsbehörde UNZUSTÄNDIG ist. Dies verbietet eine neuerliche Entscheidung vor dieser Behörde, aber nicht vor der richtigen. Also weiterhin Bescheid möglich

375
Q

Ist die Verkündung einer Entscheidung eines VwG in JEDEM Fall öffenltich?

A

Ja. Auch wenn die Verhandlung ausgeschlossen wurde.

376
Q

Ab wann hat das VwG seine Entscheidungspflicht erfüllt in einem Mehrparteienverfahren?

A

Überall gleich egal ob mehrere: sobald das Erk rechtswirksam wird. Und das passiert mit Verkündung auch nur gegenüber einer Partei. (Die Revisionsfrist etc beginnt aber erst mit umfassender Zustellung der Ausfertigung)

377
Q

Ab wann setzt formelle Rechtskraft ein bei Entscheidungen der VwG?

A

Bereits mit deren Erlassung, da die Rechtsmittel an VwGH und VfGH nicht als ordentliche Rechtsmittel betrachtet werden.

378
Q

Nur welche Entscheidungen eines VwG können “wiederaufgenommen” werden gem § 32 VwGVG?

A

Nur solche mit denen Verfahren Beendet wird gem § 32 Abs 5

379
Q

Kann ein Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn es ex lege beendet wird?

A

Nö, da es kein Erk abgeschlossenes Verfahren ist

380
Q

Kann einem Antrag auf Wiederaufnahme aufschiebende Wirkung zuerkannt werden?

A

Nein gem § 22, 33 Abs 4 VwGVG (argum e contrario)

381
Q

Hat das VwG mit Beschluss oder Erk über Wiederaufnahmeanträge zu entscheiduen?

A

Alle mit Beschluss

382
Q

Sind Beschlüsse des VwG über Wiederaufnahmeanträge ALLE selbstständig anfechtbar? Ist dies abhängig von verfahrensleitend oder selbstädnige Beschlüsse?

A

Ja ist davon abhängig, aber die hL meint dass es selbstständige sein müssen, da alle Beschlüsse anfechtbar sind vor dem VwGH. Also falls Zurückweisung, Abweisung oder Stattgebung passiert

383
Q

Welche zeitliche Rechtslage ist für das VwG bedeutend wenn es die neue Entscheidung zu fällen hat in einem Wiederaufnahmeverfahren? Und wird die Sache ex tunc oder ex nunc erledigt?

A

Der Entscheidungszeitpunkt ist entscheidend für Sach- und Rechtslage.

Ex tunc

384
Q

Was kann klassisch und was kann klassisch NICHT Gegenstand einer Säumnisbeschwerde sein?

A

Die Säumnisbeschwerde richtet sich gegen die Untätigkeit einer Behörde bei der gebotenen Erlassung eines Bescheides.
Sie kann daher NICHT gegen jede Form der behördlichen Untätigkeit erhoben werden, sondern nur dann, wenn ein Anspruch auf Erlassung eines Bescheides besteht. Andere behördliche Maßnahmen (zB Setzung eines Zwangsaktes, Ausstellung einer Urkunde, Akte der Privatwirtschaftsverwaltung) können nicht im Wege
der Säumnisbeschwerde durchgesetzt werden.

385
Q

Wie lange ist die Frist für eine Säumnisbeschwerde?

A

§ 8 VwGVG 6 Monate (können aber auch andere Fristen vorgesehen sein)

386
Q

Wo ist die Säumnisbeschwerde einzubringen?

A

Gem § 13 VwGVG bei der belangten Behörde

387
Q

Wie lange hat Behörde Zeit um SELBST die Säumnisbeschwerde zu erledigen?

A

Die säumige Behörde kann den begehrten Bescheid noch selbst innerhalb einer Frist von 3 M erlassen. In
einem solchen Fall wird das Säumnisbeschwerdeverfahren eingestellt. Anderenfalls muss die Behörde die
Beschwerde dem VwG vorlegen § 16 VwGVG.

388
Q

Wie schaut das mit dem Beginn der Frist für die Säumnisbeschwerde aus?

A

Sie beginnt mit Einlangen des Antrags.

389
Q

Wie schaut das mit dem Beginn der Frist für die Säumnisbeschwerde aus, wenn:
1.) ein Mängelbehebungsauftrag unverzüglich erteilt wurde?
2.) erst nach längerer Zeit solch einer von der Behörde erteilt wurde?

A

VwGH meint:
1.) hier beginnt Entscheidungsfrist erst mit einlangen des VERBESSERTEN Antrags

2.) hier kommt es auf das EInlangen des ersten noch nicht verbesserten Antrags an, weil sosnt Behörde bestimmen könnte wann frist zu laufen beginnt.

390
Q

Wann endet die First einer Säumnisbeschwerde GENAU?

A

Mit Ablauf des Tages des sechsten darauffolgenden Monats der nach seiner Zahl dem Tag des Einlangens entspricht gem § 32 Abs 2 AVG

391
Q

Erfüllt ein Bescheid einer unzuständigen Behörde die Entscheidungspflicht?

A

Ja

392
Q

Wann beginnt neuerlich die Entscheidungsfirst, falls der Bescheid von dem VwG aufgehoben und zurückverwiesen wurde um von der Behörde neuerlich zu entscheiden?

A

Mit dem Einlangen des aufhebenden Beschlusses

393
Q

Ab wann ist die Säumnisbeschwerde nicht mehr zulässig? (Zeittechnisch)

A

Sie ist unbefristet zulässig!

394
Q

Wann beginnt die Entscheidungspflicht des VwG über eine Säumnisbeschwerde?

A

Erst mit Vorlage der Beschwerde durch die Behörde gem § 13 VwGVG oder mit Ablauf der vom VwG gesetzten Frist gem § 34 Abs 1 VwGVG

395
Q

Ist Verschulden der Behörde bei der Säumnisbeschwerde Prozessvoraussetzung?

A

Nein. Es reicht objektive Säumigkeit

396
Q

Was kann die Partei tun, falls Behörde auch noch nach extra 3 Monaten nicht gem § 16 Abs 2 VwGVG die Beschwerde samt Akten dem VwG vorlegt?

A

Strittig, wird aber wohl selbst vorlegen dürfen wie der VwGH bereits bei der Beschwerdevorentscheidung beschlossen hat

397
Q

Ab wann liegt “Verschulden der Partei” vor, welche den Ablauf der Entscheidungsfrist verlängert?

A

Wenn diese kausal war-Z.B weil es vor Ablauf noch schnell den verfahrensleiteten Antrag so abgeändert hat, dass neue Ermittlungsschritte getan werden müssen

398
Q

Wann hat das VwG in der Sache selbst zu entscheiden im Falle einer Säumnisbeschwerde?

A

Falls die Säumnisbeschwerde weder zurück noch abzuweisen ist

399
Q

Welche zwei Möglichkeiten stehen dem VwG zu, wenn das VwG aufgrudn einer Säumnisbeschwerde diese NICHT abweist oder zurückweist?

A

§ 28 Abs 7 VwGVG:
1.) Entweder KANN es einzelne maßgebliche Rechtsfragen entrscheiden und für den Rest an die Behörde zurückverweisen, damit diese in 8 Wochen einen Bescheid erlässt

2.) oder: es entscheidet in der Sache sofort selbst

400
Q

Wie lange beträgt die Entscheidungsfrist für Entscheidung des Rechtspflegers oder des Richters wenn eine Vorstellung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gestellt wurde?

A

Hier beträgt die Entscheidungsfrist INSGESAMT nur 6 Monate, also wird nicht länger durch die Vorstellung

401
Q

Kann eine Revision gegen Entscheidung des Rechtspflegers erhoben werden?

A

Nein. NUR die Vorstellung ist das einzige Rechtsmittel

402
Q

Wie ist das mit den Kostentragung im Beschwerdeverfahren vor dem VwG?

A

Abgesehen vom Verwaltungsstrafverfahren gelten die AVG regeln und deshalb grds hat JEDER seine eignen Kosten zu tragen )§ 74 AVG)

403
Q

Können AuvBZ vor Verwaltungs-Behörden bekämpft werden?

A

Nein! Nur vor VwG! (Ausnahmsweise ordentliche Gerichte seltenst)

404
Q

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit knüpft das Gesetz an den Ort (sprengel) an, an dem die Maßnahme gesetzt wurde (dh begonnen hat) § 3(2) Z 2 VwGVG. Kann dann nie die örtliche Zuständigkeit des BvwG begründet werden?

A

DOCH. Weil diese Bestimmung nur zum Einsatz kommt, wenn ein LVwG zuständig ist. Wenn eh das BVwG zuständig ist, ist der Sprengel das gesamte Bundesgebiet

405
Q

Welches VwG ist örtlich Zuständig wenn AuvBZ zur Gänze im Ausland passiert?

A

Gem § 3 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz VwGVG: Der Sprengel wo das Organ die Bundesgrenze überschritten hat

406
Q

Was sind die Prozessvoraussetzungen für eine Maßnahmenbeschwerde?

A
  1. Vorliegen eines AuvBZ.
  2. sachliche Zuständigkeit des jeweiligen VwG (siehe oben)
  3. örtliche Zuständigkeit im Fall eines LVwG
  4. Beschwerdelegitimation
  5. Rechtzeitigkeit der Beschwerde
  6. Form und Inhalt
407
Q

Wer ist Beschwerdelegitimiert bei einer Maßnahmenbeschwerde?

A

Gem Art 132(2) B-VG können Personen wegen Rechtswidrigkeit einer Maßnahme Beschwerde an das VwG erheben, die behaupten, durch einen AuvBZ in ihren einfach- oder verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt zu sein, wobei die Rechtsverletzung zumindest möglich sein muss.
Wenn der durch den AuvBZ Betroffene während der Amtshandlung stirbt, die nahen Angehörigen.

408
Q

Wie lange hat man Zeit um Maßnahmenbeschwerde zu erheben?

A

Die Beschwerdefrist beträgt 6 Wochen

a. ab Kenntnis von der Maßnahme (AuvBZ) bzw

b. wenn der Bf durch die Maßnahme (AuvBZ) gehindert war, Beschwerde zu erheben (zB wegen einer
Festnahme) ab Wegfall dieser Behinderung.

409
Q

Wo ist die Maßnahmenbeschwerde einzubringen?

A

Die Maßnahmenbeschwerde ist unmittelbar beim VwG einzubringen.

410
Q

Wer ist belangte Behörde gem § 9 Abs 2 Z 2 VwGVG?

A

Diejenige, der die AuvBZ zuzurechnen ist. EIne funktionelle Betrachtungsweise ist geboten! Somit kann es vorkommen, dass die belangte Behörde eine andere ist, als die der die Organe Organisatorisch zuzurechenn sind.

Zum Beispiel belangte Behörde ist BVB statt LPD, weil Bundespolizei bei Vollziehung von Landes Gesetzen mitgewirkt hat

411
Q

Kann einer Maßnahmebeschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt werden?

A

Ja.
Grds tritt ex lege gem § 22 Abs 1 VwGVG KEINE aufschiebende Wirkung ein. Eine solche kann aber zuerkannt werden, (natürlich nur wenn noch sinnvoll wie bei einer Freiheitsentziehung die noch andauert)

412
Q

Welcher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage ist beim Verfahren über Maßnahmenbeschwerde entscheidend?

A

Nicht die zum Zeitpunkt der Entscheidung sondern die zum Zeitpunkt der SETZUNG des Verwaltungsaktes.

413
Q

Wann hat das VwG auszusprechen, dass ein AuvBZ rechtswidrig war?

A

nie eigentlich direkt formell. Es ergibt sich aus der Abweisung der Beschwerde und hat damit Bedeutung im Falle eines Amtshaftungsverfahrends.

414
Q

Wie weit ist die Prüfungsbefugnis des VwG bei der Maßnahmenbeschwerde?
Was sagt VwGH dazu?

A

Grds gilt § 27 VwGVG und VwG hat sich nur an die Beschwerdegründe zu halten, jedoch meint VwGH dass dies NICHT die Entscheidungsbefugnis begrenze und somit VwG weite Möglichkeiten hat.

415
Q

Wie ist das mit dem Kostenerstaz bei Beschwerden gegen AuvBZ?

A

Hier kann obsiegende Partei Ersatz verlangen gem § 35 VwGVG

416
Q

Was kann die obsiegende Behörde und was die obsiegende Partei verlangen gem § 35 VwGVG?

A

Obsiegende Partei verlangt gem § 35 ABs 4 VwGVG

Obsiegende Behörde verlangt ge, § 35 Abs 5 VwGVG einen Pauschalbetrag

417
Q

Welche Regeln sind bei der “Verhaltensbeschwerde” anzuwenden?

A

Für Beschwerden aufgrund eines rechtswidrigen hoheitlichen Verhaltens gem Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG kommen gem § 53 VwGVG die Regeln über AuvBZ zur Anwendung!

418
Q

Inwiefern geht Art 4 7. ZPMRK über ein Verbot einer mehrfachen Verurteilung hinaus?

A

Es verbietet nicht nur die zweite Verurteilung, sondern auch schon ein zweites Verfahren in der selben Sache nach einer rechtskräftigen Sachentscheidung.

419
Q

räumliche Geltungsbereich von Verwaltungsübertretungen:
Auf welchen Ort ist abzustellen bei Unterlassungsdelikten?

A

Auf § 2 Abs 2 VStG: an dem der Täter hätte handeln müssen

420
Q

räumliche Geltungsbereich von Verwaltungsübertretungen:
Auf welchen Ort bei Handlungen im Internet, wenn der Server im Ausland steht?

A

Es wird auf den tatsächlichen Handlungsort verwiesen, nicht auf den Standort des Servers

421
Q

Was ist eine “Verwaltungsübertretung” und was sind die drei Voraussetzungen für die Strafbarkeit?

A

Verwaltungsübertretung = eine von einem Menschen gesetzte verbotene Tat (Handlung oder Unterlassung),
die im Zustand der Zurechnungsfähigkeit mit Verschulden begangen wurde.

Voraussetzungen der Strafbarkeit sind somit:
A. Verwirklichung eines Tatbilds (objektiver Tatbestand)
B. Rechtswidrigkeit der Tat und
C. Verschulden des Täters

422
Q

Was gilt für eine Strafe, falls für Verwaltungsübertretung kein besondere Strafe festgelegt wurde?

A

§ 10 Abs 2 VStG: entweder bis zu 218 Euro oder bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe

423
Q

In welchem Fall gilt die Unschuldsvermutung bei Verwaltungsübertretungen NICHT?

A

Bei Ungehorsamsdelikten (sind schlichtes Verhalten OHNE auf Erfolg gerichtet zu sein) gem § 5 Abs 1 VStG. Der Täter muss glaubhaft machen dass er kein Verschulden hat.

424
Q

Kann absichtliche Trunkenheit, die zur Zurechnungsfähigkeit Ausschluss führt, wegen einer Verwaltungsübertretung zur Verantwortung gezogen werden?

A

Nein, wenn es so weit ist dass wirklich nicht nur beeinträchtigt sondern komplett ausgeschlossen ist die Zurechnungsfähigkeit kann man nicht wegen einer Übertretung verantwortlich gemacht werden ABER nach § 83 Abs 1 SPG wenigstens schon.

425
Q

Was gilt als Vorsatz wenn NUR Vorsatz im VStG verlangt wird? Kann etwas strengere Voraussetzungen haben als “Vorsatz”?

A

Klassischer Vorsatz ist Wer einen Sachverhalt verwirklichen WILL. Jedoch reicht: “dolus eventualis” nämlich der bedingte Vorsatz: Wer Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet

Strenger kann VStG anordnen wenn es von “Wissentlichkeit” spricht z.B; dann reicht nicht dolus eventualis

426
Q

Häufiges Problem im VStG: Unternehmer: Die MÜSSEN andere Personen einstellen sonst wäre der Betrieb nicht möglich. Wie kann er für das Verhalten verantwortlich gemacht werden von den eingestellten Personen?

A

Ihn trifft nicht nur eine Auswahlschuld, sondern auch eine Kontrollpflicht.

427
Q

Häufiges Problem im VStG: Unternehmer: Angenommen der Unternehmer konnte sich Freibeweisen von seiner Verantwortung der Kontrolle und der Auswahlschuld. Kann jetzt das Verhalten nicht bestraft werden des Angestellten, weil der nicht Adressat warm sondern der Unternehmer?

A

Grds nicht. Aber es gibt den § 9 Abs 3 VStG: damit eine natürliche Person bestraft werden kann, falls diese eine gewisse Verantwortung im Unternehmen bekommen hat.

428
Q

Warum kann man sagen dass § 5 Abs 1 VStG nur eine “Schuldvermutung” normiert und nicht das komplette Gegenteil einer Unschuldsvermutung ist?

A

Weil NUR Verschulden vermutet wird und das dieses rechtswidrig war. Aber NICHT objektive Tatseite

429
Q

Auf welche Irrtümer kann man sich stützen um Verschulden zu verneinen im VStG?

A

NUR auf Rechtsirrtum; Nicht auf tatirrtum, da dieser nur im StGB normiert wurde. (Tatirrtum ist, wenn Täter Sachlage verkennt, somit nicht Vorsätzlich handeln kann aber Fahrlässigkeitsdelikt sehr wohl. )

430
Q

Anderes Wort für Rechtsirrtum?

A

Verbotsirrtum

431
Q

Erkläre kurz Rechtsirrtum!

A

§ 5 Abs 2 VStG: wenn Täter über Rechtswidrigkeit irrt, wenn er erwiesenermaßen unverschuldet ist und Täter das Unerlaubte nicht einsehen konnte

432
Q

Was bedeutet das “erwiesenermaßen unverschuldet” im § 5 Abs 2 VStG?

A

Dass es zu Lasten des Täters geht wenn im Beweisverfahren zu keinem Ergebnis kommt

433
Q

A.) Darf man laut VwGH auf Rechtsauskünfte von Anwälten vertrauen um sich auf § 5 bs 2 VStG berufen zu können?

B.) Was gilt für Behörden?

C.) Was gilt für Erlass?

A

A und B: JA (Wobei das nur für die ZUSTÄNDIGE Behörde gilt)

C: nein!

Und natürlich schließen Zweifel an der Auskunft die Schuldauschließung aus!

434
Q

Wie kann die Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsübertretung durch Ausübung einer Amtspflicht umgangen werden?

A

Wenn zum Bsp Sicherheitsbeamte aus dienstlichen Gründen zu Schnell auf der Straße

435
Q

Warum hat der Rechtfertigungsgrund des “Einwilligens des Verletzten” nur eingeschränkte ANwendung im Verwaltungsstrafrecht?

A

Weil die meisten Delikte auch auf öffentliches Interesse gestützt werden. Der Rechtfertigungsgrund zieht nur, wenn der Tatbestand AUSSCHLIE?LICH zum Schutze eines disponiblen Rechts anderen Person normiert wurde

436
Q

Wann liegt im VStG “Mittäterschaft” vor?

A

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Haupttat setzen

437
Q

Ist der Versuch allgemein Strafbar im VStG?

A

Nein, gem § 8 nur wenn dies ausdrücklich erklärt wird

438
Q

Ab wann ist ein “Versuch” als Versuch im VStG strafbar?

A

Erst wenn eine Handlung gesetzt wird UND Vorsatz vorliegt.

Vorsatz alleine reicht nicht. Deshalb sind alle Vorbereitungshandlungen straflos wenn sie noch keine Handlungen setzen.

439
Q

Warum ist der Versuch der Anstiftung oder Versuch der Beihilfe oder Anstiftung zum Versuch NICHT strafbar im VStG?

A

Kurz: es fehlt an klaren Anordnung der Strafbarkeit

Weil § 7 und 8 VStG auf eine Ausdehnung der Haupttat abstellen und nicht aufeinander bezogen werden können.

440
Q

Wie ist das mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und jurP im VStG?

A

Gem §9 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch jurP oder
eingetragene Personengesellschaften grds, dh soweit MaterienG nichts Abweichendes bestimmen und soweit
nicht sog „verantwortliche Beauftragte“ bestellt werden, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung
nach außen befugt ist.

441
Q

Ist ein Prokurist ein nach Außen hin vertretungsbefugter iSd § 9 Abs 1 VStG?

A

Nein. Da damit die satzungsmäßigen Vertreter gemeint sind.

442
Q

Wie ist das mit der Strafbarkeit von JurP nach § 9 Abs 1 VStG wenn MEHRERE natürliche Personen Vertretungsorgane sind?

A

Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit trifft grds alle; daran ändern auch interne
Geschäftsverteilungsregeln nichts. Das Verschulden ist aber auch in diesem Fall hinsichtlich jeder einzelnen
Person gesondert zu prüfen. Sofern die MaterienG nichts anderes bestimmten, reicht FLK.

443
Q

Was ist zu der Aussage zu sagen: “Strafanspruch erlischt, wenn von mehreren Organwaltern eines Kollegialorgans einer bestraft wurde (JurP)”?

A

Das ist abzulehnen da ALLE Organwalter Adressaten der Strafnorm sind

444
Q

Wer kann “verantwortliche Beauftragter” einer JurP sein betreffend VStG Strafrechtlicher Verantwortlichkeit?

A

natürliche Personen aus dem Kreise der nach außen hin vertretungsbefugten

UND falls es bestimmte räumlich und sachlich abgrenzbare Bereiche eines Unternehmens betrifft auch ANDERE Personen zu verantwortlichen Beauftragten zu machen (Die NICHT aus dem Kreise der nach außen vertretungsbefugten stammen)

445
Q

Ab wann wirkt die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG?

A

Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Behörde die Zustimmung der bestellten Person nachgewiesen wurde UND diese Zustimmung VOR Begehung der Tat stammt

446
Q

Durch welchen Rechtsakt hat eine Behörde einen Beauftragten einer JurP gem § 9 Abs 2 VStG zu verlangen?
Und welche Behörde darf dies?

A

Mittels Bescheid, der selbstständig anfechtbar ist.
Die Behörde, die zur Verhängung der Strafe zuständig ist.

447
Q

Was wenn bestimmte Voraussetzungen von “verantwortliche Beauftragter” einer JurP betreffend VStG Strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegfallen? Zum Beispiel dass diese in Russland ab jetzt lebt? Ab wann wirkt diese fehlende Voraussetzung?

A

Sie wirkt ex lege. Eine Mitteilung der Behörde ist nicht notwendig für den Wegfall der Stellung als Beauftragter

448
Q

Fallen nach Materiengesetz fallende besondere Verantwortliche unter § 9 VStG?

A

Nein

449
Q

Inwiefern bleiben die nach außen zur Vertretung einer JurP Ermächtigten strafrechtlich verantowrtlich wenn es einen “verantwortlichen Beauftragten” gem § 9 Abs 2 VStG gibt?

A

Gem § 9 Abs 6 VStG nämlich wenn sie die Tat vorsätzlich NICHT verhindert haben oder

450
Q

Gem §9(7) VStG haften jurP und eingetragene PG für die über ihre zur Vertretung nach außen berufenen Personen oder verantwortlichen Beauftragten verhängten Geldstrafen und Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand mit den Bestraften.

Warum hat in diesem Fall, die Juristische Person im Strafverfahren gegen ein Organ PARTEISTELLUNG?

A

Weil § 8 AVG gem § 24 VStG heranzuziehen ist.
Und gem § 8 AVG ist man Partei wenn man Teil eines Rechtsanspruch ist, wie hier: Heranziehung zu einer Haft

451
Q

Kennt das VStG bedingte Strafen?

A

Nein

452
Q

Darf eine Freiheitsstrafe auch PRIMÄR verhängt werden, wenn eine Geldstrafe voraussichtlich uneinbringlich ist?

A

Nein. Sie darf nur primär verhängt werden, wenn dies “notwendig ist, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten” gem § 11 VStG

453
Q

Wie ist der Umrechnungsschlüssel bei Ersatzfreiheitsstrafen?

A

Den gibts nicht

454
Q

Durch welches Gesetz werden rechtskräftig Geldstrafen volstreckt?

A

VVG

455
Q

Was gilt wenn KEINE und was wenn NUR eine Freiheitsstrafe verhängt wird?

A

A.) KEINE: dann kann auch später nachträglich keine verhängt werden

B.) Zunächst ist aber eine Geldstrafe zu verhängen bis zu 2.180 Euro gem § 12 ABs 2 VStG

456
Q

Haben die Personen, die dingliche Rechte an den verfallenen Gegenständen haben und nicht Täter sind, Parteirechte?

A

Ja gem § 8 AVG iVM § 24 VStG

457
Q

Für welche Verfahren gilt die Strafbemessungsregel des § 19 Abs 1 VStG?

A

Für Strafverfügungen §§ 47 - 49 VStG, Anonymverfügungen § 49a und § 50 Organstrafverfügungen

458
Q

Wie kann sich aus einer zu langen Verfahrensdauer ein Milderungsgrund ableiten?

A

Wenn das Verfahren unverhältnismäßig dauert und nicht auf den Täter /Verteidiger zu führen ist

459
Q

Nur wann ist eine Vorhaft anzurechnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen?

A

Abs 4 § 19a VStG: wenn sie der Behörde bekannt ist oder es beantragt wurde

460
Q

Was heißt “Grundsatz der Subsidiarität des Verwaltungsstrafrechts ggü gerichtlichen gilt”

A

Gem § 22 VStG Abs 1, ist eine Verwaltungsübertretung NUR strafbar, wenn es nicht zugleich Gerichtlich zuständig wurde. (soweit nichts anderes geregelt wurde)
Wobei nicht notwendig ist, dass Gerichte tatsächlich tätig werden

461
Q

Wann ist Verfall als Strafe und wann als Sicherungsmittel zu sehen?

A

Verfall von Gegenständen ist nur insofern als Strafe anzusehen, als er sich auf Gegenstände bezieht, die im Eigentum des Täters oder eines Mitschuldigen stehen; ansonsten stellt der Verfall ein Sicherungsmittel dar.

462
Q

Was ist bei Strafen:
A.) Realkonkurrenz?
B.) Idealkonkurrenz?

A

A.) wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat

B.) wenn jemand zwar nur eine Tat begangen hat, diese Tat jedoch unter mehrere, einander nicht
ausschließende, Strafdrohungen fällt

463
Q

Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht: Erkläre es!

A

falls jemand mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat, entweder durch Realkonkurrenz oder Idealkonkurrenz sind die vorgesehenen Strafen nebeneinander zu verhängen.

464
Q

Sagt § 25 Abs 3 VStG “e contrario” aus, dass es in den übrigen Fällen sehr wohl eine Anzeigepflicht für Gerichte/Verwaltungsbehörde gibt?

A

Nein, laut dem Buch ist so eine nicht allgemein vorgesehen sondern braucht extra Verwaltungsbestimmungen

465
Q

Stimmt der Satz “Niemand steht ein subjektives Recht zu, dass eine andere Person verfolgt wird”

A

Ja.

466
Q

Erkläre die örtliche Zuständigkeit für folgende Fälle:
A.) Mehre Personen werden für dasselbe Delikt beschuldigt!

B.) Eine Person wird mehrerer Delikte beschuldigt

A

A.) Hier § 29 VStG: die Zuständigkeit einer Behörde gegen einen Täter begründet auch die örtliche Zuständigkeit gegenüber ALLE Mitbeschuldigten (NUR Anstifter und Beihelfer; keine Mittäter)

B.)Dieser Umsand soll gem § 30 VStG keinen EInfluss haben auf die örtliche Zuständigkeit. Somit bleiben alle normal zuständig

467
Q

§ 29 VStG: die Zuständigkeit einer Behörde gegen einen Täter begründet auch die örtliche Zuständigkeit gegenüber ALLE Mitbeschuldigten

Was sind diese “Mitschuldigen”?

A

Es sind Anstifter und Beihelfer gem § 7 VStG

Und NICHT Mittäter.

468
Q

Warum können auch andere als die klassischen “Beschuldigten” etc im VStG, im Verwaltungsstrafverfahren die Parteistellung erhalten?

A

Weil gem § 24 VStG auch § 8 AVG gilt!

469
Q

Was ist das besondere, falls Behörden Vorläufige Sicherheitsleistungen wollen und dies im Anwendungsbereich der EU-VStG liegt?

A

Dann darf dies nur geschehen. falls die Strafen faktisch nicht vollstreckt werden können

470
Q

Ändert die Beschlagnahme von gegenständen was an den EIgentumsrechten?

A

Nein

471
Q

Dürfen auch fremde Sachen Beschlagnahmt werden?

A

Ja, dies kann dann mit Beschwerde bekämpft werden

472
Q

Steht die Einleitung eines Strafverfahrens grds im Ermessen der Behörde?

A

Nein grd nicht. Falls die Voraussetzungen vorliegen MUSS die Behörde einleiten

473
Q

Wann gilt ein Verwaltungsstrafverfahren als eingeleitet?

A

Wenn von der Behörde die erste Verfolgungshandlung gegen Beschuldigte erfolgt

474
Q

Ist nach der Jud “im Zweifel” das Vorliegen einer Verfolgungshandlung zu bejahen?

A

Nein. iZw ist es zu verneinen

475
Q

Was muss eine “Verfolgungshandlung” im VStG vorweisen um als solche zu gelten? Und muss sie nach “Außen” treten?

A

Sie muss gegen eine BESTIMMTE Person und WEGEN einer bestimmten Tat erfolgen. Und ja, sie muss die behördliche Sphäre verlassen nach außen. (Dabei reicht zur Post abgeben)

476
Q

Schließt der Eintritt der Verfolgungsverjährung gem § 31 Abs 1 VStG ALLE Verfolgungen danach aus?

A

Ja. Es stellt eine negative Prozessvoraussetzung dar

477
Q

Welches Grundrecht wird verletzt falls nach den Verjährungsfristen bestraft wird?

A

Recht auf gesetzlichen Richter

478
Q

Schließt die Vollstreckungsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG auch die Vollstreckung von Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens aus?

A

Nein!

479
Q

Hat der Beschuldigte einen Anspruch auf mündliche Vernehmung?

A

Ja gem § 40 VStG

480
Q

Auf welche Arten von Delikten ist § 33a VStG anzuwenden? (Beraten statt Bestrafen)

A

Auf DAUERDELIKTE, die eben noch nicht abgeschlossen sind

481
Q

Begründet nach dem VwGH eine Anonymverfügung Recht auf Akteneinsicht?

A

Nein. Was bedenklich ist

482
Q

Ist bei Anonymverfügungen Wiedereinsetzug oder Wiederaufnahme möglich?

A

Ja!

483
Q

Ab wann beginnt die Frist einer Anonymverfügung?

A

NICHT mit Zustellung sondern mit Datum der AUSFERTIGUNG. Mega weird im Abs 6 § 49a VStG

484
Q

Welche Organe sind ex-lege zu Organstrafverfügungen ermächtigt?

A

Gem § 50 Abs 9 VStG die des öffentlichen Sicherheitsdienstes

485
Q

Hat das ermächtigte Organ Ermessen ob es Organstrafverfügungen erlässt oder Anzeige bei der Behörde erstattet?

A

Ja. Es wird jedoch in geringfügigen Fällen eine Organstrafverfügung zu verhängen sein

486
Q

Mit welchem Rechtsakt werden Organe, der öffentlichen Aufsicht, die KEINE Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind (welche ex lege zu Organstrafverfügungen ermächtigt sind) ermächtigt?

A

Mit Bescheid und damit individuell.

487
Q

Gibt es bei Privatanklagesachen auch die Frist der Verfolgungsverjährung?

A

Ja. Gemein!

488
Q

In welchem Fall hat der Privatankläger Recht auf Beschwerde beim VwG?

A

Gegen Einstellung des Verfahrens, die per Bescheid erfolgt, Beschwerde zu erheben. § 56 Abs 3 VStG

NICHT gegen die Höhe des Strafbescheids

489
Q

Nur in welcher Entscheidungsform ist es im Verwaltungsverfahren möglich: über privatrechtliche Ansprüche zu entscheiden?

A

Gem § 57 Abs 1 VStG: NUR im Straferkenntnis; nicht z.B in der Strafverfügung

490
Q

Welches Rechtsmittel steht dem Privaten zu gegen eine Entscheidung, die die privatrechtliche Ansprüche nicht zuerkannt haben?

A

Keines gem § 57 Abs 2 VStG. Jedoch kann er im ordentlichen Rechtsweg geltend machen

491
Q

Wie schaut der klassische Freispruch im Verwaltungsstrafverfahren aus?

A

Gibts nicht. Die Verfahren sind einzustellen basta

492
Q

§ 55 VStG Tilgung der Strafe nach 5 Jahren nach der Rechtskraft. Was ist damit gemeint: “Rechtskraft”?

A

Hier nach hA die formelle Rechtskraft iwS: also ab Zustellung

493
Q

Hat der Beschuldigte ein subjektives Recht auf Einstellung des Verwaltungstrafverfahrens?

A

Nein laut VwGH. Bedenklich

494
Q

Welcher Einstellungsgrund im § 45 VStG ist dies: “Verwaltungsstraftatbestand ist zwar erfüllt, aber auf Grund von Scheinkonkurrenz tritt dieser hinter einem anderen Straftatbestand zurück”

A

Hier liegt § 45 Abs 1 Z 1 VStG vor

495
Q

Kann auch bei Vorsatzdelikten der Einstellungsgrund des § 45 Abs 1 Z 4 vorliegen, da das Verschulden “gering” ist?

A

Ja, wenn besondere Umstände bei Begehung hinzukommen wie: Zurechnungsfähigkeitsminderung oder Unbesonnenheit

496
Q

Wenn ein Verwaltungsstrafverfahren durch internen Aktenvermerk eingestellt wird, wie kann dann Beschuldigter seine Wiederaufnahme geltend machen?

A

Gar nicht. Aber nicht schlimm: weil er ja nie Beschuldigter war weil er nicht von Verfahren wusste. Deshalb kann Verfahren jederzeit fortgeführt werden

497
Q

Wer sind aller Parteien im Beschwerdeverfahren gegen Straferkenntnisse?

A

1.) Beschuldigter
2.) Behörde
3.) alle Personen, denen ein Beschwerderecht zusteht
4.)Personen, die durch Bescheid in ihren Rechten berührt sind: z.B § 9 Abs 7 VStG dafür haftende Personen oder Verfallsbeteiligte

498
Q

Ist in Verfahrenshilfesachen wirklich die Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig?

A

Ja gem § 8a ABs 9 VwGVG

499
Q

Nenne mir die Besonderheiten des Beweisverfahren vor dem VwG in VStG-Fällen? (2)

A

1.) Kein Zwang gegen den Beschuldigten zur Beantwortung von Fragen gem § 33 Abs 2 VStG
2.) mehr Zeugenentschlagungsrechte gem § 38 VStG
3.) Begründungspflicht gem “ 24 VStG

500
Q

In welchen Fällen gelten die besonderen Regeln der Beweisaufnahme durch das VwG gem §§ 46 ff VwGVG?

A

NUR wenn eine Verhandlung durchzuführen ist

501
Q

In welchem Fall ist eine mittelbare Beweisaufnahme vor dem VwG zulässig, wenn eine Verhandlung stattzufinden hat, obwohl dies gem § 46 Abs 1 VwGVG die UNMITTELBARKEIT der Beweisaufnahme vorschreibt?

A

Im Fall des ABs 4 § 46: Augenschein etc

502
Q

Kann das VwG bei Unklarheten das Straferkenntnis zu beheben und zurückzuverweisen?

A

Nein, hat gem § 50 Abs 1 VwGVG in der Sache selbst zu entscheiden

503
Q

Wie schaut das mit der Verjährung während laufendem Verfahren vor dem VwG aus? (in Verwaltungsstrafsachen)

A

Gem § 43 Abs 1 VwGVG tritt Straferkenntnis nahc 15 Monaten außer Kraft. Verfahren ist einzustellen.

504
Q

Steht die 6-Monatige Frist für Säumnisschutz gem § 34 VwGVG auch in Verwaltungsstrafsachen vor dem VwG zu?

A

Laut Rsp: NEIN. Weil diese von der § 43 VwGVG verdrängt wird

Dies gilt jedoch NUR für den Beschuldigten. Die anderen Parteien können sehr wohl einen Fristsetzungsantrag stellen!

505
Q

Gilt § 43 Abs 1 VwGVG (Außerkrafttreten des Straferkenntnisses) auch in den Verfahren, in denen andere Parteien, als der Beschuldigte Beschwerde erhoben haben?

A

Nein. Dann gilt dies nicht.

Hier gilt dann nur der Fristsetzungsantrag

506
Q

Kann gegen Behörde im Verwaltungsstrafverfahren auch eine Säumnisbeschwerde erhoben werden?

A

Ja! Spezielle Regeln im § 37 VwGVG

507
Q

Was gibt es für zusätzliche Regeln für die Säumnisbeschwerde gegen Behörde im Verwaltungsstrafverfahren?

A

§ 37 VwGVG: Zeiten die nicht einberechnet werden

508
Q

Stellt der Vollzug an sich KEINEN AuvBZ dar?

A

Doch! laut Rsp schon

509
Q

A.) Wie lange ist die Frist von rechtskräftig verhängten Geldstrafen zu bezahlen?
B.) Wie lange kann danach eine Mahnfrist gesetzt werden? Und wann nicht?

A

A.) § 54 b VStG: 2 Wochen
B.) max 2 Wochen und kann ausbleiben wenn anzunehmen ist, dass sie nicht gezahlt wird

510
Q

Was ist eine Scheinkonkurrenz und zu was führt sie im Verwaltungsstrafverfahren?

A

Heißt: § 30 Abs 2 VStG: Wenn das Delikt von den Gerichten geahndet wird: Aus dem Sinn, Zweck und Zusammenhang der übertretenen Strafgesetze ergibt sich häufig, dass das eine Delikt den Unrechtsgehalt des anderen an sich ebenfalls erfüllten Delikts in jeder Beziehung mitumfasst. Letzteres wird damit entbehrlich und durch das primär anwendbare Delikt verdrängt.

511
Q

Wann kann eine Geldstrafe zu Teilbeträgen gestaffelt werden?

A

Gem § 54 b Abs 3: wenn der Beschuldigte nicht wirtschaftlich in der Lage ist sofort zu zahlen.

512
Q

Hat man ein Recht auf Zahlung von Teilbeträgen einer Geldstrafe?

A

Ich glaube schon, da man im Falle des Abs 3 § 54b VStG sonst das VwG anrufen kann

513
Q

Sind im VStG Kommisionsgebühren zu zahlen?

A

Ja, weil dies iVm § 24 VStG im § 77 AVG steht

514
Q

Kann ich als Beteiligter im VStG meine Kosten verlangen?

A

Grds NICHT: weil gem § 24 VStG der § 74 AVG gilt und grds jeder selbst zu tragen hat

515
Q

Darf gem EU-VStVG eine Strafe vollstreckt werden, wenn sie nach österreichischem Recht NICHT strafbar ist?

A

Grds NICHT gem § 5 Abs 2 Z 3: AUSSER es handelt sich um ein “Listendelikt” in der Anlage 1

516
Q

Darf unter 70 Euro nicht gem EU-VStVG eine Strafe vollstreckt werden?

A

Stimmt, gem § 5 Abs 2 Z 12

517
Q

Wem kommt gem EU-VStVG der Erlös der Vollstreckung zu?

A

Gem § 9 dem Staat, der den Aufwand für Vollstreckung trägt. Somit grds dem Vollstrecker Staat, NICHT dem Entscheidungsstaat

518
Q

Gilt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit gem § 5 EU-VStVG auch für Entscheidungen aus Ö, die im Ausland vollstreckt werden sollen?

A

Ja,

519
Q

Sind weitergehende Völkerrechtsverträge ausgeschlossen durch EU-VStVG?

A

NEIN! Z.B hat D und Ö eines was auch unter 70 Euro geht

520
Q

Kann ein unbestimmter Leistungsbescheid vollzogen werden?

A

Nein.

521
Q

In welchem Fall können Vollstreckungshandlungen mit Bescheid beim VwG angefochten werden?

A

Grds nie, da sie keine AuvBZ darstellen. Jedoch dann schon, wenn sie über die Verfügung hinaus gesetzt werden

522
Q

Warum haben BVB auch die Bescheide von Selbstverwaltungskörpern im übertragenen Wirkungsbereich zu vollstrecken?

A

Gem 1 Abs 1 Z 2 lit a: Weil diese funktionell durch die “übertragung” Behörden des Landes oder des Bundes werden

523
Q

Was bedeutet dies rechtlich wenn nur auf “Ersuchen” der Gemeindebehörden gem § 1 Abs 1 Z 2 lit B die Bescheide der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich durch die BVB vollstreckt wird?

A

Dass die Gemeinde die Wahl hat ob selbst oder durch BVB.

524
Q

Stellt dies rechtlich eine Delegation dar, auf “Ersuchen” der Gemeindebehörden gem § 1 Abs 1 Z 2 lit B die Bescheide der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich durch die BVB vollstreckt wird?

A

Ja! diese ist dann allein Zuständig

525
Q

Warum kann man keine Berufung erheben, gegen die Vollstreckung der Gemeindebescheide im EIGENEN Wirkungsbereich?

A

Weil die Vollstreckung generell als “im übertragenen Wirkungsbereich” zu betrachten ist. Somit kann man Säumnisbeschwerde an das VwG geltend machen z.B

526
Q

Was geht jeder Vollstreckung vor?

A

Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist die Erlassung einer Vollstreckungsverfügung (=Bescheid) auf der Grundlage eines geeigneten Vollstreckungstitels (=Exekutionstitels)

Also aufgrund eines Bescheids oder Erk wird wiederum ein Bescheid erlassen

527
Q

VVG: Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit?

A

Nach § 3 AVG

528
Q

In welchem Fall hat die Vollstreckungsbehörde zu prüfen ob Vollstreckungstitel rechtmäßig ist?

A

Nie. Sie hat nur das Vorliegen eines Titels zu prüfen.

529
Q

Was ist die Vollstreckbarkeitsbestätigung rechtlich?

A

Eine Beurkundung. KEIN Bescheid

530
Q

Wie umfassend ist das Ermittlungsverfahren in der Vollstreckung VVG?

A

Nicht umfassend gem § 10 Abs 1 VVG. Es dürfen NUR Ermittlungen stattfinden um zu schauen ob schon gezahlt wurde

Ausnahmsweise mehr, wenn geschätzt werden muss, für eine Ersatzvornahme und deren Kosten z.B

531
Q

In welchen Fällen hat die Vollstreckungsbehörde eine Aufschiebung der Vollstreckung zu veranlassen und wo geregelt?

A

Ausnahmsweise ist auch die Aufschiebung eines eingeleiteten Exekutionsverfahrens möglich,
insb wenn einer beim VwG eingebrachten Beschwerde aW zuerkannt wird.

Nirgends geregelt, wird durch Analogie zu lösen sein

532
Q

In welchen Fällen hat die Vollstreckungsbehörde eine Einstellung der Vollstreckung zu veranlassen und wo geregelt?

A

Nirgends geregelt, wird durch Analogie zu lösen sein

Das Vollstreckungsverfahren kann auch durch Einstellung beendet werden, dies insb dann, wenn
der Exekutionstitel (zB aufgrund eines aufhebenden Erkenntnisses eines VwG bzw des VwGH oder VfGH oder gem §68 AVG) bzw seine Vollstreckbarkeit weggefallen ist oder die angeordnete Leistung erbracht wird.
In solchen Fällen ist auch ein bereits in Gang gesetzter tatsächlicher Exekutionsvollzug formlos einzustellen.

533
Q

Was gibt es für Beschränkungen bei Beschwerdegründen um gegen Vollstreckungsverfügung Beschwerde beim VwG einzubringen?

A

Gibt KEINE Beschränkungen der Beschwerdegründe gem § 10 Abs 2 VVg

534
Q

Warum kann in Verwaltungsvollstreckungsvefahren keine Verjährung geltend gemacht werden?

A

Weil dies nur gem VStG geht, also in Verwaltungsstrafverfahren

535
Q

In welchem Fall sind die ordentlichen Gerichte zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen zuständig?

A

Gem § 3 Abs 1 kommt es grds immer zum Einsatz bei Geldleistungen; AUSSER aus Gründen der Raschheit kann es Verwaltungsbehörde selber machen (zB wenn es eine extra Einheit gibt)

Es muss aber angerufen werden!

536
Q

Muss eine Ersatzvornahme immer vorher angedroht werden bevor sie vollstreckt werden kann?

A

Gem 4 Abs 1 VVG: JA

537
Q

Falls gem § 4 Abs 2 VVG dem Verpflichteten, für die Ersatzvornahme ein Kostenvorschuss aufgetragen wird, ist hier § 2 Abs 2 VVG ausschlaggebend? Also muss Behörde da auf notwendigen Unterhalt achten?

A

Die Unterhaltsgefährdung des § 2 Abs 2 VVG ist NOCH nicht ausschlaggebend bei der Bemessung sondern erst bei der Vollstreckung des Vorauszahlungsbescheids.

538
Q

VVG: Ist die Androhung ein Bescheid?

A

Nein, sondern eine Verfahrensanordnung

539
Q

VVG: Wo ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit normiert?

A

In “ 2 Abs 1 VVg

540
Q

Darf eine Zwangsstrafe für unvertretbare Handlung verhängt werden, wenn der Partei die Erbringung aus TATSÄCHLICHEN Gründen nicht möglich ist?

A

Nein

541
Q

VVG: Verhängung von Zwangsmittel für unvertretbare Handlungen:
A.) Kann Behörde immer nur ein Zwangsmittel verhängen?
B.) Kann Behörde uU das Zwangsmittel umwandeln?

A

A.) Ja immer nur eines; Nach neuerlicher Androhung ein zweites usw
B.) Nein

542
Q

Wie ist Anwendung unmittelbaren Zwangs gem § 7 VVG bekämpfbar?

A

Nur mit Beschwerde gegen Vollstreckungsverfügung (§ 10 Abs 2 VVG)

Als AuvBZ nur falls er Grenzen überschreitet

543
Q

Ist eine Androhung bei Anwendung unmittelbarem Zwangs gem VVG nötig?

A

Nein

544
Q

Wie sind § 8 VVG einstweilige Verfügungen zu vollstrekcen?

A

Durch eine Vollstreckungsverfügung, die anstelle des noch nicht vorhandenen Vollstreckungstitels tritt.

545
Q

Besteht vor dem VwGH absoluter Anwaltszwang?

A

Kann man so nicht sagen. Für vieles: ja (Revisionen, Firstsetzungsanträge etc)

Für alles übrige: relativer Anwaltszwang (Partei selber ODER nur durch Rechtsanwalt

546
Q

Nenne mir die Prozessvoraussetzungen vor dem VwGH?

A

a) Zuständigkeit des VwGH:
b) Keine res iudicata:
c) Partei- und Prozessfähigkeit:
d) Erlassung des Erkenntnisses (des Beschlusses):
e) Legitimation zur Erhebung der Revision:
f) Keine negativen Voraussetzungen wie: Verzicht
g) Ausfertigungsantrag nach mündlicher Verkündung der Entscheidung des VwG: Wurde das Erkenntnis des VwG mündlich verkündet ist eine Revision nur nach
einem Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gem §29 Abs 4 VwGVG durch
mindestens einen der hierzu Berechtigten zulässig.
h) Wahrung der Revisionsfrist:
i) Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung:

547
Q

Nenne mir drei Fälle wann VwGH unzuständig ist:

A
  • Die Angelegenheit zur Zuständigkeit des VfGH gehört
  • Wenn Revisionen lediglich auf die Behauptung gestützt werden, dass der Revisionswerber durch das Erkenntnis in einem verfassungsrechtlich gewährtem recht verletzt, sei
  • Wenn eine Anfechtung einer Wahl verlangt, wird
  • Die Angelegenheit in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt
  • Wenn Revision gegen Akte der Verwaltungsbehörden oder der ordentlichen Gerichte erhoben wird
  • Wenn Erledigungen der VwG bekämpft werden, denen kein Erkenntnis- oder Beschlusses oder bloß eines verfahrensleitendes Beschlusses zukommt
  • Wenn lediglich ein (untrennbarer) Teil eines Erkenntnisses oder Beschlusses bekämpft wird
548
Q

Form und Einbringungsstelle der Revision?

A

Revisionen sind gem §25a Abs 5 VwGG in schriftlicher Form beim VwG einzubringen. Dies gilt für ordentlicher und außerordentliche Revisionen.

549
Q

Wie kommt eine ordentliche und wie eine außerordentliche Revision zustande?

A

Ordentliche: VwG hat im Spruch mit kruzer Begründung auszusprechen ob Revision zulässig ist, also ob eine Rechtsfrage vorliegt

Außerordentliche: Falls VwG dies abspricht

550
Q

In welchen Fällen ist eine Revision gegen Geldstrafen zulässig, die unter 750 Euro ist?

A

Dann wenn es KEINE Parteirevision ist. Also z.B eine Amtsrevision. Ergibt sich e contrario aus § 25a Abs 4

551
Q

Ist VwG Partei im Revisionsverfahren?

A

NEIN

552
Q

Warum sind die Revisionspunkte, die der Revisionswerber bezeichnet so bedeutsam?

A

Da der VwGH nur “im Rahmen dieser” prüfen darf gem § 41

553
Q

In welchem Fall muss Partei die Gründe für die Zulässigkeit einer Revision angeben? (Beim VwGH)

A

Bei der außerordentlichen Revision immer;

Falls ein Ausspruch des VwG fehlt (Ob ordentlich oder außerordentlich) auch IMMEr laut VwGH.

554
Q

Was ist wenn ich eine Revision beim VwGH einbringe? (Was ist hier Fristtechnisch zu beachten)

A

Der VwGH leitet diese dann an VwG weiter, da dieses ja eigentlich zuständig ist. Es gilt erst als zugestellt wenn es beim vwG ankommt. Das Risiko trägt der Antragsteller

555
Q

Gibt es einen Anspruch auf aufschiebende Wirkung Zuerkennung bei Revisionen?

A

Ja. Sobald die Voraussetzungen vorliegen besteht ein Rechtsanspruch

556
Q

Ist eine Revision möglich gegen den Beschluss eines VwG betreffend aufschiebende Wirkung der Revision?

A

Nein. Gem § 25a Abs 2 Z 1

557
Q

Welche Besonderheit kennst du, in der der VwGH den Bundeskanzler verpflichten kann etwas Kundzumachen? Und erkläre diesen Sonderfall!

A

Massenverfahren:
Ist beim VwGH eine erhebliche Anzahl von verfahren über Revisionen anhängig, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind so kann er gem §38a VwGG mit Beschluss aussprechen.

Beschlüsse des VwGH nach §38a Abs 1 VwGG verpflichten, soweit es sich bei den
darin genannten Rechtsvorschriften zumindest um Gesetze oder Staatsverträge
handelt den Bundeskanzler oder zuständigen Landeshauptmann zu ihrer
unverzüglichen Kundmachung.

558
Q

Masseverfahren vor dem VwGH gem § 38a VwGG: Was passiert mit den Verfahren, die im Beschluss des VwGH (der vom BK veröffentlicht wird) nicht genannt sind?

A

Die unterbrechen ebenfalls gem § 38a Abs 3 Z 2

559
Q

Im Revisionsverfahren besteht ein grds Neuerungsverbot.
Nenne mir einen Fall wo das nicht besteht!

A

1.) neue rechtliche Argumente, die sich auf festgestellten SV beziehen
2.) Neues Vorbringen, das eine Unzuständigkeit des VwG behauptet.
3.) Neues Vorbringen, das eine Verletzung von Verfahrensvorschriften behauptet

560
Q

Welcher Zeitpunkt ist ausschlaggebend bei der Prüfung durch den VwGH über die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung des VwG?

A

Der Zeitpunkt der Erlassung. Nachträgliche Rechtsänderungen, nach Erlassung der Entscheidung des VwG sind nicht zu berücksichtigen.

561
Q

Welcher Zeitpunkt ist ausschlaggebend bei der Neu Entscheidung durch den VwGH oder durch ein VwG (falls nach Aufhebung es angerufen wurde neuerlich zu entscheiden) falls die angefochtene Entscheidung des VwG wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde?

A

In beiden Fällen ist die AKTUELLE Rechtslage entscheidend. Nicht die der erstmaligen, aufgehobenen Entscheidung des VwG.

562
Q

Kann auch die Entscheidung des VwGH schlechter ausfallen für den Revisionswerber?

A

Ja

563
Q

Wann erwachsen die Erk des vwGH in Rechtskraft?

A

Mit deren Erlassung

564
Q

Wo ist der Folgenbeseitigungsanspruch geregelt, der dem Einzelnen ein subjektives Recht gibt, von den VwG und den Verwaltungsbehörden zu verlangen die Folgen der aufgehobenen Entscheidung durch den VwGH zu beseitigen?

A

In § 63 Abs 1 VwGG

565
Q

Wer ist Partei des Fristsetzungsantragsverfahren?

A

Nur der Antragsteller genannt in § 21 Abs 3 VwGG.

Jedoch ist Grds auch die belangte Behörde zur Antragstellung legitimiert
Das VWG wird zwar nach Maßgabe des
§38 Abs 4 VwG mit dem Fristsetzungsantrag konfrontiert, gleichwohl ist es nicht
Partei des Verfahrens.

566
Q

Was für eine Vorentscheidung kann das VwG fällen bei Fristsetzungsanträgen, die ja bei IHM einzulangen haben?

A

Auf Fristsetzungsanträge ist §30a VWGG sinngemäß anzuwenden. Dies bedeutet,
dass das VwG
- Unzulässige Fristsetzungsanträge zurückzuweisen hat
(Vorlageantrag steht offen)
- Mangelhafte Fristsetzungsanträge einem
Mängelbehebungsverfahren zuzuführen hat

567
Q

Was ist diese “Entscheidungspflicht” die verletzt wird und mit Fristsetzungsantrag bekämpft wird? Also ab wann ist diese verletzt?

A

Damit ist die abschließende Entscheidung des Verfahrens gemeint, NICHT einzelne Verfahrenshandlungen

568
Q

Fristsetzung Antrag: Unterschied ob VwG Beschluss oder Erk als abschließende Entscheidung gewählt hat?

A

Nein ist wurscht für Fristsetzungsantrag

569
Q

Was ist ganz grob das Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit vom VwGH?

A

Auf Grundlage des Art 133 Abs 2 B-VG gibt es Sonderzuständigkeiten des VwGH zur Entscheidung über Anträge der ordentlichen Gerichte auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids oder Erkenntnisses eines VwG. Eine Antragstellung von Einzelpersonen ist hier nicht vorgesehen.
Parteien des Verfahrens sind das antragstellende Gericht, die Behörde und die Parteien des Rechtsstreites. Der VwGH hat die Behörde aufzufordern die Akten des Verwaltungsverfahrens soweit sie nicht bereits Akt des antragstellenden
Gerichts beiliegen binnen 2 Wochen vorzulegen.
Das Erkenntnis des VwGH über die Rechtswidrigkeit hat lediglich feststellende Wirkung.

570
Q
A