Verwaltungsverfahrensrecht Flashcards
Aufgrund welcher Bestimmung hat JEDE Verwaltungsbehörde grds die Verwaltungsverfahrensgesetze (AVG, VStG, und VVG) anzuwenden?
Aufgrund Art 1 Abs 2 EGVG (Einführungsgesetz)
Auf welche Verwaltungsakte bezieht sich das EGVG?
Eigentlich nur auf Bescheide und das Erlassungsverfahren dahinter.
NICHT: AuvBZ und Privatwirtschaftsverwaltung
Wie weit ist der Begriff “Verwaltungsbehörde” iSd EGVG zu verstehen?
Sehr weit: auch Beliehene und Ausgegliederte
AVG: Falls die Unzuständigkeit nicht geltend gemacht wird: kann dadurch Zuständigkeit begründet werden?
Nein. Weil ja gem § 6 AVG die Behörde von Amtswegen Zuständigkeit wahrnimmt
AVG: Was gilt wenn Behörde beginnt weil sie rechtmäßig zuständig ist, aber sich dann Zuständigkeit ändert?
Perpetuatio fori gibts nicht: Vor Erlassung eines Bescheides ist das Verfahren bei zuständiger Behörde fortzuführen.
AVG: Was gilt falls G eine Frist vorsieht zur Erlassung eines Bescheids? Und Behörde lässt dies ungenutzt verstreichen?
Die ungenützte Frist führt zur UNZUSTÄNDIGKEIT
Hat man einen Rechtsanspruch auf Weiterleitung an zuständige Behörde von Amtswegen, falls bei Anbringen Behörde unzuständig ist gem § 6 AVG?
nein, laut VwGH nicht. Trotzdem kann die Behörde nicht einfach zurückweisen, AUSSER es ist gar keine Behörde zuständig.
AVG: Was gilt für bescheide einer unzuständigen Behörde NACH Rechtskraft?
Diese können gem § 68 Abs 4 Z 1 AVG von Amtswegen von einer Oberbehörde innerhalb 3 Jahren für NICHTIG erklärt werden.
Zuständigkeit von Behörden:
1.) Wie heißt ein System bei dem die Zuständigkeitsverteilung NUR nach örtlichen Kriterien erfolgt?
2.)Wie heißt ein System bei dem die Zuständigkeitsverteilung NUR nach Sachgebieten erfolgt?
1.) Territorialsystem: falls Mehrzahl von Behörden mit gleichen sachlichen aber ungleichen örtlichen Wirkungsbereich gibt.
2.) Realsystem (Ressortsystem oder Ministerialsystem):
AVG: Falls keine genauen sachlichen Zuständigkeitsregeln existieren, welche Behörde ist dann zuständig (Im Anwendungsbereich der Bundesverwaltung)?
§ 2 AVG: subsidär immer die Bezirksverwaltungsbehörden! Aber nur im Anwendungsbereich der BUNDESVERWALTUNG
(In Vorarlberg gilt z.B LReg als subsidär zuständig in Landesverwaltungssachen)
Wie nennt man den territorialen Kernbereich einer Behörde, die für bestimmtes sachlich Zuständig ist?
AMTSSPRENGEL
Da die örtliche Zuständigkeit keine Angelegenheit des Verwaltungsverfahrensrecht darstellt und vielmehr in extra Verwaltungsvorschriften vorzufinden ist, gibts nur grobe subsidiäre Regeln im AVG: welche Rechtsgrundlage?
§ 3 AVG
Was ist das Problemfeld der “funktionellen Zuständigkeit”?
Falls mehrere Behörden sachlich und örtlich Zuständig sind stellt sich das Problem der funktionellen Zuständigkeit.
Was bedeutet das praktisch: “§ 4 AVG: diese Behörden EINVERNEHMLICH vorzugehen”? Was heißt hier einvernehmlich?
Dass die betreffenden Behörden inhaltlich gleiche Bescheide zu erlassen haben.
Erkläre Zuständigkeitskonflikt in einem Satz im Vergleich zur Zuständigkeitskonkurrenz!
Zuständigkeitskonkurrenz: Falls nach gesetzlichen Vorschriften die sachliche und örtliche Zuständigkeit mehrerer Behörden gegeben ist
Zuständigkeitskonflikt: falls mehrere Behörden die Zuständigkeit in Anspruch nehmen oder eben alle es ablehnen UND wenn dies eine zu Unrecht tut.
Also liegt kein Zuständigkeitskonflikt vor wenn GAR KEINE Zuständig wäre oder wenn eine Zuständigkeitskonkurrenz vorliegt: nämlich falls beide zuständig sind.
Wer entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Behörden, die beide dem AVG unterliegen und die beide denselben Vollzugsbereich haben (also falls beide Behörden des Bundes sind oder beide des Landes nicht gemischt)? Und wie wird diese Entscheidung förmlich ergehen?
Gem § 5 AVG die gemeinsame Oberbehörde mittels BESCHEID.
Nenne 2 Fälle wann ein Kompetenzkonflikt NICHT nach § 5 AVG zu lösen ist?
1.) Falls es keine gemeinsame Oberbehörde gibt: z.B zwei BM oder Organe unterschiedlicher Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich
2.) falls nicht alle beteiligten Behörden dem AVG unterliegen
3.) falls nicht alle im selben sachlichen Verwaltungsbereich tätig sind
AVG: Befangenheit einer Behörde: Wie kann es grds zu einer Bejahung kommen und damit zu einer Veranlassung einer Vertretung?
Anders gefragt: Wie kann man sich wehren gegen Befangenheit?
Jedes Verwaltungsorgan hat zunächst SELBST von Amtswegen zu beurteilen ob Befangenheit vorliegt. Es gibt KEIN SUBJEKTIVES Recht darauf.
Man kann zwar einen Ablehnungsantrag stellen, jedoch muss man diesen als Behörde NICHT formell erledigen sondern berücksichtigen.
Da es kein SUBJEKTIVES Recht auf Befangenheits wahrnehmung gibt, sind dann die Regeln des § 7 AVG hinfällig?
Nein. Man kann in einem Rechtsmittel gegen den Bescheid vorgehen ???
AVG: Was sind Beteiligte und was sind Parteien?
Jede Partei ist ein Beteiligter, aber nicht jeder Beteiligter ist Partei.
Beteiligter nehmen die Tätigkeit einer Behörde in Anspruch. Parteien haben ein rechtliches Interesse.
§ 8 AVG: Partei ist der der “an der SACHE wegen eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses beteiligt ist”. Was ist diese “Sache”?
Die Sache ist der Prozessgegenstand des Verwaltungsverfahrens. Die sog “Verwaltungssache”. Es ist die Hauptfrage, über die im Spruch des Bescheids entschieden werden soll.
Welche zwei Fälle der Parteistellung im AVG gibt es? Und warum wichtig?
1.) Aufgrund eines Rechtsanspruchs
2.) Aufgrund eines rechtlichen Interesses
Wichtig, weil der Umfang der Parteirechte davon abhängt.
VfGH sagt dass KEINE Verfassungsnorm Parteirechte in einem Verfahren garantiert. Mithilfe welcher Bestimmung mischt er sich trotzdem ein bezüglich der Einräumung bzw. Nichteinräumung von Verfahrensrechten?
Mittels des Sachlichkeitsgebots aufgrund des Gleichheitssatzes.
Welche Theorie wendet der VwGH an um eine Verwaltungs-Norm auszulegen, hinsichtlich ihrer Fähigkeit Individuen Parteistellung zu verleihen?
Durch die SCHUTZNORMTHEORIE: “Wird einer Behörde eine Pflicht auferlegt, deren Erfüllung einer bestimmten Person und nicht bloß der Allgemeinheit liegt, so ist das Indiz für Parteistellung”
Umgekehrt: falls Norm nur öffentlichen Interesse dient: keine Parteistellung.
AVG: Genießt auch der Parteistellung der nur Verpflichtungen auferlegt bekommt und keine Rechte?
Ja. Das rechtliche Interesse/Rechtsanspruch besteht dann hier darin, dass die Verpflichtungen dem G entsprechend festgestellt bzw. verfügt wird.
Wird jemand Partei durch Zustellung eines an ihn adressierten Bescheides, obwohl gar keine Parteistellung vorliegen könnte?
Nein. Aber partiell schon, da man Parteistellung erlang in dem Verfahren, der diesen Bescheid bekämpfen soll.
Parteistellung aus dem EU-Recht: welche Unterschiede ergeben sich aus VO im Unterschied zur RL?
VO hier ist durch autonome Auslegung herauszufinden ob sich Parteistellung ergibt.
RL: hier ist primär das umgesetzte Recht auszulegen aber natürlich auch eine unionsrechtskonforme Interpretation durchzuführen. EuGH verlangt effektive Durchsetzung + darf nicht schwieriger durchsetzbar sein als nationale
Hat gem § 8 AVG wirklich nur der Parteistellung der auch wirklich ein Recht inne hat?
Nein. Das ist ja Ziel des Verwaltungsverfahrens und somit erst Ergebnis. Darum hat bereits derjenige Parteistellung der dies behauptet.
Was sind Formalparteien?
2.) und wie heißen sie, wenn Verwaltungsorgane zu Formalparteien erklärt werden?
Formalparteien sind eine Untergruppe von Legalparteien, also Parteien, die kraft Gesetz ausdrücklich zu Parteien erklärt werden.
Formalparteistellung ist geschaffen worden um bloß PROZESSUALE Rechte einzuräumen. Also nicht inhaltliche. Zum Zweck der Sicherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit der abschließenden Bescheide.
2.) Organparteien oder Amtsparteien.
Welche Bestimmung im AVG ist für die Parteifähigkeit maßgeblich? (Nicht die Beteiligtenfähigkeit)
§ 9 AVG: Jede Partei ist Beteiligter. Darum gilt § 9 AVG trotzdem und ist hier maßgeblich. Wer rechtsfähig ist kann auch Parteifähig sein.
Wonach richtete sich im AVG die Handlungsfähigkeit?
Auch § 9 AVG: Nämlich nach der Handlungsfähigkeit
Können mehrere Vertreter für einen Beteiligten bestellt werden?
Ja. (Ist aber problematisch wenn widersprechende Erklärungen abgegeben werden)
Unterscheide und erkläre den Rechtsbeistand vom Vertreter!
Rechtsbeistand ist gem § 10 Abs 5 ein NICHT vertretungsbefugter Beratungsmensch der mitgehen kann zum Prozess und aber nur beraten kann.
Was hat Behörde von Amtswegen zu tun, falls Zweifel über Vertretungsbefugnis auftauchen? Ist dann die getätigte Eingabe des zweifelhaften Vertreters zurückzuweisen?
Nein. Bei Zweifeln muss gem § 13 Abs 3 AVG ein “Mängelbehebungsauftrag” erlassen werden. Durch nachträgliche Vorlage einer Vollmacht können somit Mängel geheilt werden.
Wann wird die Beendigung der Vertretungsbefugnis der Behörde ggü wirksam?
Erst sobald diese informiert wird. Auf Grund des § 10 Abs 2 AVG
Falls Beteiligter und Vertreter widersprechende Erklärungen abgeben: welche geht welcher vor?
Die des Beteiligten
Was muss Behörde tun, falls Antrag einen unklaren Inhalt hat?
Wichtig ist der Gegenstand des Antrags für viele Dinge (Bescheid Inhalt, Erfüllung der Entscheidungspflicht) deshalb hat behörde von Amts wegen den Gegenstad zu ermitteln, z.B durch Vernehmung des Beteiligten.
Welche Form muss ein Anbringen haben?
Gem § 13 AVG Abs 1: Formfreiheit: Aber zwingend SCHRIFTLICHKEIT bei Rechtsmittel und Anbringen, die an Frist gebunden sind
Falls Schriftlichkeit verlangt ist AVG: Ist diese gegeben falls Mündliches Anbringen von Behörde in Niederschrift protokolliert wurde?
Ja
AVG: Was gilt, falls Zweifel über Identität besteht beim Einbringen?
Dann gilt gem § 13 Abs 4 AVG, der Abs 3. Also ein Auftrag zur Behebung des Mangels. Falls diesem nicht in Frist entsprochen wird, gilt Anbringen als zurückgezogen.
Falls beim Anbringen Unterlagen fehlen: AVG: muss diese Frist angemessen lang sein um diese Unterlagen zu beschaffen?
NEIN. Sondern nur angemessen lang um Unterlagen vorzulegen. Es sollen schon alle nötigen Unterlagen ja bereits existiert haben
Welches Grundrecht wird verletzt, falls ein Anbringen ohne Verbesserungsauftrag zurückgewiesen wird?
Recht auf gesetzlichen Richter
AVG: Wie lange kann Verfahrensleitender Antrag geändert werden?
Gem § 13 Abs 8 AVG: bis zur Schließung eines Ermittlungsverfahrens gem § 39 Abs 3
AVG: Was kann durch eine Änderung des verfahrenseinleitenden Antrags verändert werden?
Gem § 13 Abs 8 AVG: Soll nicht gegen das Wesen des Antrags sprechen und nicht örtliche/sachliche Zuständigkeit ändern.
AVG: Gegenüber wem gilt die Manuduktionspflicht der Behörden?
§ 13a AVG: gegenüber den nicht berufsmäßig vertretenen
Führt Verletzung der Manduktionspflicht zur Erstreckung gesetzlicher Fristen? (AVG)
Nein, kann aber ein wesentlicher Verfahrensmangel darstellen.
AVG: Was ist eine Niederschrift?
Eine formgebundene Beurkundung einer Verfahrenshandlung
Im AVG gibt es zwei Fälle (nenne 1) wo Niederschriften zwingen notwenidg sind, und mehrere (nenne 1) Fälle wo dies “erfoderlichenfalls” zu tun ist!
A.) Zwingend: § 44 Abs 1 AVG: mündliche Verhandlungen, § 62 Abs 2 AVG: Verkündung mündlichen bescheids
B.) Erforderlichenfalls: § 14 Abs 1 AVG: Inhalt mündlicher Anbringungen; § 14 Abs 3: Verfahrenshandlungen, die mit Beteiligten vorgenommen werden;
Die Niederschrift im AVG liefert “vollen Beweis”. Ist ein Gegenbeweis zulässig?
Ja, gem § 15 AVG
Warum hat die Niederschrift die Beweiskraft einer öffentlichen urkunde gem § 47 AVG?
Weil gem § 15 AVG, die Niederschrift als voller Beweis gilt, bis zum Beweis des Gegenteils.
AVG: Was ist ein Aktenvermerk?
Eine Beurkundung von verfahrenshandlungen (Wie eine Niederschrift), jedoch geringere Förmlichkeit und OHNE Beteiligung der Beteiligten.
AVG: Wie ist die Beweiskraft eines Aktenvermerks zu beurteilen?
Gilt auch als § 47 Öffentliche urkunde, obwohl sie in § 15 AVG nicht genannt wird.
Ist Akteneinsicht von Amtswegen gem AVG zu gewähren?
Nein, auf Verlangen der Partei
AVG: ist Behörde verpflichtet Aktenkopien der Partei zu übersenden?
Nein.
ZustellG: Handelt der Zusteller als funktionelles Organ der Behörde?
Ja gem § 4 ZustellG
§ 17 Abs 4 AVG: Verweigerung der Akteneinsicht erfolgt durch “Verfahrensordnung”. Was soll das heißen?
Dass die Verweigerung ERST im Rechtsmittel gegen die Sache erledigenden Bescheid bekämpfbar ist. Nicht sofort. (Außer man sucht an als “nicht beteiligte Person”, die nicht Adressat des Bescheides ist. Dann ist die Akteneinsichtsabweisung als Bescheid anfechtbar)
AVG: Dürfen Beteiligte, (NICHT Parteien gemeint) Akteneinsicht bekommen? Haben sie sogar ein Recht drauf?
Sie haben kein Recht. Gem 17 AVG steht dies nur Parteien zu. Jedoch normiert § 17 kein Verbot der Behörde. Somit kann sehr Wohl auch anderen Personen Akteneinsicht gewährt werden.
AVG: Haben präkludierte oder übergangene Parteien Akteneinsichtsrechte?
Laut Rsp: Ja. Soweit sie diese zur Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten benötigen.
AVG: § 17 Abs 3 Akteneinsicht-Verweigerung:
1.) reichen wirtschaftliche Interessen einer Partei um Akteneinsicht teilweise zu verweigern?
2.) Falls Verweigerungsgründe vorliegen, aber einer Partei zu Unrecht hergezeigt wurde: Können sich dann andere auf diesen Umstand berufen und ebenfalls Akteneinsicht bekommen?
3.) Falls Verweigerungsgrund NUR ggü einer Person vorliegt, dürfen dann ALLE diesen Aktenbestandteil Nicht einsehen?
1.) Ja
2.) Ja, weil Abs 2 bestimmt, dass alle gleich informiert werden müssen
3.)Ja, wenn einem verwehrt bleibt, dann ist es allen zu verwehren. Dies ist aber umstritten
Wie kann eine Behörde eine Person laden, deren persönliche Erscheinung notwendig ist gem § 19 AVG, wenn diese Person nicht in ihrem Amtssprengel ihren Wohnsitz hat?
Dann kann gem § 55 AVG durch ersuchte oder beauftragte Behörden vorzugehen
Welche zwei Formen kann die Ladung im AVG haben? Und welche Unterschiede ergeben sich?
1.) einfache Ladung gem § 19 Abs 4: ist NICH>T vollstreckbar
2.) Ladungsbescheid: droht Zwangsstrafen an: gem § 18 Abs 5
Ist eine einfache Ladung bekämpfbar?
Nein, da sie gem § 19 Abs 4 durch Verfahrensanordnung geschieht.
Was gilt falls einem Ladungsbescheid die Zwangsstrafen fehlen?
Dann ist er als einfache Ladung zu deuten.
Gibt es Konsequenzen wenn man einer einfachen Ladung nicht Folge leistet?
Ja. Diese ist zwar nicht direkt vollstreckbar, aber:
gem § 49 Abs 5, § 51 ist einem Zweugen/Beteiligten ein Kostenersatz aufzuerlegen, die durch seine Säumnis entstanden sind.
(Selbes gilt für Ladungsbescheid + natürlich vollstreckbarkeit)
Leistungsbescheid AVG: Welches Grundrecht wird verletzt, falls Zwangsvorführung OHNE vorherige Androhung vollstreckt wird?
Das Recht auf persönliche Freiheit
AVG: Was muss eine behördliche Erledigung aufweisen, damit diese Wirksam ist?
§ 18 AVG: Einerseits gem Abs 3 die interne “GENEHMIGUNG” und gem Abs 4 die außenwirksame “BEKANNTGABE” an die Rechtsunterworfenen
AVG: Was gilt falls die Unterschrift auf einer schriftlichen Erledigung von dem Genehmigenden fehlt?
Dann ist diese Erledigung absolut nichtig
Fallen Fotos auch unter das ZustellG?
Ja, weil das ZustellG nur von “Aufzeichnungen” spricht
In welche zwei unterschiedliche Akte ist die Zustellung gegliedert?
1.) In die Zustellverfügung gem § 5 ZustellG (Zustelladresse wird festgelegt, oder die Form der Zustellung)
2.) In den eigentlichen Zustellvorgang
Kennst du eine alternative Zustellung anstatt mittels ZustellG?
Ja:
1.) § 44f AVG: Zustellung durch Edikt im Großverfahren
2.) BAO
3.) ERV
ZustellG: “Zustellung durch Bedienstete der Behörde”; Ist eine Zustellung durch andere Behörden im Wege einer Amtshilfe darunter auch zu subsumieren?
Ja. Dies ist gem § 22 B-VG auch zulässig
Können Amtshaftungsansprüch entstehen aufgrund von Handlungen des Zustellers (Post z.b)?
Ja, da dieser gem § 4 ZustellG funktionell als Organ der Behörde tätig wird, die zustellen möchte.
Wer ist Empfänger iSd ZustellG?
Das ZustellG kennt nur einen formellen Empfänger-Begriff: deshalb gilt der als namentlich genannte als Empfänger. (§ 2 Z 1 ZustG)
Das ZustellG kennt ja einen formellen EMpfängerbegriff: Also der ist Empfänger auf den die Zustellung adressiert ist. Was gilt aber falls genau die Person tatsächlich vom Inhalt erfährt, die zwar nicht genannt wurde, aber in Wirklichkeit Empfänger hätte sein sollen?
Dann ist sie trotzdem nicht Empfänger, da damit die Rechtssicherheit gewahrt wird.
Falls eine Person als Zustellungsbevollmächtigter bestellt wurde, MUSS dann an diesen zugestellt werden? Also muss dieser dann immer als Empfänger adressiert werden?
Ja. Gem § 9 Abs 3 ZustG
Kann es zu einer Heilung kommen, falls nicht der Zustellungsbevollmächtigte adressiert wurde sondern der Vertretene?
Ja, gem § 9 Abs 3 ZustG, falls der Zustellungsbevollmächtigte tatsächlich es in Vollständigkeit zugestellt bekommt.
Kann man einem Empfänger gem dem ZustG “an jedem Ort” zustellen?
Grds nicht. Sondern nur an einer Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG. (Wohnung z.B)
Jedoch bestimm § 24a:
Z1: Empfänger zur Annahme bereit ist
Z2: Empfänger keine inländische Abgabestelle hat
Welche Abgabestelle kommt für den Empfänger in Frage? Und an was ist hier Behörde gebunden?
Gem § 2 Z 4: “die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort”
Behörde ist an KEINE Reihenfolge gebunden. Kann sich eine Abgabestelle aussuchen.
Was ist die Konsequenz, falls während eines laufenden Verfahrens die neue Abgabestelle aufgrund eines Umzugs (z.B) nicht bekanntgemacht wird?
Dann tritt § 8 Abs 2 ein: man kann an die alte Abgabestelle zustellen durch einfache Hinterlegung
Was unterscheidet den Postbevollmächtigten vom Zustellungsbevollmächtigten?
Der Postbevollmächtigte gem § 13 Abs 2 ZustG ist NICHT Empfänger, also wird auch nicht an ihn adressiert. Sehr wohl kann gültig ihm zugestellt werden aber er nimmt nicht in eigenem Namen entgegen.
Der Zustellbevollmächtigte ist gem § 9 ZustG im eignen Namen Empfänger. Es darf nur an diesen zugestellt werden
Wann muss im AVG “zu eigenen Handen zugestellt” werden?
Gem § 22 AVG: falls besonders wichtige Gründe vorliegen (wenn Bescheid besonders schwerwiegend ist) oder Gesetz es verlangt
Welche Dokumente dürfen an einen “Ersatzempfänger” zugestellt werden? Und was ist ein Ersatzempfäner?
Alles, außer § 21 “zu eigenen Handen”
Gem § 16 ZustG ist Ersatzempfänger, jede erwachsene Person, die an derselben Abgabestelle wohnt/arbeitet.
Was ist “Erwachsen” iSd § 16 ZustG Erwachsenen Person, die Ersatzempfänger sein kann?
Mit Erwachsen meint Rsp so 15 Jährige
Kann der Ersatzempfänger die Annahme verweigern nach dem ZustG?
Ja grds schon. AUSSER er lebt gem § 16 Abs 2 ZustG im selben Haushalt.
ZustG: Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich: Ersatzempfänger, der im gemeinsamen Haushalt lebt verweigert Annahme; oder Ersatzempfänger, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt verweigert Annahme?
1.) Gemeinsamer Haushalt: Dann ist § 20 einschlägig, da dieser dazu verpflichtet ist eigentlich: es kommt zur Zustellung durch “zurücklassung”
2.) Bei sonstigen Ersatzempfängern führt dies zu § 17 ZustG: nämlich zur “Hinterlegung” (die auch zur Zustellung führen kann, nach erstem Tag wo es abzuholen wäre außer…)
Können gesetzliche oder verordnungsgemäß festgelegte Fristen im AVG verlängert werden?
Nein. Gem § 33 Abs 4 AVG
Kann im AVG eine Frist zu Mittag ablaufen?
Nein. Gem § 32 Abs 2 nur mit Ende des Tages
AVG: Beginn einer Frist: Was ist der unterschied, falls die Frist in (A.) Tagen oder (B.) Wochen festgesetzt ist? Also wie unterscheidet sich der Beginn?
A.) Beginnt am Montag 1. Jänner die Frist für 8 Tage, startet sie am Dienstag 2. Jänner
B.) Beginnt am Montag 1. Jänner die Frist für eine Woche, startet sie bereits am Montag den 1. Jänner
AVG: Ende einer Frist: Was ist der unterschied, falls die Frist in (A.) Tagen oder (B.) Monaten festgesetzt ist? Also wie unterscheidet sich das Ende?
A.) Bei Tagen endet die First mit Ablauf des letzten Tages der Frist: Beginnt am 5. Mai um 00:00 und endet am 8. Mai um 24:00
B.) Endet am Tag der dem Tag entspricht mit dem die Frist begonnen hat. Außer es gibts nicht im nächsten Monat dann der letzte von dem:
Am 31. Jänner beginnt ein Monatige Frist: endet am 28. Februar, weil es keinen 31. Februar gibt
AVG: Wo ist die Sitzungspolizei normiert?
In § 34 AVG
Muss eine sitzungspolizeiliche Maßnahme konkret zuvor angedroht werden?
Ja. § 34 AVG
Die Entfernung einer Partei aufgrund von Sitzungspolizeilichen Maßnahmen, führt zur Postulationsunfähigkeit. Wie ist dann weiter zu verfahren? Kann die Amtshandlung trotzdem stattfinden?
Der entfernten Partei ist die Bestellung eines Bevollmächtigten aufzutragen (sofern sie noch nicht vertreten ist). Leistet die Person nicht UNVERZÜGLICH folge ist die Amtshandlung durchzuführen in ihrer Abwesenheit.
Warum ist eine Ordnungsstrafe bekämpfbar?
Weil sie ein verfahrensrechtlicher Bescheid ist, gegen den Beschwerde an das in der Hauptsache zuständige VwG zulässig ist
Wer bekommt das Geld der Ordnungsstrafen aus Sitzungspolizei?
Gem § 36 AVG: die Gebietskörperschaften bekommen das Geld, die den Aufwand der Behörde tragen
Mit welchem bestimmten Verfahrensakt wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet?
Mit keinem bestimmten. Intern kann dies schon durch einen Aktenvermerk starten; Nach außen durch Ladung oder Stellungnahmenaufforderung bekannt werden
Was macht es für einen Unterschied ob ein Verfahren NUR auf Antrag einzuleiten ist im AVG? (Betreffend der Zurückweisung)
Dass die Zurückweisung in Bescheidform zu ergehen hat
Welches Recht wird einer Person verletzt falls ein Verfahren, das NUR auf Antrag eingeleitet werden kann, von AMTS wegen eingeleitet wird?
Das Recht auf den gesetzlichen Richter wird verletzt.
Nur welche Partei kann die Entscheidungspflicht einer Behörde gem Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG geltend machen?
Die die ein Antragsrecht hat auf Verfahrenseinleitung
Welche zwei Grundsätze ergeben sich aus § 37 AVG?
“Zweck des Ermittlungsverfahrens ist, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen und den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. “
1.) Grundsatz der materiellen Wahrheit
2.) Grundsatz des Parteiengehörs
Wie kann man sich wehren, falls gar kein Ermittlungsverfahren, oder nur ur wenig gemacht wird?
Hier wird Willkür geübt laut VfGH. Dies stellt somit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar.
Das Recht auf Gehör aus § 37 AVG: Bietet dies Anspruch auf mündliche Verfahrensführung?
Nein. Es reicht wenn man SCHRIFTLICH die Möglichkeit hat teilzunehmen.
Es bedeutet vielmehr dass man formlos alles vorbringen kann und Behörde sich auseinandersetzen muss
Gibt es auch ein “Überraschungsverbot” im AVG?
Laut VwGH ja: Behörde darf nicht aufgrund von Sachverhalten entscheiden, die den Parteien nicht bekannt sind.
Wie kann nach ständiger Rsp eine Verletzung des Parteiengehörs sanieren?
Falls im angefochtenen Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dargelegt sind ODER wenn Partei im Rechtsmittelverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme hatte
Warum ist der Spielraum der Behörde besonders Groß im AVG betreffend Ermittlungsverfahren?
Weil in § 39 AVG steht: in Abs 1: Für Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind die Verwaltungsvorschriften maßgebend; gibt es aber solche nicht (!) dann hat Behörde gem Abs 2 von Amtswegen vorzugehen und “Gang des Ermittlungsverfahrens zu bestimmen”.
Gibt es die Grundsätze der Mündlichkeit/Unmittelbarkeit/Öffentlichkeit im AVG?
Nein. Behörden KÖNNEN Mündlich verhandeln.
Kann die Anordnung einer mündlichen Verhandlung abgesondert bekämpft werden?
Nein. Sie stellt eine Verfahrensanordnung dar.
Wie kann die Nichteinbeziehung einer Partei bei einer mündlichen Verhandlung “sanieren”?
Laut VwGH saniert es, weil Partei, bzw. wenn Partei, in einem Rechtsmittel ALLE Einwendungen erheben kann, die sie bei der mündlichen Verhandlung hätte erheben müssen.
Kann im AVG Verhandlungsort ein Gasthaus sein?
Ja. Da die Behörde frei ist bei der Entscheidung, solange es zweckmäßig erscheint und auf Behinderte geachtet wird gem § 40 AVG
Wie wird eine AVG mündliche Verhandlung anberaumt?
§ 41 Abs 1: Durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten.
Falls Beteiligte nicht Bekannt sind, aber in Betracht kommen: amtliche Kundmachung durch AMtstafel oder online
Was sind die Voraussetzungen bei einer Verständigung zur mündlichen Verhandlung, damit die Säumnis folgen des § 42 AVG eintreten?
Gem § 41 Abs 2 hat die Verständigung bzw. Kundmachung über Anberaumung einen Hinweis auf Säumnisfolgen des § 42 zu enthalten. Falls dies nicht enthalten ist können die Säumnisfolgen nicht eintreten.
AVG: Warum präkludiert die Person niemals, auf deren Antrag ein Verfahren eingeleitet wurde?
Wegen § 42 Abs 4 AVG: falls sie Verhandlung versäum, so kann sie auf seine Kosten verschoben werden oder ohne ihn verhandelt
Wie weit wirkt die Wirkung der Präklusion gem § 42 AVG?
Sie wirkt NUR für das Verfahren, nicht für zukünftige (also verliert man nicht die materielle Berechtigung)
Aber für das Verfahren voll und ganz somit auch für Rechtsmittelmöglichkeiten oder Wiedereinsetzungen, die beide NICHT möglich sind.
Trifft die Präklusionswirkung des § 42 Abs 1 AVG auch die Partei, die bekannt war und deshalb persönlich zu laden gewesen wären, dies aber unterblieb und NUR kundgemacht wurde?
ja.
Eine Quasi-Wiedereinsetzung gem § 42 Abs 3 AVG steht nicht mehr zu, falls rechtskräftig entscheiden worden ist. Was ist “rechtskräftig” in dem Zusammenhang?
Dass Keiner Partei noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
Wie kann es gem § 42 AVG zu einer “Teilpräklusion” kommen?
Falls rechtmäßig erhobene Einwendungen erhoben wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nur auf diese sich gestützt werden und diese ausgeführt werden aber NICHT WEITERE Einwendungen vorbringen
Was ist gem Art 43 Abs 5 “Zustandekommen eines Ausgleichs”?
“(5)Stehen einander zwei oder mehrere Parteien mit einander widersprechenden Ansprüchen gegenüber, so hat der Verhandlungsleiter auf das Zustandekommen eines Ausgleichs dieser Ansprüche mit den öffentlichen und den von anderen Beteiligten geltend gemachten Interessen hinzuwirken”
Das ist das Pendant zum privatrechtlichen Vergleich. Jedoch viel eingeschränkter, da öffentliches Rehct viel weniger dispositionen zulässt. Aber z.B möglich: “Verzicht”
Warum muss man Einwendungen, die man vor eine Vertagung erhoben hat, nicht nocheinmal erheben, damit eine Präklusion ausgeschlossen ist?
Weil eine mündliche Verhandlung, die “vertagt” wird, trotzdem als Einheit gesehen wird.
Welche Verfügungen des Verhandlungsleiters im Rahmen einer mündlichen Verhandlung sind selbstständig bekämpfbar und welche nicht?
Eigentlich fast alle NICHT selbstständig bekämpfbar, sondern erst in einem Rechtsmittel als Verfahrensfehler erhebbar.
Selbstständig bekämpfbar: Ordnungs-und Mutwillensstrafen gem §§ 34ff AVG, sowie Aussetzung des Verfahrens gem §A 38 AVG.
Nur wann ist eine Vorfrage für die Hauptfrage im AVG PRÄJUDIZIELL?
Wenn die Vorfragenentscheidung unabdingbar ist für die Beantwortung der Hauptfrage und die diese in einer die Verwaltungsbehörde BINDENDEN Weise regelt.
Führt eine Gesetzeswidrige Entscheidung der Vorfrage auch zur Rechtswidrigkeit der darauf gestützten Hauptfrage?
Ja, immer
Ist die Frage der Verfassungskonformität einer Norm eine Vorfrage? (also anhängiges Normprüfungsverfahren beim VfGH)?
Nein. Da Verwaltungsbehörden an gehörig kundgemachte generelle Rechtsvorschriften gebunden sind.
Für das Vorliegen einer Vorfrage ist wesentlich, dass alle Behörden an diese Entscheidung gebunden sind. Doch fraglich wann so eine Bindungswirkung ggü den Beteiligten eintritt?
Wann kann Behörde im AVG das Hauptverfahren zugunsten einer Vorfrage aussetzen?
Falls Vorfrage schon Gegenstand eines anhängigen Verfahrens ist gem § 38 AVG.
NICHT, falls dies nicht der Fall ist. Dann hat Behörde selbstständig die Vorfrage zu beurteilen.
Hat die Partei bei Vorliegen der Aussetzungsvoraussetzungen (Falls Vorfrage schon Gegenstand eines anhängigen Verfahrens ist gem § 38 AVG.) einen Anspruch darauf?
Nein. Verwaltungsbehörde KANN aussetzen. Somit besteht Ermessensspielraum
AVG: Was gilt bezüglich Aussetzung bzw. Unterbrechung des Verfahrens über die Hauptfrage falls Behörde (VwG) ein Vorabentscheidungsverfahren an EuGH gestellt hat?
§ 38a AVG: Antragstellende Behörde darf NICHT Verhandlung schließen sondern nur solche Handlungen vornehmen, die nicht durch Vorabentscheidungsverfahren beeinflusst werden.
JEDOCH: hat Behörde Ermessensspielraum was sie als “Beeinflussung” wertet. Abs 2: falls sie es nicht mehr erforderlich erachtet hat sie den Antrag auf Vorabentscheidung zurückzuziehen.
nach Schluss des Ermittlungsverfahrens im AVG: In welchem Fall sind NEUE Tatsachen vonden Parteien vorgebracht zu berücksichtigen (nova producta)?
Gem § 39 Abs 4: Falls Partei glaubhaft macht, dass sie nicht schuld ist an verspätetem Vorbringen UND die Tatsachen voraussichtlich ein NEUES Ergebnis bringen.
AVG: Wann kann ein Ermittlungsverfahren entfallen?
§ 56 AVG: Entfall des Ermittlungsverfahrens = Ein Ermittlungsverfahren kann ausnahmsweise entfallen:
❖ bei der Erlassung eines Ladungsbescheids §19(3) AVG
❖ im Mandatsverfahren §57(1) AVG
❖ „soweit der Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist.“ §56 AVG zB dann, wenn Anbringen eingebracht werden, deren Unzulässigkeit evident ist.
Gibt es Beschränkungen der Beweismittel im AVG?
Nein! Es nennt nur deklarativ ein paar
Wann reicht statt Gewissheit nur die “Glaubhaftmachung” über das
Vorliegen eines entscheidungsrelevanten Sachverhalts?
Wenn es explizit im Gesetz steht: z.B § 42 abs 3, 49 abs 4, 53 abs 1, 71 abs 1 Z 1 AVG
Für welche Tatsachen braucht es keinen Beweis im AVG?
§ 45 Abs 1: offenkundig oder Gesetz eine Vermutung aufgestellt hat
AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Worauf stützt sich dieser?
2.) Können Parteien gar nicht selbst Beweisanträge stellen?
1.) Auf § 39 Abs 2
2.)Doch gem § 43 Abs 2 schon
AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Trifft Parteien sogar eine Pflicht zur Beitragung der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes?
1.) Ja, gem § 39 Abs 2a
AVG: Beweisverfahren: Grundsatz der Offizialmaxime:
1.) Was ist die Folge, falls die Parteien ihrer Verfahrensförderungspflicht nicht nachkommen?
Dann führt dies NICHT zur Präklusion der Beweisanträge wie in der ZPO. Aber es unterliegt der freien Beweiswürdigung
AVG: was besagt der Grundsatz der materiellen Wahrheit und woraus ergibt er sich?
Er ergibt sich aus der Offizialmaxime und bedeutet, dass die Behörde die “objektive Wahrheit” dh. den wirklichen, entscheidungsrelevanten SV festzustellen hat. (Heißt: falls Parteien sagen: passt schon macht uns nix, geht das nicht. Behörde muss trotzdem materielle Wahrheit herausfinden)
Warum kann Behörde, wenn sie eine Frist im AVG für eine Stellungnahme an die Parteien setzt, in § 45 Abs 3, das verspätete Vorbringen der Parteien unbeachtete lassen? Es war ja zu spät?
Weil Behörde durch Grundsatz der materiellen Wahrheit verpflichtet dazu ist die Wahrheit herauszufinden
Woraus ergibt sich im AVG die freie Beweiswürdigung?
Aus § 45 Abs 2
AVG: Wo sind die Überlegungen der behörde, die sich aufgrund der freien Beweiswürdigung ergeben aufzunehmen?
Gem § 60 AVG in die Begründung des Bescheids.
Welches Beweismittel ist eine Ausnahme von dem Grundsatz der freien Beweiswürdiung? (AVG)
Urkunden gem Art 47 AVG
AVG: Können auch Beweismittel verwertet werden, die durch eine Rechtsverletzung zustande gekommen sind?
Grds ja. Aber dann nicht wenn die Verwertung explizit gesetzlich verboten wurde.
AVG: Beweisaufnahme: Wie schaut das mit der mittelbaren oder unmittelbaren Beweisaufnahme aus?
Für Verwaltungsverfahren gilt die Unmittelbarkeit NICHT. Gem § 55 Abs 1 AVG kann man sich auch durch beauftragte Organe aushelfen lassen.
Welche besondere Bestimmung gibt es im AVG bezüglich dem Recht auf Gehör im Bereich der Beweiswürdigung?
Den § 45 Abs 3 AVG: Den Parteien ist von Amts wegen die Beweisaufnahme zur Kenntnis zu bringen, und ausreichend Zeit zu geben um darauf Stellung zu nehmen.
Sieht das AVG eine Vorlage von Urkunden vor?
Nein, nicht so wie die ZPO. Aber mittels § 19 Abs 2 AVG: kann in der Ladung aufgetragen werden “Behelfe und Beweismittel” mitzunehmen.
Was sind “Urkunden” iSd Urkundenbeweis im AVG?
Urkunden sind Aufzeichnungen über rechtlich erhebliche Umstände („schriftliche Vergegenständlichung von Gedanken“). Das AVG unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Urkunden.
Was sind “Dispositivurkunden”?
Das sind “konstitutive urkunden”. Bei öffentlichen Dispositivurkunden ist der Gegenbeweis ausgeschlossen. Es handelt sich nämlich um die Ausfertigung von einem bescheid z.B; also immer normative Akte (auch private wie: Testament)
Was sind “öffentliche Urkunden”? Und wie schaut ihre Beweiskraft aus?
Urkunden, die von einer österreichischen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person zB Notar innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet worden sind.
Öffentlichen Urkunden kommt gem §310(1) ZPO die Vermutung der Echtheit zu. §292(1) ZPO bestimmt, dass öffentliche Urkunden den VOLLEN BEWEIS dessen begründen, was in ihnen amtlich verfügt, erklärt oder bezeugt wird.
Inwiefern erweitert das AVG die Beweiskraft öffentlicher Urkunden im Vergleich zur ZPO?
Im § 47 AVG ist normiert, dass auch voller Beweis über jene Tatsachen geliefert sind, die von der Aussteller Behörde zwangsläufig festgestellt werden mussten, und in der inländisch öffentlichen Urkunde ausdrücklich genannt sind.
(Z.b Ausstellung eines Reisepasses beweist auch österreichische Staatsbürgerschaft weil die damals festgestellt werden musste)
Was sind “private Urkunden”? Und wie schaut ihre Beweiskraft aus?
Urkunden, die keine öffentlichen Urkunden sind. Sofern sie von den Ausstellern unterschrieben sind, begründen sie den vollen Beweis darüber, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern selbst herrühren. (Dies gilt aber nur für unbedenkliche Urkunden. Falls Mängel vorliegen gilt FREIE BEWEISWÜRDIGUNG)
Was muss Zeuge tun um seine Aussage auf verweigerungsgründe des AVG stützen zu können?
Er muss diese Gründe gem § 49 Abs 4 AVG glaubhaft machen
Wie ist § 48 AVG zu werten, wenn ein Verstoß dagegen passiert? Kann man diese Zeugenaussagen trotzdem berücksichtigen?
Nach Rsp: Nur Z 1 ist absolut unbrauchbar, also von eine unfähigen Person
Können Beteiligte im AVG vernommen werden?
Ja, explizit in § 51 genannt.
Jedoch sind sie dann keine “Zeugen”. Ihre Falschaussagen sind auch nicht gerichtlich strafbar. Ordnungsstrafen sind jedoch möglich
Wann hat ein Sachverständigen Beweis im AVG zu erfolgen?
Falls dieser NOTWENDIG ist gem § 52 Abs 1: Heißt entweder gesondert gesetzlich verlangt oder falls Fachkenntnisse nötig sind, über welche die Verwaltungsbehörde nicht verfügt
AVG: Sind Sachverständige Verwaltungsorgane?
Jein. NUR Amtssachverständige sind Verwaltungsorgane: Amtsarzt z.B
AVG: Müssen Sachverständige bestellt werden?
Jein. Amtssachverständige werden nicht bestellt sondern nur beigezogen.
AVG: Ist ein Sachverständiger weisungsgebunden?
Jein. Der Amtssachverständige ist ein Verwaltungsorgan. Dementsprechend ist er weisungsgebunden. Der andere ist NICHT weisungsgebunden.
AVG: Können SV von einer Partei abgelehnt werden?
Jein. Der Amtssachverständige nicht. Nichtamtliche schon, wenn die Partei die Umstände glaubhaft macht.
AVG: Was ist ein Augenschein?
Augenschein §54:
Augenschein ist die sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen durch behördliche Organe zu Beweiszwecken.
Er ist in zahlreichen Verwaltungsvorschriften ausdrücklich angeordnet. „Lokalaugenschein“
Wann kann es zur Einstellung des Verwaltungsverfahrens kommen, ohne dass es durch Bescheid erledigt wird? Nenne 2 Fälle!
1.) Verfahren auf Antrag eingeleitet wurde und Antrag zurückgezogen wurde
2.) Partei stirbt und Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt (z.B bei Höchstpersönlichen Rechten)
3.) Verfahren auf Amtswegen eingeleitet wurde und keine Partei Anspruch auf Erlassung eines Bescheid hat
Wie hat die Einstellung eines Verfahrens zu erfolgen?
Mittels Aktenvermerk gem § 16 AVG.
Kann ein formloser Verwaltungsakt als “bescheid” gelten?
Ja, nach hA ist der Inhalt entscheidend, nicht die Form. Zumindest ist allein die Tatsache, dass ein Bescheid nicht also solcher ausdrücklich bezeichnet wurde NICHT ausreichend
(Eine gewisse Form ist eben schon entscheidend, allein aus dem Grund der Abgrenzungsmöglichkeit von einer Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
Wie schaut das mit der Rechtskraft von “Verfahrensanordnungen” aus?
Diese werden nicht rechtskräftig. Sie können bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens JEDERZEIT abgeändert oder aufgehoben werden
Was sind Leistungsbescheide? Was machen sie abstrakt?
Leistungsbescheide konkretisieren und individualisieren gesetzliche Verpflichtungen.
zB Vorschreibung einer Geldleistung
Wann ist ein Feststellungsbescheid zulässig?
Grds, nur wenn es im Gesetz ausdrücklich feststeht. Jedoch nach hL auch dann, wenn die bescheidmäßige Feststellung im öffentlichen Interesse oder rechtlichen Interesse der Partei steht. JEDOCH: nur als subsidiärer Rechtsbehelf, da Leistungsbescheide Vorrang haben z.B.
Welche Behörde ist zur Erlassung eines Feststellungsbescheids zuständig wenn es keine gesetzliche Anordnung gibt?
Nach Rsp: die, zu deren Wirkungsbereich der engste Sachliche Zusammenhang besteht und sie muss auch abstrakt Kompetent dazu sein.
Bescheide müssen gem § 58 Abs 1 AVG AUSDRÜCKLICH als solche bezeichnet werden. Ist dies ein konstitutives Merkmal?
Nein, ohne dieses Merkmal ist ein Bescheid nicht absolut nichtig. Zumindest dann nicht, falls der Inhalt zweifelsfrei einen Bescheid darstellt.
schriftliche Bescheide müssen gem § 58 Abs 3 iVM § 18 Abs 4 AVG die Behörde nennen, die ihn erlassen hat. Ist dies ein konstitutives Merkmal?
Ja. Wenn nicht erkennbar ist, welche Behörde ihn erlassen hat ist dieser absolut nichtig. Dabei reicht jedoch schon falls es “erkennbar” ist. Es muss nicht ausdrücklich genannt werden
schriftliche Bescheide müssen gem § 58 Abs 3 iVM § 18 Abs 4 AVG mit einem Datum versehen sein. Ist dies ein konstitutives Merkmal?
Nein.
Bescheide müssen einen Adressat nennen. Ist dies ein konstitutives Merkmal?
Ja. Sonst sind diese absolut nichtig. jedoch lässt Rsp es ausreichen, falls Adressat “erkennbar” war.
Bescheide müssen einen Spruch haben gem § 58 Abs 1 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?
Ja. Fehlt der Spruch ist der Bescheid absolut nichtig.
Bescheid: Spruch: Was gilt falls im Spruch eine Leistung zu erbringen ist, jedoch nicht eine Frist dafür angeordnet wurde, obwohl dies in § 59 ABs 2 AVG verlangt wird?
Dann ist eine sofortige Leistungspflicht anzunehmen, (jedoch hat Behörde eine Androhung vor einer Vollstreckung zu unternehmen gem § 4 VVG)
Kann ein Bescheid rückwirkend gelten?
Grds nicht, außer es ist explizit im Gesetz so geregelt
Wie können in einem Spruch eines Bescheids enthaltene “Nebenbestimmungen” (Bedingungen, Auflagen, Befristungen) bekämpft werden?
Nebenbestimmungen sind untrennbar verbunden mit dem Hauptinhalt, und deshalb nur mit diesem gemeinsam bekämpfbar.
AVG: Sind Zwischenbescheide zulässig? Also Über Verpflichtungen “dem Grunde nach”?
Nein. Außer gesetzlich vorgesehen.
Ein Bescheid ist zu begründen gem § 58 Abs 2 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?
Nein. Ohne Begründung ist der Bescheid trotzdem nicht absolut nichtig.
Reicht ein Verweis auf die Aktenlage als Begründung eines Bescheids?
Nein
Darf als Begründung eines Bescheides auf eine andere Begründung eines anderen Bescheides verweisen werden? Oder genügt dies nicht?
Dies genügt nicht. AUSSER es handelt sich um einen Bescheid gegen dieselbe Partei
Sind Ermessensbescheide auch zu begründen? (hier geht es um das freie Ermessen)
Ja! Auch dann. Ein pauschaler Verweis auf freies Ermessen genügt nicht
Jeder Bescheid braucht eine Rechtsmittelbelehrung gem § 58 Abs 1 AVG: Wie weit ist der Begriff “Rechtsmittelbelehrung” hier zu verstehen?
Sehr weit: neben Beschwerde auch Berufung und Vorstellung etc
Was gilt falls Bescheid gem § 58 AVG: fälschlich KEINE Rechtsmittelbelehrung hat?
Dann gilt § 61 Abs 2 AVG: es gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es in gesetzlichen Frist eingebracht wurde
Ein Bescheid hat eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten gem § 58 Abs 1 AVG. Ist dieser ein konstitutives Merkmal?
Nein. (Da es ja Regeln dafür gibt falls diese fehlen)
“Bezüglich des Erfordernisses einer Urschrift bzw. eines Nachweises der Identität des Genehmigenden muss zwischen dem Original des Bescheids (Urschrift) und der Ausfertigung des Bescheids unterschieden werden”: erkläre!
§ 18 Abs 3 AVG: Das original, die Urschrift, ist eine “Erledigung”, die die Unterschrift des Genehmigenden bedarf.
§ 18 Abs 4: Für die Ausfertigung des Bescheids gelten die allgemeinen Regeln über Ausfertigungen
Ab wann gilt eine mündliche Erlassung eines Bescheides als Verkündet? Reicht Telefon?
Es muss der Partei zu Bewusstsein kommen. Laut VwGH reicht AVG-Bescheide nicht aus. Außerdem hat gem § 62 Abs 2 AVG der mündliche Beschei BEURKUNDET zu werden. Ansonsten ist er absolut nichtig.
AVG: Welche zwei Fälle gibt es bei der Berufungsfrist, wenn der Bescheid mündlich verkündet wurde? Also warum kann dies unterschiedlich lang sein?
Gem § 63 Abs 5 dauert Frist 2 Wochen ab mündlicher Verkündung.
Gem § 62 Abs 3 AVG: kann jedoch verlangt werden, dass der mündlich verkündete Bescheid durch schriftliche Ausfertigung zugestellt wird. Dann beginnt die Frist gem § 63 Abs 5 erst mit dieser Zustellung.
Mehrparteienverfahren: AVG: Was gilt falls Bescheid nur ggü einer Partei erlassen wird? Für wen gilt der Bescheid oder gilt er gar nicht?
Er gilt nur den Parteien gegenüber, bei denen er Erlassen wurde.
AVG: Übergangene Partei: Was kann eine zu Unrecht übergangene Person machen, wenn der Bescheid schon erlassen wurde? (In unserem Fall hat sie noch nicht durch Präklusion Parteistellung verloren)
nenne 2 Möglichkeiten!
1.) Sie kann einen Feststellungsbescheid über ihre Parteistellung beantragen
2.) Sie kann die Zustellung des Bescheides begehren (um ein Rechtsmittel zu erheben)
3.) Rsp kennt auch Möglichkeit der DIREKTEN Rechtsmittelerhebung.
4.) Für Rechtsschutz auch möglich wäre: Unterlassungsanspruch
Wie kann man abstrakt das Fehlerkalkül für AVG-Bescheide zusammenfassen? Also immer wann sind Fehlerbehaftete Bescheide NICHT absolut nichtig?
Immer dann wenn am Vorliegen von Fehlern bestimmte Rechtsfolgen im Gesetz festgeschrieben sind. Dann sind diese Bescheide Aufhebbar
Nenne 3 wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines erlassenen Bescheids im AVG führen!
1.) mangelnde Behördenqualität bzw Nichterkennbarkeit der “bescheiderlassenden” Stelle (also Fehlen der Nicht mal abstrakten Kompetenz)
2.) Die mangelnde Ermächtigung der Person, die für die Behörde gehandelt hat (also Fehlen der Nicht mal abstrakten Kompetenz)
3.) Fehlen des Namens des Genehmigenden
4.) Fehlen der ordnungsgemäßen Fertigung iSd § 18 Abs 4 AVG
5.) Fehlen eines Spruchs (normativen Gehalts)
6.) Fehlen eines Adressaten
7.) Fehlen der deutschen Sprache
8.) Fehlen der Beurkundung eines mündlichen Bescheids
Liegt laut VwGH absolute Nichtigkeit eines Bescheids vor, falls die Approbationsbefugnis überschritten wurde?
Nein. (Natürlich liegt trtz Nichtigkeitsgrund des § 68 Abs 4 Z 1 AVG vor)
Welche zwei Wege gibt es um Klarzustellen ob ein Bescheid vorliegt oder ob ein Nicht-Bescheid (absolute Nichtigkeit) vorliegt?
1.) Durch eine Einbringung eines Rechtsmittels: wenn dieses dann zurückgewiesen wird, wegen Fehlens eines Bescheids
2.) Falls rechtliches Interesse besteht: durch Antrag auf Feststellung
Welche Fehler eines Bescheids kann die Behörde von Amstwegen im AVG ändern? Und wie wirkt diese Änderung?
Diese Änderung wird rückwirkend und erfolgt durch Bescheid.
Gem § 62 Abs 4 AVG: aufgezählte Fehler, die eher restriktiv auszulegen sind.
Kann der Bescheid, mit dem ein bescheid amtswegig geändert wurde gem § 62 Abs 4 selbstständig angefochten werden?
Ja
Rechtswirkungen des Bescheids AVG:
1.) Was bedeutet grob in einem Wort: “formelle Rechtskraft”?
2.) Wie lauten die drei Teilaspekte von “materieller Rechtskraft”?
1.) Unanfechtbarkeit
2.) Unwiderrufbarkeit; Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit
AVG: Erkläre (A.) Unanfechtbarkeit im engeren Sinn und (B.) Unanfechtbarkeit im weiteren Sinn!
A.) Falls Bescheid nicht mehr durch VerwaltungsINTERNE Rechtsmittel bekämpft werden kann (damit gemeint: Berufung, Vorstellung und Einspruch - also fast alles außer Bescheidbeschwerde an VwG)
B.) Falls Bescheid nicht mehr durch Bescheidbeschwerde an VwG bekämpft werden kann.
Nenne mir drei Fälle wo die Unanfechtbarkeit ieS eines Bescheides BEGINNT?
Also: Falls Bescheid nicht mehr durch VerwaltungsINTERNE Rechtsmittel bekämpft werden kann (damit gemeint: Berufung, Vorstellung und Einspruch - also fast alles außer Bescheidbeschwerde an VwG)
1.) Mit ungenütztem Ablauf der Fristen
2.) Schon mit Erlassung eines Bescheides, der nicht verwaltungsintern bekämpft werden kann. Dies stellt den Regelfall dar, da viele interne Instanzenzüge ja abgeschafft wurden
3.)Mit Verzicht
4.)Mit Zurückziehung der Berufung etc.
Wie kann die Unanfechtbarkeit eines Bescheides ENDEN?
Durch Änderung oder Aufhebung (zB auf Grund einer Entscheidung eines VwG oder amtswegige Abänderung gem § 68 Abs 2-4)
Was versteht man unter dem Begriff der “Unwiderrufbarkeit” eines Bescheids? AVG
Dies betrifft die Sphäre der Behörde. Diese kann den Bescheid von Amtswegen dann nicht mehr oder nur unter besonderen Voraussetzungen (§ 68 AVG) ändern bzw. widerrufen.
Ab wann beginnt die Unwiderrufbarkeit im AVG?
Aus § 68 Abs 1 iZm Abs 2-4 ergibt sich, dass sie mit Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit ieS auch unwiderrufbar werden. SOFERN, nichts anderes normiert ist
Wann beginnt die Unwiederholbarkeit des Bescheids im AVG?
Mit Beginn der Unanfechtbarkeit ieS
Verbindlichkeit (Bindungswirkung) von bescheiden im AVG: wann beginnt sie?
Grds. erst mit Unanfechtbarkeit im WEITEREN Sinne. Weil Bescheidbeschwerden beim VwG meist aufschiebende Wirkung haben.
Wann beginnt die Vollstreckbarkeit von Bescheiden im AVG?
Erst mit Unanfechtbarkeit im WEITEREN Sinne. Außer es wurde anders normiert. Also grds erst wenn nicht mehr Bescheidbeschwerde an ein VwG gemacht werden kann
Subjektive Rechtskrafterstreckung von Bescheiden im AVG aufgrund von RECHTSNACHFOLGE:
A.) Was gilt ggü persönlichen Rechten grds?
B.) Was gilt ggü vermögensrechtlichen Rechten grds?
A.) Diese grds NICHT (Aber schon wenn ausdrücklich angeordnet)
B.) Diese grds SCHON (Aber z.B nicht Verwaltungsstrafen)
Wie ist die “dingliche Wirkung” eines Bescheids zu verstehen?
Hier geht die Rechtswirkung über den Adressaten hinaus. Sie wirken somit grds ggü JEDERMANN. Z.B Wasserrechtsschen; Baubewilligung;
Wie lange dauert es bis zur Verjährung für Verwaltungs-Verfahrenskosten?
Eine Verjährung ist NICHT vorgesehen.
Warum scheint ein Ersatz der Verfahrenskosten auf dem Zivilrechtsweg als ausgeschlossen?
Weil das AVG den Kostenersatz abschließend regelt
Wie ist das mit der Verfahrenshilfe im AVG?
nicht vorgesehen.
Wann muss der Kostenersatzanspruch im AVG gestellt werden spätestens?
§ 74 Abs 2 AVG ordnet an dass es so zeitgerecht zustellen ist, dass im Spruch darüber entschieden werden kann. Somit falls später erst: präkludiert.
Jedoch kann man sehr wohl auch später den Anspruch stellen, wenn es früher nicht möglich war.
Grds sind die Kosten für die Tätigkeiten der Behörden im AVG vom zuständigen Rechtsträger zu bestreiten. Davon bestehen jedoch Ausnahmen: (5) nenne 3!
a. Barauslagen = gem § 76 notwendige Kosten, die der Verwaltungsbehörde aus Anlass konkreter Amtshandlungen entstehen und die über den allgemeinen Aufwand der behördlichen Tätigkeit hinausgehen (nichtamtliche Sachverständige und Dolmetscher, Verlautbarungen)
Barauslagen sind von der Partei zu ersetzen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Wurde die Amtshandlung durch das Verschulden eines Beteiligten verursacht, so hat dieser für die
Barauslagen aufzukommen.
b. Kommissionsgebühren = gem § 77 AVG Gebühren, die den Parteien für Amtshandlungen außerhalb des Amtes
vorgeschrieben werden (zB Reisekosten)
Die Regelungen über Barauslagen gelten sinngemäß.
c. Verwaltungsabgaben = gem § 78 Geldleistungen, die den Parteien für die Verleihung von Berechtigungen oder
sonstige in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen auferlegt werden können.
d. Stempel- und Rechtsgebühren = gem §75 Abs 3nach Maßgabe des GebührenG
e.) Ersatz in besonderen Fällen: Dolmetscher etc.
Wer hat im AVG für “Barauslagen” aufzukommen?
Barauslagen sind von der Partei zu ersetzen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Wurde die Amtshandlung durch das Verschulden eines Beteiligten verursacht, so hat dieser für die
Barauslagen aufzukommen.
Zu was dient die sog “Berufungsvorentscheidung” und wie kann diese bekämpft werden?
Hier spielt sich alles im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ab. Es geht darum, dass gegen einen Bescheid Berufung erhoben wurde an eine übergeordnete Berufungsbehörde in der Gemeinde. Jedoch kann anstatt dieser die selbe Bscheiderlassende Behörde erster Instanz eine sog “berufungsvorentscheidung” gem § 64 a AVG erlassen.
Dagegen steht gem § 64 a AVG das Rechtsmittel “Vorlageantrag” zur Verfügung
Sind Bescheide im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde immer sofort mit Beschwerde an das VwG zu bekämpfen?
Ja
Nur gegen welche Bescheide kann sich Berufung iSd AVG richten?
Gegen ALLE Bescheide der Gemeinde, egal ob Feststellungsbescheid
Kann gegen Verfahrensanordnungen eine Berufung iSd AVG getätigt werden? (Anwendungsbereich Gemeinde)
Nein. NUR gegen Bescheide. § 63 Abs 2
Wo kann ich meine Berufung einbringen? zwei Möglichkeiten.
1.) Bei Behörde erster Instanz oder
2.) Behörde zweiter Instanz, die dann sofort an erste Instanz weiterleiten soll
Wie kann es dazu kommen dass ich in der Berufung als Berufungswerber nur partielle Parteistellung haben kann und was ist die Berufungskonsequenz darauf?
Z.B als Nachbar gegen eine Baubewilligung, nur gegen das über meinem Grundstück stehende etc.
Weil ich eben nur partiell betroffen bin kann ich Berufung nur gegen partielle Teile des Bescheids geltend machen
Besteht Neuerungsverbot im Berufungsverfahren gem AVG?
Nein!
Was gilt falls Berufung nicht bei der 1. und nicht bei der 2. Instanz eingebracht wurde, sondern bei einer anderen Behörde?
Wurde die Berufung bei einer anderen Behörde eingebracht, hat diese nach §6 AVG vorzugehen, dh „auf Gefahr des Einschreiters“ an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Das bedeutet, dass die Berufung nur dann als rechtzeitig eingebracht gilt, wenn sie entweder noch innerhalb der RM-Frist bei der zuständigen Behörde einlangt oder von der unrichtigen Behörde zumindest innerhalb dieser Frist dem Zustelldienst übergeben wird
Kann im Vornhinein auf Berufung (AVG) verzichtet werden?
NEIN. Erst nach Zustellung/Verkündung
Welche Behörde kann die Aufschiebende Wirkung der Berufung gem § 64 Abs 2 ausschließen?
Die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlässt
Wann hat die Berufungsinstanz (AVG) anderen Parteien eine Mitteilung zuzustellen, wenn doch die Berufung ein einseitiges Rechtsmittel ist?
Gem § 65 AVG: Wenn im Berufungsverfahren neue Tatsachen vorgebracht wurden, die der Behörde erheblich erscheinen.
Wer entscheidet ob es zu einer AVG Berufungsvorentscheidung kommt? Statt einer echten Berufung bei der zweiten Instanz?
Das entscheidet die Behörde erster Instanz selbst nach Ermessen gem § 64 a
Verhindert eine unzuständigerweise erlassene Berufungsvorentscheidung (z.B nach 2 Monaten erst) eine Entscheidung der Berufungsbehörde zweiter Instanz?
Ja. Deshalb muss zunächst die Berufungsvorentscheidung durch Erhebung eines Vorlageantrags beseitigt werden.
Was ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Berufungsvorentscheidung?
§ 64 a Abs 2: “Vorlageantrag”: Jede Partei binnen 2 Wochen sagen, dass Berufung doch vor Berufungsinstanz gemacht werden soll.
Eine Berufung kann zurückgewiesen werden von der Berufungsbehörde, wenn die Berufung unzulässig ist. Nenne mir drei unzulässige Berufungen!
- die angefochtene Erledigung hat keine Bescheidqualität oder der intendierte Bescheid wurde
nicht rechtswirksam erlassen. - Es liegt kein im eigenen WB der Gemeinde erlassener erstinstanzlicher Bescheid vor oder der
zweistufige Instanzenzug wurde vom MaterienGGB ausgeschlossen - Dem Berufungswerber fehlt die Parteistellung (zB infolge Präklusion).
- Der Berufungswerber ist nicht partei- oder prozessfähig.
- Er hat auf die Berufung nach Bescheiderlassung ausdrücklich verzichtet §63(4) AVG bzw sie
zurückgezogen und neuerlich Berufung erhoben. - Dem Antrag der einzigen Partei wurde vollinhaltlich stattgegeben.
- Der Antrag in der Berufung liegt gänzlich außerhalb der „Sache“ des unterinstanzlichen
Bescheides
Kann die Berufungsentscheidung der zweiten Gemeindeinstanz auch zum Nachteil des Berufungswerbers ausgehen? (Reformatio in peius?)
Ja! Es gibt Kein Verbot der reformatio in peius
Was ist der “Prozessgegenstand” der Berufungsentscheidung? (AVG)
Die Verwaltungssache, die der ersten Instanz vorlag.
Das heißt es darf nicht über “mehr” entschieden werden als Gegenstand war.
Wie viel Entscheidungsspielraum hat Berufungsbehörde, falls erstinstanzbehörde nur zurückgewiesen hat?
“Prozessgegenstand” ist die Verwaltungssache, die der ersten Instanz vorlag.
Das heißt es darf nicht über “mehr” entschieden werden als Gegenstand war.
In diesem Fall bedeutet das, dass Berufungsbehörde NUR über rechtmäßigkeit der Zurückweisung entscheiden kann.
Laut VwGH darf ein Nachbar z.B im Bauverfahren; falls er ein Berufungsverfahren einleitet, nur seinen engen Themenkreis als “Prozessgegenstand” einleiten. Heißt: Berufungsbehörde ist dadurch in einem engen Themenkreis begrenzt. Warum sieht dies die Lehre kritisch?
Weil es 1. gegen den exakten Wortlaut des § 66 Abs 4 AVG spricht “in jeder Richtung abändern” und weil ja die Offizialmaxime gilt.
Laut VwGH kann dann, wenn nur Nachbar Berufung begehrt nicht ein rechtswidriger Bescheid aufgehoben werden.
Was gilt für den Berufungsgegenstand falls ein bescheid nur teilweise angefochten wird? Also über wie viel darf dann die Berufungsbehörde entscheiden?
Dann darf Berufungsbehörde nur über alles entscheiden wenn Verfahrensgegenstand nicht teilbar ist. Falls er teilbar ist, erwächst der nicht angefochtene Teil in Rechtskraft.
Wer erlangt Parteistellung im Berufungsverfahren?
Alle Parteien aus dem Erstinstanzlichen Verfahren. (Außer gesetz sagt anderes natürlich)