Staatsbürgerschaft Flashcards
Warum könnte die Frage nach dem Verlust der Österreichischen Staatsbürgerschaft für eine Europarechtliche Vereinbarkeitsprüfung relevant sein?
Da die Unionsbürgerschaft mit der Österreichsichen Staatsbürgerschaft Hand in Hand geht. Verliert sie die Ö, verliert sie die EU. Der EuGH verlangt deshalb eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
Kann nach dem EuGH eine Staatenlosigkeit verhältnismäßig sein?
Ja, z.B wenn man die Österreichische ex lege verliert durch z.B § 27 StbG
Welche Behörde ist zuständig für Bescheide in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten?
Gem § 39 Abs 1 grds die LReg
Peter ist Österreicher und in München geboren und möchte, weil er dort immer gelebt hat und lebt die D-Stb annehmen, aber die Ö-Stb behalten. Wo muss er den Antrag auf Beibehaltung einreichen?
Er hat keinen Wohnsitz in Ö. Deshalb richtet sich Zuständigkeit der LReg nach der § 39 Abs 2 an die Evidenzstelle. Diese ist bei im Ausland geborene gem § 49 Abs 2 c die Gemeinde Wien. Somit ist Amt der Wiener Lreg zuständig, dass in Wien vom Magistrat ausgeübt wird.
ODER
er geh direkt zum Generalkonsulat München, welches den Antrag an den Magistrat weiterleitet gem § 40 StbG
Welches Rechtsmittel steht gegen Bescheide der LReg zu und wie lange Zeit dafür?
Gem Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG iVm § 7 Abs 4 VwGVG steht die Bescheidbeschwerde an LVwG zu
Was ist wenn Vater von Juan Ö-Stb ist und aber nicht verheiratet ist und seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird 6 Monate nach der Geburt von Juan.
Dann tritt NICHT die automatische Elternschaft ein, weil dies nur in ersten 8 Wochen nach Geburt möglich ist, aber Juan hat Rechtsanspruch auf Verleihung gem § 12 Abs 2 StbG
Hat die LReg ein Ermessen bei der Staatsbürgerschaftsverleihung?
Ja, aber es ist ein gebundenes Ermessen, also iSd Gesetzes Art 130 Abs 3 B-VG.
Sie darf nicht willkürlich verneinen
Wenn LReg positiv über Verleihung entscheidet, hat er dann sofort Stb?
1.) Verleiht sofort nach dem Gelöbnis auf die Republik
2.) Sie erlässt gem § 20 einen ZWISCHENSCHRITT: nämlich einen Bescheid über die Zusicherung, unter der Voraussetzung, dass Antragsteller seine andere Stb aufgibt
Kann ein Staatsbürgerschaftsbescheid (Verleihung) ganz normal mittels Wiederaufnahme angefochten werden?
Ja mittels § 69 AVG möglich. Jedoch § 24 StbG beachten, er soll dadurch nicht Staatenlos werden
Der Jamal wurde saß nie in der Justizanstalt, aber wurde zu 2 Jahren bedingt verurteilt wegen eines Vorsatzdelikts. Kann ihm Stb verliehen werden?
Nein, bedingte Freiheitsstrafen zählen wie unbedingte laut VwGH
Schaden getilgte Freiheitsstrafen der Verleihung von Stb gem Art 10 StbG?
JA!
Zwar schaden sie nicht bei dem Erfordernis der Unbescholtenheit gem § 10 Abs 1 Z 1, 2, 3 aber sehr wohl bei Z 6: denn hier zählt bisheriges GESAMTVERHALTEN und dieses kann dazu führen dass es negativ wird
Timo erfüllt alle Voraussetzungen für Verleihung der Stb, jedoch hat er vor kurzem lautstark gegen Stadt Wien demonstriert und ihr Amtsmissbrauch vorgeworfen. Kann ihm Stb verwehrt werden mit Berufung auf Z 6 von Abs 1 § 10 StbG?
Nein. Er hat nur sein Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen. Und außerdem war das eine einmalige Sache
Warum kann auch einem Unbescholtener Mensch die Verleihung der Stb verwehrt werden auf Berufung auf § 10 Abs 1 Z 6, obwohl er nur Strafverfahren hatte die mittels Diversion eingestellt worden sind?
Weil laut VwGH zu prüfen ist, ob er auch ZUKÜNFTIGE wesentliche Vorschriften missachten wird.
Timo erfüllt alle Voraussetzungen für Verleihung der Stb, jedoch hat er in dem letzten Jahr 5 mal StVO Geschwindigkeitsüberschreitungen gemacht von 20 km/h. Kann ihm Stb verwehrt werden mit Berufung auf Z 6 von Abs 1 § 10 StbG?
JA!
Weil dies einen gravierenden Verstoß gegen StVO darstellt und erkennbar ist, dass Timo eine negative Einstellung zur Einhaltung der StVO aufweist, die aber so wichtig ist für die Sicherheit.
Ab wann erfüllt jemand bei der Verleihung der Stb seinen Lebensunterhalt gem Z 7?
Wenn er in den letzten 6 Jahren, davon 36 Monate sich selbst versorgt hat. Davon 6 Monate unmittelbar vor Antragstellung (§ 10 Abs 5)