SPG Flashcards

1
Q

Warum kannman sagen: Sicherheitspolizei ist Restmaterie?

A

Weil sie bloß ALLGEMEINE Gefahren umfasst. Sie dürfen nicht in Verbindung mit BESONDEREN Gefahren stehen, also mit bestimmten Verwaltungsmaterien.

“Alle Polizei, die nicht Verwaltungspolizei ist, ist Sicherheitspolizei”

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2
Q

Erkläre warum die “erste allgemeine Hilfeleistungspflicht” für die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden besonders ist!

A

Eigentlich handelt es sich dabei um Verwaltungspolizei.

Jedoch kraft ausdrücklicher verfassungsgesetzlicher Anordnung wird dieser Bereich der Sicherheitspolizei zugeordnet, wodurch der Bund seine Kompetenz für
die „stellvertretende Abwehr“ besonderer Gefahren erhält = „stellvertretende Verwaltungspolizei“
 sie endet mit dem Tätigwerden der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde bzw Rettung oder Feuerwehr

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3
Q

Von wem wird örtliche Sicherheitspolizei gesetzlich determiniert und von wem vollzogen?

A

Von den Ländern in LandespolizeiG geregelt und den Gemeinden vollzogen.

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4
Q

Versuche Kriminalpolizei (StPO) von Sicherheitspolizei (SPG) abzugrenzen!

A

∆ Auf Grundlage des SPG werden gerichtlich strafbare Handlungen verhindert und beendet
sowie nach der Tat die zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe maßgeblichen
Umstände aufgeklärt.

∆ Im Rahmen der StPO erfolgen dagegen die Ausforschung der verdächtigen Personen, die
Aufklärung der Straftat und die Sicherung des gerichtlichen Strafverfahrens, um die
Durchsetzung des staatlichem Strafanspruchs zu gewährleisten.

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5
Q

Zu einer Überschneidung der Anwendungsbereiche von SPG und StPO und damit zu einer Doppelfunktionalität kann es
vor allem im Bereich der Tataufklärung kommen.

Die Aufklärungspflicht im Rahmen des SPG kann – zusammenfassend- nur bestehen, wenn: Nenne 2 Aspekte von 3!

A

 Der gefährliche Angriff nicht mehr im Gange ist,

 Die Identität des Verdächtigen noch nicht geklärt wurde und

 Die Gefahr weiterer gefährlicher Angriffe besteht.

SPG: gerichtlich strafbare Handlungen (gefährliche Angriffe) werden verhindert & beendet sowie nach der Tat die zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe
maßgeblichen Umstände aufgeklärt
 ABER: Aufklärung im Rahmen des SPG ist mit dem Zeitpunkt begrenzt, in dem
der Verdacht gegen eine konkrete, individualisierte Person nach Vollendung
des gefährlichen Angriffs besteht
 zielt eben nur auf die Vorbeugung weiterer Angriffe
 SPG ist damit präventiv & zukunftsgerichtet

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6
Q

Wie heißt die Sektion nach dem BundesministerienG (zerfällt wiederum in verschiedene
Organisationseinheiten), die im BMI die Sicherheitsverwaltung besorgt?

A

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

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7
Q

Welches der 3-gliedrigen Organisationen der Sicherheitsbehörden sind monokratische Behörden?

A

Alle drei:
 oberste Sicherheitsbehörde. Bundesminister für Inneres
 nachgeordnet: 9 Landespolizeidirektionen
 weiter nachgeordnet: Bezirksverwaltungsbehörden

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8
Q

Werden in allen Statutarstädten auf Bezirksebene, die Sicherheitsverwaltung vom Bürgermeister als Bezirksverwaltungsbehörde besorgt?

A

NEIN.

Weil in fast allen § 8 SPG gilt und zwar LPD als erste Instanz.

Nur Krems und Waidhofen an der Ybbs

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9
Q

Wie wurde das Einsatzkommando Cobra gegründet?

A

Nach § 6 Abs 2 und 3 SPG: nämlich BMI kann im Einvernehmen mit Hauptausschuss des NR eine Sondereinheit gründen.

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10
Q

Wie wird wem in einem zwei Stufigen Schritt das Handeln der Exekutivorgane zugeordnet?

A

Handeln der Exekutivbeamten wird demnach
1.) zunächst der Behörde, welcher sie zugeordnet sind, und über diese
2.) der Gebietskörperschaft, für welche die Behörde tätig wird
zugerechnet

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11
Q

Handeln der Exekutivbeamten wird demnach
1.) zunächst der Behörde, welcher sie zugeordnet sind, und über diese
2.) der Gebietskörperschaft, für welche die Behörde tätig wird
zugerechnet

Erkläre anhand des Beispiels: Polizist ist der BH Gmünd unterstellt und ein Rechtsmittel wird gegen das Verhalten von ihm erhoben!

A

1.) BH Gmünd ist belangte Behörde
2.) Im Rahmen der Sicherheitsverwaltung ist sie funktionell als Bundesbehörde tätig, erfolgt Zurechnung an die Gebietskörperschaft Bund.

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12
Q

Grundsätzlich gilt: Zuständigkeit der Exekutivorgane leitet sich von der Zuständigkeit der Behörde ab,
welcher sie zugeordnet sind (ihr Verhalten wird dieser Behörde zugerechnet)

Wie ändert sich das durch “Assistenzleistung” und was ist das?

A

Es kann vorkommen, dass Sicherheitsorgane einer bestimmten Behörde bei Amtshandlungen einer anderen Behörde mitwirken.

Assistenzleistung: Wenn Mitwirkung bloß in untergeordneter Weise erfolgt (bloße Anwesenheit & Schutz der zuständigen Organe; so wird also behördlicher Wille von der zuständigen Behörde gebildet) werden die mitwirkenden Organe der amtshandelnden (zuständigen) Behörde zugerechnet

o ein solches Verhalten ist NICHT an die Voraussetzungen für sprengelübergreifendes
Einschreiten (§14 Abs 3 SPG) gebunden

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13
Q

Was sind die Voraussetzungen, damit ein außer Dienst befindlicher Polizist sich “in Dienst stellen” kann bzw MUSS?

A

§1 Abs 3 RLV:
o zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für
Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder
für fremdes Eigentum in großem Ausmaß
o erforderlich
o verhältnismäßig und
o ihm nach den eigenen Umständen zumutbar ist
 dabei ist z.B. berufliche Erfahrung & Ausbildungsstand zu berücksichtigen

 er hat sich dabei gegenüber dem Betroffenen als Exekutivorgan zu ERKENNEN zu geben
o z.B. durch Ausweis oder durch verbale Ausdrucksmittel

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14
Q

Was gilt beim “in Dienststellen”, falls Organ, sich außerhalb des örtlichen Wirkungsbereichs seiner Behörde befindet?

A

Dann muss er § 14 Abs 3 SPG beachten

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15
Q

Welche Verpflichtung gibt es für das Organ JEDENFALLS neben einem “In Dienststellen”?

A

abgesehen von der Verpflichtung zum In-Dienst-Stellen hat das Organ auch außerhalb seiner Dienstzeit jedenfalls die Sicherheitsbehörden zu verständigen, wenn ein Einschreiten durch Ausübung sicherheitsbehördlicher Befehls- & Zwangsgewalt dringend geboten erscheint

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16
Q

Wie ist das Verhältnis von “Organen der öffentlichen AUFSICHT” zu “Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes”?

A

Sicherheitsdienstorgane sind Aufsichtsorgane, aber nicht alle Aufsichtsorgane sind Sicherheitsorgane. Wenn also von Aufsichtsorgane gesprochen wird (z.B bei der Befugnis zur Beschlagnahmung, dürfen das neben den Polizisten auch die Fischereiaufsicht)

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17
Q

Polizist macht einen Alkoholtest bei einem Raser. Agiert er im Rahmen der Sicherheitsverwaltung?

A

Nein! Da die Straßenpolizei NICHT in § 2 Abs 2 SPG aufgelistet wird

Konkret zählen zur Sicherheitsverwaltung (§2 Abs 2 SPG):
o die allgemeine Sicherheitspolizei
o das Pass- & Meldewesen
o die Fremdenpolizei
o die Grenzkontrolle (Überwachung des Eintrittes & Austrittes des Bundesgebietes)
o das Waffen-, Munitions-, Schieß- & Sprengmittelwesen
o das Pressewesen und
o die Vereins- & Versammlungsangelegenheiten

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18
Q

Für welche Arten von Sicherheitspolizei gilt § 14 Abs 3 SPG genau?

A

NUR für die allgemeine Sicherheitspolizei.

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19
Q

Was ist die Folge dafür, dass das SPG keine funktionelle Zuständigkeit kennt?

A

führt dazu, dass Sicherheitsbehörden die Sicherheitspolizei (nicht die gesamte
Sicherheitsverwaltung) gleichzeitig & nebeneinander besorgen
 es herrscht also ZuständigkeitsKONKURRENZ (mit Ausnahmen)

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20
Q

Da im SPG aufgrund der fehlenden funktionellen Zuständigkeit, ZUSTÄNDIGKEITSKONKURRENZ herrscht gibt es paar Ausnahmen davon! (2)

A

A.) übergeordnete Sicherheitsbehörden können sich mittels Weisung bestimmte oder
mittels Verordnung ganze Kategorien von Angelegenheiten zur eigenen Besorgung
vorbehalten (§14 Abs 1 und 2 SPG)

B.) vereinzelt sind besondere Regelungen der funktionellen Zuständigkeit vorgesehen
(z.B. ist der Bürgermeister nach §14 Abs 5 Fundbehörde)

C.) exklusive Zuständigkeiten in erster Instanz im 6. Teil des SPG (Polizeistrafrecht)
 demnach sind für Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens die BVB bzw
in den §8-Gebieten die LPD zuständig (§86 SPG)

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21
Q

Wann endet Zuständigkeitskonkurrenz (weil es keine funktionelle Zuständigkeit gibt)?

A

Spätestens mit Erlassung eines sicherheitspolizeilichen Bescheids.

über Beschwerden gegen solche entschiedet das Landesverwaltungsgericht (§14a)

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22
Q

Inwiefern stehen die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden akzessorisch zueinander?

A

Das ist nötig damit nicht der Zweck die verwendeten Mittel “heilt”. dh dass die genannten Befugnisse nur zur Verwirklichung der taxativ geregelten Aufgaben
eingesetzt und umgekehrt die Aufgaben nur durch den Einsatz der detailliert normierten Befugnisse verwirklicht werden dürfen

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23
Q

Für was gilt die Akzessorietät der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorgane und für was nicht?

A

Eingriff in subjektive Rechte: Akzessorietät gilt nur für das hoheitliche Handeln, welches in subjektive
Rechte eingreift. Also zum Beispiel Festnahme.

Abseits dieser Kategorie dürfen Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes jedes rechtlich zulässige Mittel einsetzen, um die ihnen aufgrund des SPG übertragenen Aufgaben zu erfüllen (§28a Abs )
= „nichteingreifendes Handeln“ wie zum Beispiel dass Polizisten auf “Streife” herumdüsen. Sie müssen ja Vorort sein um dann ihre Aufgaben zu erfüllen

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24
Q

Kann ein Gasthaus ein “öffentlicher Ort” iSd SPG sein, wo für Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung zu sorgen ist?

A

Gem § 27 Abs 2 ist ein öff Ort, einer wo nicht von vornhinein bestimmt werden kann wieviel Personen ihn betreten können. Also während Öffnungszeit ist Gasthaus Öff. Ort.

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25
Q

Was ist “öffentliche” Ordnug?

A

verweist Gesamtheit der gesellschaftlichen Konventionen bzw. ungeschriebenen menschlichen Verhaltensregeln
 sind nicht rechtlich, sondern gesellschaftspolitisch determiniert
 umfasst, was im allgemeinen Zusammenleben als angebracht angesehen & akzeptiert wird
 „Normen“, denen im Rahmen des SPG rechtliche Relevanz zuerkannt wird
 können sich im Laufe der Zeit ändern

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26
Q

Wie können Sicherheitsorgane “Öffentliche Ordnung” herstellen?

A

zunächst solche Instrumente, die nicht
in die Rechte eines Menschen eingreifen (z.B. Ermahnung)
 darüber hinaus aber auch eingreifende Befugnisse (vgl §37 Abs 1 Z 1; §38 Abs 1 SPG)

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27
Q

A.) Wann hat eine Gefahreneinschätzung zu unterbleiben, weil “abstrakte Gefährdung” vorliegt?

B.) Und wann nicht?

A

A.) im Hinblick auf die in §22 Abs 1 genannten Personen/Einrichtungen/Sachen

B.) hinsichtlich der in §22 Abs 2 taxativ aufgezählten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit,
Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt) muss hingegen im Einzelfall geprüft werden, ob eines
davon bedroht sein könnte

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28
Q

Ist nach dem SPG Waffe zu haben ohne Waffenschein eine “gefährliche Handlung”?

A

Nein, weil WaffenG nicht im § 16 Abs 2 aufgeführt wird

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29
Q

Ist nach dem SPG die Attacke eines Hundes gegen einen Nachbarn eine “gefährliche Handlung”?

A

Nein, weil ein Tier nicht rechtswidrig handeln kann

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30
Q

Ist nach dem SPG der Versuch OHNE echten Schaden herbeizuführen (z.B daneben Schießen mit Stein auf Gebäude StGB Sachbeschädigung) “gefährliche Handlung”?

A

JA! Weil gem § 16 Abs 3 auch schon versuch oder sogar Vorstadium als “gefährliche Handlung” zählt

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31
Q

Fabian fällt Frido in den Wörthersee. Leider pupst Frido so sehr, dass das gesamte Ökosystem des Sees Gefahr läuft zu kippen. Haben die Organe der öffentlichen Sicherheit hier einzugreifen im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht?

A

Nein, da § 19 Abs 1 NICHT die Umwelt erwähnt

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32
Q

“Nichteingreifende” Mittel haben in jedem Fall Vorrang. Die Zustimmung des Betroffenen zählt auch dazu. Auf was ist hier jedoch zu achten?

A

1.) Dass Betroffener überhaupt Zustimmen kann. Also ob er überhaupt disponieren kann

2.) Ob dies wirklich Freiwillig war

3.) Organe sind verpflichtet gem RLV maßgebenden Umstände zu dokumentieren

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33
Q

Gehören “Nichteingreifende” Mittel zur Hoheitsverwaltung?

A

Ja. Und zwar zur “schlichten Hoheitsverwaltung”

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34
Q

Ab wann ist eine Maßnahme “Nichteingreifend”? (Diese Mittel dürfen nämlich die Organe unbeschränkt nutzen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen).

A

Beurteilung: Greift eine Maßnahme in die Rechte einer Person ein?
 dazu muss man die Rechtssphäre der betroffenen Person bestimmen
 dazu müssen einfache Gesetze, VO, individuelle Verwaltungsakte und auch grundrechtliche Gewährleistungen herangezogen werden
 Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, können sich NICHT auf §28a Abs 2 SPG stützen

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35
Q

Es ist zu beachten, dass einschreitende Polizeiorgane nicht immer über alle relevanten Informationen verfügen & unter Zeitdruck Entscheidungen treffen.

Was ist deshalb bei einer nachprüfenden Kontrolle zu beachten?

A

ex-ante-Perspektive
 „Wie hätte sich ein maßstabgerechtes Polizeiorgan verhalten?“

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36
Q

SPG: Welchem Rechtsgut ist Vorrang einzuräumen?

A

Schutz des Lebens & der Gesundheit von Menschen ist Vorrang gegenüber dem Schutz
anderer Rechtsgüter einzuräumen (§28 SPG)

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37
Q

Darf sich Polizist auf § 30 Abs 2 berufen um seine Dienstnummer nicht zu sagen, wenn dies die Erfüllung seiner Aufgaben erschwert?

A

Nein! Er darf sich nur auf Abs 2 berufen, wenn dies die Aufgabe tatsächlich GEFÄHRDEN würde

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38
Q

Was ist der unterschied im SPG zwischen allgemeinen und besonderen Befugnissen?

A

 allgemeine Befugnisse: sind lediglich in Hinblick auf das zu erreichende Ziel determiniert
o Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können selbst entscheiden, welche Mittel sie einsetzen, um dieses zu erreichen
 besondere Befugnisse: enthalten konkret geregelte Eingriffsermächtigungen

39
Q

Was ist die “Subsidiarität” von allgemeinen Befugnissen?

A

um Beschränkungen der besonderen Befugnisse nicht zu unterlaufen kommt die Inanspruchnahme von allgemeinen Befugnissen nur dann in Betracht, wenn
ein SV nicht bereits von einer anderen besonderen Befugnis umfasst wird
 besondere Befugnisse = leges speciales

40
Q

Nur wann darf ich allgemeine Befugnisse der § 32 SPG als Polizist ausführen?

A

Wenn ich die Aufgabe von § 19 erfülle. Erste allgemeine Hilfeleistungspflicht

41
Q

Wann gilt bei den allgemeinen Befugnissen der Sicherheitsorgane A.) “verschärftes Verhältnismäßigkeitskorrektiv” und wann B.) “grundsätzliche Verhältnismäßigkeit”?

A

A.) verschärftes Verhältnismäßigkeitskorrektiv: Rechtsgüter von Personen, welche die Gefährdung NICHT zu verantworten haben: in diese
darf nur dann eingegriffen werden, wenn der abzuwendende Schaden die Rechtsgutverletzung offenkundig & erheblich übersteigt (Äquivalent zur strafrechtl. Nothilfe)

B.) grundsätzliche Verhältnismäßigkeit:
Rechtsgüter von Personen, welche die Gefährdung zu verantworten haben: Maßstab kann
in diesen Fällen großzügiger angelegt werden

42
Q

SPG: Unterschied zwischen Auskunftsersuchen und Auskunftsverlangen?

A

Auskunftsverlangen: § 34 SPG: hier besteht eine Pflicht dem nachzukommen. Darf aber nur in Fällen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht passieren (Jedoch auch dies ist nicht zwangsweise durchsetzbar)

Auskunftsersuchen ist eine nicht eingreifende Maßnahme
o daher auch jederzeit zulässig (§28a Abs 2)
o es besteht jedoch keine Verpflichtung diesem nachzukommen

43
Q

Besteht in Ö eine allg. Ausweispflicht?

A

Nö. Nur wenn bestimmte Gesetzliche Bestimmungen vorliegen: wie in § 35 SPG

Natürlich kann Polizist immer danach “fragen”

44
Q

Inwiefern liefert das VStG eine Ermächtigung zur Identitätsfeststellung?

A

über §35 SPG hinaus kann sich eine solche aus
der Festnahmebefugnis in §35 VStG ergeben:

o schließlich erlaubt §35 VStG eine Festnahme, wenn jemand bei einer
Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten wird & sich nicht ausweisen kann

Dieser Umweg kann nötig sein, wenn ein Organ z.B. eine Ordnungsstörung nach §81 SPG wahrnimmt (weil hier mangels eines gefährlichen Angriffs iSd §16 SPG, nicht § 35 SPG zur Anwendung kommt)

45
Q

Welche zwei unterschiedlichen Platzverbote gibt es ?

A

Das präventive und das ad hoc

46
Q

Gelten Platzverbote immer ggü JEDERMANN?

A

Nein, insb im präventiven Platzverbot können Ausnahmen getroffen werden, wie für: Anrainer, Rettungsdienste etc

47
Q

Kann nach Ablauf eines ad hoc Platzvebrotes nach 6 Stunden einfach erneut eine verhängt werden?

A

Ja! Ketten-Verordnung zulässig

48
Q

Was wenn Personen sich nicht an Platzverbot halten?
Unterschied ad hoc zu präventivem Platzverbot?

A

A.) Ad hoc: Ermächtigung, den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Wegweisungsbefugnisse einzuräumen.

B.) Keine Ermächtigung, den Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes Wegweisungsbefugnisse
einzuräumen, aber „Umweg“ über §35 Z3 VStG möglich,
sofern die Nichtbefolgung in der Platzverbotsverordnung zurVerwaltungsübertretung erklärt wurde.

49
Q

Darf Behörde oder Organ Platzverbot oder Schutzzone anordnen?

A

Beides ist eine Behördenbefugnis

50
Q

Zu was ermächtigt eine Schutzzone? Also was dürfen Sicherheitsorgane dann tun?

A

1.) Einerseits dürfen sie wegweisen aufgrund von § 36a Abs 3

1.) Andererseits können sie gem § 36a Abs 3 Betretungsverbote aussprechen und dieses gem § 84 Abs 1 Z 4 zur Verwaltungsübertretung zu erklären und dann gem § 35 Z 3 VsTG dies zwangsweise durchsetzen mittels Festnahme

51
Q

Wie ist bei einer Besetzung vorzugehen wenn diese dem VersammlungsG unterliegt, weil gemeinsames Wirken im Vordergrund steht? Also nach welchem G vorzugehen?

A

Dann ist Auflösung nicht nach dem SPG vorzugehen sondern nach dem VersammlungsG

52
Q

Was hat es mit dem Rückkehrverbot mit der Wegweisung auf sich?

A

Diese gibt es grds nicht. Person muss erneut Weggewiesen werden.

53
Q

Unterschied wenn Fabian oder Polizist Handy am Boden findet?

A

Fabian steht es frei es liegen zu lassen oder Fundbehörde zu bringen.
Polizist muss es zur Fundbehörde bringen gem § 42 Abs 1 Z 4

54
Q

Polizist verfolgt Dieb und schnappt sich Fridos Autoschlüssel und nimmt dessen Auto zur Verfolgung her. Darf er das?

A

Ja, denn gem § 44 SPG kann er Sachen “in Anspruch nehmen” um Abwehr eines gefährlichen Angriffs zu schaffen.
Danach ist Auto wieder her zugeben

55
Q

Ist die Festnahmebestimmung des VStG § 35 subsidiär oder lex specialis zu anderen Normen?

A

Sie ist subsidiär

56
Q

Was ist wenn die Festnahme mit Zustimmung des Betroffenen passiert?

A

Dann ist es KEINE Festnahme. Diese muss gegen den Willen sein und stellt AuvBZ dar

57
Q

§ 35 VStG: Was heißt “auf frischer Tat”?

A

Das Organ muss es unmittelbar wahrgenommen haben.
Und was?

Na eine Verwaltungsübertretung

58
Q

Kann Identitätsnachweis (§ 35 VStG) auch durch Zeugenaussage erfolgen?

A

Ja, wenn dies “hinreichend” verlässlich ist. Wie unbeteilige

59
Q

Polizist kennt Frido gut will aber einen Ausweis sehen weil Frido eine Verwaltungsübertretung begangen hat und er auf Frischer Tat erwischt wurde. Frido gibt keinen her und will nach Hause gehen. Daraufhin nimmt Polizist ihn fest.
Liegt ein Festnahmegrund des § 35 VStG vor?

A

Nein. Da Fortsetzung der Verwaltungsübertretung nicht besteht und er die Identität bereits kennt.

60
Q

Was reicht für § 35 VStG “auf frischer Tat”? Reicht ein Verdacht, der sich aus Begleitumständen ergibt? Also zum Beispiel Frau befindet sich in einer Prostitutionswohnung und kann sich nicht ausweisen?

A

Nein. Reicht nicht.

61
Q

Was wenn keine Verwaltungsübertretung sondern ein StGB Delikt unmittelbar vom Polizist wahrgenommen wird. Kann er Frido dann gem § 35 VStG festnehmen?

A

Nein, nicht nach § 35 VStG weil keine Verwaltungsübertretung vorliegt

62
Q

Wie zeitlich nah muss “Abmahnung” sein, bevor wegen Wiederholung nach § 35 VsTG festgenommen werden kann? Und was wenn es sich um unterschiedliche Polizisten handelt?

A

Unterschiedliche Polizisten sind egal. Aber zeitlicher Abstand muss schon eng sein. Nächster Tag ist zu langer Abstand

63
Q

Besteht ein Rechtsanspruch auf Überwachen gem § 48 SPG?

A

nein

64
Q

Was sind die Voraussetzungen damit Vorhaben besonders überwacht werden können?

A

(§27a)

Der für das Vorhaben Verantwortliche nicht bereit oder in der Lage ist, durch
zumutbare Vorkehrungen den erforderlichen Schutz zu gewährleisten +

Die dadurch entsehende Gefahr im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ruhe, Sicherheit und Ordnung nicht hingenommen werden kann.

65
Q

Zu was kann § 49 SPG dienen? “außerordentliche Anordnungsbefugnis”

A

Zum Beispiel Vermummungsverbot bei Opernballdemo.

Ausgehverbot wegen Naturkatastrophe oder ähnliches

66
Q

Zwangsgewalt nach dem SPG: wann ist diese NICHT anzukündigen?

A

Grds ist diese nämlich gem § 50 SPG immer anzukündigen. Gem Abs 2 dann nicht wenn Notwehr vorliegt und natürlich aus der Natur der Sache wenn niemand da ist kann ich niemanden die Öffnung des Behältnisses am Flughafen ankündigen

67
Q

Was fällt alles unter Waffen Begriff des WaffG?

A

Alles was zum Angriff dient, nicht nur Schusswaffen.

68
Q

Warum sind Body-Cams im Dauer Einsatz nicht zulässig?

A

Weil diese nur bei Ausübung von AuvBZ zulässig sind gem § 13a SPG

69
Q

Handelt es sich beim Verwenden von Personendaten um Verwaltungshandeln?

A

beim Verwenden von Daten handelt es sich um schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln

70
Q

§ 81 “öffentliche Ordnung stören”? Wann ist das erfüllt?

A

Wenn ein Zustand geschaffen wird, der den geordneten Verhältnissen eines Ortes widerspricht.

71
Q

§ 81 Störung der öffentlichen Ordnung: Was muss vorliegen damit es geahndet werden kann und was wäre zu wenig?

A

Zu wenig wäre bloßes kreischen z.B

Das Verhalten muss den konkreten Zustand der öffentlichen Ordnung ÄNDERN. Also stärkeren Einfluss haben.

Ein gemeines Plakat bei politikerrede im Hintergrund klein hochhalten wird keines sein. Ein fettes Plakat neben ihm hochhalten schon

72
Q

Reicht echauffieren und wildes gestikulieren schon aus um § 82 SPG zu erfüllen? (Aggressives Verhalten)

A

Ja!

73
Q

Reicht ekelhaftes, aber ruhiges Beschimpfen aus um § 82 SPG zu erfüllen? (Aggressives Verhalten)

A

Nein, es kommt auf den ton an

74
Q

Was ist wenn jemand im selbstverschuldeten Rauschzustand MEHRERE Verwaltungsübertretungen begeht? Kann er dann öfters wegen § 83 bestraft werden?

A

Nein. Nur einmal

75
Q

Julia versöhnt sich mit ihrem Hawara wieder, nachdem dieser ein betretungsverbot kassiert hat wegen Hauen. Sie will mit Maßnahmebeschwerde, gestützt auf § 88 SPG dagegen vorgehen. Geht das ?

A

Nein. Da Man nur Maßnahme Beschwerde erheben kann, wenn seine EIGENEN Rechte verletzt wurden. Hier wurde aber ggü Hawara Akt gesetzt. Und es gibt keinen Anspruch darauf, dass Sicherheitspolizeiliches handeln generell gesetzeskonform abläuft. (Natürlich schon Anspruch falls gegen einen selbst)

76
Q

Was heißt § 88 Abs 1SPG hat keine eigenständige normative Wirkung sondern nur deklarative?

A

Man muss sich auf Art 130 B-VG Abs 1 Z 2 stützen.

77
Q

Definiere AuvBZ?

A

AuvBZ sind dadurch charakterisiert, dass sie von einem Verwaltungsorgan, im Bereich der
Hoheitsverwaltung, außenwirksam, unmittelbar, gegen einen individuell bestimmten
Personenkreis, relativ verfahrensfrei und in Form eines Befehls oder in Anwendung
physischen Zwangs gesetzt werden.

78
Q

Unterscheide AuvBZ von schlicht hoheitlichem handeln!

A

-> Akt muss normativ sein
-> verbunden mit einer unverzüglich einsetzenden
physische Sanktion.

79
Q

Liegt AuvBZ vor wenn Polizisten sagen sie müssen in die Wohnung und falls er nein sagt müssen sie einen Dursuchungsbefehl sich schnappen? Und dann lässt er sie “freiwillig” rein.
Bzw. kann er mit Maßnahmebeschwerde nach der Durchsuchung vorgehen?

A

Nein. Weil er sie freiwillig reingelassen hat. Psychischer Druck schadet dem nicht. Weil dieser nur prozessuale Folgen angedroht hat.
Also nein. Er kann nicht mit Maßnahmebeschwerde vorgehen

80
Q

Ab wann gilt etwas als “Befehlsakt”?

A

Wenn mit einer Nichtbefolgung eine unverzüglich einsetzende physische Sanktion verbunden ist.

81
Q

Muss ein “Befehlsakt” angedroht werden um als solcher zu gelten? (Und damit ein AuvBZ zu begründen)

A

Nicht explizit, aber es braucht schon einen gewissen Eindruck, dass bei Nichtbefolgung mit unmittelbarer Durchsetzung gehandelt wird.

82
Q

Ist der subjektive Eindruck oder rein der objektive Eindruck entscheidend um als “Befehlsakt” gewertet zu werden in folgender Situation: Frido ist davon überzeugt bei Nichtbefolgung zu der Handlung (Wegweisung) gezwungen zu werden. Handelt es sich um AuvBZ?

A

Subjektiver Eindruck ist egal. Es muss objektive Hinweise geben

83
Q

Was ist der Beurteilungszeitraum des VwG über Rechtmäßigkeit von AuvBZ in Sach- und Rechtslagen?

A

Der Zeitpunkt des gesetzten Handels. Nicht der Entscheidungszeitpunkt

84
Q

Wie kann auch ein Unterlassen eines Organs zu einem AuvBZ führen?

A

nur in Ausnahmefällen kann auch qualifiziertes
Unterlassen als Maßnahme gelten, wie z.B wenn man angehalten wird und keine Ärztliche Pflege bekommt

85
Q

Der obdachlose FLorian beschwert sich gegen Polizeiverhalten mittels § 88 Abs 2, die ihn konfrontieren wegen eines Landes-Bettelverbot Gesetzes. Geht das?

A

Nein. Da es sich um Landes-Polizeirechtsvollzug handelt und nicht um Sicherheitsverwaltung iSd § 2 Abs 2 SPG

86
Q

Ist § 88 Abs 2 subsidiär ggü “ 88 Abs 1 SPG?

A

Ja

87
Q

Beschwerde nach § 88 Abs 2 SPG. Kann hier gegen sämtliches verhalten der Polizeiverwaltung vorgegangen werden um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen?

A

die Rsp nimmt an, dass der Prüfungsgegenstand zumindest ein Mindestmaß an unmittelbarer Außenwirksamkeit aufweisen muss.
Bsp.: Die Frage, ob man sich ausweisen könne (ohne Befehlsakt-Qualität) oder Beschimpfungen,..

88
Q

Innerhalb von 48 Stunden ist ein Betretungsverbot von der Sicherheitsbehörde zu überprüfen gem § 38a Abs 6 SPG. Was wenn sie das nicht tut. Wie kann man sich wehren?

A

Hier liegt Beschwerdegegenstand des § 88 Abs 2 SPG vor. Also unrechtmäßiges schlicht hoheitliches Handeln durch behördliche Untätigkeit

89
Q

Was für ein Rechtsakt stellt die Feststellung dar, von der Aufsichtsbehörde gem § 89 SPG? (wegen Verletzung der RLV)

A

Nur um eine “nicht-normative Wissenserklärung”. NICHT um einen Bescheid

90
Q

An das VwG wird Maßnahmenbeschwerde eingebracht und dazu gesagt, dass die Polizisten auch sehr unhöflich und beleidigend waren. Muss VwG dies dann wegen RLV Verstoß an Aufsichtsbehörde weiterleiten gem § 89 SPG?

A

Nein. Weil anscheinend man eine Richtlinienverletzung explizit als solche nennen muss. Man muss nicht detailliert aufschlüsseln was genau wie verletzt wurde. Aber Richtlinienverletzung muss man erwähnen

91
Q

Ist es zumutbar, um gegen eine sicherheitspolizeiliche VO wie ein platzverbot mittels Art 139 B-VG bekämpfen zu können, einen Umweg zu gehen in Form einer AuvBZ, die man riskieren MUSS um dann mittels Maßnahmenbeschwerde beim VwG ein Normprüfungsverfahren ANZUREGEN?

A

Ja laut Buch ist dies zumutbar. Man muss keine Straftat begehen, aber eine Wegweisung zu riskieren anscheinend schon.

92
Q

Was heißt: “Aus Art 12 StGG Z 3 wird abgeleitet, dass die Vereinsgründung und die Durchführung einer Versammlung keiner Bewilligungspflicht unterliegen darf (Konzessionssystem)”

A

Dass es nicht verfassungskonform ist, wenn man auf Antwort der Behörde warten muss.
Sehr wohl ist es aber zulässig eine Anzeigepflicht einzuführen, mit der Möglichkeit dass Behörde diese Untersagen darf.

93
Q
A