Vertragliche Schuldverhältnisse Flashcards
Stoff (Werkvertrag)
Objekt, mit oder an dem ein Werk hergestellt werden soll
Mangel (Werkvertrag)
Jede bei Übergabe oder bei Arbeitsbeginn angelegte Untauglichkeit des Stoffes im Übrigen wie bei § 434
Anweisung (Werkvertrag)
Besteller übernimmt für eine von ihm gewünschte Ausführungsmodalität das Risiko, auch wenn er bei Bedenken des Unternehmers darauf beharrt
Ratenlieferungsvertrag
= echter Sukzessivlieferungsvertrag; von vornherein ist eine bestimmte Menge geschuldet, die in Teilmengen zu liefern ist
Dauerlieferungsvertrag
= unechter Sukzessivlieferungsvertrag; der Vertrag wird auf längere, unbestimmte Zeit geschlossen, die Liefermenge bestimmt sich nach dem Bedarf des Abnehmers
Echtes Factoring
Forderungskauf; die Factoring-Bank (Factor) kauft Forderungen des Vorbehalts-/Erstkäufers (Kunde) und zahlt dafür einen Preis, der 10-20% unter dem Nennwert liegt
Der Factor übernimmt das Risiko der Uneinbringlichkeit
Unechtes Factoring
Factor zahlt auf einzuziehende Forderung einen Vorschuss, dessen Zurückzahlung er vom Erstkäufer verlangt, soweit der Zweitkäufer nicht auf Forderung leistet
Erteilung (Bürgschaftsurkunde)
Entäußerung der Originalurkunde, also das zur Verfügungstellen an den Gläubiger
Krasse finanzielle Überforderung (sittenwidrige Bürgschaft iVm § 138 I)
Der Bürge kann aus seinem pfändbaren Vermögen und Einkommen nicht einmal die Zinsen begleichen
Relative Unverhältnismäßigkeit Nacherfüllung
Nacherfüllung ist im Vergleich zur anderen Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig
Absolute Unverhältnismäßigkeit
Nacherfüllung ist im Vergleich mit dem Gewicht des Mangels unverhältnismäßig
Unzumutbarkeit der NE für Käufer
Allein aus der Perspektive des Käufers, insbesondere wenn das Verhältnis zum Verkäufer nachhaltig gestört ist
Selbstständige Garantien
Schaffen eigenes Haftungsregime außerhalb des Gewährleistungsrechts und unterliegen nicht der kaufrechtlichen Verjährung
Unselbstständige Garantien
Erweitern die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte zugunsten des Käufers
Abnahme (Werkvertrag)
Körperliche Entgegennahme des fertigen Werkes und die Erklärung des Bestellers, dass das Werk vertragsgemäß ist
Mangel
Negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit
Eigenschaften
Alle Faktoren, die der Sache selbst anhaften, sowie alle Beziehungen einer Sache zur Umwelt
Beschaffenheit
Alle Eigenschaften einer Sache
Vertrag vorausgesetzte Zweck
Die Verwendung wurde aufgrund einer Willenseinigung der Parteien Inhalt des Vertrages
Geschäftsbesorgung
Selbstständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zuständig wäre
Beschaffenheitsgarantie
Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung, dass bei Gefahrübergang bestimmte Beschaffenheiten vorliegen
Haltbarkeitsgarantie
Verschuldensunabhängige Haftung, dass während eines bestimmten Zeitraums die Beschaffenheit der Sache bestehen bleibt
Tausch
Austausch von Sachen oder Rechte im Tausch für andere Sachen oder Rechte
Zweckschenkung
Mit der Schenkung wird ein bestimmter Zweck verfolgt, zu welchem der Bezweckte nicht verpflichtet ist, den er aber kennt oder jedenfalls nicht widerspricht
Schenkung
Der Schenker mindert sein eigenes Vermögen und mehrt das Vermögen des Beschenkten
Sofortige Bewirkung der Schenkung
Vermögensverlust mit Warnfunktion ist gegeben
Grober Undank
Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten kann, und objektiv eine schwere Verfehlung darstellt
Nachweismakler
Benennen Interessenten
Vermittlungsmakler
Fördern die Abschlussbereitschaft
Anfänglicher Mangel (Mietrecht)
Es genügt, dass die den Mangel auslösende Gefahrenquelle bei Vertragsschluss vorhanden war, selbst wenn der Mangel selbst erst später hervortritt