Allgemeines Schuldrecht Flashcards

1
Q

Überraschende Klausel

A

Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Absolute Fixschuld

A

Die Leistung kann nur an einem ganz bestimmten Zeitpunkt erbracht werden und stellt nach diesem Zeitpunkt keine Erfüllung mehr dar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Relative Fixschuld

A

Das Rechtsgeschäft sollte mit dem Leistungszeitpunkt stehen und fallen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Urkunde, § 405

A

Vom Schuldner oder mit Wirkung für ihn ausgestellt und dazu bestimmt, im Rechtsverkehr das Bestehen der Forderung zu beweisen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Leistung an Erfüllungs statt

A

Der Gläubiger nimmt eine andere Leistung als die geschuldete als Erfüllung an

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Leistung erfüllungshalber

A

Die Schuld erlischt nur soweit, wie die zum Zwecke der Erfüllung zugewandte Leistung ausreicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Erfüllung

A

Bewirken des Leistungserfolges

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Novation

A

Ersetzen eines bestehenden Schuldverhältnisses durch ein neues

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Konfusion

A

Gläubiger und Schuldner vereinen sich in derselben Person

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Objektive Unmöglichkeit

A

Niemand kann die Leistung bewirken

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Subjektive Unmöglichkeit

A

Nur der Schuldner kann die Leistung nicht mehr bewirken

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Anfängliche Unmöglichkeit

A

Unmöglichkeit lag bei Vertragsschluss vor

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Nachträgliche Unmöglichkeit

A

Unmöglichkeit tritt nach Vertragsschluss ein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Tatsächliche Unmöglichkeit

A

Die Leistung kann aufgrund der Naturgesetze nicht mehr bewirkt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Rechtliche Unmöglichkeit

A

Unmöglichkeit hat juristische Gründe

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Zweckstörung

A

Die Leistung ist möglich, aber sinnlos

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Vorübergehende Unmöglichkeit

A

Nur dann endgültiges Leistungshindernis, wenn durch das Hindernis die Erreichung des Vertragszwecks infrage gestellt ist und aufgrund einer billigen Abwägung die Leistung nicht mehr zugemutet werden kann

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Praktische Unmöglichkeit

A

Die Leistung ist zwar nicht wirklich unmöglich, würde aber unzumutbaren Aufwand erfordern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Geschäftsgrundlage

A

Vorstellungen beider Parteien oder einer Partei, die von der anderen nicht beanstandet wurden, und nicht Vertragsinhalt geworden sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Störung

A

Schwerwiegende Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Umstände oder wesentliche Fehlvorstellungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Schwerweigend

A

Parteien hätten den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Wesentlich

A

Hätten die Parteien den Irrtum rechtzeitig gemerkt, hätten sie den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Äquivalenzstörung

A

Leistung und Gegenleistung sind nicht mehr äquivalent, außer wo der Leistungsaufwand bei gestiegenem Interesse in keinem Verhältnis zur Gegenleistung mehr steht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Tatsächliches Angebot

A

Angebot wird so bereit gestellt, dass der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Fälligkeit

A

Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen darf

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Mahnung

A

Eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung verlangt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung

A

Kategorische Ablehnung der Erfüllung, die sich als letztes Wort des Schuldners darstellt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Vertragsverhandlungen

A

Interaktiver, wechselseitiger, auf mögliche Transaktionen ausgerichteter Kommunikationsprozess

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Anbahnung eines Vertrags

A

Konkrete Erwerbsaussicht muss nicht vorliegen, es darf aber auch kein geschäftsfremder Zweck verfolgt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Geschäftlicher Kontakt

A

Kein sozialer Kontakt, kein Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswillen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Mangelfolgeschäden

A

Schäden, die auf einem Mangel beruhen, aber das Integritätsinteresse des Käufers betreffen

32
Q

Nutzungsausfallschaden

A

Schaden, der dadurch entsteht, dass die Nutzung nicht möglich ist

33
Q

Adäquat kausal

A

Eine Tatsache war allgemein und nicht unter besonders eigenartigen Umständen geeignet, nach dem regelmäßigen Verlauf den Schaden zu verursachen

34
Q

Wertinteresse

A

Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Gegenstands

35
Q

Bewahrungsgehilfen

A

Personen, die der Geschädigte mit der Obhut über seine Rechtsgüter betraut

36
Q

Schuldnergemeinschaft

A

Besteht da, wo mehrere Schuldner eine unteilbare Leistung schulden, die nur von allen erbracht werden kann (Streichquartett)

37
Q

Teilschuld

A

Jeder Schuldner einer teilbaren Leistung ist nur zu einem Teil verpflichtet

38
Q

Gesamtschuld

A

Mehrere Schuldner schulden eine Leistung in der Form, dass jeder einzelne die gesamte Leistung zu bewirken hat

39
Q

Gleichstufigkeit der Leistungspflicht

A

Jeder Schuldner muss seine Leistung endgültig zu erbringen haben

40
Q

Gestörte Gesamtschuld

A

Mehrere haften für einen Schaden, aber zugunsten eines Schuldners besteht eine Haftungsprivilegierung

41
Q

Bruchteilsgemeinschaft

A

Dem Einzelnen gebührt nur ein ideeller Bruchteil

42
Q

Gesamthandsgemeinschaft

A

Der einzelne Gläubiger kann über die Forderung weder ganz noch teilweise verfügen

43
Q

Unechte Gesamtschuld

A

Mehrere Schuldner sind aus unterschiedlichen Rechtsgründen zur Befriedigung desselben Gläubigerinteresses verpflichtet

44
Q

Sachwalterhaftung

A

Weder Vertreter noch Verhandlungsgehilfe, aber auf Seite eines Vertragsteils beteiligt und nimmt bei der Anbahnung der Beziehungen ein solches Maß an Vertrauen für sich in Anspruch, dass er dem Vertragspartner eine zusätzliche, von ihm ausgehende Gewähr bietet

45
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Derjenige, der mit Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit als Hilfsperson tätig wird

46
Q

Echter Vertrag zugunsten Dritter

A

Der Dritte erwirbt ein eigenes Forderungsrecht

47
Q

Unechter Vertrag zugunsten Dritter

A

Der Dritte erwirbt kein Forderungsrecht, ist nur Empfänger der Leistung

48
Q

Leistungsnähe

A

Der Dritte muss sich im Gefahrenbereich des Vertrages befinden

49
Q

Gläubigerinteresse

A

Die Schädigung des Dritten trifft auch den Gläubiger, weil er für dessen Rechtsgüter verantwortlich ist

50
Q

Erkennbar

A

Der Schuldner konnte aufgrund der Umstände davon ausgehen, dass Dritte in den Vertrag miteinbezogen sein sollen

51
Q

Schutzbedürftig

A

Dem Dritten kommen für erlittene Schäden keine eigenen, wesentlich gleichwertige vertragliche Ansprüche zu

52
Q

Gleichartigkeit der Forderungen

A

Die Forderungen haben denselben Inhalt, denkbar nur bei Geld- und Gattungsschulden

53
Q

Wechselseitigkeit der Forderungen

A

Die Forderungen stehen den Parteien gegen die jeweils andere zu

54
Q

Durchsetzbarkeit der Forderungen

A

Beide Forderungen müssen bestehen und einredefrei sein

55
Q

Erfüllbarkeit

A

Die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, muss erfüllbar sein

56
Q

Leistungsort

A

Ort, an dem die Leistungshandlung vorzunehmen ist

57
Q

Erfolgsort

A

Ort, an dem der Erfüllungsort eintreten soll

58
Q

Erfüllbarkeit

A

Der Schuldner darf erfüllen

59
Q

Fälligkeit

A

Gläubiger darf Leistung verlangen

60
Q

Gattungsschuld

A

Leistungsgegenstand bestimmt sie nach Merkmalen

61
Q

Stückschuld

A

Leistungsgegenstand ist individualisiert

62
Q

Zurückbehaltungsrecht

A

Der Schuldner verknüpft durch Ausübung nicht miteinander verbundene Leistungen, sodass sie nur Zug um Zug verlangt werden können

63
Q

Hauptleistungspflichten

A

Ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragstyp

64
Q

Nebenleistungspflichten

A

Pflichten, die die Erbringung der Hauptleistungspflicht begleiten, z.B. die ordnungsgemäße Verpackung

65
Q

Nebenpflichten

A

Pflichten zum Schutz fremder Rechtsgüter

66
Q

Obliegenheiten

A

Verhaltensgebote im eigenen Interesse ohne Verpflichtung gegenüber anderen

67
Q

Schuld

A

Leistenmüssen

68
Q

Haftung

A

Einstehenmüssen für eine Leistungspflicht

69
Q

Vertretenmüssen

A

Umfasst neben Verschulden auch schärfere und mildere Haftung, meint also mehr als Verschulden

70
Q

Arglistiges Verschweigen

A

Verkäufer kennt den Mangel oder hält ihn für möglich, kennt oder rechnet damit, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätte

71
Q

Elektive Konkurrenz

A

Es besteht ein nebeneinander an Gestaltungsrechten mit unterschiedlicher Rechtsfolge, zwischen denen der Gläubiger wählen kann

72
Q

Aus demselben rechtlichen Verhältnis, § 273

A

Es genügt ein innerlich zusammenhängendes, einheitliches Lebensverhältnis

73
Q

Rentabilitätsvermutung

A

Die gemachten Aufwendungen hätten sich durch Wert der erwarteten Leistung amortisiert

74
Q

Grobes Missverhältnis

A

Liegt vor, wenn der zu erbringende Aufwand bei gleichbleibendem Interesse des Gläubigers (Wert der Leistung) unter Berücksichtigung aller Interessen unverhältnismäßig ist; liegt nicht vor, wenn allein die Marktpreise steigen

75
Q

Teilbare Leistung

A

Kann ohne Wertverlust und Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teilleistungen zerlegt werden