Gesetzliche Schuldverhältnisse Flashcards
Tatsachenbehauptung
Äußerung, die dem Beweis zugänglich ist
Betriebsbezogenheit (Recht am Gewerbebetrieb)
Die Beeinträchtigung des Betriebs entspricht der Willensrichtung des Verletzers, muss über eine bloße Belästigung hinausgehen
Sittenwidrigkeit
Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
Verrichtungsgehilfe
Zur Ausführung einer Verrichtung bestellt und in einer sozialen Abhängigkeit zum Geschäftsherrn
Soziale Abhängigkeit
Der Geschäftsherr kann die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen
Nutztier
Dient der Berufstätigkeit, Erwerb oder Unterhalt des Halters
Haustier
Zahme Tiere, z.B. Hunde, Katzen, nicht aber gezähmte wilde Tiere und Bienen
Ablösung eines Gebäudes
Auch eine Lockerung des Gesamtgefüges
Leistung
Bewusste und gewollte Mehrung fremden Vermögens
Erlangtes iSv § 812 I 1 BGB
Jeder gegenständlich fassbare und nicht fassbare Vorteil
Verfügung
Rechtsgeschäftliche Veräußerung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe eines Rechts
Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft, sowohl einseitig als auch zweiseitig, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis einwirkt, indem das Recht begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben oder das Rechtsverhältnis aufgehoben oder begründet wird
Verletzung des Lebens
= Tötung
Verletzung des Körpers
Physischer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Gesundheitsverletzung
Krankmachen
Freiheit iSv § 823 I
Freiheit der körperlichen Fortbewegungsfreiheit
Typische Tiergefahr
Schäden, die Folge der tierischen Unberechenbarkeit sind, aber auch die, mit denen man zu rechnen hat
Fahrzeug, das die Gefährderhaftung auslöst
Ein solches, das nicht unter § 8 StVG fällt
Halter
Derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt hat
Bei Betrieb des Fahrzeuges
Bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kfz mitgeprägt wurde
Höhere Gewalt
Von außen kommendes, ungewöhnliches Ereignis, das derart betriebsfremd ist, dass es kalkulatorisch nicht berücksichtigt werden kann
Ausübung eines öffentlichen Amtes
Obrigkeitlich-hoheitliche Verwaltung (Eingriffsverwaltung), aber auch die schlicht-hoheitliche Verwaltung (Leistungsverwaltung)
Amtspflicht
Allgemeine Eingriffsverbote, bei Leistungsverwaltung auch die aktive Fürsorge
Nutzung zu Erwerbszwecken
Die Tätigkeit ist objektiv darauf angelegt und subjektiv von der Absicht getragen, Gewinn zu erzielen, allerdings muss es für den Tierhalter möglich sein, auf Dauer Gewinne zu erzielen
Haustier
Diejenigen Gattungen von zahmen Tieren, die in der Hauswirtschaft zu dauernder Nutzung oder Dienstleistung gezüchtet und gehalten zu werden pflegen und dabei aufgrund von Erziehung und Gewöhnung der Beaufsichtigung und dem beherrschenden Einfluss des Halters unterstehen.