Erbrecht Flashcards

1
Q

Erbschaftsbesitzer

A

Hat als Erbe die Erbschaft erlangt, obwohl ihm dieses Erbrecht nicht zusteht

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2
Q

Erbfall

A

§ 1922: Tod einer Person

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3
Q

Erbschaft/Nachlass

A

§ 1922: Vermögen der verstorbenen Person

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4
Q

Tod

A

Hirntod, Reanimation ausgeschlossen

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5
Q

Erblasser

A

Verstorbene Person, deren Vermögen übergeht

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6
Q

Erbe

A

Natürliche oder juristische Person, auf die das Vermögen übergeht

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7
Q

Erbrecht nach Parentelen

A

Die verschiedenen Ordnungen werden im Hinblick auf Abstammung eingeteilt

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8
Q

Erbrecht nach Stämmen

A

Abkömmlinge eröffnen jeweils einen Stamm

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9
Q

Erbrecht nach Linien

A

Elternteile eröffnen jeweils eine Linie

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10
Q

Repräsentationsprinzip

A

Stammeltern schließen ihre Abkömmlinge grundsätzlich aus

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11
Q

Natürliche Abstammung

A

Basierend auf Mutterschaft und Vaterschaft

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12
Q

Rechtliche Abstammung

A

Adoption

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13
Q

Testierfähigkeit

A

§ 2229: 16 Jahre alt, beachte § 2229 IV

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14
Q

Testament

A

Einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung

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15
Q

Eigenhändige Errichtung, § 2247

A

Erblasser formt Schriftzeichen selbst von Hand, darf dabei gestützt werden, solange er selbst die Herrschaft behält

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16
Q

Testierwille

A

Wille, ein Testament zu errichten

17
Q

Mit Mitteln der Erbschaft erlangt

A

Unstreitig, wenn Rechte aus dem Nachlass aufgeopfert wurden

18
Q

Erblasserschulden

A

Vom Erblasser herrührende Schulden, auch solche, die erst nach dem Erbfall entstehen, deren Grundlage aber schon vor dem Erbfall gelegt wurde

19
Q

Erbfallschulden

A

Den Erben als solchen treffende Verpflichtungen, z.B. Vermächtnisse, Auflagen

20
Q

Nachlasserbenschulden

A

Durch berechtigte Verwaltungsmaßnahmen des endgültigen Erben entstanden

21
Q

Eigenschulden

A

Erbe haftet unabhängig vom Nachlass

22
Q

Dürftigkeitseinrede i.e.S.

A

Nachlass genügt nicht zur Kostendeckung einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens

23
Q

Unzulänglichkeitseinrede

A

Nachlass ist insgesamt überschuldet

24
Q

Erschöpfungseinrede

A

Es ist überhaupt kein Nachlassgegenstand mehr vorhanden

25
Q

Verwaltung, § 2038

A

Interne Beschlüsse und deren Umsetzung durch die Miterbengemeinschaft

26
Q

Zur Erhaltung notwendige Maßnahmen, § 2038 I 2 Hs. 2

A

Maßnahmen, die aus der Perspektive eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Nachlasses und ihrer Verträglichkeit mit den Rechten der anderen Miterben vertretbar erscheinen

27
Q

Dringliche Maßnahmen

A

Der alleinhandelnde Miterbe kann die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr einholen

28
Q

Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2038 I 2 Hs. 1

A

Alle Maßnahmen, die sowohl der Beschaffenheit des Gegenstands als auch dem Interesse aller Miterben nach billigen Ermessen entsprechen

29
Q

Verfügungen über Nachlassgegenstände, § 2040

A

Auch Verfügungen über Forderungen und andere Rechte, sowie Ausübung von Gestaltungsrechten

30
Q

Geltendmachung von Nachlassansprüchen, § 2039

A

Weit verstanden, sowohl materiellrechtlich wie auch im Prozess

31
Q

Unentgeltliche Verfügung

A

Objektiv ist die Gegenleistung wenigstens unzulänglich und der Vorerbe/Testamentsvollstrecker weiß davon oder hätte es bei ordnungsgemäßer Verwaltung wissen müssen