Erbrecht Flashcards

1
Q

Erbschaftsbesitzer

A

Hat als Erbe die Erbschaft erlangt, obwohl ihm dieses Erbrecht nicht zusteht

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2
Q

Erbfall

A

§ 1922: Tod einer Person

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3
Q

Erbschaft/Nachlass

A

§ 1922: Vermögen der verstorbenen Person

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4
Q

Tod

A

Hirntod, Reanimation ausgeschlossen

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5
Q

Erblasser

A

Verstorbene Person, deren Vermögen übergeht

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6
Q

Erbe

A

Natürliche oder juristische Person, auf die das Vermögen übergeht

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7
Q

Erbrecht nach Parentelen

A

Die verschiedenen Ordnungen werden im Hinblick auf Abstammung eingeteilt

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8
Q

Erbrecht nach Stämmen

A

Abkömmlinge eröffnen jeweils einen Stamm

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9
Q

Erbrecht nach Linien

A

Elternteile eröffnen jeweils eine Linie

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10
Q

Repräsentationsprinzip

A

Stammeltern schließen ihre Abkömmlinge grundsätzlich aus

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11
Q

Natürliche Abstammung

A

Basierend auf Mutterschaft und Vaterschaft

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12
Q

Rechtliche Abstammung

A

Adoption

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13
Q

Testierfähigkeit

A

§ 2229: 16 Jahre alt, beachte § 2229 IV

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14
Q

Testament

A

Einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung

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15
Q

Eigenhändige Errichtung, § 2247

A

Erblasser formt Schriftzeichen selbst von Hand, darf dabei gestützt werden, solange er selbst die Herrschaft behält

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16
Q

Testierwille

A

Wille, ein Testament zu errichten

17
Q

Mit Mitteln der Erbschaft erlangt

A

Unstreitig, wenn Rechte aus dem Nachlass aufgeopfert wurden

18
Q

Erblasserschulden

A

Vom Erblasser herrührende Schulden, auch solche, die erst nach dem Erbfall entstehen, deren Grundlage aber schon vor dem Erbfall gelegt wurde

19
Q

Erbfallschulden

A

Den Erben als solchen treffende Verpflichtungen, z.B. Vermächtnisse, Auflagen

20
Q

Nachlasserbenschulden

A

Durch berechtigte Verwaltungsmaßnahmen des endgültigen Erben entstanden

21
Q

Eigenschulden

A

Erbe haftet unabhängig vom Nachlass

22
Q

Dürftigkeitseinrede i.e.S.

A

Nachlass genügt nicht zur Kostendeckung einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens

23
Q

Unzulänglichkeitseinrede

A

Nachlass ist insgesamt überschuldet

24
Q

Erschöpfungseinrede

A

Es ist überhaupt kein Nachlassgegenstand mehr vorhanden

25
Verwaltung, § 2038
Interne Beschlüsse und deren Umsetzung durch die Miterbengemeinschaft
26
Zur Erhaltung notwendige Maßnahmen, § 2038 I 2 Hs. 2
Maßnahmen, die aus der Perspektive eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Nachlasses und ihrer Verträglichkeit mit den Rechten der anderen Miterben vertretbar erscheinen
27
Dringliche Maßnahmen
Der alleinhandelnde Miterbe kann die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr einholen
28
Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2038 I 2 Hs. 1
Alle Maßnahmen, die sowohl der Beschaffenheit des Gegenstands als auch dem Interesse aller Miterben nach billigen Ermessen entsprechen
29
Verfügungen über Nachlassgegenstände, § 2040
Auch Verfügungen über Forderungen und andere Rechte, sowie Ausübung von Gestaltungsrechten
30
Geltendmachung von Nachlassansprüchen, § 2039
Weit verstanden, sowohl materiellrechtlich wie auch im Prozess
31
Unentgeltliche Verfügung
Objektiv ist die Gegenleistung wenigstens unzulänglich und der Vorerbe/Testamentsvollstrecker weiß davon oder hätte es bei ordnungsgemäßer Verwaltung wissen müssen