IPR Flashcards
Gesamtverweisung
Es wird auf alle Rechtsnormen eines Staates verwiesen, also auch auf das IPR des Staates
Sachverweisung
Es wird nur auf die Sachnormen eines Staates, NICHT auch auf dessen IPR verwiesen (nur bei Rom-VO der Fall)
Grundsatz des loi uniforme
Kodifiziert in Art. 2 Rom I-VO; es kann durch die VOen auch auf Recht verwiesen werden, das nicht das eines Mitgliedstaats ist
Dienstleistung, Art. 4 I Rom I
Jede für Entgelt geleistete Tätigkeit, auch Werkverträge (autonome Auslegung)
Ausrichten, Art. 6 I b Rom I
Autonom auslegen; Unternehmer muss seinen Willen zum Ausdruck bringen, mit Personen mit Wohnsitz im anderen Staat zu kontrahieren
Gewöhnlicher Aufenthalt
Autonome Auslegung: Tatsächlicher Lebensmittelpunkt, der im Wege einer Gesamtbetrachtung ermittelt wird
Kollisionsnorm
Norm, die bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug die anwendbare Rechtsordnung bestimmt
Selbstständige Kollisionsnorm
Bestimmt die anwendbare Rechtsordnung unmittelbar
Unselbstständige Kollisionsnorm
Hilfsnorm, die erst in Verbindung mit weiteren Kollisionsnormen das anwendbare Recht bestimmt
Wandelbare Kollisionsnorm
Kein fester Anknüpfungspunkt
Nicht wandelbare Kollisionsnorm
Fester Anknüpfungspunkt
Allseitige Kollisionsnorm
Anknüpfungspunkt kann alle Rechtsordnungen erfassen
Einseitige Kollisionsnorm
Bestimmt, wann deutsches Recht zur Anwendung gelangt
Exklusivnormen
Kollisionsnormen, die inländische Parteien privilegieren
Erfolgsort
Ort, an dem der Schaden eintritt
Belegenheitsort
Ort, wo sich die Sache befindet
Gerichtsort
Ort, an dem sich das Gericht befindet
Parteiautonomie
Wille der Parteien
Wohnsitz
Ort der tatsächlichen Anwesenheit mit dem subjektiven Willen, länger dort zu bleiben
Feste Anknüpfung
Kollisionsnorm bezieht sich allein an einen Anknüpfungspunkt
Alternative Anknüpfung
Es bestehen zwei gleichrangige Anknüpfungspunkte
Ausweichklausel
Die Kollisionsnorm erlaubt bei wesentlich engerer Bindung zu einer anderen Rechtsordnung eine Abweichung von der Anwendung der ermittelten Ordnung
Subsidiäre Anknüpfung
Merkmale, die nur dann Anknüpfungspunkt werden, wenn ein anderes Merkmal ausfällt
Qualifikation
Subsumption eines Sachverhalts anhand der Anknüpfungspunkte unter die Kollisionsnorm
Hauptfrage
Frage nach der rechtlichen Anknüpfung eines Sachverhalts
Vorfrage (Erstfrage)
Qualifikation des Anknüpfungspunkts unter eine Rechtsordnung, z.B. besteht eine Ehe
Vorfrage (ieS)
Frage stellt sich nach Anknüpfung der Hauptfrage
Teilfrage
Tatbestandsvoraussetzung der Hauptfrage
Rückverweisung (renvoi au premier degré)
Das ausländische IPR erklärt das Recht des Ausgangsstaates für anwendbar
Annahme
Das ausländische IPR erklärt das eigene Recht für anwendbar
Weiterverweisung (renvoi au second degré)
Das ausländische IPR erklärt das Recht eines Drittstaates für anwendbar
Statutenwechsel
Wechsel des durch die erfolgte Anknüpfung zur Anwendung berufenen Rechts
Anpassung
Auflösung von Normwidersprüchen
Ordre public-Grundsatz
Die Anwendung einer Rechtsnorm eines anderen Staates führt zu einem Ergebnis, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist
Transposition
Übernahme einer nach ausländischem Recht entstandenen Rechtslage
Statutenwechsel
Sache gelangt in andere Rechtsordnung
Vertragliches Schuldverhältnis
Jede einseitig oder zweiseitig eingegangene freiwillige Verpflichtung
Außervertragliches Schuldverhältnis
Ansprüche aus Delikt, GoA, Bereicherung, vorvertraglich, EBV, Aufopferung
GoA
Unionsrechtsautonom auszulegen; umfasst Hilfsmaßnahmen, Einwirkung auf fremde Güter und Tilgung fremder Schulden
Culpa in Contrahendo
Erwägungsgrund 30: Art. 12 Rom II gilt nur für solche Schuldverhältnisse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Verhandlungen stehen
Dienstleistung
Autonom auszulegen, umfasst auch Aufträge, Werk- und Maklerverträge, umstritten ist der Darlehensvertrag —> Voraussetzung ist (str.) ein auf eine Tätigkeit gerichteter Vertrag
Ausüben, Art. 6 I a Rom I
Beteiligung am Wirtschaftsleben des Aufenthaltsstaates