IPR Flashcards
Gesamtverweisung
Es wird auf alle Rechtsnormen eines Staates verwiesen, also auch auf das IPR des Staates
Sachverweisung
Es wird nur auf die Sachnormen eines Staates, NICHT auch auf dessen IPR verwiesen (nur bei Rom-VO der Fall)
Grundsatz des loi uniforme
Kodifiziert in Art. 2 Rom I-VO; es kann durch die VOen auch auf Recht verwiesen werden, das nicht das eines Mitgliedstaats ist
Dienstleistung, Art. 4 I Rom I
Jede für Entgelt geleistete Tätigkeit, auch Werkverträge (autonome Auslegung)
Ausrichten, Art. 6 I b Rom I
Autonom auslegen; Unternehmer muss seinen Willen zum Ausdruck bringen, mit Personen mit Wohnsitz im anderen Staat zu kontrahieren
Gewöhnlicher Aufenthalt
Autonome Auslegung: Tatsächlicher Lebensmittelpunkt, der im Wege einer Gesamtbetrachtung ermittelt wird
Kollisionsnorm
Norm, die bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug die anwendbare Rechtsordnung bestimmt
Selbstständige Kollisionsnorm
Bestimmt die anwendbare Rechtsordnung unmittelbar
Unselbstständige Kollisionsnorm
Hilfsnorm, die erst in Verbindung mit weiteren Kollisionsnormen das anwendbare Recht bestimmt
Wandelbare Kollisionsnorm
Kein fester Anknüpfungspunkt
Nicht wandelbare Kollisionsnorm
Fester Anknüpfungspunkt
Allseitige Kollisionsnorm
Anknüpfungspunkt kann alle Rechtsordnungen erfassen
Einseitige Kollisionsnorm
Bestimmt, wann deutsches Recht zur Anwendung gelangt
Exklusivnormen
Kollisionsnormen, die inländische Parteien privilegieren
Erfolgsort
Ort, an dem der Schaden eintritt
Belegenheitsort
Ort, wo sich die Sache befindet
Gerichtsort
Ort, an dem sich das Gericht befindet
Parteiautonomie
Wille der Parteien
Wohnsitz
Ort der tatsächlichen Anwesenheit mit dem subjektiven Willen, länger dort zu bleiben
Feste Anknüpfung
Kollisionsnorm bezieht sich allein an einen Anknüpfungspunkt
Alternative Anknüpfung
Es bestehen zwei gleichrangige Anknüpfungspunkte
Ausweichklausel
Die Kollisionsnorm erlaubt bei wesentlich engerer Bindung zu einer anderen Rechtsordnung eine Abweichung von der Anwendung der ermittelten Ordnung
Subsidiäre Anknüpfung
Merkmale, die nur dann Anknüpfungspunkt werden, wenn ein anderes Merkmal ausfällt
Qualifikation
Subsumption eines Sachverhalts anhand der Anknüpfungspunkte unter die Kollisionsnorm