BGB AT Flashcards

1
Q

Vertrag

A

Besteht aus zwei korrespondierenden Willenserklärungen

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2
Q

Willenserklärung

A

Private Willensäußerung, die auf das Erzielen einer Rechtsfolge gerichtet ist

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3
Q

Handlungswille

A

Bewusstsein, zu handeln

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4
Q

Erklärungwille

A

Bewusstsein, dass das Handeln eine rechtlich relevante Erklärung darstellt

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5
Q

Äußerung

A

Ausdrückliches oder konkludentes Verhalten

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6
Q

Empfangsbedürftige Willenserklärung

A

Willenserklärung muss vom anderen Teil wahrgenommen worden sein

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7
Q

Verpflichtungsgeschäft

A

Rechtsgeschäft, wodurch die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird

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8
Q

Verfügungsgeschäft

A

Geschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird

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9
Q

Kausale Geschäfte

A

Rechtsgrund gehört zum Inhalt des Geschäfts

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10
Q

Abstraktes Geschäft

A

Der Rechtsgrund kann dem Geschäft nicht sofort entnommen werden

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11
Q

Abstraktionsprinzip

A

Kausales und abstraktes Geschäft sind voneinander zu trennen

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12
Q

Objektivierter Empfängerhorizont

A

Die Auslegung des Rechtsgeschäfts oder des Vorhandenseins einer Willenserklärung erfolgt aus der Sicht eines vernünftigen Dritten

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13
Q

Planwidrige Regelungslücke

A

Bei Vertragsschluss haben die Parteien einen Punkt nicht oder nicht vollständig berücksichtigt

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14
Q

Zugang, § 130

A

WE gelangt in den Machtbereich des Empfängers, es bestand die Möglichkeit der Kenntnisnahme, mit der unter normalen Umständen zu rechnen ist

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15
Q

Empfangsbote

A

Person ist zur Entgegennahme von Willenserklärungen geeignet und ermächtigt

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16
Q

Empfangsvertreter

A

Der Empfänger wurde zum Empfang von WE bevollmächtigt

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17
Q

Erklärungsbote

A

Person übermittelt Erklärung

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18
Q

Erklärungsfahrlässigkeit

A

Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Erklärende erkennen müssen, dass er etwas Rechtserhebliches erklärt

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19
Q

Geschäftsähnliche Handlung

A

Die Rechtsfolge tritt kraft Gesetzes ein, der Wille des Handeln beschränkt sich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges

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20
Q

Vollmacht

A

Durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht

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21
Q

Spezialvollmacht

A

Vollmacht beschränkt auf ein bestimmtes Geschäft

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22
Q

Gattungsvollmacht

A

Vollmacht wurde für die Vornahme von Geschäften einer bestimmten Art oder Gattung erteilt

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23
Q

Prozessvollmacht

A

Vollmacht wurde zur Führung eines Prozesses erteilt

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24
Q

Generalvollmacht

A

Vollmacht wurde unbeschränkt für alle Rechtsgeschäfte erteilt, Frage nach Zulässigkeit

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25
Q

Transmortale Vollmacht

A

Vollmacht gilt über den Tod hinaus

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26
Q

Postmortale Vollmacht

A

Vollmacht wird für den Fall des Todes erteilt

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27
Q

Missbrauch der Vertretungsmacht

A

Der Vertreter macht von seiner Vertretungsmacht pflichtwidrigen Gebrauch

28
Q

Kollusion

A

Das bewusste Zusammenwirken mit Absicht der Schädigung des Vertretenen

29
Q

Bote

A

Derjenige, der eine fremde Willenserklärung übermittelt

30
Q

Empfangsbote

A

Botenmacht zum Empfang von Willenserklärungen

31
Q

Inhaltsirrtum

A

Erklärende weiß nicht, was er mit seiner WE erklärt

32
Q

Erklärungsirrtum

A

Der Erklärende erklärt nicht das, was er eigentlich erklären will

33
Q

Motivirrtum

A

Der Erklärende erklärt, was er erklären wollte, irrt sich aber über zugrundeliegende Umstände

34
Q

Eigenschaftsirrtum

A

Ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum, geirrt wird über die Eigenschaft einer Person oder Sache, die für die Willensbildung maßgeblich war

35
Q

Verkehrswesentliche Eigenschaft

A

Auf der natürlichen Beschaffenheit beruhende Merkmale, aber auch tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse und Beziehungen zur Umwelt, soweit sie nach der Verkehrsanschauung von Bedeutung sind

36
Q

Einrichtung, § 120

A

Betriebe, zu deren Gegenstand der Transport bzw. Die Übermittlung von Erklärungen gehört

37
Q

Verwendung zur Übermittlung

A

Erklärende lässt seine Willenserklärung durch einen Dritten übermitteln

38
Q

Unbewusst unrichtige Übermittlung

A

Bote überbringt Erklärung, die inhaltlich bzw. Ihrem Sinn nach nicht mit der Erklärung übereinstimmt, die er vermitteln sollte

39
Q

Vertrauensschaden

A

Wirtschaftlich ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hätte

40
Q

Arglistige Täuschung

A

Hervorrufen eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen, bei welcher der Täuschende zumindest billigend in Kauf nimmt, dass dadurch der andere Teil zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird

41
Q

Drohung

A

Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet

42
Q

Künftiges Übel

A

Grundsätzlich jeder Nachteil, ohne dass es auf eine besondere Schwere ankommt

43
Q

Widerrechtlichkeit

A

Das angedrohte Verhalten oder der verfolgte Zweck sind für sich allein oder in der Kombination miteinander verwerflich

44
Q

Täuschung durch Dritte

A

Der Dritte darf nicht im Lager des Vertragspartners stehen, der Vertragspartner muss aber aber von der Täuschung wissen oder fahrlässig nicht wissen

45
Q

Geheimer Vorbehalt

A

Der Vorbehalt der Nichternstlichkeit ist für den Empfänger nicht erkennbar

46
Q

Verdeckter Kalkulationsirrtum

A

Die Berechnungsgrundlagen, bei denen dem Erklärenden ein Fehler unterläuft, werden nicht offen gelegt

47
Q

Offener Kalkulationsirrtum

A

Hier wird dem Empfänger der Erklärung die Kalkulationsgrundlage offengelegt

48
Q

Verkehrswesentlichkeit

A

Eine Eigenschaft ist im Verkehr wesentlich, wenn sie nach der Verkehrsanschauung Einfluss auf die Wertschätzung der Person oder Sache auszuüben pflegt

49
Q

Krankhafte Störung der Geistestätigkeit

A

Krankhafte Beeinträchtigung der geistigen Betätigung, insb. Geisteskrankheit und Geistesschwäche

50
Q

Ausschluss der freien Willensbildung

A

Der Betroffene ist nicht in der Lage, seine Entscheidungen unbeeinflusst von der Geistesstörung zu bilden und von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen

51
Q

Rechtlicher Nachteil

A

Immer dann gegeben, wenn der Minderjährige durch die Willenserklärung eine Verpflichtung trifft oder sich seine Position rechtlich verschlechtert

52
Q

Mittel

A

Alle Vermögensgegenstände

53
Q

Erwerbsgeschäft

A

Jede selbstständige erlaubte, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit

54
Q

Selbstständig betreiben

A

Nicht nur vorübergehend selbst führen

55
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen

56
Q

Vorformuliert

A

Die Vertragsbedingung lag schon vor Vertragsschluss vor

57
Q

Vielzahl von Verträgen

A

Nach Rspr. mindestens dreimalige Verwendungsabsicht, auch wenn tatsächlich nur einmal verwendet

58
Q

Vom Verwender gestellt

A

Die Klauseln finden vom Verwender in den Text Einzug

59
Q

Individualvereinbarung

A

Der Vertragspartner konnte die Vertragsbedingungen beeinflussen

60
Q

Bei Abschluss des Vertrages

A

Die AGB muss bei Vertragsschluss vorgelegen haben

61
Q

Objektiv ungewöhnlich

A

Ein Durchschnittskunde des vertragstypischen Kundenkreises musste mit einer derartigen Klausel nicht rechnen

62
Q

Überraschungsmoment

A

Aufgrund einer erheblichen Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und Regelungsgehalt muss der vertragstypische Kundenkreis nicht mit der Regelung rechnen

63
Q

Vertragsbedingung, § 305

A

Jede Regelung, die den Inhalt der rechtsgeschäftlichen Einigung darstellt, d.h. Eine Vertragsbestimmung

64
Q

Zwangslage

A

Ein auf Grund einer unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen erheblichen Bedrängnis bestehendes Bedürfnis nach einer bestimmten Leistung, soweit schwere Nachteile drohen

65
Q

Unerfahrenheit

A

Allgemeiner Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung

66
Q

Mangelndes Urteilsvermögen

A

Unfähigkeit, beiderseitigen Leistungen zutreffend zu erfassen und die Vor- und Nachteile im Rahmen einer sachgerechten Risikoabwägung richtig zu beurteilen im konkreten Fall

67
Q

Erhebliche Willensschwäche

A

Der Bewucherte erkennt den Inhalt und Folgen zwar, ist aber auf Grund verminderter psychischer Widerstandsfähigkeit trotz richtiger Erkenntnis nicht in der Lage, sich sachgerecht zu verhalten