BGB AT Flashcards
Vertrag
Besteht aus zwei korrespondierenden Willenserklärungen
Willenserklärung
Private Willensäußerung, die auf das Erzielen einer Rechtsfolge gerichtet ist
Handlungswille
Bewusstsein, zu handeln
Erklärungwille
Bewusstsein, dass das Handeln eine rechtlich relevante Erklärung darstellt
Äußerung
Ausdrückliches oder konkludentes Verhalten
Empfangsbedürftige Willenserklärung
Willenserklärung muss vom anderen Teil wahrgenommen worden sein
Verpflichtungsgeschäft
Rechtsgeschäft, wodurch die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird
Verfügungsgeschäft
Geschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird
Kausale Geschäfte
Rechtsgrund gehört zum Inhalt des Geschäfts
Abstraktes Geschäft
Der Rechtsgrund kann dem Geschäft nicht sofort entnommen werden
Abstraktionsprinzip
Kausales und abstraktes Geschäft sind voneinander zu trennen
Objektivierter Empfängerhorizont
Die Auslegung des Rechtsgeschäfts oder des Vorhandenseins einer Willenserklärung erfolgt aus der Sicht eines vernünftigen Dritten
Planwidrige Regelungslücke
Bei Vertragsschluss haben die Parteien einen Punkt nicht oder nicht vollständig berücksichtigt
Zugang, § 130
WE gelangt in den Machtbereich des Empfängers, es bestand die Möglichkeit der Kenntnisnahme, mit der unter normalen Umständen zu rechnen ist
Empfangsbote
Person ist zur Entgegennahme von Willenserklärungen geeignet und ermächtigt
Empfangsvertreter
Der Empfänger wurde zum Empfang von WE bevollmächtigt
Erklärungsbote
Person übermittelt Erklärung
Erklärungsfahrlässigkeit
Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Erklärende erkennen müssen, dass er etwas Rechtserhebliches erklärt
Geschäftsähnliche Handlung
Die Rechtsfolge tritt kraft Gesetzes ein, der Wille des Handeln beschränkt sich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges
Vollmacht
Durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht
Spezialvollmacht
Vollmacht beschränkt auf ein bestimmtes Geschäft
Gattungsvollmacht
Vollmacht wurde für die Vornahme von Geschäften einer bestimmten Art oder Gattung erteilt
Prozessvollmacht
Vollmacht wurde zur Führung eines Prozesses erteilt
Generalvollmacht
Vollmacht wurde unbeschränkt für alle Rechtsgeschäfte erteilt, Frage nach Zulässigkeit
Transmortale Vollmacht
Vollmacht gilt über den Tod hinaus
Postmortale Vollmacht
Vollmacht wird für den Fall des Todes erteilt
Missbrauch der Vertretungsmacht
Der Vertreter macht von seiner Vertretungsmacht pflichtwidrigen Gebrauch
Kollusion
Das bewusste Zusammenwirken mit Absicht der Schädigung des Vertretenen
Bote
Derjenige, der eine fremde Willenserklärung übermittelt
Empfangsbote
Botenmacht zum Empfang von Willenserklärungen
Inhaltsirrtum
Erklärende weiß nicht, was er mit seiner WE erklärt
Erklärungsirrtum
Der Erklärende erklärt nicht das, was er eigentlich erklären will
Motivirrtum
Der Erklärende erklärt, was er erklären wollte, irrt sich aber über zugrundeliegende Umstände
Eigenschaftsirrtum
Ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum, geirrt wird über die Eigenschaft einer Person oder Sache, die für die Willensbildung maßgeblich war
Verkehrswesentliche Eigenschaft
Auf der natürlichen Beschaffenheit beruhende Merkmale, aber auch tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse und Beziehungen zur Umwelt, soweit sie nach der Verkehrsanschauung von Bedeutung sind
Einrichtung, § 120
Betriebe, zu deren Gegenstand der Transport bzw. Die Übermittlung von Erklärungen gehört
Verwendung zur Übermittlung
Erklärende lässt seine Willenserklärung durch einen Dritten übermitteln
Unbewusst unrichtige Übermittlung
Bote überbringt Erklärung, die inhaltlich bzw. Ihrem Sinn nach nicht mit der Erklärung übereinstimmt, die er vermitteln sollte
Vertrauensschaden
Wirtschaftlich ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hätte
Arglistige Täuschung
Hervorrufen eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen, bei welcher der Täuschende zumindest billigend in Kauf nimmt, dass dadurch der andere Teil zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird
Drohung
Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet
Künftiges Übel
Grundsätzlich jeder Nachteil, ohne dass es auf eine besondere Schwere ankommt
Widerrechtlichkeit
Das angedrohte Verhalten oder der verfolgte Zweck sind für sich allein oder in der Kombination miteinander verwerflich
Täuschung durch Dritte
Der Dritte darf nicht im Lager des Vertragspartners stehen, der Vertragspartner muss aber aber von der Täuschung wissen oder fahrlässig nicht wissen
Geheimer Vorbehalt
Der Vorbehalt der Nichternstlichkeit ist für den Empfänger nicht erkennbar
Verdeckter Kalkulationsirrtum
Die Berechnungsgrundlagen, bei denen dem Erklärenden ein Fehler unterläuft, werden nicht offen gelegt
Offener Kalkulationsirrtum
Hier wird dem Empfänger der Erklärung die Kalkulationsgrundlage offengelegt
Verkehrswesentlichkeit
Eine Eigenschaft ist im Verkehr wesentlich, wenn sie nach der Verkehrsanschauung Einfluss auf die Wertschätzung der Person oder Sache auszuüben pflegt
Krankhafte Störung der Geistestätigkeit
Krankhafte Beeinträchtigung der geistigen Betätigung, insb. Geisteskrankheit und Geistesschwäche
Ausschluss der freien Willensbildung
Der Betroffene ist nicht in der Lage, seine Entscheidungen unbeeinflusst von der Geistesstörung zu bilden und von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen
Rechtlicher Nachteil
Immer dann gegeben, wenn der Minderjährige durch die Willenserklärung eine Verpflichtung trifft oder sich seine Position rechtlich verschlechtert
Mittel
Alle Vermögensgegenstände
Erwerbsgeschäft
Jede selbstständige erlaubte, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit
Selbstständig betreiben
Nicht nur vorübergehend selbst führen
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen
Vorformuliert
Die Vertragsbedingung lag schon vor Vertragsschluss vor
Vielzahl von Verträgen
Nach Rspr. mindestens dreimalige Verwendungsabsicht, auch wenn tatsächlich nur einmal verwendet
Vom Verwender gestellt
Die Klauseln finden vom Verwender in den Text Einzug
Individualvereinbarung
Der Vertragspartner konnte die Vertragsbedingungen beeinflussen
Bei Abschluss des Vertrages
Die AGB muss bei Vertragsschluss vorgelegen haben
Objektiv ungewöhnlich
Ein Durchschnittskunde des vertragstypischen Kundenkreises musste mit einer derartigen Klausel nicht rechnen
Überraschungsmoment
Aufgrund einer erheblichen Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und Regelungsgehalt muss der vertragstypische Kundenkreis nicht mit der Regelung rechnen
Vertragsbedingung, § 305
Jede Regelung, die den Inhalt der rechtsgeschäftlichen Einigung darstellt, d.h. Eine Vertragsbestimmung
Zwangslage
Ein auf Grund einer unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen erheblichen Bedrängnis bestehendes Bedürfnis nach einer bestimmten Leistung, soweit schwere Nachteile drohen
Unerfahrenheit
Allgemeiner Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung
Mangelndes Urteilsvermögen
Unfähigkeit, beiderseitigen Leistungen zutreffend zu erfassen und die Vor- und Nachteile im Rahmen einer sachgerechten Risikoabwägung richtig zu beurteilen im konkreten Fall
Erhebliche Willensschwäche
Der Bewucherte erkennt den Inhalt und Folgen zwar, ist aber auf Grund verminderter psychischer Widerstandsfähigkeit trotz richtiger Erkenntnis nicht in der Lage, sich sachgerecht zu verhalten